Brufi Geschrieben 9. November 2007 Teilen Geschrieben 9. November 2007 Verstehe ich das jetzt richtig, wer die Voice vor dem 08. März absolviert hat, benötigt diesen Check nicht? Nicht ganz richtig, die Voice alleine genügt nicht, man muss auch noch mindestens eine PPL haben. Wer vor dem 5. März 2008 eine vom BAZL ausgestellte PPL, CPL oder ATPL hat(Lernausweis, RPPL und Segelfliegerausweis gelten nicht) UND darin auch die Radiotelephonie eingetragen hat (sprich: Voice Prüfung) der kriegt automatisch einen Neudruck seiner Lizenz zugesandt worin Language Proficiency Level 4 eingetragen ist und zwar für jene Sprache in welcher er die Voice hat, d.h. English für RTI international oder die entsprechende Sprache bei Nationaler Voice. Kurz: Die meisten PPL Inhaber , die haben ja auch die Internationale Voice eingetragen und kriegen ergo English Level 4. Dieser Eintrag ist dann für VFR für 4 Jahre gültig bis er erneuert werden muss, für IR 3 Jahre. Pech haben z.B. jene, die am 5. März 2008 noch Flugschüler sind und die Voice Prüfung bereits abgelegt haben (z.B. Niggi). Sie kriegen den Eintrag Level 4 nicht wie die Ausweisinhaber als "grandfather right" automatisch eingetragen sondern müssen dazu die Erstprüfung ablegen bei einer dazu zugelassenen Stelle. :( Dies soll allerdings bereits ab Anfang Januar 2008 möglich sein, bis dahin will das BAZL die dafür berechtigten Prüfstellen aufgebaut haben. Gruss Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 9. November 2007 Teilen Geschrieben 9. November 2007 Verstehe ich das jetzt richtig, wer die Voice vor dem 08. März absolviert hat, benötigt diesen Check nicht? Wäre mir natürlich recht so!Vielleicht ist der Weg über eine eigenständigen Radiotelefonistenausweis möglich. Man müsste Frau Pirro fragen, ob sie das akzeptiert. Eine Telefon kostet fast nichts. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Haslivet Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Pech haben z.B. jene, die am 5. März 2008 noch Flugschüler sind und die Voice Prüfung bereits abgelegt haben (z.B. Niggi). Sie kriegen den Eintrag Level 4 nicht wie die Ausweisinhaber als "grandfather right" automatisch eingetragen sondern müssen dazu die Erstprüfung ablegen bei einer dazu zugelassenen Stelle. Dies soll allerdings bereits ab Anfang Januar 2008 möglich sein, bis dahin will das BAZL die dafür berechtigten Prüfstellen aufgebaut haben. Wie gesagt, ein Fliegerarzt zeigt mir ein solches Level 4 Bildchen als Prüfung. Ich kann nur sagen: absolut GAGA! Gruss Theo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Salü Theo ein Fliegerarzt zeigt mir ein solches Level 4 Bildchen als Prüfung. ich weiss, ich bin schon alt und dumm, weshalb ich nun auf deine Aussage keinen Reim mehr machen kann. Könntest du den Altersheimanwärtern wie mir mal erklären, was genau der Fliegerarzt mit welchem Bildli an meinen verengten Augen voicemässiges im Level 4 prüft? merci und Gruss Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
huskymartin Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Wanze I wos in Kanada and there I met a peilot so I talked tu hehr and we schpoke abaut hämbörgers and fleiying, and noubody didnt ewen remark thät I keime from Switzerland. Das ist etwa Level 4. Im Ernst, Level 4 ist nicht wirklich ein Problem. Gruss Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Niggi Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Hallo Zämme Martin, Dein Beispiel ist schon mindestens Level 5. Hörst Du hier , falls Du etwas verstehst ;-) Brufi: Vielleicht fällt uns ja noch etwas ein, damit ich am 5. März nicht mehr Schüler bin. Wenn ich aber so aus dem Fenster schaue, verlängert sich mein Schüler-Dasein um mindestens zwei Wochen. Gruss Niggi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dani80 Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Dann habe ich es doch richtig verstanden, wollte nur sicher gehen;) Ist mir auch recht wenn es einen neuen Ausweiss mit dem Eintrag gibt! Jetzt kann ich noch vier Jahre lernen:005: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Haslivet Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 ich weiss, ich bin schon alt und dumm, weshalb ich nun auf deine Aussage keinen Reim mehr machen kann. Könntest du den Altersheimanwärtern wie mir mal erklären, was genau der Fliegerarzt mit welchem Bildli an meinen verengten Augen voicemässiges im Level 4 prüft? Hallo Heinz Auf besagtem Bildli, welches wie eine Kinderzeichnung aussah, war ein flugi ein paar leute und ein vogel. Als Prüfling muss man sagen was man sieht: I see a plane some people i see a bird. In etwa so, das ist dann in etwa die Prüfung. Megaschwierig wow. Wie ein Vorredner schon sagte, man würde gescheiter level 6 machen und hätte dann Ruhe. Aber eben im BAZL kann das anscheinend noch niemand :p Theo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Hallo danke Theo, einzig was das mit dem Fliegerarzt zu tun hat, habe ich noch nicht ganz gecheckt. Merci 'einewäg'. Gruss Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Haslivet Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 danke Theo, einzig was das mit dem Fliegerarzt zu tun hat, habe ich noch nicht ganz gecheckt. Merci 'einewäg'. Nichts; der hatte nur eine solche "Prüfungsfrage" auf dem Latrinenweg erhalten. Theo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
huskymartin Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 Sorry, aber ich kann nicht anders....... http://www.youtube.com/watch?v=ofQFCI52gOA Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
adriank Geschrieben 10. November 2007 Teilen Geschrieben 10. November 2007 ..man würde gescheiter level 6 machen Hallo zusammen Meine ich auch. So grottenschlecht kann unsere Voice auch nicht sein, und ein Ziel soll man sich auch setzen dürfen. Also, liebes BAZL, ich melde mich auf February 2011 für den Test Level 6 an. Mit Fliegergruss Adrian. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hans M. Geschrieben 12. November 2007 Teilen Geschrieben 12. November 2007 Hallo Wer dies korrekt übersetzen und ohne zu stottern aussprechen kann hat Level 4: "Drei Hexen schauen sich drei Swatch Uhren an. Welche Hexe schaut welche Swatch Uhr an?" :006: Übersetzung: "Three witches watch three swatch watches. Which witch watch which swatch watch? " Für Level 5: "Drei geschlechtsumgewandelte Hexen schauen sich drei Swatch Uhrenknöpfe an. Welche geschlechtsumgewandelte Hexe schaut sich welchen Swatch Uhrenknopf an?" :002: Übersetzung: "Three switched witches watch three Swatch watch switches. Which switched witch watch which Swatch watch switch?" Level 6: "Drei Schweizer Hexen-Schlampen, die sich wünschen geschlechtsumgewandelt zu sein, wünschen sich, Schweizer Swatch Uhrenknöpfe anzuschauen. Welche Schweizer Hexen-Schlampe, die sich wünscht geschlechtsumgewandelt zu sein, wünscht sich, welchen Schweizer Swatch Uhrenknopf anzuschauen?" :mad: Übersetzung: "Three swiss witch-bitches, which wished to be switched swiss witch-bitches,wish to watch three swiss Swatch watch switches. Which swiss witch-bitch which wishes to be a switched swiss witch-bitch, wishes to watch which swiss Swatch watch switch?" Alles Klar? :p :p :p Gruss Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ready for Takeoff Geschrieben 13. November 2007 Teilen Geschrieben 13. November 2007 Meine Frage ist: Wenn man die Lizenz in Englisch abgelegt hat, darf man in Englisch funken - so weit so gut. Damit konnte man bis jetzt auch jeden Platz in Europa anfliegen. Aber kann man in Zukunft trotzdem Plätze in z.B. Deutschland, Spanien, Italien legal anfliegen, wenn Englisch dort nicht als offizielle Platzsprache im AIP publiziert ist? Denn Deutsch funken darf man ja in Deutschland mangels Berechtigung nicht mehr...? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 13. November 2007 Teilen Geschrieben 13. November 2007 Aber kann man in Zukunft trotzdem Plätze in z.B. Deutschland, Spanien, Italien legal anfliegen, wenn Englisch dort nicht als offizielle Platzsprache im AIP publiziert ist? Denn Deutsch funken darf man ja in Deutschland mangels Berechtigung nicht mehr...?...?Ich denke es wird so sein, dass Länder mit Plätzen, auf denen nur eine Landesprache nicht aber Englisch als Funksprache publiziert ist, nicht verlangen werden, dass man für diese Plätze ein Level 4 in der jeweiligen Landesprache hat. In Deutschland nicht mehr Deutsch funken zu dürfen, obwohl das die eigene Muttersprache ist, man aber die Voice und den Sprachtest in Englisch hat, ist wohl auch nicht gerade im Sinne des Erfinders. Daher wird man selbstversändlich in allen Sprachen funken dürfen, in denen man es tatsächlich beherrscht. Frau Pirro hat übrigens bemerkt, (AeCS hat ein wenig nachgeholfen ;)) dass das mit den Auslandflügen zu sehr viel Unsicherheit führt und wird diesbezüglich weitere Präzisierungen des BAZL ausarbeiten und publizieren. Details wenns zeitlich reicht, in der nächsten Aerorevue. Mein persönllicher Eindruck ist der, dass es generell im In- wie im Ausland kaum Einschränkungen gegenüber heute geben wird. Sogar die Schweiz sagt ja im Moment noch, dass kein (Schweizer) Pilot der Level 4 nicht schafft, innerhalb der Schweiz irgendwelche Einschränkungen erleiden wird. Solange sie (VFR Piloten) ausschliesslich über schweizerischem Hoheitsgebiet fliegen, sind vorläufig keine Einschränkungen vorgesehen. Da solche Dinge immer reziprok sind, kann die Schweiz daher auch von Ausländern meiner Auffassung nach keine Level 4 Englisch Proficiency verlangen, wenn diese in der Schweiz VFR fliegen. Diesen Faden weitergesponnen, würde bedeuten, dass möglicherweise kaum ein Land seine Piloten einschränken wird, wenn sie Level 4 Englisch nicht haben und dass sie daher auch Ausländer ebenfalls nicht bei der Benutzung seiner Plätze und Lufträume wird einschränken können. Alles in allem wäre dann die ganze Sache eine reine Luftnummer. :004: Man hätte wirklich gescheiter den AeCS Vorschlag umgesetzt und obligate Voice Refsher eingeführt. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hans Tobolla Geschrieben 13. November 2007 Teilen Geschrieben 13. November 2007 Erstaunlich, wie sich mit den Zeiten auch die Probleme ändern. Als ich vor langer Zeit mal in der Schweiz, Frankreich, Spanien, Marokko und Gibraltar unterwegs war, hatte ich Probleme mit dem Wetter, mit der Technik, mit den Visa, usw., aber kein bisschen mit "Voice". Mein Schulenglisch + zwei Monate Arbeiten in den USA + das, was ich für das Allgemeine Sprechfunkzeugnis so an Englisch mitbekommen habe, hat vollkommen ausgereicht, um mich mit allen Fluglotsen bestens zu verständigen. Manchmal bin ich wirklich froh, dass ich mit der aktiven Fliegerei nichts mehr zu tun habe. Ich verstehe auch gar nicht, was das ganze Theater mit dem "Voice" soll. Das Problem (wenn es überhaupt eines ist, was ich nicht glaube) erledigt sich doch von selbst. Schon jetzt wird bei uns in der Umgangssprache halb Deutsch und halb Englisch gesprochen. Verkäuferin in der Bakery zur alten Oma: Hier essen oder take away? :mad: In einigen Jahren kann man sich hier ohne flüssiges Englisch überhaupt nicht mehr richtg verständigen, fürchte ich. Gruß! Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hans M. Geschrieben 14. November 2007 Teilen Geschrieben 14. November 2007 Hallo zämä Das ganze ist doch etwas unklar formuliert in dieser Info-Broschüre So steht zum Beispiel (unter 2.) das für Inhaber von ATPL und CPL - Lizenzen die Language Proficiency in jedem Fall nachgewisen werden muss. Unter 7. steht aber das bei fehlendem Nachweis national keine gewerbsmässigen Flüge, für welche Flugverkehrsleitung in Anspruch genommen werden muss, durchgeführt werden dürfen. --> dies würde aber bedeuten das für gewerbsmässige Flüge ohne Flugverkehrsleitung (Flüge ab unkontrollierten Plätzen, Rundflugtage (Heli) ein Nachweis nicht nötig ist. Wird nun meine CPL - Lizenz bei fehlendem Level 4 ungültig?? Unter 7. steht auch noch folgendes: Im internationalen Verkehr ist der Nachweis der Language Proficiency für alle Flüge, für welche Radiotelefonie ausgeübt werden muss, erforderlich. Somit dürfen bei fehlendem Nachweis der Language Proficiency grundsätzlich keine Flüge über die Landesgrenze durchgeführt werden. Und unter 11. Frage: "Ich bin Privatpilot und habe die Radiotelefonieerweiterung erworben, jedoch Language Proficiency Level 4 nicht nachgewiesen. Darf ich ab 5. März 2008 noch Flüge über die Landesgrenze machen?" Antwort: Nein. Grundsätzlich muss für alle Flüge im internationalen Verkehr, für welche Flugverkehrsleitung in Anspruch genommen werden muss, die Language Proficiency in der verwendeten Radiotelefoniesprache nachgewiesen werden. Es ist jedoch möglich, dass für bestimmte Lufträume (z.B. Lufträume G, E, F, Flugplätze ohne Flugverkehrsleitung) erleichterte Bestimmungen gelten. Konsultieren Sie die relevanten Luftfahrtinformationen und erkundigen Sie sich im Zweifelsfalle bei der zuständigen Behörde des entsprechenden Landes Theoretisch könnte ich doch ohne jemals Funken zu müssen bis ans Nordkap und zurück fliegen. Wieso wird also immer wider erwähnt das Flüge über die Landesgrenzen ohne Nachweis nicht mehr möglich seien? Letzt Frage: Kann man die Voice Prüfung in der Schweiz auch in Deutsch machen, und wenn ja wo? Gruss Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 14. November 2007 Teilen Geschrieben 14. November 2007 Das ganze ist doch etwas unklar formuliert in dieser Info-BroschüreIch habe oben geschrieben, dass das BAZL das nun weiss und präzisieren wird. Diese Aussage ist praktisch so gut wie amtlich. OK? Es macht nun keine Sinn über die tatsächlich unklaren Punkte weiterhin zu rätseln, bevor sich unser Bundesamt dazu geäussert hat. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spitfire Mk XIX Geschrieben 14. November 2007 Teilen Geschrieben 14. November 2007 Das ganze ist doch etwas unklar formuliert in dieser Info-Broschüre So steht zum Beispiel (unter 2.) das für Inhaber von ATPL und CPL - Lizenzen die Language Proficiency in jedem Fall nachgewisen werden muss. Unter 7. steht aber das bei fehlendem Nachweis national keine gewerbsmässigen Flüge, für welche Flugverkehrsleitung in Anspruch genommen werden muss, durchgeführt werden dürfen. --> dies würde aber bedeuten das für gewerbsmässige Flüge ohne Flugverkehrsleitung (Flüge ab unkontrollierten Plätzen, Rundflugtage (Heli) ein Nachweis nicht nötig ist. Wird nun meine CPL - Lizenz bei fehlendem Level 4 ungültig?? Aufgepasst: Niemand sagt, dass eine Lizenz ungültig wird - und die Einschränkung für nationale gewerbsmässige Flüge besagt nur, dass z.B. ein BB-Pilot weiterhin von einem unkontrollierten Flugplatz in der Schweiz weiterhin Rundflüge ausserhalb des kontrollierten Luftraums durchführen kann, auch wenn er nur sehr dürftiges Federal-Englisch kann (solche Fälle soll's geben ;)). Unter 7. steht auch noch folgendes: Im internationalen Verkehr ist der Nachweis der Language Proficiency für alle Flüge, für welche Radiotelefonie ausgeübt werden muss, erforderlich. Somit dürfen bei fehlendem Nachweis der Language Proficiency grundsätzlich keine Flüge über die Landesgrenze durchgeführt werden. Und unter 11. Frage: "Ich bin Privatpilot und habe die Radiotelefonieerweiterung erworben, jedoch Language Proficiency Level 4 nicht nachgewiesen. Darf ich ab 5. März 2008 noch Flüge über die Landesgrenze machen?" Antwort: Nein. Grundsätzlich muss für alle Flüge im internationalen Verkehr, für welche Flugverkehrsleitung in Anspruch genommen werden muss, die Language Proficiency in der verwendeten Radiotelefoniesprache nachgewiesen werden. Es ist jedoch möglich, dass für bestimmte Lufträume (z.B. Lufträume G, E, F, Flugplätze ohne Flugverkehrsleitung) erleichterte Bestimmungen gelten. Konsultieren Sie die relevanten Luftfahrtinformationen und erkundigen Sie sich im Zweifelsfalle bei der zuständigen Behörde des entsprechenden Landes Theoretisch könnte ich doch ohne jemals Funken zu müssen bis ans Nordkap und zurück fliegen. Wieso wird also immer wider erwähnt das Flüge über die Landesgrenzen ohne Nachweis nicht mehr möglich seien? Das ist durchaus richtig, darum verweist das BAZL auch auf die entsprechenden Vereinfachungen, die durchaus national noch gelten können. Gruss Dan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fm70 Geschrieben 14. November 2007 Teilen Geschrieben 14. November 2007 Nur zur Illustration, was für Situationen die ICAO wohl gemeint haben könnte: http://www.youtube.com/watch?v=iWDEIvjwaFU. Damit will ich nichts über Sinn oder Unsinn der neuen Regelung sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aviaticus Geschrieben 14. November 2007 Teilen Geschrieben 14. November 2007 Hallo Simon Ja da ist mehr als nur etwas dran. Ab März 2008 wird es so weit sein. Die Voice Phraseologie genügt zwar im Normalfall. Aber die Luftfahrtbehörden haben auf Grund von Unfallakten über mehrere Jahre festgestellt, dass wirklich gute Kenntnisse des Englisch vonnöten sind. Konkret: Es wird ein Test geben für Piloten. Wer perfekt Englisch spricht, so gut wie seine Muttersprache hat wohl Level 6. Der/die muss das nur einmal machen. Die anderen werden je nach Können (Level 5 oder nur 4) alle drei bis acht Jahre den Test wiederholen müssen. Es gebe halt eben Leute die über die Jahre nur wenig fliegen. Wer den Test nicht besteht, wird wohl im Rahmen von RPPL weiter fliegen dürfen. Das ist mein Wissensstand. Gruss Aviaticus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aviaticus Geschrieben 14. November 2007 Teilen Geschrieben 14. November 2007 Hallo Hans Der deutsche Aeroclub zuerst eingeknickt.... Das ist wohl einmal mehr eben die ... deutsche Gründlichkeit. Gruss Aviaticus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aviaticus Geschrieben 14. November 2007 Teilen Geschrieben 14. November 2007 Was ich noch sagen wollte im Zusammenhang mit Level 4: Es gibt ein ausgezeichnetes amerikanisches Magazin mit dem Titel PLANE & PILOT. Dieses ist nur im Abonnement erhältlich, also direkt von Amerika. Dank dem aktuell billigen US-Dollar ist das Jahres- bzw. Zweijahresabonnement spottbillig: 26.97 respektive 49.95 US-Dollar und zwar einschliesslich Versandspesen in die Schweiz! Das macht pro Monatsausgabe um die Fr. 2.50. Schau mal bei http://www.planeandpilotmag.com nach. Gehe auf Subscriptions. Es hat einSchloss-Symbol. Du kannst die Credit-Card-Nummer daher eingeben. Gruss Aviaticus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
huskymartin Geschrieben 14. November 2007 Teilen Geschrieben 14. November 2007 "was hat dieses Magazin mit dem Level 4 zu tun?" Häufiges Lesen erweitert den Wortschatz und die Gewöhnung an die englische Sprache. Das meint er wahrscheinlich. Stimmt auch, hat mir auch geholfen, zusammen mit Songtexten der Stones natürlich :D Gruss Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Urs Wildermuth Geschrieben 14. November 2007 Teilen Geschrieben 14. November 2007 Was ich noch sagen wollte im Zusammenhang mit Level 4: Es gibt ein ausgezeichnetes amerikanisches Magazin mit dem Titel PLANE & PILOT. Dieses ist nur im Abonnement erhältlich, also direkt von Amerika. Dank dem aktuell billigen US-Dollar ist das Jahres- bzw. Zweijahresabonnement spottbillig: 26.97 respektive 49.95 US-Dollar und zwar einschliesslich Versandspesen in die Schweiz! Das macht pro Monatsausgabe um die Fr. 2.50. Schau mal bei http://www.planeandpilotmag.com nach. Gehe auf Subscriptions. Es hat einSchloss-Symbol. Du kannst die Credit-Card-Nummer daher eingeben. Gruss Aviaticus Nee, gibt's auch hier an guten Kiosken, allerdings VIEL teurer. Hab ich früher mal abonniert gehabt, jetzt werd ich's wieder für 2 Jahre kriegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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