Toby-SRMD11 Geschrieben 29. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2007 Hallo zusammen Im August habe ich auf ebay einen Artikel von einem Verkäufer in Italien ersteigert. Nachdem mir der Verkäufer seine Bankverbindung mitgeteilt hatte, hatte ich den Betrag unverzüglich überwiesen. Für die Transaktion habe ich einen Bankbeleg. Den Bankbeleg habe ich dem Verkäufer gemailt. Trotzdem behauptet der Verkäufer noch immer, die Zahlung sei bisher nicht eingetroffen. Es stellt sich die Frage, ob die Überweisung wirklich nicht beim Zahlunsgempfänger eingegangen ist, oder ob der Verkäufer vielleicht nicht die Wahrheit sagt. Wie ich sehen kann, bietet der Verkäufer noch immer einen identischen Artikel an. Selber kann ich nicht nachprüfen, ob die Zahlung tatsächlich nicht angekommen sei. Immerhin habe ich einen Beleg, dass die Transaktion zumindest von meinem Konto abgebucht wurde. Daher habe ich meine Bank um Nachforschung nach dieser Transaktion gebeten. Meine Bank hat dies überprüft. Die Kontodaten der Überweisung (IBAN, SWIFT) stimmen mit den Angaben des Verkäufers überein. Laut meiner Bank ist es absolut unmöglich, dass die Transaktion verloren gegangen sei. Wenn die Zahlung noch immer nicht angekommen sei, dann sei die Zahlung bei der Bank des Zahlungsempfängers noch nicht oder falsch verbucht worden. Trotz mehrmaliger Nachforschungsanfragen meiner Bank bei der Bank des Zahlungsempfängers hat meine Bank bisher keine Antwort von der Bank des Zahlunsgempfängers erhalten. Meine Bank hatte daraufhin entschieden, die Transaktion zu annullieren. Die Bank des Zahlungsampfängers könne wohl Nachforschungsanfragen vertrödeln oder ignorieren, doch bei der Annulation einer Überweisung sei die Bank des Zahlunsgempfängers zur sofortigen Reaktion und zur sofortigen Nachforschung nach der Transaktion gezwungen. Wenn die Bank des Zahlungsempfängers die Transaktion wirklich nicht finden kann, wird sie bei meiner Bank reklamieren. Wenn die Bank des Zahlungsampfängers die Transaktion anstandslos storniert, ist das der Beweis, dass die Bank des Zahlungsempfängers die Transaktion gefunden hat. Nach der erfolgreichen Annulierung der Transaktion könnte ich dann den Betrag nochmals überweisen; in der Hoffnung, dass der Betrag diesmal wirklich ankommt. Leider hat auch die Annullation der Transaktion nicht geklappt. Meine Bank geht davon aus, dass der Zahlungsempfänger von seiner Bank um Zustimmung der Annullation angefragt wurde und diese Zustimmung zur Annullation verweigert habe. Dem Zahlunsgempfänger nicht Böses unterstellen wollend, nimmt meine Bank an, dass der Zahlungsempfänger wohl eine sehr unordentliche Buchhaltung habe. Man könnte auch vermuten, dass der Zahlungsempfänger lügt. Komisch ist auch, dass die Bank des Zahlungsempfängers weder auf die mehrmaligen Nachforschungsanfragen meiner Bank noch auf die Annullation der Transaktion reagiert hat. Ich weiss nicht, ob ein Panne bei der Bank des Zahlungsempfängers vorliegt, oder ob allenfalls der Verkäufer die Zahlung zwar erhalten hat aber nicht die Wahrheit sagt. Selbst wenn die Transaktion wirklich nicht auffindbar sein sollte, mit meinem Bankbeleg habe ich den Beweis erbracht, dass die Überweisung ausgeführt wurde. Würde es nun nicht am Zahlungsempfänger liegen, zu beweisen, dass er die Zahlung nicht bekommen habe? Gibt es noch eine Möglichkeit, herauszufinden, ob die Überweisung wirklich nicht angekommen sei? Ich wollte den Fall auch an ebay melden. Doch ebay hat die Meldung nicht mehr angenommen, da die 60 Tage Meldefrist bereits abgelaufen sind. Viele Grüsse, Toby Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wittgensteiner Geschrieben 29. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2007 An deiner Stelle würde ich zumindest in der Bewertung des Verkäufers eine entsprechende Meldung abgeben. Von deiner Seite her hast du genug Rücksicht genommen, um der Sache nach zu gehen. Ein seriöser Verkäufer hätte zumindest versucht dich bei den Nachforschungen zu unterstützen. Das war wohl hier gar nicht der Fall. Ich glaube auch kaum das es noch ander Möglichkeiten gibt, dem ganzen anch zu gehen. Deine Bank hat sich da ja wohl alle Mühe gegeben. Letztendlich hängt es wohl auch davon ab um welche Summe es geht, ob du da weiter hin dran bleiben willst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Viktor D. Geschrieben 29. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2007 Wenn der Verkäufer wirklich keinerlei Kooperation betrieben hat, den Grund für diese Sache zu finden, dann steigt natürlich der Verdacht, dass derjenige sich das Geld unter den Nagel gerissen hat und dreist behauptet, er hätte es nicht erhalten. In diesem Fall würde ich ihm schreiben, dass er von seiner Seite nachforschungen machen soll mit einem Datum, bis zu dem irgendwas passiert sein muss, ansonsten mit rechtlichen Schritten drohen, je nachdem wie abgebrüht ein Betrüger ist, kann man schon mit einer Drohung etwas erreichen. Aber zuerst: Darf man fragen, um welche Summe es hier geht? (nur ein Bereich, muss nicht die exakte Summe sein)... Denke nicht, dass sich für einen Betrüger allzu kleine Summen lohnen, wenn es jedoch im mittleren bis hohen dreistelligen Bereich liegt, durchaus möglich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Toby-SRMD11 Geschrieben 29. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 29. Dezember 2007 Vielen Dank schon mal für die Antworten. Es handelt sich um einen eher geringen Betrag, nämlich um EUR 29.99. An deiner Stelle würde ich zumindest in der Bewertung des Verkäufers eine entsprechende Meldung abgeben. Dies ist leider nicht mehr möglich, da die Frist zur Abgabe einer Bewertung bereits abgelaufen ist. Der Verkäufer wird also ohne negative Konsequenzen davonkommen, da auch ebay die Meldung des Falles nicht mehr akzeptiert hat. Deine Bank hat sich da ja wohl alle Mühe gegeben. Letztendlich hängt es wohl auch davon ab um welche Summe es geht, ob du da weiter hin dran bleiben willst. Gemäss Aussage meiner Bank hat der Aufwand für die Nachforschungen den Überweisungsbetrag bereits um ein Mehrfaches überstiegen. Daher hatte meine Bank sogar darüber nachgedacht, auf Kosten der Bank den Betrag nochmals zu überweisen. Allerdings ist meine Bank wieder von dieser Überlegeng abgekommen, aus der Befürchtung dass der Betrag dann wieder "nicht ankommen" würde. Es geht mir nicht nur um den Betrag. Ich möchte wirklich gerne den ersteigerten Artikel. Mit der Auktion ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Meine Verpflichtungen aus diesem Vetrag habe ich erfüllt und den Beweis dafür erbracht, der Verkäufer ist die Erfüllung seiner Verpflichtungen noch schuldig. Wenn der Verkäufer wirklich keinerlei Kooperation betrieben hat, den Grund für diese Sache zu finden, dann steigt natürlich der Verdacht, dass derjenige sich das Geld unter den Nagel gerissen hat und dreist behauptet, er hätte es nicht erhalten. Diesen Eindruck habe ich auch. Der Verkäufer selber zeigt überhaupt keine Bemühung, den unseriösen Eindruck entkräften zu wollen. Falls die Überweisung wirklich angekommen ist, muss sich der Verkäufer selber bewusst sein, dass seine Behauptung nicht besonders glaubwürdig ist, besonders da ich noch den Bankbeleg für die Transaktion vorgelegt habe. Ich habe schon mehrmals Artikel auf ebay ersteigert, aus Europa und auch as anderen Kontinenten, und bis auf diese eine Ausnahme gab es noch nie Unstimmigkeiten. Doch künftig werde ich mir vielleicht die Inanspruchahme des Treuhandservice von ebay überlegen müssen. Gruss, Toby Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 29. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2007 "Im August habe ich auf ebay einen Artikel von einem Verkäufer in Italien ersteigert. Nachdem mir der Verkäufer seine Bankverbindung mitgeteilt hatte, hatte ich den Betrag unverzüglich überwiesen. Für die Transaktion habe ich einen Bankbeleg". Sehr wichtig ist es bei E-Bay unter de Rubrik "Unstimmikeiten online klären" denn Fall einzutragen. Es gibt da Fristen, die sollte man beachten. Somit hat man auch E-Bay im Boot wenn etwas falsch laufen sollte. Bei einer internationalen Tansaktion hat mir das sehr geholfen, weil der Verkäufer nicht nur eine schlechte Beurteilung fürchtet sondern auch den Ausschluss bei E-Bay. In meinem Fall wurde die fehlerhafte Ware anstandslos zurückgenommen und der Betrag erstattet. Gruss einstweilen Bernhard (LSZH) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Markus79 Geschrieben 29. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2007 Wie sehen denn die aktuellen Bewertungen des Verkäufers aus? Darauf kann man doch ziemlich gut gehen... Weitere Nachforschungen bei der Bank werden vermutlich nichts bringen, die meisten Banken belasten Dir in der Regel auch noch etwas für entstandene Kosten, auch wenn Du im Prinzip nichts dafür kannst, besonders wenn Beträge zurückgefordert werden. Auch wenn es im jetzigen Fall nichts mehr bringt, es ist wichtig, jeweils die Fristen bei eBay zu beachten. Ich habe schon sehr gute Erfahrungen mit dem eBay-Kundenservice gehabt, einmal ist ein Artikel nicht geliefert worden (wegen Konkurs des Verkäufers), in einem anderen Fall war die Ware sehr minderwertig. In beiden Fällen hat mir der eBay-Käuferschutz geholfen, im ersten Fall wurde das Geld von der Versicherung erstattet, im zweiten Fall wurde innert drei Tagen ein einwandfreies Ersatzexemplar geschickt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wittgensteiner Geschrieben 30. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2007 http://www.netzwelt.de/forum/ebay-maschen/ Vielleicht ist dieses Forum interressant für dich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Toby-SRMD11 Geschrieben 30. Dezember 2007 Autor Teilen Geschrieben 30. Dezember 2007 Wie sehen denn die aktuellen Bewertungen des Verkäufers aus? Darauf kann man doch ziemlich gut gehen... Weitere Nachforschungen bei der Bank werden vermutlich nichts bringen, die meisten Banken belasten Dir in der Regel auch noch etwas für entstandene Kosten, auch wenn Du im Prinzip nichts dafür kannst, besonders wenn Beträge zurückgefordert werden. Der Verkäufer hat 2426 Bewertungen, davon 99.3% positive. Von den 2426 Bewertungen scheinen also nur 2 nicht zufrieden zu sein. Der Verkäufer scheint ein gewerblicher Händler zu sein. Da dürfte man eigentlich davon ausgehen können, dass es sich um einen seriösen Händler handelt. Auch wenn es im jetzigen Fall nichts mehr bringt, es ist wichtig, jeweils die Fristen bei eBay zu beachten. Ich hatte das Ergebnis der Nachforschungen meiner Bank abgewartet. Als die Nachforschung kein Ergebnis hervorgebracht hatte, war die Frist bereits abgelaufen. Gruss, Toby Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 30. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2007 Mein Rat: Streich Die die paar Kröten ans Bein. Lohnt nicht, noch weiter Zeit und Spesen zu verschwenden. Beim Käuferschutz gäbe es übrigens auch noch einen happigen Abzug von 25 Euro !!!, welchen Ebay einstreicht. Viele Ebayer aus "Westeuropa" machen explizit keine Auktionen mit italienischen Ebayern. Schon wegen deren "sagenumwobenen" staatlichen Post:009: Als langjähriger Ebayer habe ich auch so meine Erfahrungen gemacht und Lehrgeld bezahlt. Dieses habe ich aber zwischenzeitlich mit genaueren Preiskenntnissen und seriösen Stamm-Ebayern längst wider eingespielt:005: Gruss Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nicco Geschrieben 31. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2007 Saluti Toby Ich habe mich für PayPal-Zahlungen entschieden, weil sich mit der Überweisung des Geldes bei der eBay-Transaktion sofort der Status 'Bezahlt' einstellt. Somit gibt es keine Diskussionen mehr mit der anderen Seite, über erhaltenes oder nicht erhaltenes Geld. Im Falle einer Reklamation über eBay haben diese einen direkten Beweis des Geldflusses. Auch wenn ich anfänglich skeptisch war bezüglich des Systems und mich die PayPal-Gebühren als Verkäufer happig dünken, kann ich meinen Käufern so eine zusätzliche Sicherheit geben, dass Transaktionen mit mir gut ausgehen. Der Rückzug von Geld auf mein Konto ist einfach, eine allfällige Bezahlung in der anderen Richtung wird meiner Kreditkarte belastet. Vielleicht ist das für Deine künftigen Transaktionen auch ein Weg? Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Toby-SRMD11 Geschrieben 1. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 1. Januar 2008 Bei Paypal wollte ich mich registrieren. Doch ich erhielt damals die Meldung, um mich registrieren zu können müsse ich U.S. resident sein. So hatte ich es dann halt sein lassen. Gruss, Toby Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Toby-SRMD11 Geschrieben 1. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 1. Januar 2008 Wie ist es denn eigentlich grundsätzlich mit Überweisungen/Einzahlungen? Wer trägt das Risko, wenn einmal wirklich eine Überweisung "verloren" geht? Nehmen wir einmal an, man bezahlt eine Rechnung (Steuern, Miete/Hypothek etc.) per Bank- oder Postüberweisung oder noch traditionell am Postschalter. Obwohl man eine Quittung für die Zahlung hat und auch Kontonummer etc alles korrekt sind, bekommt man später eine Mahnung, und trotz vorlegen des Zahlunsgbeleges kann der Empfänger (Steueramt, Vermieter etc.) den Zahlungseingang nicht finden. Hat der Zahlungsempfänger damit seine Zahlungspflicht erfüllt, wenn er den Zahlunsgbelege vorlegen kann, selbst wenn der Zahlunsgempfänger den Nichterhalt der Zahlung beweisen kann? Der Zahlungsempfänger hat ja Anspruch auf die Zahlung und wird dieses sicher auch wollen und sich sicher nicht mit dem Verlust der Transaktion abfinden. Haften dann Bank oder Post für die Zahlung? Gruss, Toby Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 1. Januar 2008 Teilen Geschrieben 1. Januar 2008 http://www.postfinance.ch/medialib/pf/de/doc/cond/internatpay_gtc.Par.0001.File.dat/internatpay_gtc_de.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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