Michael S__ Geschrieben 13. November 2007 Teilen Geschrieben 13. November 2007 Musste leider feststellen, dass ich derzeitige Anwaltshonorare nicht mehr bezahlen kann...:002: Stundenansatz auf der Website war ja ok, aber der verechnet für einen Brief etwa 5 Stunden! Vor Anwaltsvereinbarungen etc. sollte ein maximales Honorar schriftlich festgelgt werden. Gruss Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian Thomann Geschrieben 13. November 2007 Teilen Geschrieben 13. November 2007 Hallo Michael Ich verstehe deinen Ärger, da es ja für die Kosten für den Anwalt werden ja richtigerweise Honorar und nicht Preis genannt. Normalerweise kannst du also nicht auf einer Preisliste nachsehen, was eine bestimmte Dienstleistung kostet. Ich nehme an, dass es sich bei diesem Brief nicht um einen Standard Geschäftsbrief handelt. Möglicherweise musste der Anwalt bezügliche Fakten, Weisungen und Richtlinien nachsuchen und berücksichtigen. Das kann auch mit elektronsichen Hilfsmitteln schon Stunden verbraten. Es ist aber definitiv richtig, ein Honorar voraus abzumachen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasM Geschrieben 13. November 2007 Teilen Geschrieben 13. November 2007 Hier noch ein interessanter link: http://www.anwaltshonorar.ch/websites/cms/94.html Gruss Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 13. November 2007 Teilen Geschrieben 13. November 2007 Darum: Geld zusammenkratzen und eine umfängliche Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung abschliessen. Wie schnell kann man in die Sche**** kommen, weil jemand anderes einem böse will. Selbst wenn die Sache völlig aus der Luft gegriffen sein sollte hat man erst Kosten, die dann doch sehr schnell ausufern können. Rechtsschutz ist meiner Meinung nach heutzutage mindestens genauso wichtig wie eine Krankenversicherung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 13. November 2007 Teilen Geschrieben 13. November 2007 Hallo umfängliche Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung abschliessen. als ich noch jung und unvernünftig war, hatte ich auch mal sowas. Als ich sie dann mal zu nutzen gedachte, war dies, jenes, solches, etwaiges und sowiso durch kleingedrucktes ausgeschlossen. Verdutzt habe ich gesucht, was denn wirklich versichert sei... und siehe da, nahezu nichts. Wie soll denn eine Jahresprämie um die 350.-- läppische Fränkli kosten, wenn eine Anwaltsstunde schon soviel ausmacht? Ich kenne keine Versicherung, die nicht Gewinn erwirtschaftet! Gruss Heinz, alt Realist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 13. November 2007 Teilen Geschrieben 13. November 2007 Stundenansatz auf der Website war ja ok, aber der verechnet für einen Brief etwa 5 Stunden! Gerne würde man mehr über den Fall erfahren. Verkehr? Mietsache? Arbeitsrecht? Hat es unerwartete Komplikationen gegeben? Ansonsten kann kein Urteil über das Preis-/Leistungsverhältnis gemacht werden. Schliesslich ist dann die Frage zu beantworten, was es Dir gebracht - oder erspart - hat. Und wenn Du magst, beantworte die Frage, wieviel Zeit (was auch Geld ist) Du Dir selbst an Aufwand mit dem Auftrag an einen Anwalt erspart hast. Gerne hören wir danach Dein differenziertes Urteil. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Michael S__ Geschrieben 14. November 2007 Autor Teilen Geschrieben 14. November 2007 Nun es war zugegeben ein wenig delikat. Rsp. ein paar Gesetze nachzuschlagen etc. Ich habe mit ca. 1 Stunde Arbeitsaufwand gerechnet und so kalkuliert. Bei einem Ansatz von ca. CHF 300.-- mehr als 5 Stunden zu verrechnen ist schlicht eine Frechheit. Leider habe ich erst nachträglich erfahren, dass ich das nicht hätte bezahlen müssen. Ich dachte, dass ich gegen einen Anwalt eh keine Chance habe. Nun das war mein letzter Auftrag an einen Anwalt ohne vorher die Maximalkosten schriftlich festzulegen. Punkt - so oder gar nie mehr einen Anwalt - Schluss. Cheers Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fliegender Daniel Geschrieben 14. November 2007 Teilen Geschrieben 14. November 2007 Nun das war mein letzter Auftrag an einen Anwalt ohne vorher die Maximalkosten schriftlich festzulegen. Punkt - so oder gar nie mehr einen Anwalt - Schluss. Cheers Michael Hallo Michael Ich glaube kaum, dass du einen Anwalt finden wirst der einen Maximalbetrag schriftlich festlegen wird. Weil dies ist gar nicht möglich. Ich empfehle dir einmal an eine Jus-Vorlesung zu gehen, dann wirst du verstehen wieso eine für dich kleiner Auftrag gut und gerne mal 5 Stunden in Anspruch nimmt. Gruss Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cedric Loup Geschrieben 14. November 2007 Teilen Geschrieben 14. November 2007 ......so oder gar nie mehr einen Anwalt - Schluss. Cheers Michael Say never again :D Bye Cedric Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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