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Riesen-Aerger mit Tickets Paris-Zürich !


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Wenn ihr weiterhin der Meinung seid, das diese Regelungen völlig ok seien, dann gut für Euch. Ich bin da gleicher Meinung wie der K-Tipp und denke aus Sicht des Konsumenten.

 

Als Leidtragender einer sicher nicht angenehmen Erfahrung ist klar, dass Du jetzt in K-Tipp Dich bestätigst fühlst. Wie Du aber auch schon lesen konntest, ist das Thema nicht ganz neu und hängt mit den IATA-Tarifbestimmungen zusammen. Ich denke der explizite Hinweis auf die Beförderungsbestimmungen bei jeder Buchung über die Swiss-Homepage sind schon eine Verbesserung welche aus dieser Problematik entstanden ist. Und nochmals, Du hast die AGBs akzeptiert, hast aber diese nicht eingehalten (Reihenfolge und Verwendung der Flugcoupons, Verpflichtung zur Bekanntgabe der Reiseänderung).

 

Und ja ... ich gebe Dir recht und denke aus Sicht des Kunden: D.h. ich bevorzuge es weiterhin, bei rechtzeitiger und den Tarifbestimmungen entsprechender Buchung ein möglichst günstiges Ticket zu beziehen. Sollten sich Konsumentenschützer oder gar Gesetzeshüter durchsetzen und eine Änderung dieser Regelung erzwingen, würde das wahrscheinlich nur bedeuten, dass die Airlines etwaige finanzielle Einbussen auf die Ticketpreise aller Kunden aufschlagen werden. Dann trifft es auch die 95% der Kunden, die von dieser Regelung noch nie etwas gehört haben ....

 

Ciao, Markus ;)

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Wilko Wiedemann

Der Fehler war nicht, dass du den Bedingungen zugestimmt hast, sondern dass du bewusst die Bestimmungen umgehen wolltest, um einen günstigeren Tarif zu erhalten.

 

Aber lassen wirs, ich glaube wir kennen nun alle die gegenseitige Meinung.

 

Gruss

 

Wilko

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Sali Francois

 

Ich verstehe Dein Ärger schon ein bisschen. Wäre mir im ersten Moment sicher nicht anders ergangen. Aber wenn du schon auf die Idee kommst extra einen Return-Flug zu buchen und dann den Hinflug verfallen zu lassen, dann bist du anscheinend schon ein bisschen informiert wie der Hase bei den Airlines so läuft. Den ein normaler "ich-flieg-2-mal-im-Jahr-PAX" hätte wahrscheinlich von Anfang an die CHF 500.- bezahlt oder den Zug genommen.

 

Und Hand aufs Herz, hast du nicht schon einmal sinnloser Geld ausgegeben? So hattest du wenigstens einen (hoffentlich) schönen Flug mit der SWISS.

 

Cheers, Sämi (der beim Ausparkieren einmal CHF 1300.- liegen gelassen hat und sich auch immernoch ein bisschen aufregt ;) )

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Um diese Thematik zu beenden:

 

Vielmehr fehlt mir von Euch, dass ihr einsieht, dass es nicht wirklich logisch ist, dass man z.B. den Hinflug antreten kann und dafür den Retourflug nicht. Und bei der umgekehrten Situation wird man dafür hart bestraft? Es geht mir doch alleine um Himmelswillen.

 

Das ist für mich absolut logisch.

 

Die Swiss hat aussichten auf mehr Geld weil du deinen Flug nicht antritts und sie diesen Sitz weiter verkaufen können.

Warum sollte man die Aussicht auf mehr Geld einer Airline verübeln?

 

Und das hat nichts mit Kundenservice zu tun, immerhin hast du von vorne rein versucht die Airline zu betrügen.

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Sali Francois

 

Ich verstehe Dein Ärger schon ein bisschen. Wäre mir im ersten Moment sicher nicht anders ergangen. Aber wenn du schon auf die Idee kommst extra einen Return-Flug zu buchen und dann den Hinflug verfallen zu lassen, dann bist du anscheinend schon ein bisschen informiert wie der Hase bei den Airlines so läuft. Den ein normaler "ich-flieg-2-mal-im-Jahr-PAX" hätte wahrscheinlich von Anfang an die CHF 500.- bezahlt oder den Zug genommen.

 

Und Hand aufs Herz, hast du nicht schon einmal sinnloser Geld ausgegeben? So hattest du wenigstens einen (hoffentlich) schönen Flug mit der SWISS.

 

Cheers, Sämi (der beim Ausparkieren einmal CHF 1300.- liegen gelassen hat und sich auch immernoch ein bisschen aufregt ;) )

 

Hallo

 

Danke, dass Du mich verstehst. Ja der Flug war wenigstens grossartig: ich habe über den Jura den Neuenburgersee gesehen und man sah im Hintergrund auch das ganze Alpenpanorama: absolut grossartig! Dann habe ich auch das ganze Limmattal und Zürich gesehen und dort herrschte viel Verkehr. Man konnte regelrecht die anfliegenden Maschinen sehen (auf der 14er) und wie wir uns als Number 4 hinten aufgereiht haben. Also wenigsten war der Flug selber sehr gelungen. Naja für 10 Euros pro Minute, ein kleiner Trost ;-)

 

Gruss, François

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immerhin hast du von vorne rein versucht die Airline zu betrügen.

 

Ich muss wohl der einzige Dummkopf sein, der lieber ein günstiges Hin und zurück bucht als einen teureren Hinflug.

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Dann klag doch einfach und berichte über das rechtslkräftige Urteil. Ich hoffe aber, dass wenigstens Deinem Anwalt der Punkt, auf den extra hingewiesen wird, auffällt und dass er Dich entsprechend berät.

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Wenn Du Dir Deiner Sache also so sicher bist, dann empfehle ich Dir, einen Anwalt zu nehmen und die Swiss mit einer Klage zu überziehen. Ein solch eklatanter Missbrauch gehört eindeutig abgestraft. Am besten leitest Du gleichzeitig noch in den USA eine Klage ein, denn da sind die Entschädigungssummen höher, ein paar Millionen dürften da sicherlich noch rausspringen.

 

Ironie beiseite

 

Soweit werde ich natürlich nicht gehen. Ich werde aber wenigstens versuchen, wohl die Gebühren zurückzufordern, die ich ja 2 mal für denselben Flug bezahlt habe. Also wenigstens das ja! Und finde gleichzeitig schade, dass Swiss mir nicht wenigstens das als Trost von alleine angeboten hat. Soweit zum Thema Kundenservice...

 

Gruss, F.

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swissglobaltraveller
Man kann doch nicht einen Vertrag abschliessen, dann gegen Dinge klagen, mit denen man sich einverstanden erklärt hat.

 

Einspruch, Euer Ehren!

 

Bei einem Verstoss gegen inhaltliche Schranken eines Vertrages kann man sehr wohl dagegen klagen; Beispielsweise wenn der Inhalt unmöglich oder widerrechtlich ist. Widerrechtlich würde bedeuten, dass der Vertragsinhalt gegen eine Vorschrift verstösst, gegen die öffentliche Ordnung oder die Persönlichkeit.

 

Es gibt weitere Gründe, weshalb ein Vertrag nicht gültig sein kann (oder diese verliert); beispielsweise bei Irrtum, Täuschung oder Übervorteilung, etc.

 

Gruss

Ivan

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Raphael_Gähwiler
Einspruch, Euer Ehren!

 

Bei einem Verstoss gegen inhaltliche Schranken eines Vertrages kann man sehr wohl dagegen klagen; Beispielsweise wenn der Inhalt unmöglich oder widerrechtlich ist. Widerrechtlich würde bedeuten, dass der Vertragsinhalt gegen eine Vorschrift verstösst, gegen die öffentliche Ordnung oder die Persönlichkeit.

 

Es gibt weitere Gründe, weshalb ein Vertrag nicht gültig sein kann (oder diese verliert); beispielsweise bei Irrtum, Täuschung oder Übervorteilung, etc.

 

Gruss

Ivan

 

Natürlich kannst du gegen einen widerrechtlichen oder unmöglichen Vertrag klagen. Das hat auch niemand hier abgestritten.

 

Der Haken an unserem Beispiel ist nur, dass der Vertrag absolut rechtens zu stehen gekommen ist, inklusive AGB's und deren ungewöhlichen (im rechtlichen Sinne) Inhalt. Der Vertrag hält. Basta.

 

Und weil nun der Vertrag einseitig nicht eingehalten wurde kann nun die andere Partei nun ihren Schaden geltend machen. Absolut rechtens, ohne gegen ein Grundrecht zu verstossen.

 

Mag vielleicht nicht so fair aus Konsumentensicht erscheinen, ist halt aber so.

 

Raphi

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Ich muss wohl der einzige Dummkopf sein, der lieber ein günstiges Hin und zurück bucht als einen teureren Hinflug.

 

Nein, aber Du bist wohl der Einzige, der zuerst die Strecke bucht, die er eigentlich nicht abfliegen will.

 

Zudem verstehe ich nicht ganz, warum Du nachher einen sehr teuren one-way statt nochmals einen Retourflug mit Rueckflugdatum irgendwann gebucht hast.

 

Also wars eigentlich nicht ein "Fehler", sondern deren zwei...:009: :009: :009:

 

Gruss

Markus

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Nein, aber Du bist wohl der Einzige, der zuerst die Strecke bucht, die er eigentlich nicht abfliegen will.

 

Zudem verstehe ich nicht ganz, warum Du nachher einen sehr teuren one-way statt nochmals einen Retourflug mit Rueckflugdatum irgendwann gebucht hast.

 

Also wars eigentlich nicht ein "Fehler", sondern deren zwei...:009: :009: :009:

 

Gruss

Markus

 

Um Deine Fragen zu beantworten:

 

1) Ich bin mir da nicht so sicher. Ein paar Kollegen haben heute gemeint, dass es offenbar gar nicht möglich sei, einen Retourflug von PARIS aus in die Schweiz zu buchen falls das Domizil nicht in Frankreich sei...die Preise seien einzig auf Franzosen ausgerichtet, um sie via ZHR-Hub zu uns zu locken. Ganz so unrealistisch erscheint es mir gar nicht. Auf jeden Fall: falls dies möglich sein soll, werde ich das nächste mal natürlich den Retourflug andersherum buchen oder die Fluggesellschaft informieren, dass ich den Hinflug nicht antreten kann, da hast Du natürlich vollkommen Recht. Es war eben das allererste mal, dass ich nur den Rückflug benötigte.

 

2) Da ich am gleichen Tag nach Hause fliegen wollte und schon am Checkin-Schalter stand, habe ich sehr wohl mehrere Varianten angefragt, sogar bei anderen Fluggesellschaften. Da es sich um einen Flug der in den nächsten 60 Minuten starten sollte oder spätestens am selben Tag, waren die Tarife entsprechend hoch! Auch ein Retourflug war schliesslich teurer als den one-way zu nehmen. Ich habe die Dame ein paar Kombinationen ausrechnen lassen, egal wie, das günstigste waren diese 507 Euros! Dazu sei noch angemerkt, dass ich mir nicht erlauben konnte, einen Tag später in ZHR anzutreffen, dies aus beruflichen Gründen.

 

Gruss:

François

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Natürlich kannst du gegen einen widerrechtlichen oder unmöglichen Vertrag klagen. Das hat auch niemand hier abgestritten.

 

Der Haken an unserem Beispiel ist nur, dass der Vertrag absolut rechtens zu stehen gekommen ist, inklusive AGB's und deren ungewöhlichen (im rechtlichen Sinne) Inhalt. Der Vertrag hält. Basta.

 

Und weil nun der Vertrag einseitig nicht eingehalten wurde kann nun die andere Partei nun ihren Schaden geltend machen. Absolut rechtens, ohne gegen ein Grundrecht zu verstossen.

 

Mag vielleicht nicht so fair aus Konsumentensicht erscheinen, ist halt aber so.

 

Raphi

 

Raphael,

 

Darf ich (einmal mehr) auf den weiter oben erwähnten (und fast gleichen) Fall in Deutschland erinnern? Dort ging es (fast) um das Gleiche. Die Regelung war in den Bestimmungen ebenfalls erwähnt und der Kunde hatte diesen Regelungen bei der Buchung auch zugesagt.

 

Der einzige Unterschied ist, dass SWISS heute nun ausdrücklich darauf hinweist. Die Regelung an und für sich bestand jedoch schon beim Deutschen Konsumenten. Trotzdem wurde dem Kunden das Geld zurückerstattet. Also gilt Deine Aussage nicht.

 

Der einzige relevante Unterschied zu mir (im Vergleich zum Präzendenzfall in Deutschland) ist, dass diese höchst umstrittene Regelung bei ihm nicht so prominent erwähnt worden war.

 

Die Regelung selber ist eben bereits umstritten, egal wie und wo darauf hingewiesen wird, weil "es besteht für den Reisenden keine Verpflichtung, jedes Segment einer gebuchten Flugreise anzutreten" entschied das Amtsgericht Frankfurt.

 

Dabei ist die Frage nicht wie darauf hingewiesen wurde, sondern die Tasache, dass eine solche Regelung erst recht gar nicht bestehen darf.

 

Das war übrigens auch die Meinung eines Kollegen-Rechtsberaters, der mir heute ein paar Tipps gab.

 

Gruss, François

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Die Regelung selber ist eben bereits umstritten, egal wie und wo darauf hingewiesen wird, weil "es besteht für den Reisenden keine Verpflichtung, jedes Segment einer gebuchten Flugreise anzutreten" entschied das Amtsgericht Frankfurt.

 

Dabei ist die Frage nicht wie darauf hingewiesen wurde, sondern die Tasache, dass eine solche Regelung erst recht gar nicht bestehen darf.

 

Nehmen wir mal den fiktiven Fall, dass Du bei Deiner Buchung die Regel - die Du ja bestätigt hast - tatsächlich auch gelesen hättest. Wärst Du bei Deiner Buchung geblieben, mit dem Gefühl, dass eine solch umstrittene Regelung ja gar nicht bestehen dürfte oder hättest Du den Vorgang an dieser Stelle abgebrochen?

 

Wie oben schon mehrfach gesagt wurde: Ein Retourflug für 230CHF o.ä. ist ein extrem günstiger Sondertarif, der einen erheblichen Preisnachlass gegenüber dem Normaltarif darstellt und damit - eigentlich logisch - auch gewisse einschränkende Bedingungen hat. Wenn nun ein solcher Spartarif in grossem Rahmen gleichwertig wie ein Normaltarif eingesetzt werden kann (und darauf wollen die Verbraucher"schützer" ja hinaus) - warum sollte dann noch irgendjemand den Normalpreis kaufen?

 

Und wozu wird das führen? Dass die Airline ihre Flüge fortan mit Verlust durchführt, da niemand mehr die "Geiz-ist-geil"-Kunden ausgleicht? Oder vielleicht doch in einem allgemein steigenden Preisniveau, wo es dann eben nicht mehr so viele "Schnäppchen" gibt? Das wäre ja dann toller Verbraucherschutz...

 

Gruss,

Thomas

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Präzendenzfall in Deutschland ... Amtsgericht ... Kollegen-Rechtsberaters
Lustig! Präzedenzfall am Amtsgerichtl als Aussage von Deinem Rechtsberater? Ich hoffe, Du musstes ihm dafür keinen Kaffee holen. Die Antwort war das nicht wert. Ein Amtsgericht ist die unterste Instanz der Gerichtsbarkeit in Deutschland. Mit einem solchen Urteil auf Richterrecht zu plädieren, ist im Deutschen Rechtssystem traditionell eher ungewöhnlich, da die Legislative i.A. die Rechtsnormen im Gegensatz zum anglo-amerikanischen System definiert und die Judikative nur in wenigen Fällen einschreitet. Das passiert aber garantiert nicht auf dem Niveau.

 

Wenn Du also etwas erreichen willst, bleibt Dir im Wesentlichen nur der Klageweg oder die Hoffnung auf Kulanz. Da kannst Du Dich noch seitenlang echauffieren. Es ändert nichts am Sachverhalt.

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1) Ich bin mir da nicht so sicher. Ein paar Kollegen haben heute gemeint, dass es offenbar gar nicht möglich sei, einen Retourflug von PARIS aus in die Schweiz zu buchen falls das Domizil nicht in Frankreich sei...die Preise seien einzig auf Franzosen ausgerichtet, um sie via ZHR-Hub zu uns zu locken. Ganz so unrealistisch erscheint es mir gar nicht. Auf jeden Fall: falls dies möglich sein soll, werde ich das nächste mal natürlich den Retourflug andersherum buchen oder die Fluggesellschaft informieren, dass ich den Hinflug nicht antreten kann, da hast Du natürlich vollkommen Recht. Es war eben das allererste mal, dass ich nur den Rückflug benötigte.

 

Stimmt nicht. Geht ohne weiteres, lediglich bei Cross TKTs kann es zu Problemen kommen, wenn es denn das System überhaupt merkt..... Ich bin zig mal so geflogen.

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Stimmt nicht. Geht ohne weiteres, lediglich bei Cross TKTs kann es zu Problemen kommen, wenn es denn das System überhaupt merkt..... Ich bin zig mal so geflogen.

Danke für die Info!

 

Wer sich allerdings andere (faule) Tricks der Fluggesellschaften ansehen möchte, um zu mehr Kohle zu kommen:

 

http://hosted.filefront.com/toolbootleg/

 

Film "SternTv_Flugpreise.avi"

 

Viel Spass & Gruss,

François

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Lustig! Präzedenzfall am Amtsgerichtl als Aussage von Deinem Rechtsberater? Ich hoffe, Du musstes ihm dafür keinen Kaffee holen. Die Antwort war das nicht wert. Ein Amtsgericht ist die unterste Instanz der Gerichtsbarkeit in Deutschland. Mit einem solchen Urteil auf Richterrecht zu plädieren, ist im Deutschen Rechtssystem traditionell eher ungewöhnlich, da die Legislative i.A. die Rechtsnormen im Gegensatz zum anglo-amerikanischen System definiert und die Judikative nur in wenigen Fällen einschreitet. Das passiert aber garantiert nicht auf dem Niveau.

 

Wenn Du also etwas erreichen willst, bleibt Dir im Wesentlichen nur der Klageweg oder die Hoffnung auf Kulanz. Da kannst Du Dich noch seitenlang echauffieren. Es ändert nichts am Sachverhalt.

 

Carsten,

 

Danke für Deine Tipps. Es ändert jedoch sehr wohl etwas, denn in Deutschland hat die Fluggesellschaft den entsprechenden Kunden das Flugticket zu 100% zurückvergütet. Dass diese Instanz einer anderen unterstellt ist oder was auch immer, ist mir ehrlich gesagt ziemlich wurscht. Tatsache die Kohle kam zurück. Mehr will ich ja gar nicht erreichen. Und wenn auch einige Rechtsinstanzen in der CH das gleiche bewirken, dann hätte ich mein Ziel ja erreicht.

 

Gruss,

François

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Ich kann den Ärger gut verstehen, kurzfristig gesehen sind deine Chancen aber gering.

 

In Deutschland wird in solchen Fällen Lufthansa in regelmässigen Abständen eingeklagt. Ungefähr jedes Mal stellt der Richter fest, dass die AGBs widerrechtlich sind, da man einen Hinflug und einen Rückflug gekauft hat und man selber entscheiden möchte, welche der gekauften und bezahlten Leistungen man beansprucht. Lufthansa gibt jeweils auf unterster Stufe klein bei, da man keinen Präzedenzfall schaffen möchte.

 

In der Schweiz ist es IMO noch zu keiner Gerichtsverhandlung gekommen. Ich kann mir vorstellen, dass du durchkommen würdest, allerdings kostet das viel Zeit und Nerven.

 

Oftmals lese ich in Foren Märchen über Nachbelastungen, wenn man den Rückflug nicht antritt. Das ist Quatsch, und glaubt mir, ich habe Erfahrungen. Man kann ganz einfach den Rückflug verfallen lassen. Die Airlines erstatten dann normalerweise keine Gebühren für den Rückflug, da sie sich auf den Standpunkt stellen, dass der Tarif neu berechnet wird und teurer wäre (aber nachfordern tun sie NIE). Aus eigener Erfahrung kann ich ebenfalls bestätigen, dass mit etwas Nachhaken und einigem Flugvolumen auch diese Taxen anstandslos erstattet werden.

 

Mein Fazit: Das Vorgehen der Fluggesellschaften ist gemäss AGB natürlich einwandfrei. Bisherige Rechtsfälle haben aber verdeutlicht, dass diese AGBs nicht über alle Zweifel erhaben sind. Die Airlines hören das natürlich nicht gerne, da sonst ein Mittel zur Preisdifferenzierung verloren gehen würde. Du könntest klagen mit nicht mal so schlechten Aussichten, duz müsstest es aber rigoros durchziehen, was viel Zeit (und zumindest vorläufig) auch viel Geld kostet.

 

Fabian

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Hallo Fabian

 

Herzlichen Dank für Deinen konstruktiven Beitrag, der eine sehr gute Uebersicht der Problematik darstellt, die in der Tat nicht so einfach ist wie es hier manche (gerne) sehen möchten.

 

Grüsse,

François

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Woher kommen alle diese Restriktionen der bösen Airlines? Auch davon dass es viele Paxe jahrelang schamlos ausgenutzt haben.

 

Als wir da hätten, immer wieder den niedrigsten Tarif reservieren und nach 72 Stunden eine neue Reservierung machen. Konsequenz: Es wird mittlerweile genau kontrolliert. Zu recht, denn andere Paxe die gerne buchen möchten bekommen nur die teuren Tarife und andere reservieren und fliegen oft gar nicht. Und welcher Carrier kann es sich leisten mit halb voll zu fliegen.

 

Cross TKT und immer ein Segment verfallen lassen. Wird auch mittlerweile kontrolliert und kann sogar zu Nachbelastungen führen. Auch verständlich, die Plätze können wenn überhaupt nur in letzter Minuten verkauft werden und auch hier wieder der Effekt dass die Carrier es sich nicht leisten können ihre Flieger nicht auszulasten.

 

Das ein TKT in der Reihenfolge der Coupons abgeflogen werden muss, ist absolut nichts neuen und seit langem, gerade bei billigen Eco oder Biz Tarifen, total normal.

 

Den Flug im Ausland beginnen lassen und dann aber das letzte Segment verfallen lassen, weil dann ja der ganze Flug um ein paar Stutz billger ist und man sich das letzte Stück aber sparen will. Auch hier muss man mit Nachbelastungen rechnen.

 

Ob das alles im Sinne des Verbrauchers ist, mag dahingestellt sein. Aber wenn ein Restaurant Besitzer eine zeitlang immer nur von seinen Gästen hingehalten wurde, dann wird auch er die Tische nicht immer freihalten sondern evtl. doppelt vergeben, keine Reservierungen mehr annehmen oder sich ein anderes Mittel einfallen lassen, sein Lokal zu füllen. Denn die Unterhaltskosten werden mit einem leeren Restaurant nicht weniger. Ebenso geht es einer Airline. Catering wird trotzdem geladen, Personal wird bereitgestellt, Fuel wird getankt, Gebühren bezahlt und einfach so nicht fliegen, wird unter Umständen teuer und kann bei chronischer Wiederholung zum Verlust der Streckenrechte führen. Was macht also eine Airline, sie sichert sich ab, damit sie in einem eh schon sehr harten Markt bestehen kann. Denn auch eine Airline muss rentieren und nach Möglichkeit Gewinn einfahren.

 

Auf der einen Seite will jeder ein Schnäppchen machen, schreit aber laut, wenn er Opfer der eigenen Tricks geworden ist, um ein billiges TKT zu erstehen. Wen bitte wundert es, dass die Airlines sich wehren?

 

Und wie bereits zig mal hier bereits erwähnt wurde: Je billiger ein Tarif, desto mehr hat er Einschränkungen. Und wer sich da nicht vorher schlau macht und nicht mal die Bedingungen liest, auf die er hingewiesen wurde….. Tja, der hat halt leider einfach Pech gehabt. Ich habe gerade vorhin ein Flug für jemanden gebucht und es war so ein billig Flug und auffälliger wie bei LX kann man gar nicht mehr drauf aufmerksam gemacht werden auf diese Bedingungen….

 

In diesem Sinne, ruf bei LX an oder geh’ vorbei und lasse Dir die Gebühren rückerstatten und sei das nächste Mal einfach vorsichtiger und aufmerksamer wenn Du einen Flug buchst oder einen anderen Vertrag eingehst.

 

Und last but not least, auch wenn es hier abgestritten wird, es gibt diese Nachbelastungen in der Tat. Selbst schon erlebt bei einigen Kollegen die schlauer sein wollten als die Airline.

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Wer sich allerdings andere (faule) Tricks der Fluggesellschaften ansehen möchte, um zu mehr Kohle zu kommen:

 

Interessanterweise kamen dabei aber gerade die von Dir zuvor gelobten Lowcoster (Easyjet) mit ihren Oneway-Angeboten besonders schlecht weg..... und Deinen Fall auf der Swiss mit der schäbigen Machart der Ryanair gleichsetzen zu wollen, halte ich doch für reichlich verfehlt.

 

Fakt ist nach wie vor: Nicht die Swiss hat einen Missbrauch begangen, sondern Du hast die Tarifbestimmungen umgangen. Wenn Du denkst, dass das anders ist, dann nimm Dir einen Anwalt. AG-Urteile aus Deutschland bringen - wenn überhaupt - nur dem Kläger etwas, aber nicht allgemein allen anderen, die das Gefühl haben, in der selben Lage zu sein...

 

Übrigens - in dem Filmbeitrag gezeigte Klagen wie "wir mussten 58EUR für einen Flug von Baden-Baden nach Hamburg zahlen und wissen nicht, ob es wirklich das günstigste Angebot war" oder "Sooo teuer! 32EUR für einen Onewayflug!!" finde ich geradezu grotesk. Auch ich bin ein Freund einer klaren Preisgestaltung ohne tausend versteckte Gebühren. Aber man sollte sich doch mal die absoluten Preise vor Augen halten und sich fragen, ob man vor 10 Jahren für den Preis von ein paar Schachteln Zigaretten mal eben nach Hamburg fliegen konnte??

 

Mein Fazit: Das Vorgehen der Fluggesellschaften ist gemäss AGB natürlich einwandfrei. Bisherige Rechtsfälle haben aber verdeutlicht, dass diese AGBs nicht über alle Zweifel erhaben sind. Die Airlines hören das natürlich nicht gerne, da sonst ein Mittel zur Preisdifferenzierung verloren gehen würde.

Und was denkst Du, würden die Airlines tun, wenn ihnen dieses Mittel zur Preisdifferenzierung verloren gehen würde? Mit den Schultern zucken und die jährlichen Milliardenausschüttungen an die Mitarbeiter verringern oder auf die Dienst-Porsches verzichten (haha)? Oder vielleicht andere Möglichkeiten finden, die Einkünfte stabil zu halten oder gar zu erhöhen? Aber wodurch? Hm....

 

Gruss,

Thomas

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Wir drehen uns im Kreis!

Und wenn auch einige Rechtsinstanzen in der CH das gleiche bewirken, dann hätte ich mein Ziel ja erreicht.
Hat Dein Rechtsberater die Klage schon formuliert?
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Und was denkst Du, würden die Airlines tun, wenn ihnen dieses Mittel zur Preisdifferenzierung verloren gehen würde?

Dass sich dann die Tarifstruktur ändern wird ist klar, und billiger werden die 'Billigtarife' sicher nicht Aber das steht ja auch nicht zur Diskussion, da ich nicht von einer Änderung ausgehe.

 

@Amarantine

Aber wenn ein Restaurant Besitzer eine zeitlang immer nur von seinen Gästen hingehalten wurde, dann wird auch er die Tische nicht immer freihalten sondern evtl. doppelt vergeben, keine Reservierungen mehr annehmen oder sich ein anderes Mittel einfallen lassen, sein Lokal zu füllen.

Es gibt Vergleiche die sind treffend, solche die hinken, und einfach falsche;) Nein, Sorry, nicht so ernst nehmen, aber dein Beispiel ist überhaupt nicht zutreffend. Der grosse Unterschied ist: Der Wirt erhält kein Geld wenn du nicht kommst. Die Airline hat dein Geld aber sehr wohl erhalten, ob du nun fliegst oder nicht. Der Wirt würde es ja super finden, wenn ich mein Essen bezahle und trotzdem nicht da bin. Wenn ich dann am nächsten Tag erscheinen würde, wird er mich sicher nicht wegweisen :005:

 

 

Auch hier muss man mit Nachbelastungen rechnen.

Nachbelastungen gibt es KEINE, NIE, auch nicht, wenn man es im grossen Stil macht. Dafür fehlt ganz einfach die AGB/Gesetzes-Grundlage (und darauf berufen sich ja die Airlines wenn sie die Rückflüge stornieren). Ich arbeite in einer Firma, bei der die Flüge über ein Webtool gebucht werden. Bei Einwegflügen oder manchmal auch bei Rückflügen am gleichen Tag bucht dieses Tool automatisch ein (resp zwei) günstiges Retourticket und das 2. leg verfällt einfach. Noch nie wurde etwas nach belastet. ;)

Diese Vorgehen mit Kruzbuchungen, Verfallen lassen etc ist gemäss AGB der Fluggesellschaften gestattet. Die Coupons müssen in der richtigen Reihenfloge benutzt werden. Sie müssen aber weder vollständig benutz werden, noch dürfen keine Buchungen sich nicht überschneiden. Das Vorgehen ist also genau so AGB konform, wie jenes der Airlines....

 

 

nicht fliegen, wird unter Umständen teuer

FALSCH, FALSCH, FALSCH. Wenn der Passagier an Bord ist, wird Geld für Catering, Fuel etc aufgewendet. Erklär mir mal, warum mehr Geld aufgewendet wird, wenn der Passagier nicht an Bord ist (das ist jetzt schon fast lächerlich). Catering bleibt gleich, Zeitung auch, Fuel etwas weniger, Passagierbezogene Taxen weniger. Was bitte sehr, soll teurer sein wenn der Passagier nicht an Bord ist?

Ausserdem heisst es noch lange nicht, dass der Platz leer bleibt, wenn ein Passagier nicht erscheint. Denn was würde der Wirt machen? Genau, die Reservation aufheben und den nächsten Gast willkommen heissen. So konnte der den Platz 2x verkaufen (Beim Wirt geht das nicht, da der nicht erschienene Gast nichts bezahlt hat - bei der Airline wäre dies aber der Fall). Mit der Überbuchungsstrategien federn Airliens solche Fälle genau ab und verkaufen einige Sitze doppelt (gibt ja nicht nur böse No-Shows). Und Dank Simulationsmodellen und Erfahrung funktioniert das erstaunlich gut.

 

chronischer Wiederholung zum Verlust der Streckenrechte führen

Moment, wenn Leute nicht zum Hinflug erscheinen, heisst das noch lange nicht, dass der Platz frei bleibt. Und wenn der Platz frei bleibt, wird das Flugzeug trotzdem abheben. Und selbst wenn das Flugzeug ab und zu nicht abhebt, gibt es kaum Strecken, wo die Recht verfallen würden. So ist der Luftfahrtmarkt nur an ganz wenigen Airports geregelt (betrifft weniger als 1% aller Routen weltweit) Das Argument ist also 3 fach falsch (Platz bleibt nicht leer, Flieger geht doch, Streckenrechte verfallen nicht). C'mon, ist doch lächerlich: Einige Passagiere treten den Hinflug nicht an und die arme Airline verliert deshalb die Streckenrechte....

 

Aus Sicht der Airlines macht die Regelung Sinn - keine Frage. Und ich möchte werder die Regelung verteidigen noch verurteilen, der Status quo ist so und wir in nächster Zeit auch nicht ändern. Ich wollte mit meinem vorherigen Post nur zum Ausdruck bringen, dass mit einem Blick zum nördlichen Nachbarn, diese AGBs nicht in Stein gemeisselt sind (was in der CH aber auch ganza nders beurteil werden kann)

Und in diesem Post musste ich meinen Haaren zu liebe die zietierten Stellen kommentieren, denn sie standen mir zu Berge als ich das las :)

 

Gute Nacht allerseits,

Fabian

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Dass sich dann die Tarifstruktur ändern wird ist klar, und billiger werden die 'Billigtarife' sicher nicht Aber das steht ja auch nicht zur Diskussion, da ich nicht von einer Änderung ausgehe.

 

Eben. Aus diesem Grund hatte ich zuvor ja auch die Frage gestellt, ob eine Abschaffung dieser angeblich missbräuchlichen AGB-Bestandteile, wie sie ja von diversen Verbraucher"schützern" angestrebt wird, überhaupt im Interesse des Verbrauchers wäre?

 

Ich denke eher, man sollte sich an den verfügbaren Billigtickets erfreuen, anstatt sich selbst vermeidbare Fallen zu stellen (wie Nichteinhaltung der Coupon-Reihenfolge) und dann eine generelle Systemänderung zu fordern...

 

Jedem einzelnen unzufriedenen steht - wie in diesem Beitrag schon mehrfach erwähnt - in jedem Fall der Klageweg offen.

 

Gruss,

Thomas

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