goxli Geschrieben 27. Dezember 2007 Geschrieben 27. Dezember 2007 hallo zusammen, nach langer abwesenheit meld ich mich hier wieder einmal :) ich hab eine frage an alle experten hier im forum: und zwar war ich vom 19. bis 23. dezember in london. aufgrund des nebels wurden aber am 23. dezember sämtliche flüge ab london city (wir flogen mit air france / city jet) gestrichen. der eigentliche flug sollte um 16.05 losfliegen. als alternative wurde uns dann derselbe flug, allerdings am 24. dezember angeboten, welchen wir dann auch nahmen. somit also 24h später. nun stellt sich meine frage, ob air france uns nicht ein hotel / verfpflegung zahlen hätte müssen, so wies auch in den air passenger rights vermerkt ist?! wir gingen 3 mal an den air france schalter, um mit den anwesenden person darüber zu disskutieren, allerdings ohne erfolg... war dann ziemlich aufgebracht, vor allem weils keine frühere alternative gab & die air france mitarbeiter unfreundlich waren wie ichs noch nie gesehen hab (typ: ihr habt ja eh nur ein economy ticket, dann kann mans sowieso vergessen)... wär cool wenn mir jemand weiterhelfen kann, ob ich oder air france nun im recht liegt :) grüsse fabian Zitieren
Viktor D. Geschrieben 27. Dezember 2007 Geschrieben 27. Dezember 2007 In den AGB (http://www.airfrance.de/DE/de/local/transverse/footer/edito_cgt2.htm#4) steht bei Streichung von Flügen in Art. IX, 2.2 lediglich, dass Air France euch mit dem nächsten Flug, auf dem noch Plätze sind, befördern muss. Die Entschädigung in Form von Hotelkosten gilt meines Wissens dann, wenn der Flug überbucht war und man deswegen nicht mitkommt (Art. IX, 3). Im Übrigen wird, wenn es eine entsprechende Kostenerstattung gibt, schon direkt beim Umbuchen auf den nächsten Flug auch abgeklärt, in welchem Hotel der Passagier übernachtet (übernachten darf) - da wird nichts im Nachhinein erstattet, sondern direkt auf Kosten der Airline übernachtet. In der Regel haben die Airlines mit Hotelketten Abkommen, über die sie ihre Fluggäste günstiger übernachten lassen können - im Fall von AF sind das wohl u.a. die Accor-Hotels. Zitieren
Sky27 Geschrieben 27. Dezember 2007 Geschrieben 27. Dezember 2007 Hallo Fabian Nebel ist sogenannte höhere Gewalt. Die Airline muss daher nichts bezahlen, dich lediglich umbuchen da sie Dich von A nach B fliegen müssen. Auch plötzlich auftetende Defekte an einer Maschine zählen dazu. Also zum Beispiel wenn du schon im Flieger sitzt. Die Airline bezahlt bei Überbuchung, bei Annullation wegen einem Defekt der bereits bekannt war oder bei Verspätungen. Dann kommt es immer noch auf die Distanz an die du geflogen wärst und anhand von der wird dann eine Entschädigung ausbezahlt. Verspätungen wegen schlechtem Wetter zählt aber genau sowenig dazu wie eben deine Nebel Annullation. Alles was die Airlines bei Wetterbedingten Ereignissen entgegen kommen ist also Goodwill. Andy Zitieren
Viktor D. Geschrieben 27. Dezember 2007 Geschrieben 27. Dezember 2007 Alles was die Airlines bei Wetterbedingten Ereignissen entgegen kommen ist also Goodwill. Eben... Und so schade es auch ist, ein innereuropäisch reisender Eco-Kunde ist der Airline erstmal egal... Mit Eco verdient man zu wenig, den größten Anteil des Gewinns machen die Business-Kunden aus, da ist man viel eher dazu geneigt kleine Erstattungen zu gewähren, um die Kundenbindung zu unterstützen. Daher auch wahrscheinlich die (vllt. nichtmal absichtlich bös klingende) Auskunft, dass man das als Eco-Kunde nicht erwarten könne. Bei dem ganzen Stress, den sie in Heathrow die letzten Tage hatten, kann es halt auch passieren, dass die Nerven nicht nur bei den Passagieren blank liegen, auch wenn man es seitens Airline nicht ganz so sehr nach Außen dringen lassen sollte :) Zitieren
ThomasM Geschrieben 27. Dezember 2007 Geschrieben 27. Dezember 2007 Die höhere Gewalt bezieht sich allerdings nur auf Artikel 7 der EG Verordnung 261/2004, d.h. du hast kein Anrecht auf eine Entschädigungszahlung per se (die sogenannte Ausgleichszahlung). Die Ansprüche aus Artikel 8 und 9 bestehen meines Erachtens aber auch bei höherer Gewalt, d.h. Hotelkosten, Verpflegung, transfers. Die AGBs musst du in diesem Fall vorerst nicht beachten. Du hast hier keinen Anspruch aus Vertrag, sondern- noch besser- direkt aus Gesetz. Ob diese Regelung wünschenswert ist, ist eine andere Frage. Heisst aber nicht, dass du keinen Anspruch hast. Wenn du der Sache nachgehen willst, würde ich einmal ein Formular beim BAZL ausfüllen. Du wirst kompetent und sehr rasch beraten (ist sogar kostenlos). Gruss Thomas Zitieren
Senator Geschrieben 1. Januar 2008 Geschrieben 1. Januar 2008 Hallo Thomas Willkommen im Club! Ich bin am Sonntag 23. Dezember noch mit dem letzen flug nach Zuerich - LX333 Abflug 19.15 statt 13.50 - abgeflogen. Leider habe ich dann in Zuerich meinen Anschluss verpasst, am Transferschalter wurden aber ohne jede Diskussion Uebernachtungs- und Dinnervoucher ausgehaendigt. Was mir jedoch auffiel war, dass in der Lounge in Heathrow Tumult ausbrach als einige LH-Kunden nach Muenchen Ihren Unmut darueber aeusserten, dass Ihre Fluege gestrichen waren und weder Umbuchungen noch Hotels arrangiert wurden ("sorry guys its the fog"). Mit Air France bin ich auch schon wegen schlechten Wetters in CDG "stecken" geblieben, es wurde aber prompt und ohne Diskussion umgebucht und ebenfalls Uebernachtungs- und Dinnervoucher ausgehaendigt. Habe zwar bei beiden Airlines Status aber bin nicht sicher ob das eine Rolle spielte da nicht danach gefragt wurde. Swiss war Businessclass Air France Eco. Bei den Air France Mitarbeitern am City Airport ist es leider so, dass sie manchmal etwas gereizt reagieren wenn Ausnahmesituationen auftreten. Dies liegt aus meiner Sicht daran, dass Air France respektive Cityjet die Frequenzen im April 07 massiv aufgestockt hat (ohne dabei die Infrastruktur - sprich mehr Schalter - oder den Personalbestand anzupassen). Normalerweise sind sie aber sehr, sehr nett und auch ausserordentlich hilfsbereit. Gruss Markus Zitieren
joh-k Geschrieben 2. Januar 2008 Geschrieben 2. Januar 2008 Habe zwar bei beiden Airlines Status aber bin nicht sicher ob das eine Rolle spielte da nicht danach gefragt wurde. Hallo Markus Na ja, um die Vouchers bekommen zu haben, musst Du ja sicher belegen, dass Du ein Ticket hast bzw. im Flieger namentlich gebucht bist, und damit wären auch Deine Daten vorliegend gewesen. Oder...? Gruss Johannes Zitieren
Senator Geschrieben 2. Januar 2008 Geschrieben 2. Januar 2008 Hallo Markus Na ja, um die Vouchers bekommen zu haben, musst Du ja sicher belegen, dass Du ein Ticket hast bzw. im Flieger namentlich gebucht bist, und damit wären auch Deine Daten vorliegend gewesen. Oder...? Gruss Johannes Das kann sein, wurde aber nicht explizit erwaehnt. Zudem wurden diese Vouchers auch an Eco-Passagiere des selben Fluges abgegeben (In ZRH lagen schon diverse Stapel fuer Layovers bereit). Bin mir aber nicht sicher, ob der Passagier bei einem verpassten Anschlussflug andere Rechte hat, wie wenn der Flug gecancelt wird. @ Thomas: Gegebenfalls zahlt die Kreditkartenfirma etwas an die Unkosten, mit deren Karte Du den Flug bezahlt hast. Gruss Markus Zitieren
welle Geschrieben 3. Januar 2008 Geschrieben 3. Januar 2008 hello jungs... vor zwei oder drei jahren gab es gegen einen .de lowcostcarrier eine klage wegen der streichung eines fluges wegen nebel; ich glaube es ging um einen flug nach venedig. der flieger( oder die crew) hatte damals nur CAT I zulassung, venedig hatte Cat III wetter. (und natürlich CAT III low vis. in operation) kennt jemand ein urteil zu diesem fall, oder wurde es (sehr warscheinlich) ein vergleich..?? lg welle Zitieren
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