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Rekrutierung


Lukas Kaufmann

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

Ich habe mal eine Frage im Bezug aufs Militaer:

Weiss einer von euch, wie es sich verhaelt, wenn man laengere Zeit im Ausland gewohnt hat und dann, ohne abgeschlossene Aushebung oder RS in die Schweiz zurueckkehrt, bzw. eine Arbeitsstelle in der Schweiz an nimmt?

Wird man dann trotzdem noch fuer die Aushebung aufgeboten, auch wenn man schon wesentlich aelter ist, als fuer die Rekrutierung normal?

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So weit ich informiert bin, musstest du dich fürs Ausland ja abmelden, also wirst dich (beim Kreiskommando, bei uns in BL zB eben in Liestal) auch wieder zurückmelden müssen. Mit der Einschreibung (ca. mit 17/18) beginnt diese Meldepflicht.

 

Und sofern du noch keine 25 Jahre alt bist, kannst du nach wie vor aufgeboten werden, zur Rekrutierung und später zur RS.

 

Gruss

 

JOEL

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Hallo Lukas

 

Also wenn ich das richtig lese und du (erst) 21 bist, so stehst auch du bei einer Rückkehr noch in der Pflicht. Zumindest wenn ich die folgenden drei Seiten richtig verstehe.

 

FAQ Auslandsschweizer

FAQ Begriff „Wehrpflicht"

Gesetzesgrundlage Auslandsschweizer (Absatz 4, heisst aber wohl das die 6 Jahre erst ab dem 18. Lebensjahr zählen)

 

Du kannst natürlich auch versuchen einen auf rollingeyes.gif zu machen.

:009:

 

Stefan

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Du kannst natürlich auch versuchen einen auf rollingeyes.gif zu machen.

:009:

 

Vielleicht nicht die beste Idee, wenn man sich den Traumberuf vom Piloten erfüllen möchte... Kann mir schwer vorstellen, dass dies zusammen passt. Aber das war ja nicht die Frage :005:

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lol,

Danke fuer eure Antworten.

Ich frage deshalb, weil die Situation auf mich zukommen koennte wuerde ich eine Stelle in der Schweiz antreten.

Weiss einer wie es sich verhaelt, wenn man ins grenznahe Deutschland zieht statt in die Schweiz, aber nach wie vor in der Schweiz arbeitet.

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Weiss einer wie es sich verhaelt, wenn man ins grenznahe Deutschland zieht statt in die Schweiz, aber nach wie vor in der Schweiz arbeitet.

 

mhhh

 

Die Auslandschweizer sind in Friedenszeiten grundsätzlich von der Rekrutierung und der Militärdienstpflicht befreit, solange sie sich im Ausland aufhalten. Gewisse Einschränkungen gelten allerdings für den grenznahen Raum.
Quelle

 

Die Frage hier wäre ob es reicht wenn du direkt zwischen deinem jetzigen Wohnort und dem neuen "Grenznahen" Ort wechselst ohne dich dazwischen in der Schweiz zu melden...

 

 

Stefan

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Gruss Wisi, der gestern seinen Militärkram den rechtmässigen Besitzern zurückgeben konnte.
Hast Du den Spatz genossen? :005:

Im Übrigen: Wer will denn nicht vom Jüngling zum Manne werden??? :005: :005: :005: :D

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So schlimm sind eine RS und ein paar wenige WKs auch nicht.

 

Das weiss ich auch, es ist halt einfach nicht ideal, als frischgebackener (f)ATPL-ler zuerst 21 Wochen lang RS machen zu muessen...

 

@ Stefan: Genau diesen Punkt habe ich auch gesehen und auch mir stellte sich diese Frage. Muss dem, sofern hier niemand Rat weiss, mal nachgehen.

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@ Stefan: Genau diesen Punkt habe ich auch gesehen und auch mir stellte sich diese Frage. Muss dem, sofern hier niemand Rat weiss, mal nachgehen.

 

Ich kann dir nur sagen das 200m hinter der Grenze nicht reichen.

 

Versuch es doch z.B. mal über personelles.J1@vtg.admin.ch

 

 

Stefan

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Ich kann dir nur sagen das 200m hinter der Grenze nicht reichen.

 

Vielleicht aber 300 :D :D

 

Wie auch immer, ich werde dem mal nachgehen.

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