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Steuererklärung


Tomi

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Hoi Allerseits,

 

ich liege mit dem lieben Mann vom Steueramt (Kt. ZH) im Argen. Nachdem ich als Angestellter von Schweizer Luftfahrtunternehmen immer 240 Fahrten zum Flugplatz geltend machen konnte, sind plötzlich (seit ich in einem deutschen Unternehmen arbeite) nur noch 180. Habt ihr ähnliche Erlebnisse oder leide ich unter fortgeschrittener Paranoia?

 

Tomi

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Nein, leidest Du nicht.

 

Auf meine telefonischen Anfrage beim Steueramt antwortete der Beamte freundlich und behauptete, dass es eine interne Weisung betreffend Berufsauslagen von Piloten gäbe. Als ich ihn dann ebenfalls freundlich fragte, ob er mir eine Kopie dieses Dokumentes aushändigen könnte, verneinte er mit der Begründung, dass diese halt eben intern sei.

 

Natürlich fragte ich ihn dann noch freundlicher, wie ich dann um Himmelsgottswillen die Steuererklärung fehlerfrei ausfüllen soll, wenn mir wichtige Dokumente vorenthalten werden. Seine Antwort: "Dafür sind wir ja dann da und korrigieren ihre Angaben...."

Ich hätte ihn vor Freude fast geheiratet..

 

Gruss Peter

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Hoi Allerseits,

 

ich liege mit dem lieben Mann vom Steueramt (Kt. ZH) im Argen. Nachdem ich als Angestellter von Schweizer Luftfahrtunternehmen immer 240 Fahrten zum Flugplatz geltend machen konnte, sind plötzlich (seit ich in einem deutschen Unternehmen arbeite) nur noch 180. Habt ihr ähnliche Erlebnisse oder leide ich unter fortgeschrittener Paranoia?

 

Tomi

 

da giebts nur eines, einsprache machen. dann müssen die lieben herren und damen von der steuerverwaltung ja ihr behauptungen vorlegen.

 

also im kt sg ist es so.

 

gruss

 

rudi

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Hallo Tomi

 

Ich nehme an mit Fahrten meinst du Fahrten mit dem Privatfahrzeug.

Fahrten mit dem ÖV könntest du ja problemlos belegen.

Fahrten mit dem PW abzurechnenen ist nur unter Bedingungen gestattet. Die stehen in der Wegleitung der Steuererklärung 11.1. 240 Tage ist ein Maximalwert. Du musst also die effektiv gefahrenen Tage angeben und wenn nötig belegen. (z.b Einsatzplan) Kommst du da als Pilot auf 180 Tage? Wenn ja, Einsprache erheben und Belege vorweisen. Wenn nein, mit 180 Tagen vorlieb nehmen und glücklich sein.

 

Gruss Hansueli

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Hoi Tomi,

 

also ich hatte auch mal so ein "Erlebniss" als ich noch Schicht arbeitete, (ist schon über 20jährchen her) denke aber die Steuerpraxis ist immer noch so Arbeitnehmer unfreundlich:D

 

Also ich hatte damals auch das Auto für den Arbeitsweg (Amriswil-Winterthur) eingegeben, was die Behörde natürlich prompt gestrichen hatte und mir dafür die Bahn eintgetragen hatte, ich hatte daraufhin Einsprache gemacht, unter Beilage einer Bestätigung des Arbeitgebers, das ich Arbeitszeiten hatte, die teilw. um 24.00h begann oder auch erst um 02.00h und konnte ihnen dann auch glaubhaft machen, das um 02.00h nun wirklich kein Zug von Amriswil nach Winterthur fährt. So habens das dann endlich "gefressen":D

 

Man wird halt nach wie vor als Bürger immer gerne als notorischer Steuerhinterzieher gesehen.:D

 

Gruss

Chrigel

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Chrigel, wenn du Linienpilot bist, anerkennen alle Steuerkommissäre, dass du das Privatauto benutzen darfst. Es geht hier lediglich darum, wieviele Fahrten man aufschreiben darf.

 

Bisher galt das Maximum von 240. Das wären 20 Fahrten pro Monat. Das kann man machen, wenn man in einer Low Cost arbeitet.

 

Tomi, wenn ich dich wäre, würde ich einen schönen Brief aufsetzen, ihn vom Base Chef unterschreiben lassen, dann sollte das ok sein. Ich nehme an, der Zürcher Steuerkommissar meint dass alle Piloten so wie Swiss sind, und die machen einmal eine Fahrt nach Kloten, dann sind sie 5 Tage im Nightstop.

 

Dani

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