X-Plane Geschrieben 30. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Abgesehen von der ganzen rechtlichen Situation, die Du erst im Nachhinein aufarbeitest: Hast Du vor Ort in CDG, unmittelbar als das 500€-Preisschild aufleuchtete, nicht an ein alternatives Verkehrsmittel gedacht? Eisenbahn, Oneway-Mietwagen? Hallo, Natürlich habe ich an eine Alternative gedacht, habe mich auch bei Air France informiert. Die waren noch teurer. Easy Jet nach Genf hätte bedeutet: nach Orly zu wechseln und nachher nochmals 3 Stunden Zug bis nach Zürich zu fahren. Sonst hätte ich zurück nach Paris (ca. 1 Stunde) können, mich über ein TGV-Ticket erkundigen (falls überhaupt noch freie Plätze verfügbar waren) und dann nochmals ca. 5 Stunden im Zug zu sitzen. Da war ich nicht gerade begeistert. Gruss, François Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-Plane Geschrieben 30. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Daher - auch wenn ich mich damit jetzt nicht unbedingt beliebt mache - würde ich an Deiner Stelle den Grund für den "Riesen-Ärger" weniger bei der Swiss als bei mir selbst suchen. Verbraucherschutz ist eine richtige und wichtige Angelegenheit, sollte aber nicht als Vollkaskoversicherung gegen eigene Nachlässigkeit dienen. Hallo Thomas Einerseits hast Du Recht. Aber trotzdem ist meine Meinung, dass diese Regelung das Grundrecht verletzt. Andererseits: so eine Situation entsteht eigentlich auch nur, weil ein Hin- und Rückflug meistens weniger kostet als ein einziger Hinflug. Bisher konnte mir noch niemand diese merkwürdige Logik richtig erklären. In keiner anderen mir bekannten Branche sind mir solche unlogischen Angebote jemals aufgefallen. Tatsache ist: ich habe meinen Flug bezahlt. Welche Schäden entstehen also bei Swiss, wenn ich nicht mitreise? Faktisch könnte Swiss meinen Sitzplatz sogar an eine andere Person verkaufen (z.B. standby) und somit den doppelten Umsatz erzielen. Das alleine grenzt meiner Meinung nach an Missbrauch. Also es geht mir weniger darum, ob man die Bestimmung gelsen hat sondern generell, wie so eine blödsinnige Bestimmung überhaupt erst zustande kommt. In Deutschland wurde der genau gleiche Fall vom Gericht ja als missbräuchlich angesehen. Das heisst, so daneben liege ich mit meinen Ueberlegungen wohl nicht. Gruss, François Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-Plane Geschrieben 30. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Ps: die Gebühren für den nicht angetretenen Flug müsstest Du auf jedenfall erstattet bekommen. Am Besten mehrfach einfordern. (Email, Brief, Telefonisch) Danke Robert. Ja diese werde ich auf jeden Fall einfordern.... Gruss, François Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-Plane Geschrieben 30. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Buche doch einfach ein Retourticket Paris-Zürich-Paris auf swiss.fr... :005: Gruss Dominik Hallo Dominik Danke für Deine geniale Idee. Leider habe ich aber demnächst nicht vor, nach Paris oder von PRS nach ZHR zu fliegen. Trotzdem danke für den tollen Tipp :005: Gruss, F. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Raphael_Gähwiler Geschrieben 30. Januar 2008 Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Hallo Thomas Einerseits hast Du Recht. Aber trotzdem ist meine Meinung, dass diese Regelung das Grundrecht verletzt. Hallo, und was für ein Grundrecht sollte das sein? Zudem geht es eigentlich nicht darum, ob du jetzt bezahlt hast oder nicht. Wie bereits gesehen hast du vor der Buchung ein Kreuzchen im Feld "ich habe die AGB's gelesen und erkläre mich hiermit mit diesen einverstanden" gemacht. Die Swiss hat dich zusätzlich auf den ungewöhnlichen Passus, wenn er dann als ungewöhnlich qualifiziert wird, hingewiesen, womit auch das niet- und nagelfest ist. Mit deinem No Show beim Hinflug hast nun du faktisch einen Vertragsbruch begangen, womit du dich leider in eine ungünstige Situation manövriert hast. Raphael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-Plane Geschrieben 30. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Hallo François Statt hier Paragraphen und AGB's aufzuführen, möchte ich Dir gerne mal die "Andere Seite" näher bringen. Wenn Du ein Ticket buchst, wird für Dich ein Platz reserviert (darauf bestehst Du ja sicher auch). Deshalb wirst Du am Gate von der Crew erwartet. Tauchst Du nicht auf, macht man sich natürlich Gedanken. Zunächst wird abgeklärt, ob Du vielleicht ein "Anschlusspassagier" bist, dessen Flug nach ZRH sich verspätet hat. Wenn das der Fall ist, warten wir (Crew und Passagiere) netterweise auf Dich und nehmen dafür eine Verspätung in Kauf (Schatz, ich komme heute etwas später nach Hause...). Ist das nicht der Fall, wird abgeklärt, ob Dein Gepäck schon eingechecked wurde, Du aber noch nicht am Gate bist, da Du noch im Duty Free herumtrödelst. Wenn das der Fall ist, müssen die armen Ramper Dein Gepäck im Frachtraum suchen und ausladen. Das dauert eine ganze Weile, denn Dein Gepäck liegt zuhinterst, zuunterst. Wenn das endlich geschafft ist, rufen wir eiligst für die Start-up clearance. Doch dann heisst es: "Sorry, you missed your slot. New slot will be in one hour". Na toll! Der einzige Vorteil dabei ist, dass wir nun genug Zeit haben, ein neues Loadsheet zu erstellen, bzw. einen Last Minute Change zu machen. (Schatz, es wird noch später heute Abend...) Wenn das auch nicht der Fall ist, war die ganze Mühe umsonst. Der Slot wurde vielleicht ebenso verpasst, nur weil sich - wieder mal - jemand nicht abgemeldet hat. Zudem geht die Airline davon aus, dass jemand, der nicht nach Paris fliegt, auch nicht in Paris ist und deshalb auch nicht nach Zürich zurückfliegt. Logisch, oder? Du siehst, ein kurzer Anruf hätte genügt um Dir und auch uns Ärger und Kosten zu ersparen. Das macht man so, weil es anständig und nett ist, gell? :008: Ich wünsche Dir weiterhin gute und schöne Flüge. Gruss Urs Hallo Urs Danke für diesen Standpunkt. Das kann ich verstehen. Abgesehen davon, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass man sich so lange Gedanken macht um einen "kleinen" Billigpassagier der nicht erscheint...jedoch hast Du recht: ich hätte sie informieren sollen, das stimmt, das ist mein Fehler, gebe ich auch zu. Find's auch nicht die feine Art. Aber NIE im Leben hätte ich gedacht, dass dadurch mein Flug annuliert worden wäre!!! Es ist einfach dermassen nicht kundenfreundlich. Angemessen wäre gewesen, mir dafür irgendwelche Strafgebühren aufzuzwingen. Wäre völlig ok gewesen. Und nein folgender Satz von Dir finde ich überaupt nicht logisch: "Zudem geht die Airline davon aus, dass jemand, der nicht nach Paris fliegt, auch nicht in Paris ist und deshalb auch nicht nach Zürich zurückfliegt. Logisch, oder?" Sorry: das ist nämlich dermassen eine primitive Ueberlegung, das ich es so nicht gelten lassen kann. Mensch, wenn die SBB auch so denken würden, mein Gott ! Gruss, François Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas Geschrieben 30. Januar 2008 Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Einerseits hast Du Recht. Aber trotzdem ist meine Meinung, dass diese Regelung das Grundrecht verletzt. Nein. Du hast einen Vertrag geschlossen, ohne dessen Bedingungen auch nur im Ansatz zu lesen. Vertragspartner haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Wem das zu mühsam ist, dem empfehle ich die Nutzung eines kompetenten Reisebüros, die weisen dann auf solche Regeln hin (und lassen sich diesen Service freilich bezahlen). Andererseits: so eine Situation entsteht eigentlich auch nur, weil ein Hin- und Rückflug meistens weniger kostet als ein einziger Hinflug. Bisher konnte mir noch niemand diese merkwürdige Logik richtig erklären. In keiner anderen mir bekannten Branche sind mir solche unlogischen Angebote jemals aufgefallen. Tatsache ist: ich habe meinen Flug bezahlt. Welche Schäden entstehen also bei Swiss, wenn ich nicht mitreise? Der Preisunterschied besteht darin, dass es sich um verschiedene Produkte handelt. Mit einem Oneway-Flug ist man flexibler als mit einem festgebuchten Retourflug. Du hast effektiv einen Oneway haben wollen und ihn unter Umgehung der Tarifbedingungen billiger gebucht. Der Swiss ist daher im Prinzip die Differenz aus einem Oneway und Deinem Ecosaver-Retourticket als Schaden entstanden. Der von Dir genannte "Missbrauch" liegt also weniger von Seiten der Swiss vor als eher von Deiner Seite. In Deutschland wurde der genau gleiche Fall vom Gericht ja als missbräuchlich angesehen. Das heisst, so daneben liege ich mit meinen Ueberlegungen wohl nicht. Es war nicht genau derselbe Fall, denn in den in Deutschland (übrigens bisher nur auf Amtsgerichts-Ebene) verhandelten Fällen ging es darum, dass die Kunden eben nicht explizit auf diese Regelung hingewiesen wurden. In Deinem Fall - siehe Buchungshomepage der Swiss - war dies eindeutig der Fall. Auch Airlines sind lernfähig. Ob Du nun einen bösen Brief an die Swiss schreibst oder nicht ist mir persönlich egal. Ich würde nur keine allzu hohen Erwartungen hegen.... Die Fliegerei ist ein teures Geschäft mit extrem hohen Kosten und relativ niedrigen Gewinnmargen. Es ist mir daher unbegreiflich, wieso ausgerechnt immer in diesem Bereich die besten Schnäppchen erwartet werden - und wenn's dann mal nicht klappt, gleich die Airline der "Grundrechtsverletzung" bezichtigt wird.... Sorry, hart aber herzlich, Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-Plane Geschrieben 30. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Hallo, und was für ein Grundrecht sollte das sein? Zudem geht es eigentlich nicht darum, ob du jetzt bezahlt hast oder nicht. Wie bereits gesehen hast du vor der Buchung ein Kreuzchen im Feld "ich habe die AGB's gelesen und erkläre mich hiermit mit diesen einverstanden" gemacht. Die Swiss hat dich zusätzlich auf den ungewöhnlichen Passus, wenn er dann als ungewöhnlich qualifiziert wird, hingewiesen, womit auch das niet- und nagelfest ist. Mit deinem No Show beim Hinflug hast nun du faktisch einen Vertragsbruch begangen, womit du dich leider in eine ungünstige Situation manövriert hast. Raphael Das stimmt. Habe ich aber (natürlich) nicht gelesen. Mein Fehler. Genauso wie früher auch tausende von Leuten das Kleingedruckte "ohne Kerosingebühr und Flughafentaxen" übersehen hatten und nun entschieden wurde, es sollte neu nur noch inkl. Gebühren angegeben werden. Man könnte ja gross und fett schreiben: "Teilnahme am Hinflug obligatorisch". Trotzdem dürfte so eine Bestimmung gar nicht erst erlaubt sein. Es verletzt in meinen Augen das Verhältnismässigkeitsprinzip, weil es für den Passagier viel mehr Aerger und Kosten verursacht als es der Fluggesellschaft durch das Nicht-Erscheinen eines Passagiers schadet -> ich habe somit das Fünffache (!!!) eines günstigen Hin-und Zurück bezahlt für eine EINZIGE Strecke ! Da ist das Problem, verstehts Du? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jumbolinopilot Geschrieben 30. Januar 2008 Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Ein Flieger der auf einen Pax wartet der noch nicht eingecheckt hat, Urs? Warum gibt's dann immer wieder overbooking??? :009: Ich sage ja: Wenn es sich um einen Anschlusspassagier handelt, dann warten wir. Overbooking gibt es eben wegen der No-Show's. Das hat nichts mit "netterweise" zu tun, sondern mit Kundenservice. Dazu gehört es sich auch für Mitarbeiter, ab und zu zu spät nach Hause zu kommen. Ansonsten ist man als Diensleistungserbringer am falschen Platz... Zum Kundenservice gehört es doch, dass man nett ist, oder nicht? Über das "später nach Hause kommen" habe ich mich nicht beschwert. Das war eher mit Humor gemeint (aber ich sehe schon, hier muss man einen Witz als solchen kennzeichnen). Paris ist ein schlechtes Beispiel um damit eine Logik beweisen zu wollen. Für Panama, siehe oben, ist die Annahme eher berechtigt. Das war eigentlich auch mit einem Augenzwinkern gedacht, denn François stand ja tatsächlich am Pariser Flughafen :005: Gruss Urs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 30. Januar 2008 Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Sorry: das ist nämlich dermassen eine primitive Ueberlegung, das ich es so nicht gelten lassen kann. Mensch, wenn die SBB auch so denken würden, mein Gott ! Wie man das auch anständig formulieren kann siehe oben. Und wenn bei der SBB auch jeder Einstieg und jeder Ausstieg akribisch geprüft würde und Sitzplätze zugewiesen würden, dann wäre der Vergleich wenigstens halbwegs zulässig. Eine kleine Rechnung: Angenommen Du hättest Platz im Zug. 1h nach Downtown, 5h nach Zürich. Macht 6h. Preis fürs Billett 100€. Im Vergleich dazu hast Du vom Moment des Kaufs für den 500€-Flug 3h bis Du in Kloten bist. Zeitgewinn 3h zum Aufpreis von 400 €. Kosten pro Stunde also 133€. Würdest Du in der gewonnenen Zeit, in den 3h, arbeiten, würdest Du den Vorteil wohl kaum reinholen. François, am Rand: Müssen es X Postings mit zT Vollzitaten sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-Plane Geschrieben 30. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Nein. Du hast einen Vertrag geschlossen, ohne dessen Bedingungen auch nur im Ansatz zu lesen. Vertragspartner haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Wem das zu mühsam ist, dem empfehle ich die Nutzung eines kompetenten Reisebüros, die weisen dann auf solche Regeln hin (und lassen sich diesen Service freilich bezahlen). Der Preisunterschied besteht darin, dass es sich um verschiedene Produkte handelt. Mit einem Oneway-Flug ist man flexibler als mit einem festgebuchten Retourflug. Du hast effektiv einen Oneway haben wollen und ihn unter Umgehung der Tarifbedingungen billiger gebucht. Der Swiss ist daher im Prinzip die Differenz aus einem Oneway und Deinem Ecosaver-Retourticket als Schaden entstanden. Der von Dir genannte "Missbrauch" liegt also weniger von Seiten der Swiss vor als eher von Deiner Seite. Es war nicht genau derselbe Fall, denn in den in Deutschland (übrigens bisher nur auf Amtsgerichts-Ebene) verhandelten Fällen ging es darum, dass die Kunden eben nicht explizit auf diese Regelung hingewiesen wurden. In Deinem Fall - siehe Buchungshomepage der Swiss - war dies eindeutig der Fall. Auch Airlines sind lernfähig. Ob Du nun einen bösen Brief an die Swiss schreibst oder nicht ist mir persönlich egal. Ich würde nur keine allzu hohen Erwartungen hegen.... Die Fliegerei ist ein teures Geschäft mit extrem hohen Kosten und relativ niedrigen Gewinnmargen. Es ist mir daher unbegreiflich, wieso ausgerechnt immer in diesem Bereich die besten Schnäppchen erwartet werden - und wenn's dann mal nicht klappt, gleich die Airline der "Grundrechtsverletzung" bezichtigt wird.... Sorry, hart aber herzlich, Thomas Auf einer rein fachlicher Ebene wirst Du wohl recht haben. Bezüglich Kundenfreundlichkeit kann man da aber seine Zweifel haben, ob so harte Restriktionen und Konditionen sich für eine Fluggesellschaft lohnen. Ich sage dabei nur: schade fliegt Easyjet die Strecke Basel-Paris nicht mehr...dort kann man nämlich ein einfaches Ticket kaufen, dass nicht extra verteuert wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-Plane Geschrieben 30. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 François, am Rand: Müssen es 5 Postings mit zT Vollzitaten sein? Aehm, sorry. Nein hast natürlich recht, weiss nur nicht wie man mehrere Absätze eines gleichen Threads übernimmt und separat antwortet *schäm* Bezüglich Anständigkeit: meine Aussage bezog sich nicht auf die Denkweise des Kollegen der geantwortet hat sondern auf die Fluggesellschaften die so denken. Es war vielleicht zu wenig klar formuliert. Ich wollte niemand persönlich verletzen, sorry falls es so rüberkam. Gruss, F. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-Plane Geschrieben 30. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Eine kleine Rechnung: Angenommen Du hättest Platz im Zug. 1h nach Downtown, 5h nach Zürich. Macht 6h. Preis fürs Billett 100€. Im Vergleich dazu hast Du vom Moment des Kaufs für den 500€-Flug 3h bis Du in Kloten bist. Zeitgewinn 3h zum Aufpreis von 400 €. Kosten pro Stunde also 133€. Würdest Du in der gewonnenen Zeit, in den 3h, arbeiten, würdest Du den Vorteil wohl kaum reinholen. Stimmt nicht ganz, es waren noch knapp 1 Stunde bis zum Take off. Der Flug selber hat knapp 1 Stunde gedauert (starke Winde). Das heisst nach 2 Stunden war ich in Kloten. Der TGV wäre wohl nicht gerade sofort abgefahren (ehrlich gesagt kenne ich den Fahrplan nicht auswendig). Dies hätte also nochmals viele Nerven und Zeit gekostet und irgendwie mochte ich nicht mehr lange warte, da ich bereits ziemlich müde war und früh zuhause sein wollte. Hätte ich aber rein theoretisch natürlich machen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Viktor D. Geschrieben 30. Januar 2008 Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Mal anders aufgerollt: Nicht der Oneway-Flug ist zu teuer, sondern der Retour-Flug zu billig. Schon mal daran gedacht? schade fliegt Easyjet die Strecke Basel-Paris nicht mehr...dort kann man nämlich ein einfaches Ticket kaufen, dass nicht extra verteuert wird. Diese Denke ist genauso seltsam wie Ryanair zu loben und sich dann zu beschweren, dass man weder Service bekommt, noch an großen Airports landet. Airlines, die mit Service aufwarten und von teuren Airports aus operieren müssen eben ihr Geld verdienen. Nicht falsch verstehen: Ich habe nichts gegen Billig-Airlines. Worauf ich aber allergisch reagiere sind die Vergleiche à la "aber bei [billigflieger] ist es doch viel besser". Da frage ich mich, was die Leute eben davon abhält, zu den Billigfliegern zu greifen. Und genau das sind meist die Gründe, warum sie Billigflieger genannt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Markus D. Geschrieben 30. Januar 2008 Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 François, ich weiss ja nicht warum hier noch immer diskutiert wird. Du hast ja bereits festgestellt, dass es Dein Fehler war die AGBs nicht zu lesen welche Du aber akzeptiert hast. Nun alle Airlines an den Pranger zu stellen ist deshalb nicht angebracht. Wir alle wissen, dass Airlines mit engen Margen und möglichst optimaler Auslastung wirtschaften müssen, um überhaupt rentabel zu sein. Ja Du hast recht, die Preisbildung von Airlinetickets ist nicht einfach zu verstehen und lässt sich auch nur schwer auf andere Beförderungsmittel umlegen. Aber sieh es doch mal von der anderen Seite: Genau aufgrund dieser Preisbildungspolitik war es Dir möglich, bei rechtzeitiger Buchung ein Ticket für 230 CHF zu erstehen. Solche Preise sind aber nur möglich, wenn die Auslastung jedes Fliegers hoch gehalten werden kann und Tickets bis kurz vor Abflug noch teuer verkauft werden können. Wäre das nicht möglich, würde das Ticket von Haus aus schon 1000 CHF kosten. Diesmal warst Du also der Leidtragende und nicht der Nutzniesser dieses Konzeptes .... obwohl nicht ganz freiwillig. Für Zürich - Paris - Zürich würde ich inzwischen sowieso den TGV nehmen. Ich vermute mal stark, dass Du inzwischen "Tür-Zu-Tür" mit dem Zug schneller als mit dem Flugzeug bist, speziell wenn Du CDG anfliegst und danach in die City musst. Und bequemer ist es allemal: Einsteigen - Sitzen - Austeigen ... kein CheckIn, keine Sicherheitskontrollen, selten Verspätungen, auf Gepäck musst Du auch nicht warten. Das schönste am Lufttrip Zürich - Paris sind die ca. 45" in der Luft. Auf die restlichen 3h Aufwand vor und nach dem Flug kann ich gerne verzichten. Ciao, Markus ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-Plane Geschrieben 30. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Damit auswärtige Passagiere via Zürich, resp. mit Swiss reisen, sind Tickets a la Dresden-Zürich-Bangkok auch billiger als Zürich-Bangkok für uns Einheimische. Gäbe es diese Streitfragenregelung nicht, würden doch alle "Einheimische" einfach Dresden-Zürich-Bangkok buchen und den ersten Flug einfach nicht antreten. my 5 cent Mag sein, das zeigt eben wie kompliziert und kaum nachvollziehbar diese Preise berechnet werden. Kein Grund für mich, mich damit zufrieden zu geben, dass ich für einen einfachen Hinflug nun das Fünffache (!!!) eines Retourfluges bezahlt habe. meine 500 Euros, ähm meine 10 Rappen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
smimedia Geschrieben 30. Januar 2008 Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Sali zäme Noch eine Geschichte von meiner Seite. Geschehen irgendwann als Flybaboo noch nach Zürich flog. Es war gerade Autosalon und wieso CHF 160.- für ein Return-Ticket mit dem Zug bezahlen, wenns mit Flybaboo für CHF 116.- geht :) ok, ich habe ein 1/2-Tax und der Preis war nur sekundär ;) Egal, gebucht für am Morgen hin und am Abend zurück. Dann am Tag der Wahrheit prompt den Wecker nicht gehört :eek: Ich weiss, das darf einfach nicht passieren (Schläge bitte nur von der Seite und nicht direkt ins Gesicht). Also etwa gleichzeitig mit der Boarding Time aufgestanden. Flughafen Homepage checken, ok Flug ist pünktlich, aus dem Fenster schauen, dem Flugzeug winken... Moment, da war doch noch ein Flug 2 Stunden später (aber man wollte natürlich früh dorf sein). Gut, der Buchungshotline angerufen, noch Plätze frei, CHF 120.- pro Stück One-Way, gebucht, nach Genf geflogen. Beim Check-in für den Rückflug schon sämtliche Horrorszenarien durchgespielt *zitter* Jedoch ohne Probleme eincheckt und mit dem als erstes gebuchten Return-Flight nach ZRH geflogen. Ich weiss jetzt natürlich nicht, ob die das gecheckt haben, dass ich einfach einen anderen Hinflug genommen habe. Aber irgendwie glaube ich nicht, weil ich musste bei der telefonischen Buchung nochmals alles angeben (Name, Adresse, etc.). Aber wenn die mich jetzt in Genf nicht mehr mitgenommen hätten, dänn wäre ich mir natürlich bewusst gewesen, dass es mein Fehler war. Da es nur Genf war, hätte ich dies auch in Kauf genommen... Plan B Zug, wäre ja nicht soooo schlimm gewesen. Cheers, Sämi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-Plane Geschrieben 30. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Hallo Markus Der TGV wäre bei mir nicht so gut gewesen. Ich kam aus Nantes mit dem TGV der um Paris einen Bogen macht und direkt bis nach CDG fährt. Deshalb war ein Weiterflug bis nach ZHR wohl das Praktischste. Sonst hätte ich in Paris den Bahnhof wechseln müssen. Whatever. Generell aber: ich bin erstaunt wie diese - sorry aus meiner Sicht weiterhin - missbräulichen Bestimmungen hier z.T. verteidigt werden. Dann auch noch mit (bubenhaften) Danksagungen beklatscht werden. Piloten werden hier ja wie Gott angesehen und entsprechend bei jeder Aussage beklatscht. Naja jedem das seine. Ich habe natürlich vergessen, dass hier viele Forumteilnehmer aus dem Aviatikbereich stammen und ihren Bereich logischerweise entsprechend schützen (gilt jetzt nicht für Dich aber generell). Tatsache ist, dass sich der K-Tipp seit einigen Jahren mit dieser Problematik befasst. Ein Gerichsturteil ist noch offen. Der K-Tipp hatte dazu Artikel geschrieben wie: "Grotesk: Einfach-Flüge kosten bei manchen Airlines mehr als Retourtickets. Benützen One-Way-Passagiere ein günstigeres Retourticket, werden sie von Swiss & Co. schikaniert." "Wer ein Retourticket kauft, den Hinflug aber auslässt, darf nicht zurückfliegen: Mit dieser Praxis will die Swiss weiterhin Kunden verärgern." "Flugtarife - Swiss in schlechter Gesellschaft. Wer ein Einfachticket bucht, wird zur Kasse gebeten: Der Tarif ist viel höher als für einen Retourflug. Grund: Eine Absprache unter den Iata-Gesellschaften." Leider darf ich die ganzen Artikel wohl nicht hier reinkopieren, da man Mitglied sein muss. Wenn ihr weiterhin der Meinung seid, das diese Regelungen völlig ok seien, dann gut für Euch. Ich bin da gleicher Meinung wie der K-Tipp und denke aus Sicht des Konsumenten. Gruss, François Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas Geschrieben 30. Januar 2008 Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Kein Grund für mich, mich damit zufrieden zu geben, dass ich für einen einfachen Hinflug nun das Fünffache (!!!) eines Retourfluges bezahlt habe. Ob Du Dich damit zufrieden gibst oder nicht ist relativ irrelevant. Der Tarif ist veröffentlicht, niemand ist zum Abschluss eines Vertrags gezwungen. Wie Viktor schon sagte - es liegt nicht daran, dass der Oneway so teuer ist, sonder dass der Retour-Sparpreis so billig ist! Ich verstehe die Diskussion langsam nicht mehr... Du hast versucht, ein Schnäppchen zu machen und unter Umgehung der eindeutigen Tarifbestimmungen eine Leistung zu erhalten, die eigentlich viel teurer wäre. Die Sache ging daneben - und Schuld ist die Airline??? Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-Plane Geschrieben 30. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Ob Du Dich damit zufrieden gibst oder nicht ist relativ irrelevant. Der Tarif ist veröffentlicht, niemand ist zum Abschluss eines Vertrags gezwungen. Wie Viktor schon sagte - es liegt nicht daran, dass der Oneway so teuer ist, sonder dass der Retour-Sparpreis so billig ist! Ich verstehe die Diskussion langsam nicht mehr... Du hast versucht, ein Schnäppchen zu machen und unter Umgehung der eindeutigen Tarifbestimmungen eine Leistung zu erhalten, die eigentlich viel teurer wäre. Die Sache ging daneben - und Schuld ist die Airline??? Thomas aber nicht schon wieder.... In diesem Fall kämpft also auch die Konsumentenzeitschrift K-Tipp umsonst, obwohl die Flugesellschaften nicht daran schuld sein sollten? Und in Deutschland hat ein Gerichsturteil die Airline aufgrund dieses Missbrauchs zur Rückvergütung aufgefordert und Du verstehst meine Reklamation nicht? Kaum zu glauben sowas... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Viktor D. Geschrieben 30. Januar 2008 Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 aber nicht schon wieder.... Dachte ich mir bei deinem Posting eben auch, denn Und in Deutschland hat ein Gerichsturteil die Airline aufgrund dieses Missbrauchs zur Rückvergütung aufgefordert und Du verstehst meine Reklamation nicht? Es wurde hier schon mehrfach gesagt, dass das Gerichtsurteil auf einer anderen Ausgangssituation basiert. Aus diesem Urteil haben die Airlines - so auch Swiss - gelernt und weisen explizit auf die (rechtlich gesehen "unerwartete") Klausel der AGB hin. Manche würden sich wohl wünschen, vom Vater Staat in Schaumstoffkugeln eingepackt zu werden, nur damit sie keine Fehler machen. Aber sich einzugestehen, einen gemacht zu haben, das fällt wohl deutlich schwerer. Es steht dir frei, die gängige Praxis des "pricing" (dafür gibt es sogar extra Software, die diese Preise errechnet...) zu kritisieren. Dein Fall aber ist weder diskutabel, noch in irgend einer Weise von der Airline rechtlich angreifbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasM Geschrieben 30. Januar 2008 Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 ich bin erstaunt wie diese - sorry aus meiner Sicht weiterhin - missbräulichen Bestimmungen hier z.T. verteidigt werden. K-Tipp Ich kann deinen Aerger sehr gut verstehen, aber du vergleichst hier einfach Aepfel mit Birnen. Du redest von einem Gerichtsurteil, in dem es um eine unübliche AGB-Klausel geht. In deinem Fall ist es aber keine unübliche AGB-Klausel, weil du ausdrücklich darauf hingewiesen wurdest. Bei allem Aerger kannst du auch nicht mit Grundrechten argumentieren. Diese sind grundsätzlich (mit Ausnahmen) nur im Verhältnis Staat-Private anwendbar und nicht zwischen Privaten. Ein Verhältnismässigkeitsprinzip gibt es in der staatlichen Tätigkeit, die Privatwirtschaft (und das ist nun ein Grundrecht seitens der Wirtschaft!) beruht aber auf dem Prinzip der freien Marktwirtschaft (ebenfalls mit Ausnahmen). Dazu gehört grundsätzlich auch die freie Preisbildung. In dieser Hinsicht bist du ausreichend geschützt gegen Uebervorteilung, Wucher usw. Uebrigens finde ich dein Beispiel Basel-Paris mit easyJet interessant. Anstatt nach Paris fliegen die nun nach Marrakech und da hast du um Weihnachten oneway 750 Franken bezahlt obwohl im gleichen Flieger Leute für 50 Franken drinsassen. Das hat auch nichts mit Diskriminierung, Grunderechten usw. zu tun sondern letztendlich mit freier Marktwirtschaft! Gruss Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-Plane Geschrieben 30. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Was für ein Missbrauch? Wieviele Male steht in diesem Thread nun schon, dass Du die AGBs nicht genau durchgelesen hast? Man kann doch nicht einen Vertrag abschliessen, dann gegen Dinge klagen, mit denen man sich einverstanden erklärt hat. Das bestreite ich auch gar nicht. Auch im Fall Deutschlands stand es in den AGB's und es wurde trotzdem als missbräuchlich entschieden! Das haben Richter entschieden. Auch der K-Tipp ist der Meinung das sei nicht ok! Ist das denn so schwierig ? Schade, dass Du das so einseitig siehst und kein Verständnis zeigst. Oder wir reden aneinander vorbei, schade. Gruss, François Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomas Geschrieben 30. Januar 2008 Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Francois, Die Meinung einer Konsumentenzeitung ist genau das - eine Meinung. Eine von vielen. Wenn Du Dir Deiner Sache also so sicher bist, dann empfehle ich Dir, einen Anwalt zu nehmen und die Swiss mit einer Klage zu überziehen. Ein solch eklatanter Missbrauch gehört eindeutig abgestraft. Am besten leitest Du gleichzeitig noch in den USA eine Klage ein, denn da sind die Entschädigungssummen höher, ein paar Millionen dürften da sicherlich noch rausspringen. Ironie beiseite - wenn sich die Forderungen der Konsumentengruppen in der Rechtsprechung international durchsetzen sollten, werden die Airlines sich entsprechend darauf einstellen. Wobei es dann freilich fraglich sein wird, ob es noch Retourflüge nach Paris für 230 CHF geben kann, da diese ja dann einen guten Teil des Business-Geschäfts kanibalisieren könnten.... schliesslich gilt auch bei einer Airline der Grundsatz "Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn" Im übrigen wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du in Deiner Argumentation auf unsachliche Kommentare wie "bubenhaften Danksagungen" und "gottesgleichen Piloten" verzichten würdest. Du steigerst damit den Gehalt Deiner Aussagen nicht unbedingt. Gruss, Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-Plane Geschrieben 30. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 30. Januar 2008 Um diese Thematik zu beenden: Dann liegt also der einzige Unterscheid darin, dass in Deutschland zwar die gleichen Bestimmungen galten aber nicht speziell darauf hingewiesen wurde? Damit kann man sicher gut argumentieren, verstehe ich auch sehr gut. Ja, ich wiederhole es, nochmals: ich habe eine Fehler gemacht, indem ich diesen Bestimmungen zugestimmt habe. Ich werde diesen Fehler wohl nie mehr machen. Darum geht es mir ja gar nicht mehr. Hört bitte auf darauf rumzuhacken. Vielmehr fehlt mir von Euch, dass ihr einsieht, dass es nicht wirklich logisch ist, dass man z.B. den Hinflug antreten kann und dafür den Retourflug nicht. Und bei der umgekehrten Situation wird man dafür hart bestraft? Es geht mir doch alleine um das um Himmelswillen. Und abgesehen davon, sollte mir mindestens die Gebühren zurückvergütet werden (hat mir jemand aus einem Resiebüro heute gesagt). Es hilft mir dabei also nicht, wenn ihr mir zeigen wollt wie dumm ich doch sei, dass ich dem zugestimmt habe. Ich sage es nochmals: ja das war ein Fehler. Danke fürs Verständnis, François Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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