Markus "Tomcat" Geschrieben 20. Februar 2008 Geschrieben 20. Februar 2008 Nachdem das BAZL mir (kostenlos!) eine neue Lizenz zugeschickt hat in der mir (ungeprüft) Level 4 bestätigt wurde, habe ich auf der FAA Webseite gesucht und folgende Meldung gefunden: http://www.faa.gov/other_visit/aviation_industry/airline_operators/airline_safety/info/all_infos/media/2008/info08008.pdf Kurzfassung: Wer z.Zt eine amerikanische Lizenz hat bekommt auf Antrag gegen $2 Gebühr eine neue Lizenz zugeschickt die bestätigt dass der Inhaber "Level 4 Proficiency" hat. (Zusatz: gilt natürlich nur wenn die US Lizenz nicht auf der Basis einer ausländischen Lizenz ausgestellt wurde. Danke, Flavio.) Und dass müsste ja den Helden von Bern für die Verlängerung der JAR Lizenz bzw. die Bestätigung eines Level 4 ohne Nachprüfung reichen, oder? :005: Zitieren
Flavio Geschrieben 21. Februar 2008 Geschrieben 21. Februar 2008 Hallo Markus Das wäre logisch, aber ob dem so ist? Frag doch mal beim BAZL nach und poste die Antwort hier. Zudem müssen alle, die „nur“ eine auf der Basis eines ausländischen Ausweises ausgestellte US-Lizenz haben, das gesamte mühsame Verfahren zum Ersatz der Lizenz durchmachen (inkl. persönlichem Erscheinen in USA). Fliegergruss Flavio Zitieren
Markus "Tomcat" Geschrieben 21. Februar 2008 Autor Geschrieben 21. Februar 2008 Guter Punkt, danke, Flavio. Ich hab' das entsprechend in meinem Post geändert. Werd' mal mit der zuständigen Beamtin im BAZL Kontakt aufnehmen, Logik erwarte ich aber nicht. :rolleyes: Zitieren
Berchi Geschrieben 21. Februar 2008 Geschrieben 21. Februar 2008 ... das gesamte mühsame Verfahren ... Und wie ging das nochmals, wenn du in Amerika bist und eine Schweizer Pilotenlizenz bekommen willst, ohne in die Schweiz zu reisen? Das ist glaube ich ganz einfach, ich hab nur im Moment grad vergessen, wie es geht. *duckundweg* Immerhin kriegst du dafür anscheinend eine für immer gültige Bestätigung für die ICAO Lanugage Proficiency. Grüsse, Berchi Zitieren
Flavio Geschrieben 21. Februar 2008 Geschrieben 21. Februar 2008 Berchi, Wir sind alle hier um Informationen auszutauschen, Dein sarkastischer Beitrag ist diesbezüglich inhaltslos. Lies genauer mit: Ich sagte nicht, dass ich eine US-Lizenz erhalten will, ich habe bereits eine gültige und möchte sie nur erneuern (z.B. für den Zusatz der Language-Proficiency). Die FAA hat z.B. auch in Frankfurt eine Niederlassung. Mühsam finde ich es zum blossen Ersatz dieser Karte den Atlantik überqueren zu müssen. Flavio Zitieren
Markus "Tomcat" Geschrieben 21. Februar 2008 Autor Geschrieben 21. Februar 2008 Steht ja sogar im von mir zitierten PDF Dokument drin: Please note: if you hold an airman certificate based on a foreign license (14 CFR §§ 61.75, 63.42), you must comply with the current procedures for obtaining a replacement certificate. You must have a valid verification letter of authenticity on file in the Airmen Certification Branch. You will need to contact a Flight Standards District Office or an International Field Office in person, submitting a copy of your verification letter of authenticity, a completed FAA Form 8710-1 and positive identification. Und die FAA hat International Field Offices http://www.faa.gov/about/office_org/field_offices/ifo/ Und sogar eines in Frankfurt Frankfurt International Field Office (IFO) US Postal address: Frankfurt International Field Office PSC 115 Box 1026 APO, AE 09213-0115 All other mail: Giessenerstrasse 30 60435 Frankfurt am Main Phone: 49-69-7535-7700 Fax: 49-69-7535-7751 Hat das BAZL Bueros ausserhalb der Schweiz wo ich meine ICAO Lizenz verlängern kann wenn ich nicht mehr hier wohne? Zitieren
Flavio Geschrieben 21. Februar 2008 Geschrieben 21. Februar 2008 Hat das BAZL Bueros ausserhalb der Schweiz wo ich meine ICAO Lizenz verlängern kann wenn ich nicht mehr hier wohne? Hoi Markus Brauchst Du ja auch nicht, da Du dort höchstwahrscheinlich keine HB registrierten Flugzeuge finden wirst. Ganz anders aber die N-registrierten Flieger, die um den ganzen Erdball verteilt sind. Dass die USA für Europa ein Büro betreiben, ist nicht ganz uneigennützig: Dies hilft der US-Flugzeugindustrie, denn viele N-registrierte Flugzeuge würden bei grösseren Hindernissen kaum z.B. nach Europa eingeführt (vgl. Columbia der MFGZ, die [noch] keine EASA-Zulassung hat). Grüess Flavio Zitieren
Markus "Tomcat" Geschrieben 21. Februar 2008 Autor Geschrieben 21. Februar 2008 Hoi Markus Brauchst Du ja auch nicht, da Du dort höchstwahrscheinlich keine HB registrierten Flugzeuge finden wirst. Ganz anders aber die N-registrierten Flieger, die um den ganzen Erdball verteilt sind. Dass die USA für Europa ein Büro betreiben, ist nicht ganz uneigennützig: Dies hilft der US-Flugzeugindustrie, denn viele N-registrierte Flugzeuge würden bei grösseren Hindernissen kaum z.B. nach Europa eingeführt (vgl. Columbia der MFGZ, die [noch] keine EASA-Zulassung hat). Grüess Flavio Tja, wenn ich nun aber (wieder) in die USA ziehe und trotzdem meine ICAO Lizenz verlängern will ... :005: Zitieren
Jonimus Geschrieben 21. Februar 2008 Geschrieben 21. Februar 2008 Hallo zusammen Das mit den International Field Offices (IFO) und den "based on licenses" ist so eine Sache. Eine FAA-Lizenz kann nicht von jedem FAA-Inspector ausgestellt werden; es braucht spezielle Operations Inspectors. Die beiden IFOs in Europa, Frankfurt und London, haben keine solche Operations Inspectors, können darum leider auch keine FAA-Lizenzen ausstellen. Das hat die FAA erst kürzlich wieder bestätigt; sollte aber jemand in Frankfurt anrufen und eine andere Antwort bekommen, dann lernen wir alle gerne dazu. In Paris gibt oder gab es bei FlightSafety noch eine inoffizielle Ausnahme, aber da kommt man normalerweise nicht ran, ohne dort einen Kurs besucht zu haben. Wenn man grosses Glück hat, dann kann man einen FAA Operations Inspektor erreichen, der zufällig nach Europa reist und die Lizenz rüberbringt. (Die inoffizielle Begründung für den Rückzug der FAA aus Europa bezüglich Pilotenlizenzen ist, dass sich Europa mit der Einführung von JAR/FCL etwas einseitig nicht mehr an den ICAO-Spirit der gegenseitigen Anerkennung von Pilotenlizenzen hält. Da hat halt die FAA die Konsequenzen gezogen und ihre Operations Inspectors abgezogen. Quelle: Mündliche Aussagen eines Vertreters der AOPA und von einem der letzten Operations Inspectors in Deutschland.) Heinz Zitieren
JMLAB Geschrieben 22. Februar 2008 Geschrieben 22. Februar 2008 Hallo, es passt zum Thema und wird demnächst aktuell werden > Quelle > http://www.austrocontrol.at/Images/AviationNews_Juni_07_tcm586-60002.pdf Gruss Robert Zitieren
Markus "Tomcat" Geschrieben 22. Februar 2008 Autor Geschrieben 22. Februar 2008 Hallo, es passt zum Thema und wird demnächst aktuell werden > Quelle > http://www.austrocontrol.at/Images/AviationNews_Juni_07_tcm586-60002.pdf ... Gruss Robert Wurde zum Glück auf FF.ch noch nicht diskutiert ... http://www.flightforum.ch/forum/showthread.php?t=54373 http://www.flightforum.ch/forum/showthread.php?t=56052 ... :008: (duckundweg) Zitieren
Tristan Wegner Geschrieben 11. März 2008 Geschrieben 11. März 2008 Moin moin! Weiß eigentlich jemand, ob die Einstufung für Level 4 dann lebenslang gilt? Oder so lange wie die US-Lizenz ausgeübt werden darf? Oder muss man dann doch nach 4 Jahen zum Wiederholungstest und ist nur für den ersten Test freigestellt? Beste Grüße und danke, Tristan Zitieren
Jonimus Geschrieben 11. März 2008 Geschrieben 11. März 2008 Tristan, die FAA lässt sich noch bis zum 5. März 2009 Zeit, das ICAO-Requirement umzusetzen. Bis dahin könnte sich also noch etwas ändern und noch sind nicht alle Details publiziert. So wie es heute ausschaut, gilt der Eintrag "English Proficient" auf der Lizenz - wie die Lizenz selber - für immer und ewig. Selbstverständlich gilt das nicht (mehr), wenn die US-Lizenz nicht (mehr) "ausgeübt werden darf", was immer du damit meinst. Ich kann mir nicht vorstellen und kenne auch nichts vergleichbares, wonach z.B. in Europa ein Eintrag auf einer US-Lizenz anerkannt wird, wenn diese US-Lizenz sonst keinerlei Relevanz für einen bestimmten Flug hat. Heinz Zitieren
Tristan Wegner Geschrieben 11. März 2008 Geschrieben 11. März 2008 Hallo Heinz! Danke für die Antwort. Das wäre natürlich wunderbar und vorallem ein weiteres Argument für die Ausbildung in den Staaten - mit der liebäugele ich momentan ohnehin. Ich war der Meinung, dass der US PPL ein Leben lang gültig ist, man aber nur fliegen darf wenn man nach längerer Abstinenz noch mal einen Checkflug mit Fluglehrer gemacht hat. Lasse mich gerne eines besseren belehren, wenn ich das jetzt irgendwie falsch verstanden hatte ;) Beste Grüße, Tristan Zitieren
Markus "Tomcat" Geschrieben 11. März 2008 Autor Geschrieben 11. März 2008 Tristan - die FAA Lizenz sowie das Rating (z.B. ASEL) gelten ewig. Fliegen (seine Privilegien ausüben) darf man aber nur wenn man in den vorgehenden 24 Monaten eine "Flight Review" absolviert hat. Das heisst mindestens 1 Stunde Theorie und 1 Stunde Praxis mit einem Flight Instructor. Hat nix mit Abstinenz zu tun. Alle 2 Jahre eine FR und alles ist paletti. Keine Mindeststunden, Starts, Landungen, Rating oder License Renewals. :cool: Zitieren
Tristan Wegner Geschrieben 12. März 2008 Geschrieben 12. März 2008 Danke Markus! Das mit dem Flight Review meinte ich. Aber ich denke nicht dass die deutsche Behörde von dem absolvierten Flight Review die Gültigkeit des Sprachnachweises abhängig macht. Das lässt sich ja ohnehin nicht aus der Lizenz ersehen. Sinnvoll wäre es jedenfalls, denn die Erneuerungstests sollen ja belegen, dass man immer noch Englisch spricht und es nicht zwischendrin verlernt hat. Nur weil man aber einmal die Lizenz in den Staaten gemacht hat, bedeutet das aber ja noch lange nicht, dass man auch Jahre später noch Englisch spricht. Aber da bleibt die Entwicklung wohl eher abzuwarten, ob der Nachweis im US PPL dann lebenslang gilt. Zu hoffen wärs! :009: Beste Grüße, Tristan Zitieren
Jonimus Geschrieben 12. März 2008 Geschrieben 12. März 2008 Habe heute etwas mehr bezüglich ICAO Language Proficiency Testing/Retesting bei der FAA in Erfahrung bringen können: Die FAA wird für das Testing, bzw. Retesting, der ICAO Language Proficiency keine neuen Fazilitäten einrichten und setzt stattdessen auf bewährtes. Wie bisher hat jeder FAA-Examiner oder Inspector die Aufgabe, die Englischkenntnisse eines Kandidaten für eine FAA-Pilotenlizenz zu beurteilen. Er kann, wenn er es für nötig hält, einen formellen Test machen, oder aber auch informell urteilen, so wie meist üblich. Das basiert auf einer gesetzlichen Anforderung, die in Amerika und anderen Ländern schon seit langem gilt. Die Handhabung ist eher 'locker', wie wir wissen. Neu hinzu kommt nun, dass bei der regelmässig erforderlichen medizinischen Untersuchung der Fliegerarzt (AME) die Aufgabe bekommt, die Englischkenntnisse des Kandidaten zu beurteilen. Das wird nicht ein formeller Test sein und der AME wird auch keine abschliessende Beurteilung machen müssen/können. (Ich wage zu behaupten, dass der Kandidat im Normalfall gar nichts von einem solchen 'Test' spürt.) Sollte der AME aber Zweifel an den Englischkenntnissen haben, z.B. weil die Kommunikation aufgrund sprachlicher Mängel schwierig ist, dann wird er den Kandidaten zur FAA verweisen, wo dann wiederum ein Examiner oder Inspector in gewohnter Weise die Englischkenntnisse beurteilt. Eine neue Hürde oder neue Kosten sind also nicht zu erwarten. Zu diskutieren wäre dann noch die Frage, ob das Ganze mit einer Based-On-Lizenz umgangen werden kann, weil man damit ja keinen FAA-AME zu sehen braucht und trotzdem das Endorsement "English Proficient" auf der Lizenz hat, bzw. haben kann. Auf den ersten Blick ist das tatsächlich so, aber aufgepasst, es gilt der Grundsatz, dass mit einer Based-On-Lizenz nie mehr Rechte oder Berechtigungen bestehen, als auf der Basislizenz (ausser wenn da steht "U.S. Test Passed"). Anders gesagt, eigentlich bietet dieses "English Proficient" auf einer Based-On-Lizenz keine wirklichen Vorteile, denn man braucht es auf der Basislizenz ebenso. Hoffe etwas Klarheit geschaffen zu haben. Heinz Zitieren
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