Isra Geschrieben 9. November 2007 Teilen Geschrieben 9. November 2007 Aber ich glaube nicht bzw. kann mir nicht vorstellen das dieser Mann noch jemand umbringen wird. Zudem hat er es ja nicht wie z.B. irgendein Massenmörder aus Heiterem Himmel getan. Fakt ist und bleibt dass er eine Grenze überschritten hat und die Hemmschwelle dadurch massiv tiefer ist. Aus heiterem Himmel? Einen Grund hat noch jeder Mörder gefunden um zu morden... Der Punkt ist ja nicht Dein Vorstellungsvermögen, sondern dass er Vorsätzlich jemanden umgebracht hat, mildernde Umstände hin oder her... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flyhigh Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Teil 1: Bei der Tragik auf beiden Seiten ist diese Stellungnahme in diesem Fall doch ziemlich problematisch.Teil 2: Kein Kommentar nötig. :o Diese Überheblichkeit macht sicher Freunde und fördert das Image der Schweiz Und wo liegt das Problem? Der Russe hat den Lotsen ALLEINE umgebracht. Beim Zusammenstoss war der Lots aber nicht alleine Verantwortlich. Kleiner aber feiner Unterschied. Auge um Auge hat in diesem Land keinen Platz... Wie auch immer, du selbsternanter Moralapostel und besorgter Imageträger der Schweiz, es ist alles Ansichtsssache...gell...:cool: Saludos David Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jumpy100 Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Hallo Beat Ja er hat jemanden vorsätzlich getötet, aber das Gesetz unterscheidet zwischen Mord und Totschlag. Er wurde aufgrund Totschlag angeklagt, weil: (Zitat aus StGB) Art.112 Abs.1 StGB Mord Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.2 Nun gibt es noch einen anderen Artikel der eben zutrifft (der Art. 112 trifft nicht zu weil er nicht skrupellos gehandellt hat, die Art nicht besononders verwerflich war, etc.) Damit ein Artikel zutrifft müssen übrigens alle Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, ansonsten gilt " in dubio pro reo". Also der 2. Art.: Art. 113 StGB Totschlag Handelt der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Und dieser trifft zu. Seine Strafe hat er abgesessen. Ob es nun 1 oder 10 Jahre sind wird vom Richter entschieden. Und auch dem Gesetz darf die Madame Calmy-Rey nicht "dreinreden". Zudem wurde der ganze Fall früher abgehandelt und daher glaub ich nicht das die Strafe einen Einfluss hatte, weil Calmy-Rey auf Staatsbesuch zu Putin ging... Die Strafe war "kurz" (ich finde es übrigens i.o.), weil sie vermutlich eben begründet wurde durch seine grosse seelische Belastung. Das dürfte nun die Situation klären und eben nicht immer ist das Gesetz für alle Parteien gerecht...zudem die ganze Geschichte auch auf äusserst blöden Zufällen (wie das eben so ist) beruht. Ich hoffe, nun ist klar was ich meinte. Grüsse Marlies Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mds Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Ja er hat jemanden vorsätzlich getötet, aber das Gesetz unterscheidet zwischen Mord und Totschlag.Er wurde aufgrund Totschlag angeklagt, weil: (Zitat aus StGB) Art.112 Abs.1 StGB Mord Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.2 Nun gibt es noch einen anderen Artikel der eben zutrifft (der Art. 112 trifft nicht zu weil er nicht skrupellos gehandellt hat, die Art nicht besononders verwerflich war, etc.) Damit ein Artikel zutrifft müssen übrigens alle Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, ansonsten gilt " in dubio pro reo". Also der 2. Art.: Art. 113 StGB Totschlag Handelt der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. AFAIK wurde Vitali Kalojew wegen vorsätzlicher Tötung nach Art. 111 StGB zu 18 Jahren Freiheitsentzug verurteilt, das Strafmass aber infolge verminderter Zurechnungsfähigkeit (früher)/Schuldfähigkeit (heute) herabgesetzt. Martin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Frank_Willfeld Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Und wo liegt das Problem? Der Russe hat den Lotsen ALLEINE umgebracht. Beim Zusammenstoss war der Lots aber nicht alleine Verantwortlich. Kleiner aber feiner Unterschied. Auge um Auge hat in diesem Land keinen Platz... Wie auch immer, du selbsternanter Moralapostel und besorgter Imageträger der Schweiz, es ist alles Ansichtsssache...gell...:cool: Saludos David was soll denn das jetzt, keiner sagt etwas von Auge um Auge... sondern es ging nur darum die ganze Geschichte ein wenig zun entemotionalisieren. Es ist eine tragische Situation für die Familie des Fluglotsen. Die Tötung des Fluglotsen war absolut unangebracht keine Frage (so wie eine Tötung in 99,999999% aller Fälle unangebracht ist, aber ich glaube hier geht es einfach darum dass ein vorher unbescholtener Bürger plötzlich durchgedreht ist und aufgrund extremer emotionaler Überlastung völlig überreagiert hat....es geht nicht um richtig und falsch es geht darum dass hier auf beiden Seiten extreme emotionale Zustände herrschen die wohl KEINER hier nachvollziehen kann und die man auch nicht mit Tritten in den Hintern löst sondern gar nicht mehr, weil die Familie des Mannes und der Fluglotse sind leider tot und bleiben auch tot. Das ist die eigentliche Tragig in meinen Augen. Mögen Sie in Frieden ruhen. Und jetzt in Aviatikforen Tritte in den Hintern zu verteilen macht niemanden mehr lebendig sondern zeigt in meinen Augen eine Hilflosig-und Ratlosigkeit sonst nichts!!! Die Situation selbst wird von uns hier NIEMAND nachvollziehen können weil wir nicht betroffen sind!!! Wir wissen nicht wie es ist unsere geliebten Angehörigen durch Fremdverschulden zu verlieren.... noch wissen wir wie man sich fühlt nachdem man jemanden getötet hat!!! und deshalb würde ich vorschlagen dass sich hier niemand ein Urteil anmasst. Die Gesetze der Schweiz kamen zur Anwendung und wenn einer mit den Gesetzen der Schweiz Probleme hat dann sollte er dagegen mit den Mitteln der Demokratie vorgehen. Und nicht vergessen zu beten dass er sich nicht irgendwann einmal selbst damit ein Bein stellt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mikaell Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 na vielleicht bringt nun jemand den fluglotsenmörder ebenfalls um, da er so einen hass auf ihn hat. nach 4 jahren kommst du ja wieder frei. sie werden sicher kein zweites mal morden und so weiter und so weiter... die familie des fluglotsen hätte ihn ja auch imbringen können, schliesslich hat er einen teil der familie umgebracht. ich denke die familie war sicherlich auch wütend und trauerte. aber sie liess ihn am leben obwohl er ihren liebsten mann und vater umgebracht hat und aus dem leben gerissen hat. aber warum? sind wir etwa ZU kultiviert? der russische mörder hingegen konnte in die schweiz reisen, in einem hotel übernachten, die lage auspirschen und dann einfach den mann umbringen und es wird als affekt und weiss ich was für einen shit gutgeheissen bzw. mildernd behandelt. dieses urteil ist eine katastrophe und der reine hohn. der schuldige ist wieder einmal das opfer. wie immer. unser rechtssystem is einfach nur schlimm und ungerecht. morden ist heutzutage weniger schlimm als 1x zu schnell zu fahren, jemanden geld aus der tasche ziehen oder betrügerische absichten zu haben. schlimm schlimm... schaut euch doch nur mal das dillemma und die diskussionen um die verwahrungsinitiative an. einfach weg mit denen. nie mehr raus. auch wenn sie es nur 1x gemacht haben, es ist 1x zuviel und da lasse ich nicht ein "es war ein versehen und es kommt nicht wieder vor und gebt ihm ne 2. chance." nööööö nöööö. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Philip Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 schaut euch doch nur mal das dillemma und die diskussionen um die verwahrungsinitiative an. einfach weg mit denen. nie mehr raus. auch wenn sie es nur 1x gemacht haben, es ist 1x zuviel und da lasse ich nicht ein "es war ein versehen und es kommt nicht wieder vor und gebt ihm ne 2. chance." nööööö nöööö. :001: :001: :001: Ich hoffe für Dich, dass Du nie eine 2. Chance brauchst. Schrecklich, was Du da von Dir lässt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jumpy100 Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Hallo Martin Wegen des Artikels...also ich habe nie gelesen nach welchem Arikel er genau angeklagt wurde, das war aus meinem gelernten. Wo hast du das gelesen? Ich hätte nämlich gesagt, er sei grundsätzlich schon nach Art. 111 angeklagt worden aber dort heisst es ja ungefähr so " wenn die weiteren nicht zutreffen..." und da hätt ich eben gesagt trifft dann der Art. 113 (glaub) ziemlich gut zu. Allerdings eben...Recht ist schon ohne komplizierte Geschichte nicht immer so einfach und logisch, geschweige wenn die Geschichte noch so ist wie sie da ist! Aber ich glaube, dass was ich damit ursprünglich sagen wollte ist verstanden worden. Grüsse Marlies Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mikaell Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 :001: :001: :001: Ich hoffe für Dich, dass Du nie eine 2. Chance brauchst. Schrecklich, was Du da von Dir lässt. wo ist das problem? wenn jemand es 1x mal macht, wird er es auch ein 2tes mal machen. deshalb gehören sie weggesperrt... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Juschi Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Du scheinst ja ein völlig fehlerfreier Mensch zu sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jobr1ch Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Sag mal mikaell, in welchem Fundi Trainingscamp hast den Du deine Sozialkompetenz erworben ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mikaell Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 naja schon gut. ihr seid ja alles so soziale menschen. sagt das doch einfach auch das nächste mal bei einem eurer angehörigen oder bekanntenkreis, falls da mal was passieren würde. "ach weisst du, es war ein fehler, dass er deine tochter umgebracht hat, aber das kann passieren. gib ihm doch einfach eine zweite chance!" supi. freipass für alle pädos und konsorten.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wilko Wiedemann Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 supi. freipass für alle pädos und konsorten.. Das hingegen hat hier überhaupt niemand gesagt. Ich wünsch dir in der Zukunft eine etwas differenziertere Denkweise. MfG Wilko Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mikaell Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Das hingegen hat hier überhaupt niemand gesagt. Ich wünsch dir in der Zukunft eine etwas differenziertere Denkweise. MfG Wilko braucht man wirklich für einen mörder eine "differenzierte denkweise"? echt? mord ist nun mal mord. du kannst es nicht rückgängig machen. man muss vorher überlegen. interessiert es den toten oder die angehörigen ob er eine "schwere kindheit" hatte oder nicht? macht dies den mord gerechtfertigter? ich weiss es geht nicht mehr um den fluglotsenmörder. deshalb breche ich hier - wohl im interesse aller - hier ab. das ist ein anderes thema. freue mich gerne wiedereinmal über das fliegen zu diskutieren. mag sein dass meine ansichten rigoros sind. meine gedanken waren wohl zu klar und direkt ausgeführt was in einem "forum" sowieso noch "krasser" rüberkommt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Michael M Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Hallo Martin Wegen des Artikels...also ich habe nie gelesen nach welchem Arikel er genau angeklagt wurde, das war aus meinem gelernten. Wo hast du das gelesen? Ich hätte nämlich gesagt, er sei grundsätzlich schon nach Art. 111 angeklagt worden aber dort heisst es ja ungefähr so " wenn die weiteren nicht zutreffen..." und da hätt ich eben gesagt trifft dann der Art. 113 (glaub) ziemlich gut zu. Allerdings eben...Recht ist schon ohne komplizierte Geschichte nicht immer so einfach und logisch, geschweige wenn die Geschichte noch so ist wie sie da ist! Aber ich glaube, dass was ich damit ursprünglich sagen wollte ist verstanden worden. Grüsse Marlies Hier ist das >zweite Urteil des Zürcher Obergerichts, welches vom Bundesgericht bestätigt wurde. Die Verurteilung erfolgte nach Artikel 111 (vorsätzliche Tötung). Eine Verurteilung nach 113 hätte erfordert, dass er die (ganze) Tat im Affekt begangen hat. Obwohl er nicht mit der Absicht den Tatort aufgesucht hat, definitiv eine Tötung zu begehen, hatte er zuviel "bewusst gehandelt". Weiter müsste beispielsweise auch der Affekt, in dem die Tat schlussendlich begangen wird, entschuldbar sein muss (nicht die Tat, nur der Affekt muss verständlich sein). Auch das ist hier sicher nicht erfüllt. Man sieht ja, dass nicht nur hier alle sagen, dass man selbst in dieser Situation nicht so reagieren darf. na vielleicht bringt nun jemand den fluglotsenmörder ebenfalls um, da er so einen hass auf ihn hat. nach 4 jahren kommst du ja wieder frei. sie werden sicher kein zweites mal morden und so weiter und so weiter... (...) Um es mit deiner Deutlichkeit zu sagen: Falsch. Das Urteil bezieht sich auf eine Affekttat, wobei umstritten ist, wie stark die Unzurechnungsfähigkeit zählen soll. Dieses Urteil kann theoretisch niemanden beeinflussen. Niemand kann sich bewusst sagen "ahja, vier Jahre ist nichts [ist das aus Sicht des Täters so?], da töte ich doch mal", da diese Tat sicher nicht mehr im Affekt passieren würde. Aus Mordeslust töten ist dann übrigens Mord im Sinne des Gesetzes. Umgekehrt wird sich auch niemand im Affekt sagen "ist jetzt ja egal, sind ja nur vier Jahre", denn im Affekt denkt und handelt det Täter genau nicht mehr rational. morden ist heutzutage weniger schlimm als 1x zu schnell zu fahren, jemanden geld aus der tasche ziehen oder betrügerische absichten zu haben. schlimm schlimm... schaut euch doch nur mal das dillemma und die diskussionen um die verwahrungsinitiative an. einfach weg mit denen. nie mehr raus. auch wenn sie es nur 1x gemacht haben, es ist 1x zuviel und da lasse ich nicht ein "es war ein versehen und es kommt nicht wieder vor und gebt ihm ne 2. chance." nööööö nöööö. Dann hast du aber ein schnelles Auto... Angenommen ein jetzt 20-jähriger begeht eine Tötung. Nach zehn Jahren Haft hat er sich aber soweit gebessert, dass er keine Gefahr für die Gesellschaft mehr ist. Auch das Rechtsgefühl der Bevölkerung ist bestärkt, da einer für eine Tötung schon zehn Jahre sitzt. Es sind auch ein weiteres Mal alle abgeschreckt, da sie doch nie zehn Jahre ins Gefängnis wollen. Soll dieser Täter nun vierzig weitere Jahre oder noch länger im Gefängnis bleiben? Was, ausser Rache- und Vergeltungsgefühlen bleiben denn noch, um das zu rechtfertigen? Mir fällt nichts ein, ich weiss nur, dass ich dafür als Steuerzahler nicht dafür zahlen will. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jumpy100 Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Hallo Michael Erst mal danke für den Link! Den Bericht hab ich gesucht...allerdings beim falschen Gericht!:-) Nun, dann ist die Sache eben noch komplizierter abgehandelt. Aber eine kleine Frage hab ich noch: Ich versteh den Begriff Affekt nicht ganz (hab auch keine für mich verständliche Erklärung gefunden), kannst du ihn vielleicht erklären? Grüsse Marlies Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Das muss man erleben, dann erst weiss man, was das wirklich ist! Hier annähernd umschrieben: http://www.stangl.eu/psychologie/definition/Affekt.shtml Oder schaut Euch den Film "falling down" mit Michael Douglas oder "Taxi Driver" mit Robert de Niro an. Gruss Walti Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Michael M Geschrieben 11. November 2007 Teilen Geschrieben 11. November 2007 Hallo Michael Erst mal danke für den Link! Den Bericht hab ich gesucht...allerdings beim falschen Gericht!:-) Nun, dann ist die Sache eben noch komplizierter abgehandelt. Aber eine kleine Frage hab ich noch: Ich versteh den Begriff Affekt nicht ganz (hab auch keine für mich verständliche Erklärung gefunden), kannst du ihn vielleicht erklären? Grüsse Marlies Walti hat das mit seinem Link grössenteils erklärt. Es ist (stark vereinfacht) ein Zustand in dem man rein emotional, gefühlsgesteuert und nicht rational, überlegt handelt. Darin eingeschlossen ist, dass man den Affekt in diesem Zeitpunkt nicht richtig wahrnehmen kann, denn diese Überlegung kann in diesem Zustand eigentlich nicht mehr gemacht werden. Ein bewusster Affekt wäre etwa so widersprüchlich wie eine bewusste Fahrlässigkeit. Wie gesagt gibt es für die Übertragung ins Strafrecht (wir hatten es ja vom Totschlag, Art. 113) noch weitere Kritierien, dich ich oben angedeutet habe. Falls du noch genauere Details wissen willst, schlage ich eine PN (pers. Nachricht) vor, da dieses Thema sonst etwas gar theoretisch zu werden droht ;). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jumpy100 Geschrieben 11. November 2007 Teilen Geschrieben 11. November 2007 Danke euch beiden vielmal! Dachte mir das es in diese Richtung geht, habs dann aber doch nicht so ganz verstanden! Jetzt versteh ichs.Danke. Liebe Grüsse Marlies Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ufdi Geschrieben 12. November 2007 Teilen Geschrieben 12. November 2007 hier noch das neuste zu dem Thema.. http://www.blick.ch/news/schweiz/kalojew-fliegt-noch-heute-zurueck-75909 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 12. November 2007 Teilen Geschrieben 12. November 2007 Hallo David Ich hab ziemlich viel über das Ganze gelesen (musste in der Schule eine Diskussion darüber halten). Und das ganze ist wirklich sehr, sehr schwierig. Ich nehme an der Mann ist psychisch voll durchgedreht, auch jetzt noch... Nur Lustig, dass immer Typen aus der selben Ecke bei sowas total durchdrehen. Ne, sowas ist für mich Blutrache und würde nicht so mild bestraft. Du scheinst ja ein völlig fehlerfreier Mensch zu sein. Weisst du, wenn der Fehler darin besteht, einem anderen Menschen ein Messer in's Herz zu stecken, dann sind wir hier hoffentlich tatsächlich alle völlig fehlerfrei. :001: :001: :001: Ich hoffe für Dich, dass Du nie eine 2. Chance brauchst. Schrecklich, was Du da von Dir lässt. Ich möchte mit dir wetten, dass die niemand von uns braucht... Du tust echt so, als ob jeder 2. der mal etwas schreckliches erlebt gleich jemanden absticht. Darf ich daran erinnern das unsere Justiz nicht vorwiegend auf der Racheidee beruht, sondern darauf, uns Bürger vor eventuellen gefährlichen Personen zu schützen. Ach, und der ist nicht 'eventuell' gefährlich? Und seine Rache ist OK? Und mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit geht nun von diesem Menschen (der im übrigen schon mehr als aushaltbar gestraft wurde) keine Gefahr mehr aus für irgend einen von uns, darum kann man ihn auch bedenkenlos freilassen... Ach hör mir einer damit auf. Es gibt täglich Hunderttausende von Menschen, die schwere Verluste erleiden (sogar bei dem gleichen Flug gab's noch ein paar Opfer mehr...) und niemanden abstechen. Warum man ausgerechnet bei den Typen, die dann arschkalt das Messer zücken immer auf die Tränendrüse gedrückt wird - ich versteh's nicht so ganz. Der Kerl wusste ganz genau, wozu er in die Schweiz kommt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobisky Geschrieben 12. November 2007 Teilen Geschrieben 12. November 2007 Nur Lustig, dass immer Typen aus der selben Ecke bei sowas total durchdrehen. Nur lustig, dass immer gleich schubladisiert wird... Von welcher Ecke redest du? Von der weiten russischen oder der grossen europäischen? Oder gar von der Ecke der Welt? :001: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reto A. Geschrieben 12. November 2007 Teilen Geschrieben 12. November 2007 Leute, Für mich gilt das ganz klar als Besänftigungsversuch, damit Calmy-Rey in Moskau nicht auf die Mütze kriegt! Ihr könnt denken, was ihr wollt, ich bleibe dabei:p Lieber Marco Schreib doch nicht so einen Käse! Vitali Kalojew hätte schon vor Wochen freigelassen werden sollen. Staatsanwalt Weder war damit jedoch nicht einverstanden und zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Deshalb wurde Kalojew jetzt einfach mit Verzögerung auf freien Fuss gesetzt. Das Urteil des Bundesgerichts ist lediglich die Bestätigung der Praxis, dass Häftlinge bei "guter Führung" nach Verbüssung von zwei Dritteln ihrer Strafe entlassen werden. Bedingung ist überdies, dass keine Gefahr mehr von ihnen ausgeht, und das ist im Fall von Vitali Kalojew klar, oder? Was das mit MCRs Besuch in Moskau zu tun haben soll, ist mir schleierhaft! Ich bin jedenfalls froh, dass das Bundesgericht ein juristisches und kein politisches Urteil gefällt hat. Das Verbrechen Kalojews ist unentschuldbar. Trotzdem: Dieser Mann hat wegen der Schlamperei bei Skyguide seine gesamte Familie verloren. Ich glaube, wir können nicht mal erahnen, was das für einen Menschen bedeutet, für den seine Familie sein Leben ist! Das Verhalten Skyguides nach dem Unglück war von einer derartigen Gefühlskälte und Teilnahmslosigkeit, dass ich durchaus nachvollziehen kann, wie es in Kalojew gebrodelt haben muss. Sein Schluss war der falsche, und dafür ist er verurteilt worden. Aber am Anfang dieser ganzen Tragödie stand nicht Kalojew, sondern Skyguide! Gruss Reto Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 12. November 2007 Teilen Geschrieben 12. November 2007 Nur lustig, dass immer gleich schubladisiert wird...Von welcher Ecke redest du? Von der weiten russischen oder der grossen europäischen? Oder gar von der Ecke der Welt? :001: Jaja, ich schubladisiere. Wahrscheinlich bin ich am Ende noch der Böse, der das arme Opfer verunglimpft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tis Geschrieben 12. November 2007 Teilen Geschrieben 12. November 2007 Bedingung ist überdies, dass keine Gefahr mehr von ihnen ausgeht, und das ist im Fall von Vitali Kalojew klar, oder? Genau! Neben all den Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen, die aus den persönlichen Umständen resultieren, aber etwas schwer greifbar sind, ist dies der meines Erachtens zählende Fakt. Auch ich billige Kalojews Verhalten keineswegs. Was er getan hat, ist unrecht, das wurde geahndet, er wurde bestraft. * Gut. Strafe verbüsst. Ich bin auch der Ansicht, dass für die Schweizer Bürger von Kalojew keine Gefahr mehr ausgeht. Seine Tat war Folge eines ganz speziellen Umstandes, und er hat sie vollendet. Salopp ausgedrückt: Wen sollte er auch noch umbringen? Vermutung: Ob es ihm nun zuhause in Russland, alleine, voller Erinnerungen an seine ausgelöschte Familie, und nun selbst für sein Überleben und Wohl verantwortlich, viel besser geht als im geheizten Schweizer Gefängnis, ist eine andere Überlegung. Grüsse, Tis * (Wem das Strafmass zu wenig hoch ist, der möge über eine generelle Änderung des Gesetzes im Generellen nachdenken, nicht über ein Fehlverhalten in diesem konkreten Fall). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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