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Handhabung von 'Selbstkostenflügen' der Eventagenturen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen!

 

Jochen Schweitzer, Mydays.de, Jollydays.de und wie sie alle heißen, bieten ihren Kunden Rundflüge mit Cessna 172 & Co. an!

Aus reiner Neugierde habe ich heute einfach mal in einem Call-Center der o.g. Firmen angerufen um mich zu erkundigen, wer die eigentliche Leistung, das Fliegen erbringt.

Die Antwort hat mich wirklich überrascht: 'Wir arbeiten mit Luftfahrtunternehmen sowie LUFTSPORTVEREINEN zusammen' !!!!

Weitere Informationen konnte ich der jungen Call-Center Mitarbeiterin nicht entlocken.

 

Weiß jemand von Euch, wie hierbei die rechtliche Lage aussieht? Für eingetragene Vereine gilt doch die gleiche Regelung wie für den PPL-Inhaber, der zu gerne Selbstkostenflüge anbieten würde, um sein Flugbuch 'aufzupeppeln'!

 

Über Antworten würde ich mich sehr freuen,

in diesem Sinne

 

Jörg

Geschrieben

Hallo Jörg

 

Um kommerzielle Rundflüge anzubieten (öffentliche Werbung + Profit), muss das Luftfahrtunternehmen (ganz egal ob Verein, Einzelfirma, etc.) entsprechend angemeldet sein und die Rundflugpiloten im Besitze eines CPL und entsprechend weitergebildet, kontrolliert und gemeldet sein.

 

Sollten die Flüge auf solche oder ähnliche Weise privat angeboten werden und die Piloten hätten nur PPL, haften diese erstens gemäss gesetzlichen Bestimmungen persönlich in ganz anderem Rahmen, wie wenn man privat herumfliegt eben, und dürfen, genau so wie auch die dahinterstehende "Firma", nichts daran verdienen. Ausserdem sind die unterschiedlichen Versicherungsbestimmungen den Passagieren mitzuteilen.

Aber bei einem Angebot, das über Callcenter vertrieben wird, gehe ich schwer von ordnungsgemäss angemeldeten, kommerziellen Angeboten aus.

 

Als Zusatz-Tipp: Benutze die Suchfunktion des Forums, es wurde schon sehr viel zu diesem Thema geschrieben!

 

Gruss

Johannes

Geschrieben

Das würde mich auch mal interessieren...:009:

 

Zumal die angegebenen Preise den Selbstkosten der meisten Vereine zum verwechseln ähnlich sind...:005: Wenn ich mir da ein Unternehmen vorstelle hätte ich neben der Umsatzsteuer ja noch einen gewissen Gewinn zu berücksichtigen...somit wäre ich deutlich über den angegebenen Kosten...aber wehe ein PPL'er würde hier direkt seine Dienste anbieten...:001:

 

lg

 

Günther

Geschrieben

 

Sollten die Flüge auf solche oder ähnliche Weise privat angeboten werden und die Piloten hätten nur PPL, haften diese erstens gemäss gesetzlichen Bestimmungen persönlich in ganz anderem Rahmen, wie wenn man privat herumfliegt eben, und dürfen, genau so wie auch die dahinterstehende "Firma", nichts daran verdienen.

 

An privaten Flügen darf man schon etwas verdienen, aber dann muss der Passagier aus dem "beschränkten Personenkreis" stammen.

Geschrieben
An privaten Flügen darf man schon etwas verdienen, aber dann muss der Passagier aus dem "beschränkten Personenkreis" stammen.

Ja, eben. Wenn jemand seine Flüge via Callcenter vertreibt, ist das dann noch "beschränkter Personenkreis"? ;)

 

Gruss

Johannes

Geschrieben
Ja, eben. Wenn jemand seine Flüge via Callcenter vertreibt, ist das dann noch "beschränkter Personenkreis"?

 

Gruss

Johannes

 

Entschuldigung, der Sinn deiner (ganzen) Aussage ist mir erst jetzt klar geworden. In diesem Zusammenhang hast du selbstverständlich recht!

Geschrieben

Ganz einfach: Wer Werbung betreibt, ist automatisch ein kommerzieller Betreiber! Anruf beim LBA genügt, dann wird diesen Leuten das "Handwerk" gelegt.

Geschrieben
Ganz einfach: Wer Werbung betreibt, ist automatisch ein kommerzieller Betreiber! Anruf beim LBA genügt, dann wird diesen Leuten das "Handwerk" gelegt.

Nicht so in der Schweiz allerdings.

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