teedoubleyou Geschrieben 9. Januar 2008 Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 Hallo zusammen Was sagt mir dieses Schild? - Hier darf man immer parkieren. Einschränkung: Werktags von 7 - 19 Uhr max. 2 Stunden oder - Hier darf man werktags 7 - 19 Uhr max. 2 Stunden parkieren. Ausserhalb dieser Zeiten herrscht hier ein Parkverbot Danke für die Aufklärung. Gruess Tom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Horbach Geschrieben 9. Januar 2008 Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 Ich tippe auf Variante 2). Kann auch sein, dass sich nur das '2h' auf 'werktags 7 - 19 Uhr' bezieht, sonst darf beliebig lang parkiert werden.... Zu Beachten ist, dass Samstag auch ein Werktag ist. Man hat mich kürzlich für 40.- darüber informiert ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
md11-hbiwh Geschrieben 9. Januar 2008 Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 hallo werktags zwischen 07.00 - 19.00 max 2h, rest frei. und wenn du es falsch machst, werden es dir die netten leute von der streife mit einem einzahlungsschein erläutern. :007: gruss rudi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mds Geschrieben 9. Januar 2008 Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 Was sagt mir dieses Schild? - Hier darf man immer parkieren. Einschränkung: Werktags von 7 - 19 Uhr max. 2 Stunden … diese Variante ist richtig. Grundsätzlich ist das Parkieren erlaubt, aber von Montag bis Samstag sollen zwischen 7 und 19 Uhr möglichst viele Fahrzeuglenker die Parkplätze nutzen können. Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marc_H Geschrieben 9. Januar 2008 Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 Bei uns in Deutschland gibt ein "P" das Parken frei. Steht noch etwas darunter, schränkt es das wiederum ein. Quelle: StVo http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/gesamt.pdf Ist scheinbar in der Schweiz ähnlich :009: . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
teedoubleyou Geschrieben 9. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 Hallo zusammen Ich sehe die Tendenz liegt bei der ersten Variante. Auch ich habe das immer so angenommen. Das erste Bild wurde von mir absichtlich bearbeitet. Hier jetzt das Original. Neue Frage: Wo ist den da die Einschränkung? :confused: Anders anders gefragt, wozu überhaupt diese Einschränkung? Gruess Tom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
md11-hbiwh Geschrieben 9. Januar 2008 Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 beamtenwahn?? :confused: gruss rudi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 9. Januar 2008 Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 wozu überhaupt diese Einschränkung?Werktags musst Du nach 12h weg sein (wenn Du also 18:59 abstellst, musst Du am Folgetag früh aufstehen und 07:00 weg sein). Wenn Du Samstag 07:01 kommst, darfst Du bis Montag 06:59 parkieren: Nach 12h ist 19:01 am letzten Werktag, damit ist die Beschränkung aufgehoben, aber ab Montag 07:00 musst Du weg sein, weil Du bereits mehr als 12h an einem Werktag dagestanden bist. Am Wochenende sind also 48h drin. Es dürfte sich um einen PP handeln, der in der Nähe eines Bahnhofes gelegen ist. Werktags Pendler ok aber keine Dauerparker, am Wochenende frei für alle - v.a. Ausflügler, aber immer noch keine Dauerparker willkommen. Just my two Parkbussen :007: - ich garantiere also für nichts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brufi Geschrieben 9. Januar 2008 Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 Steht das Schild im Kanton Aargau..? *duckundweg Nicht frech werden! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Isra Geschrieben 9. Januar 2008 Teilen Geschrieben 9. Januar 2008 In Basel werden solche Einschränkungen grundsätzlich mit folgendem Sticker überklebt :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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