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24h Betrieb in Zürich und Bern?


FO.Joerg

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Hallo zusammen!

 

Benötige Informationen, ob die Flughäfen Zürich und Bern 24 Stunden 'anfliegbar' sind. Würden im Einzelfall Sondergenehmigungen benötigt werden?

 

Vielen Dank im vorraus,

viele Grüße

 

FO.Joerg

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Bern ist für GA unter der Woche i.d.R. von 0700h bis 2200h geöffnet (ab 2000h nur für Landungen). Linienflüge dürfen von 0600h bis 2300h operieren (mit Auflagen). Alles local time natürlich.

 

Für wichtige Flüge (SAR, Staats und VIP-Flüge) kannst Du beim Flughafen Bern für Sonderbewilligungen anfragen.

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Zürich ist von 0600h - 2300h geöffnet

Hi Florens

 

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. ;)

Der Flughafen hat zwar zu den genannten Zeiten Traffic, jedoch ist privat (GA- und BIZ-Flieger) schon um 22 Uhr Schluss. VFR muss man bis 2145LT beim Meldepunkt sein und IFR beim IAP, bzw. für den Abflug rollbereit. Dazu kommt bei VFR die Notwendigkeit einer "Sonderausbildung" (...wenn man dem so sagen kann, jedenfalls ein Kurs...), um während DVO-Zeiten anzufliegen. Das heisst unter der Woche vor 0715 und ab 2045 sowie am Wochenende vor 0915 und ab 1845 (alles LT).

 

Gruss

Johannes

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Hallo

 

Ich bin mir nicht sicher aber der Flughafen hat doch "nur" ein 6 Stündige Nachtruhe d.h. von 00:00 (00:30 um verspätungen abzubauen) bis 6:00. Und soviel ich weiss dürfen auch Flugzeuge mit Sondererlaubnis nach 00:00 Landen und Starten, wie z.B. auch schon die Korean die ein paar Stunden verspätung hatte oder letzthin der LX Abendflug von LCY.

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Hallo

In genf wie folgt geregelt:

Kommerzielle Flüge (Linienflüge) 05h00 - 24h00 zwischen 05h und 06h nur Landungen

Ausnahmen bis 00H30 möglich wenn ATC-Verspätungen

Nicht kommerziell: 06h00-22h00

 

Ausnahmen Polizei, SAR, Emergency (im moment darf LSGG aber nicht als Diversion-AD geplant werden wegen nächtlichen Arbeiten auf der Piste)

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Das ist aber nur die halbe Wahrheit. ;) Der Flughafen hat zwar zu den genannten Zeiten Traffic, jedoch ist privat (GA- und BIZ-Flieger) schon um 22 Uhr Schluss. VFR muss man bis 2145LT beim Meldepunkt sein und IFR beim IAP, bzw. für den Abflug rollbereit.

 

Stimmt nur bedingt!

 

Es wird unterschieden zwischen Linienverkehr, Charterflügen, gewerbsmässigem Geschäftsverkehr und nicht gewerbsmässigem Geschäfts- und Privatverkehr.

 

Die Grafiken sehen so aus:

 

Starts.jpg

 

grün = Flugbetrieb ohne Ausnahmebewilligung möglich

 

rot = benötigt zwingend eine Ausnahmebewilligung der Nachtflugordnung von der Fachstelle Flughafen und Luftverkehr des kantonalen Amtes für Verkehr gemäss Art. 39 Abs. 3 VIL

 

hellblau = Bewilligung vom BAZL (z.B. für Staatsflüge, Stage 2, etc.)

 

gelb = Bewilligung durch Airport Authority (z.B. Rega, Ambulanzflüge, etc.)

 

dunkelblau = Verlängerung zum Verspätungsabbau, Bewilligung durch Airport Authority

 

Landungen.jpg

 

Über Sinn oder Unsinn von gewissen Bestimmungen äussere ich mich hier nicht (z.B. Charter muss um 22.30 Uhr in der Luft sein, während ein Bizjet mit zahlenden Gästen bis 23.30 Uhr starten darf).

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Zürich ist von 0600h - 2300h geöffnet
Der Flughafen Zürich ist grundsätzlich Tag und Nacht geöffnet, doch bestehen in der Nacht Flugbeschränkungen (siehe dazu beispielsweise http://www.zrhwiki.ch/wiki/Nachtflugverbot). Ein eigentliches Nachtflugverbot besteht am Flughafen Zürich nicht; die «Plafonierungsinitiative», die ein solches forderte, wurde kürzlich vom Kantonalzürcher Stimmvolk abgelehnt.

 

Martin

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Der Flughafen Zürich ist grundsätzlich Tag und Nacht geöffnet, doch bestehen in der Nacht Flugbeschränkungen (siehe dazu beispielsweise http://www.zrhwiki.ch/wiki/Nachtflugverbot). Ein eigentliches Nachtflugverbot besteht am Flughafen Zürich nicht; die «Plafonierungsinitiative», die ein solches forderte, wurde kürzlich vom Kantonalzürcher Stimmvolk abgelehnt.

 

Martin

 

Danke, aber ich glaube, dass es 'alter Hase' auf den Punkt gebacht hat.

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  • 2 Wochen später...

Danke euch für die zahlreichen Antworten!

Glaubt ihr nicht auch, dass die schweizer Behörden, an Silvester ein Auge zudrücken und spätere An- bzw. Abflüge genehmigen?

 

Als Beispiel: Start: 23:45 Uhr (31.12.2008)

Landung: 00:45 Uhr (01.01.2009)

 

An wenn müsste ich mich bei o.g. Belangen wenden?

 

Viele Grüße

 

Jörg

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Guten Tag Jörg

Dein Standort ist EDDL, also Deutschland. Bern-Belp hat vergleichsweise wenig Linien-Luftverkehr, ein 24 Std.-Betrieb würde sich daher nicht rechtfertigen, und für die GA allein kommt das aus Kostengründen und mangels ausreichender Nachfrage und last but not least aus politischen Gründen nicht in Betracht. Was Zürich anbetrifft: Da ist ganz wesentlich die Bundesrepublik Deutschland dafür verantwortlich und besorgt, dass in Zürich-Kloten kein RundumdieUhr-Flugverkehr möglich ist. Deutschland möchte, falls Du das noch nicht weisst, am Wochenende mindestens 9 Stunden Nachtflugverbot über dem Gebiet nördlich des Rheins durchsetzen!

 

Gruss Fritz S.

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Ich glaube und hoffe, dass sie keine beliebigen Ausnahmen machen. Diese Vorgaben sind entspringen ja nicht der jeweiligen Laune der am Flughafen anwesenden Personen, sondern sind irgendwo festgesetzt. Dort sind bestimmt auch Ausnahmeregeln drin (Verspätungen), aber ich denke nicht, dass es möglich ist, per Zufall und beliebig eine Ausnahmebewilligung zu erteilen. Wäre mit Blick auf Nachahmer und Gerechtigkeit auch nicht wünschenswert.

 

PS: Das Nachtflugverbot hat aber auch in der Schweiz sein Freunde.

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Da ist ganz wesentlich die Bundesrepublik Deutschland dafür verantwortlich und besorgt, dass in Zürich-Kloten kein RundumdieUhr-Flugverkehr möglich ist

 

Dass man das immer wieder auf Deutschland abschieben muss... Dass es kein 24-h-Betrieb gibt, ist vor allem auch durch die vernünftigen Schweizer zustandegekommen, die das zurecht nicht wollen.

 

Deutschland hat hier überhaupt keinen Einfluss, man dürfte einfach nicht von Norden her anfliegen, das ist die einzige Einschränkung...

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  • 1 Monat später...

Ab Anfang März 2008 gibt es eine weitere Ausnahme zum Nachtflugverbot am Flughafen Zürich:

Bei internationalen Grossveranstaltungen ist es künftig möglich, auf Schweizer Flugplätzen aus Gründen der polizeilichen Sicherheit die Nachtflugsperre zu lockern. Der Bundesrat hat mit der revidierten Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) einen entsprechenden Artikel gutgeheissen. Eine grundsätzliche Aufweichung der Nachtflugsperre steht für den Bund aber nicht zur Diskussion. Erstmals zur Anwendung kommen könnte die neue Regelung an der Fussball-Europameisterschaft Euro 08 vom kommenden Juni.
Vollständige UVEK-Medienmitteilung vom heutigen 13. Februar 2008: http://www.airlaw.ch/2008/02/13/ausnahmen-von-nachtflugsperre-aus-sicherheitsgruenden-kuenftig-moeglich/.

 

Martin

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Als Beispiel: Start: 23:45 Uhr (31.12.2008)

Landung: 00:45 Uhr (01.01.2009)

 

Das kannst Du glatt vergessen! Ich nehme an, es ist ein Privatflug. Um 22 Uhr Lokalzeit ist definitiv Schluss (muss entweder gelandet oder gestartet sein). Sollte es ein Linienflug sein, könnte der Start noch um 23.45 Uhr erfolgen, aber eine Landung um 00.45 Uhr ist ausgeschlossen (es sei denn, der Pilot deklariert einen Notfall. Dann gibt's aber Fragen und Abklärungen).

 

Bei internationalen Grossveranstaltungen ist es künftig möglich, auf Schweizer Flugplätzen aus Gründen der polizeilichen Sicherheit die Nachtflugsperre zu lockern.

 

Silvester/Neujahr dürfte kein Grund sein, die Nachtflugsperre zu lockern... Auch während der EURO 2008 wird damit äusserst restriktiv umgegangen, z.B. um nach einem späten Spiel gewaltbereite Hooligans noch auszufliegen. Es wird jedoch situativ entschieden.

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  • 2 Wochen später...
Auch während der EURO 2008 wird damit äusserst restriktiv umgegangen, z.B. um nach einem späten Spiel gewaltbereite Hooligans noch auszufliegen.
… es wäre erfreulich, wenn die neue Ausnahmebestimmung zum Nachtflugverbot tatsächlich restriktiv gehandhabt würde. In diesem Fall frage ich mich allerdings, wozu die Ausnahmebestimmung überhaupt notwendig ist, denn üblicherweise lassen Fluggesellschaften keine Personen als Passagiere an Bord gelangen, die von Anfang an als gewaltbereit bekannt sind.

 

Martin

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