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Urteil: Rückflugticket bleibt auch bei Hinflugstorno gültig


tamiko

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Quelle: http://help.orf.at/?story=7120

 

Ein Rückflugticket behält seine Gültigkeit, auch wenn der Hinflug aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Mit diesem Urteil gegen die Fluggesellschaft British Airways hat das Landgericht Frankfurt am Main ein wichtiges Signal gegen die gängige Praxis der Fluggesellschaften gesetzt.

 

Damit hat der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in erster Instanz eines seiner Musterverfahren gegen die verbraucherfeindliche Geschäftsbedingung des so genannten Cross-Ticketing gewonnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und British Airways kann noch berufen. Ein weiteres Verfahren gegen die Lufthansa ist laut vzbv anhängig.

 

Cross-Ticketing

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften heißt es sinngemäß, dass Flugtickets ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge genutzt werden.

 

Dies hat in der Praxis zur Folge, dass ein gebuchter und bezahlter Rückflug verfällt, wenn der Hinflug zum Beispiel wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden kann.

 

Auch AUA mit ähnlicher Klausel

 

Nicht nur British Airways und Lufthansa verwenden diese Klausel. Ähnliche Klauseln werden unter anderem auch von Air France, Austrian Airlines und Spanair verwendet. In insgesamt 15 Fällen hat der vzbv Abmahnungen ausgesprochen, die Verfahren jedoch bis zur Entscheidung im Prozess gegen British Airways und Lufthansa zurückgestellt.

 

Das wird die AMA- (IATA-), Sabre- etc. verwendenden Fluggesellschaften garnicht freuen...

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Das wäre ja eine Supernachricht für so Billigflugsucherundticketbucher wie mich. :cool:

 

Dankeschön. Das werd' ich mal weiter verfolgen ...

 

Gruss ins schöne Wien ...

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Wieviele Aktenzeichen zu ähnlichen und dabei sogar rechtskräftigen Urteilen soll ich raussuchen und wie richtungsweisend ist ein Landgerichtsurteil?

 

Weiss ich nicht, klär mich mal darüber auf.

 

Es hört sich auch noch nicht an als ob der oben genannte Fall schon zu Ende ist. :008:

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Hallo

 

Ja also ich wollte jetzt auch nochmal meinen "Senf" dazugeben.

Also ich bin genau von diesem Problem betroffen ICh flieg nächstes Jahr nach Australien und kann aber die Reihenfolge des Fluges nicht einhalten, das heißt ich möchte beim Rückflug erst in Sydney einsteigen und nicht schon in Alice (wo eigentlich geplant) naja aufjedenfall wollte ich das stornieren, aber die BA verweigert mir das und sagt wenn ich nicht in Alice iensteige verfällt der ganze Rückflug nach Hause. Aber seit etwa 2 Wochen gibt es doch das Gesetzt das es regelwiedrig ist mir den Rückflug zu verweigern.... Aufjedenfall, regel ich das jetzt über einen Anwalt :D Selberschuld is die BA....

 

lg

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Hallo

 

Ja also ich wollte jetzt auch nochmal meinen "Senf" dazugeben.

Also ich bin genau von diesem Problem betroffen ICh flieg nächstes Jahr nach Australien und kann aber die Reihenfolge des Fluges nicht einhalten, das heißt ich möchte beim Rückflug erst in Sydney einsteigen und nicht schon in Alice (wo eigentlich geplant) naja aufjedenfall wollte ich das stornieren, aber die BA verweigert mir das und sagt wenn ich nicht in Alice iensteige verfällt der ganze Rückflug nach Hause. Aber seit etwa 2 Wochen gibt es doch das Gesetzt das es regelwiedrig ist mir den Rückflug zu verweigern.... Aufjedenfall, regel ich das jetzt über einen Anwalt :D Selberschuld is die BA....

 

lg

 

 

Du würdest dir sehr viel Ärger sparen, wenn du deise Reise so umplanst, dass du ab Alice zurückfliegst... Ich würde es nicht versuchen...

 

Gruss Christoph

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Aber seit etwa 2 Wochen gibt es doch das Gesetzt das es regelwiedrig ist mir den Rückflug zu verweigern....

Hast du eine Quelle für diese Behauptung?

Schon im oben zitierten Artikel steht, dass diese Entscheidung noch (lange) nicht rechtskräftig ist, von einem Urteil zu einem Gesetz wäre es noch ein viel weiterer Weg. Ich hoffe, dass du dich mit deinem Anwalt zuerst unterhalten hast, aber scheint mir nicht so.

So oder so wirst du erstmal einen anderen Weg finden müssen, hin/zurück zu kommen, denn so ein Verfahren, wenn du selbiges dank Anwalt anstrebst, wird ne Weile dauern...

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Das Gesetz (soferns denn eines gibt) mit dem Rückflug kannst du kaum anwenden. Du willst ja nicht einfach den Rückflug antreten, sondern anderstwo einsteigen als gebucht. Das hat also nichts mit verweigertem Rückflug zu tun, sondern mit einer Vertragsänderung deinerseits.

 

Gruss

 

Wilko

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Hey

 

Also das ganze ist bezieht sich auf den Begriff "Crossticketing".

Die genaue Definition dafür ist: Zitat:" In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften heißt es sinngemäß, dass Flugtickets ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge genutzt werden." Und das genau ist nach dem 14.12.2007 Regelwiedrig, das bedeutet ich stehe im vollen recht, da einzusteigen, wo ich möchte, okay dan verfällt eben der eine Zubringerflug aber das wäre mir egal, ich darf trotzdem einsteigen wo ich möchte.

(Zitatlink: http://help.orf.at/?story=7120 )

 

lg

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Du würdest dir sehr viel Ärger sparen, wenn du deise Reise so umplanst, dass du ab Alice zurückfliegst... Ich würde es nicht versuchen...

 

Gruss Christoph

 

 

Ja dazu: Ich fliege ganz sicher nicht 10 1/2 Stunden ,über sydney noch dazu (wo ich ja eigentlich hin muss), um diesen Flug zu bekommen.

 

lg Marcel

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Und das genau ist nach dem 14.12.2007 Regelwiedrig
Nein, es gibt im Moment weder ein rechstkräftiges Urteil vom LG Frankfurt noch erst Recht ein Gesetz zum Thema "Rückflug bei nicht angetretenen Hinflug". Dazu gibt es nur zig Amtsgerichtsurteile, die aber alle nicht allgemein verbindlich sind.

 

Bei Dir liegt der Sachverhalt aber noch anders: Du wilst ein einzelenes Element des Rückfluges nicht antreten. Viel Vergnügen!

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Das wäre mir zu heiss, mich auf einen ORF-Bericht und den Entscheid eines Landgerichts abzustellen und damit gegen eine der grössten Fluggesellschaften anzukämpfen.

 

1: Zitat ORF: "Das Urteil ist nicht rechtskräftig und British Airways kann noch berufen" --> Evtl. entscheidet ein oberes Gericht anders

 

2: Zitat ORF: "Ein weiteres Verfahren gegen die Lufthansa ist laut vzbv anhängig"

--> Evtl. wird auch hier anders entschieden

 

3: Es ist halt eben "nur" ein Landgericht

 

 

Ich kenne mich in der Deutschen Gerichtsbarkeit nicht allzu gut aus, lt. Wikipedia scheint das Landgericht aber ein eher "kleiner Fisch" zu sein. Da folgt nach oben dann noch das Oberlandgericht Frankfurt am Main, und dann erst der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

 

Und leider entscheiden nicht immer alle Gerichte gleich. Das heisst, wenn das Urteil an die nächstobere Instanz weitergezogen würde (was ja sogar noch in dem Fall möglich ist, da BA noch Berufung einlegen kann), beurteilen andere Richter den Fall und kommen evtl. zu einem andern Schluss

 

Ebenso, wenn du das ganze nun vor Gericht ziehen willst. Je nach dem, wie dein Richter den Fall auslegt, kann ein anderes Ergebnis herauskommen.

 

 

Grüsse,

 

Tis

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Es geht ja auch im Allgemeinen um das Crossticketing.

Damit gibt es Probleme ...

Diese Klausel die auch unteranderem LH AUA AFR etc auch haben.. ist aber seitdem UNTZULÄSSIG,

Außerdem ich bin jetzt gerade 16 Jahr alt und fliege das erste Mal alleine iwo hin.

Was würdet ihr machen wenn euer Kind(egal ob ihr schon welche habt oder nicht) nochmal dort in Aus selber durch die gegend fliegen muss um diesen einen Flug nach Hause zu bekommen, dabei geht es viel einfacher ich nehme den Zubringerflug nicht und steige in Sydney ein.

Naja ich werde das sowie so nochmal vor ort klären und hier zu hause eben anders...

 

ICh bin der Meinung man sollte die Ba bzw auch die anderen Airlines da nicht in Schutz nehmen, denn soetwas ist unlogischte Klausel die ich jemals gehört habe.

 

 

lg Marcel

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Diese Klausel die auch unteranderem LH AUA AFR etc auch haben.. ist aber seitdem UNTZULÄSSIG,

Sag mal, liest du, was du verlinkst und was andere schreiben auch selbst? Da ist momentan nix unzulässig, nur in dem einen Fall, der da behandelt wurde, war es, noch nichtmal rechtskräftig, als unzulässig entschieden worden.

 

Außerdem ich bin jetzt gerade 16 Jahr alt

Mach dir nicht so früh schon selbst Ärger...

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Eine so grosse Airline wird mit Sicherheit sofort in die Berufung gehen und das Urteil in die nächst höhere Instanz ziehen, die sich in Deutschland wie folgt gestaltet (wem es nicht zu viel ist dies zu lesen) und somit ist das Urteil bis zum Entscheid der höheren Instanz nicht wirklich rechtskräftig.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Gericht

 

und

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Gerichte

 

oder auch

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Ordentliche_Gerichtsbarkeit

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Sag mal, liest du, was du verlinkst und was andere schreiben auch selbst? Da ist momentan nix unzulässig, nur in dem einen Fall, der da behandelt wurde, war es, noch nichtmal rechtskräftig, als unzulässig entschieden worden.

 

 

 

Na aber sicher wieß ich was ich schreibe, Aber wenn meine Text angeblich nichts Atugen, dann zeigt mir iwer hier einen Text, wo genau das gegeteil steht, also das es noch nicht Rechtskräftig ist etc. Ich weiß ,dass die BA noch Berufung einlegen kann.

Aber trotzdem soetwas ist nicht zu unterstützen das ist Verbraucherunfreundlich.

Außerdem finde ich es unverschämt dann iwelche Ersatzflüge auf den Tisch gelegt zu bekommen, wo sich der Preis um die 5-10000 Euro handelt. (ersatzflug 2 Tage später auch hin und 2 später zurück 4.700€)

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Na aber sicher wieß ich was ich schreibe, Aber wenn meine Text angeblich nichts Atugen, dann zeigt mir iwer hier einen Text, wo genau das gegeteil steht, also das es noch nicht Rechtskräftig ist etc. Ich weiß ,dass die BA noch Berufung einlegen kann.

 

Die Rechtskraft der Urteile tritt vor Ablauf der für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs bestimmten Frist nicht ein. 2Der Eintritt der Rechtskraft wird durch rechtzeitige Einlegung des Rechtsmittels oder des Einspruchs gehemmt.

 

Das heisst nun ausgedeutscht: Ein Urteil ist erst rechtskräftig, wenn kein Rechtsmittel (z.B. die Berufung) mehr eingelegt werden kann.

Hier kann noch Berufung eingelegt werden, also ist es nicht rechtskräftig. So ist es leider. Und BA wird wohl Berufung einlegen (wie Ariane gesagt hat), und dann dauert es noch länger.

 

Dass die Regel unsinnig ist, finde ich auch: Schliesslich hast du ja gezahlt, dafür spart sich die BA (bzw. die Qantas, die den Flug Alice-SYD ausführt) dein Essen sowie dein Gewicht, verbraucht also weniger Sprit.

 

Nur leider ist das Recht nicht immer logisch bzw. vernünftig...

 

 

 

Grüsse,

 

Tis

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Es gibt Fristen innert derer die Berufung eingelegt werden kann und innert dieser Fristen ist das Urteil NOCH NICHT rechtskräftig, sprich das Urteil kann noch nicht umgesetzt werden oder auf andere Fälle angwendet werden. Das ist gängige Rechtspraxis, legal und somit keine neue Sache. Das kann doch so schwer nicht zu verstehen sein. Sprich nur weil das Landgericht aus XY so entschieden hat, muss sich BA nicht an das Urteil halten, denn sie kann dagegen angehen.... und solange ist nichts aber auch rein gar nichts entschieden. Das ist nun halt mal in der Jus und da es hier nicht um Einzelfälle geht und viele Carrier davon betroffen sind, wird es meiner Meinung nach auch nicht in der nahen Zukunft eine Entscheidung gehen, denn hier geht es um ein Grundsatzurteil....

 

PS: Es möchte Dich auch keiner hier angreifen, sondern lediglich Hinweise geben, dass es eben nicht so einfach geht, wie es auf den ersten Blick anmutet..... Du darfst nicht vergessen, damit geht so manchem Carrier bares Geld verloren, denn dann buchen alle nur noch Cross und billige Varianten, denn wer spart nicht gerne Geld und da werden eben diese Carrier schon wissen sich zu wehren und ich möchte mich da als Einzelperson nicht in einen kostenintensiven Streit mit einem der Main Carrier einlassen, das könnte teuer werden....

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Und nach dem juristischen Gesülze noch einen Praxistipp:

 

 

Machs doch so:

 

Buch dir jetzt noch einen Flug Sydney-Alice Springs für den Morgen deines Heimflugtages oder den Tag vorher. Das kommt garantiert billiger, als einen Prozess gegen BA anzuzetten, und wohl auch billiger, als das ganze Paket neu zu buchen.

 

Hab kurz für den 24.März geschaut: Das billigste Angebot wären 357AUD, das sind 215 Euro. Nicht alle Welt...(und dafür haste noch einen zusätzlichen Flug, für dich als Aviatikfreak sicher ein kleineres Übel als lange Sitzungen im Gerichtssaal :D :D )

 

 

Grüsse,

 

Tis

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Aber ich finde es fast schon kriminell wenn man mir den Rückflug verweigert, nur weil ich nicht die gebuchte Reihenfolge einhalte.

Außerdem wiso sollten die Zeitungen und die ganze Nachrichtensender schon von Sieg reden der Verbraucherschützer, weil die nicht wissen wann etwas unzulässig ist und wann nicht, das glaube ich nicht.

Also ieine kulnte lösung muss es doch geben also ich bitte doch, würdet ihr 1 tag vorher nach Alice fliegen (über Sydney) 10 stunden lang und dann wieder zurück nach Sydney wo es doch viel einfacher geht??

 

lg Marcel

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Hallo Zusammen

 

denn hier geht es um ein Grundsatzurteil....

 

Inwieweit das Urteil grundsätzliche Tragweite haben wird, lässt sich wohl anhand ein paar (Internet)Zeitungsartikel nicht beurteilen. Vielmehr bräuchten wird den ganzen Urteilstext (inkl. Sachverhalt und Erwägungen).

 

Auf der Seite des Landgerichtes ist jedoch nicht nichts publiziert. Weis jemand von wo man das Urteil sonst bekommt?

 

Gruss

Stefan

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Lieber Marcel

 

Weil Medien und Co natürlich versuchen das ganze publik zu machen, denn diese Regelung ist nicht verbraucherfreundlich und logisch wäre es schön, wenn es diese in der Form nicht mehr geben würde.

 

Bloss habe ich so die innere Ahnung, dass wenn dieses Urteil denn irgendwann in der Zukunft rechtskräftig wird, dass sich dann auch über kurz oder lang die Preispolitik für Tickets ändern wird und zwar nicht unbedingt im positiven für den Passagier. Wenn sie so nicht zu ihrem Geld kommen, dann halt anders, ganz einfach.... Das würde aber auch bestimmt wieder das Vehalten der Passagiere ändern, denn evtl. würde dies die Non show rate beeinflussen.

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Stefan, Grundsatzurteil war der falsche Ausdruck, denn diese Urteile sind ja für andere Gerichte nicht bindend, auf Grund Richterlichen Unabhängigkeit. Ich meinte eher BGH Urteil, sorry.....

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Auf der Seite des Landgerichtes ist jedoch nicht nichts publiziert. Weis jemand von wo man das Urteil sonst bekommt?

 

 

 

hey genau da habe ich auch schon geguckt aber es gibt dort nur Docs bis zum 10.12 und das fand ja am 14 oder so statt

Aber das bischen gelt was die da sparen würden naja die bekommen doch schon genug für den Flug alleine.

Meinet wegen sollen die ja auch da geld behalten ich will nur, dass ich diesen Zubringer nicht antreten muss.

Otherwise komme ich nicht nach Hause....

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Lasst es doch Airbusser Marcel versuchen! Ich würde allzugerne seinen Reisebericht lesen. Er wird uns bestimmt - vielleicht mit etwas Verzögerung - von seiner Rückreise berichten.;) :D

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