elnino Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Hallo, Wer hat Erfahrungen mit Absetzen von Fallschirmspringern aus einem Heli? Was braucht es damit man die Einweisung machen kann? Was ist der Inhalt der Einweisung? Habe beim BAZL kein Formular dafuer gefunden. Gibt es Vorgaben bezueglich dem Heli? Muessen spezielle Lizenzen eingeholt werden wenn man Fallschirmspringer absetzen will(abgesehen von der Einweisung und dem Heli)? Bin dankbar wenn mich hier jemand aufklaeren koennte. Danke und Gruss Nino Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fm70 Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Warum rufst Du nicht einfach beim BAZL an und fragst sie direkt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jonathan Brandt Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Hallo Nino Folgende Artikel sind hier anwendbar VJAR-FCL art. 2 Abschnitt 3a und RFP Art. 133 c Um Fallschirmspringer absetzen zu können, musst du also - CPL (H) Inhaber sein (hier hat der Gesetzgeber PPL-Piloten wohl vergessen ?) und - eine Einweisung erfolgreich bestanden haben (Bestätigung im Logbuch) Die Einweisung kann durch einen Heli-Pilot mit Absetzerfahrung erfolgen (Fluglehrer muss er nicht unbedingt sein). Herzliche Grüsse Jonathan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beat Schweizer Geschrieben 6. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2007 Hallo Jonathan Schön von Dir hier im Forum zu hören? Wie doch die Zeit vergeht! Bist Du Dir mit Deiner Aussage zum PPL (H) ganz sicher? Das habe ich nicht gewusst. Ich bin mir fast sicher, dass wir schon von PPL (H) Llizenz Inhabern abgesetzt wurden. Wir sind auf jeden Fall auch unten angekommen!:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jonathan Brandt Geschrieben 7. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2007 Hallo Beat ... auch schön etwas von dir zu "lesen". Nun gemäss RFP Art. 118 "rechte des Trägers PPL/H" ist das Absetzen von Fallschirmspringer nicht aufgeführt (im Gegensatz zu Berufspiloten). Da sie das Recht nicht haben, dürfen sie auch nicht absetzen. Für den Fallschirmspringer spielt es eigentlich keine Rolle, da diese als Pax dabei sind, keine Verantwortung tragen und sowieso jederzeit ein Exit machen können. Herzliche Grüsse Jonathan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ecureuil350 Geschrieben 8. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2007 Hoi Jonathan Ein PPL(A) darf absetzen ein PPL(H) nicht - komisch:006: Art. 56 Ein Privatpilot darf, sofern er die Bedingungen von Artikel 15 Absätze 1 und 2 erfüllt, nichtgewerbsmässige Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern durchführen, wenn er zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt: a.Er muss wenigstens 100 Flugstunden auf Flugzeugen, wovon 50 Flugstunden als verantwortlicher Pilot nachweisen; daran können bis zu 50 Hubschrauber-, Segelflug- und Motorseglerstunden angerechnet werden. b. Er muss wenigstens 20 Flugstunden als verantwortlicher Pilot auf mindestens dreiplätzigen Flugzeugen nachweisen. c. Er muss von einem Piloten, der selbst wenigstens 50 Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern ausgeführt hat, mit Erfolg eingeführt worden sein; die Einführung ist im Flugbuch zu bestätigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jonathan Brandt Geschrieben 8. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2007 Hallo Bruno Ja, ich weiss ... darum mein Spruch: hier hat der Gesetzgeber PPL/H-Piloten wohl vergessen. Hinweis nochmals: Der Auszug von RFP Art. 56 gilt für PPL/A Piloten. Für PPL/H Piloten hingegen ist RFP Art. 118 massgebend. Herzliche Grüsse Jonathan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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