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Juristen gefragt - Dauer seit der Strafhandlung bis zum Urteil


Beat Achermann

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Hallo an alle Juristen

 

gibt es eine Frist vom Zeitpunkt der Strafhandlung bis zum Zeitpunkt wo der Bussgeldbescheid eingetroffen sein muss?

 

Konkret:

 

Geschwindigkeitsübertretung begangen am 12. Juli 2007

Busse 60.00 CHF

Abgestempelt bei der Post am 12. Oktober, B-Post

Erhalten am 16. Oktober 2007

 

Das sind ziemlich genau 3 Monate. Es wäre zum heutigen Zeitpunkt schwierig, herauszufinden, wer damals die Straftat begangen hat. (Frau, Tochter, Sohn) Ok, in diesem Fall war ich es, aber trotzdem.

 

Bin gespannt auf allfällige Statements.

 

Gruss Beat

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Bin bei weitem kein Experte, aber bei Blitzkästen wird doch immer von vorne geknipst mit dem Gesicht des Fahrers drauf? (Eben genau um beweisen zu können wer gefahren ist)

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Die generellen Verjährungsfristen (zumindest hier in Deutschland) sind sehr lang, 3 Monate sind da noch gar nix.

Wie das mit dem Nachweisen ist, ist eine andere Geschichte, aber die Frist dürfte da nicht das Thema sein.

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Achtung:

 

Der Jus-Student in der fünften Woche, der weder das SVG (Strasseverkehrsgesetz) noch die Verjährung bzw. die Verjährungsfristen im StGB (Strafgesetz) bisher durchgenommen hat, meldet sich zu Wort.

Also die Aussage mit äusserster Vorsicht geniessen und auf das Statement eines vertitablen Juristen warten. (Aber der Jus-Student braucht halt auch seine Connection zur Praxis, darum freut er sich, hier antworten zu können :D :D )

 

 

Also. Das Strassenverkehrsgesetz sagt in Artikel 90 Absatz 1: "Wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt, wird mit Busse bestraft."

 

Da du eine Aufforderung zur Zahlung einer Busse erhalten hast, schliesse ich (!) daraus, dass es sich darum handelt.

 

Die Busse führt nun ins Strafgesetzbuch (hoffe ich :D)

 

So wie ich das sehe, ist es (lt. Art.103 StGB) eine Übertretung. ("Übertretungen sind Taten, die mit Busse bedroht sind" --> Also nicht Verbrechen oder Vergehen, die eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen würden)

 

Für Übertretungen sagt Art.109 StGB dann: "Die Strafverfolgung und die Strafe verjähren in drei Jahren".

 

 

 

Daher würde ich sagen, dass man dir innerhalb von 3 Jahren die Aufforderung zur Busse (Strafverfolgung) rechtmässig zusenden kann.

Übrigens habe ich die selbe Frist beim kurzen Überprüfungsgoogeln in einem Juristenforum zum Thema Geschwindigkeitsübertretung wiedergefunden, es könnte also sogar stimmen :D

 

 

So, und nun lass ich die richtigen Juristen ans Werk :)

 

Grüessli,

 

Tis *duckundzurückzuseinenbüchern*

 

P.S. Alle Bundesgesetze sind auch gratis online verfügbar....

Strassenverkehrsgesetz: http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/index.html

Strafgesetzbuch: http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/index.html

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Bin bei weitem kein Experte, aber bei Blitzkästen wird doch immer von vorne geknipst mit dem Gesicht des Fahrers drauf? (Eben genau um beweisen zu können wer gefahren ist)

 

"Fotos werden nur im ordentlichen Strafverfahren hergestellt"

 

schreiben sie auf den Bussenzettel.

Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass sie bei der Pozilei Bildchen drucken, nur damit der Halter des Fahrzeuges dem Übeltäter den Einzahlungsschein überreichen kann.

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Ich bin zwar auch kein SVG-Experte, entnehme dem Art. 103 (unter dem Titel Strafbestimmungen) aber, dass die Strafverfolung den Kantonen obliegt, was auch mit Blick auf die Polizeiorganisation Sinn macht. Dazu müsstest du also in die kantonalen (Vollzugs)Gesetze schauen, wobei ich auch dort nicht erwarten würde, dass die Busse nach nur drei Monaten verjährt ist.

 

PS: Wenn die Behörden rausfinden müssen, wer es tatsächlich war, ist das schon möglich (s. Thomas' Beitrag), nur kostet das dann ;).

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Zu jedem Gesetz, jeder Verordnung gibt es in der Regel von den jeweils zuständigen Bundesämtern auch Kreisschreiben und Erläuterungen. Für Ordnungsbussen im Strassenverkehr ist das ASTRA (Bundesamt für Strassen) zuständig.

 

In den nachstehend verlinkten Erläuterungen OBG/OBV des ASTRA, vom 16. Juli 2004, ist auf der letzten Seite folgendes zu deiner Frage geschrieben:

 

OBV Anhang 2

Buchstabe B Ziffer 1 Buchstabe d

Datum der Abgabe des Formulars

Kann die Übertretung nicht an Ort und Stelle vorgehalten werden (z. B. wird der Halter nicht angetroffen), so ist für die Zustellung des Bedenkfristformulars in Anlehnung an Ziffer 14 der UVEK-Weisungen vom 10.08.1998 über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr in der Regel eine Frist von 15 Arbeitstagen einzuhalten. Im Übrigen verjährt die Strafverfolgung von Übertretungen (mit Haft oder Busse oder mit Busse allein bedrohte Handlungen) in drei Jahren (vgl. Art. 109 StGB).

 

http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2004-07-16_2336_d.pdf

 

Keine Regel ohne Ausnahme. :006:

 

Hier noch der Link zur UVEK Weisung "Technische Weisungen über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr"

 

http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/1998-08-10_480_d.pdf

 

Viel Spass beim durchlesen.

 

Gruss

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hey, vielen Dank an alle. Das mit der Verjährungsfrist ist mir schon klar. Ich dachte einfach, dass es vielleicht irgendwo festgeschrieben ist, innerhalb welcher Frist die Busse zugestellt werden muss, d.h. z.b. innerhalb von 30 Tagen oder so, oder kann es denn auch sein, dass noch nach einem Jahr ein Bussgeldbescheid ins Haus flattern kann? Oder sogar erst nach 3 Jahren, so wie es This meint? Kann das wirklich sein?

 

Gruss Beat

 

 

EDIT: In einem deutschen Radarforum las ich:

 

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

 

Im selben Forum las ich, dass in der Schweiz die Verfolgungsverjährung 3 Jahre beträgt, und die Vollzugsverjährung ebenfalls 3 Jahre, also Total 6 Jahre.

 

Da muss ich wohl meinen Budgetposten Rückstellungen etwas erhöhen, wenn das bis zu drei Jahre dauern kann...

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Beat, wenn Du genau wissen willst, wie Du es anstellen musst um die Busse nicht zahlen zu müssen, kann ich Dir nur den ausgewiesensten Fachmann in dieser Angelegenheit empfehlen: Herrn Franz-Josef Schulte-Wermeling. :005: :D

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Da muss ich wohl meinen Budgetposten Rückstellungen etwas erhöhen, wenn das bis zu drei Jahre dauern kann...

Oder dich einfach an die Tempolimits halten....;)

 

Gruss

 

Wilko, Stammkunde

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Mein Rat:

 

Der Gentleman geniesst (die hohe Geschwindigkeit zur rechten Zeit) und schweigt, wenn die Hermandat den absolut unwahrscheinlichsten Zeitpunkt (zur rechten Zeit am rechten Ort) getroffen hat, und mit dem verlangten Bussenbetrag einen Beitrag in die Kasse der Allgemeinheit erwirkt hat.:005:

 

Manchmal brauchts halt eine dem juristischen Paragrafensalat übergeordnete Macht, genannt Sportlichkeit.

 

Gruss Walti, wie meist sehr side-topic

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Danke nochmals an alle. Ich nehms durchaus sportlich und habe überhaupt kein Problem mit der Strafverfügung als solches, noch will ich mich davor drücken. Ebenso lasse ich keinen Zweifel daran, dass ich schuldig bin und der Staat hier seine Richtigkeit tut.

 

Ich war halt nur erstaunt, dass sowas nach 3 Monaten erst in die Bude flattert und da kam mir spontan die Frage nach der einzuhaltenden Frist.

 

Also, der Wilko hats gesagt, was zu tun ist...

 

Lieber Gruss und "nid z'schnell..."

 

Beat

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Hoi Beat,

 

also aus eigener Erfahrung:mad: kann ich das bestätigen mit den 3Monaten vom Vergehen (Radar) bis zum Erhalt der Fan-Post der Rennleitung. Hatte bei mir auch in Etwa solange gedauert.

 

Gruss

Chrigel

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Salü Beat!

 

Ebenfalls von meiner Seite, das ist wohl standard und - als Verschwörungstheoretiker muss man solche Gedanken laut aussprechen... :007: - könnte durchaus auch dem psychologischen Gesundungsprozess angedacht sein...

 

Ich oute mich und sage, ich hab schon dreimal den Zettel abgeben müssen: Das erste, einzig und letzte mal.

Schon per Definition, beim Entzug hat man mir das Formular zur Erstellung des Kreditkartendingens gleich mitgeschickt, womit ich den Zettel gar nie mehr abgeben kann... ;)

Und wird mir wahrscheinlich auch nicht mehr passieren. Ich verfüge mittlerweile nicht mehr über eine Niederquerschnittsspoilertiefergelegtturboultrabassdruggschnäbiriibmaschine mehr, sondern über ein gemütliches Sofa, mit dem ich 1. gemütlich, 2. günstig und 3. mit genügend Platz für meine Helis von A nach B komme.

 

Zurück zum meinem Entzug...

War damals auf der Autobahn und mir wurde vom Aargauer Polizist - etwas verdutzt über meine Freundlichkeit, ich hab ja Mist gebaut, nicht er, also muss ich nicht ihn anschnautzen - freundlich mitgeteilt, dass dies ein Entzug mit Bussgeld nach sich ziehen würde. Länge und Preis könne er mir nicht veranschlagen, das würde der Richter tun... - Richter? *schluck*

 

Es dauerte dann schon mal zwei Monate, bis ich ein Brief von einem Richter vom Aargauer DingsAmt bekam. Der mir eigentlich nur bestätigte, was der Polizist sagte: Straftat - Busse - Ausweisentzug.

 

Dauerte dann nochmals zwei Monate, bis ich ein Brief vom Zürcher DingsAmt bekam. Darin wurde mir höflichst empfohlen, mein Papierchen einzusenden. Und doch gleich von der Gelegenheit des Nichtgebrauchs Nutzen zu machen und ihn in Kreditkartenformat umwandeln zu lassen. Immerhin stand da - fast schon Kleingedruckt - die Dauer von 3 Monaten. Bussgeld? Nüscht.

 

Also angerufen und auch dieser Herr war zuerst mal verdutzt, dass ich ziemlich höflich und freundlich mich erkundigen wollte, was mich denn so erwarte, schliesslich sei dies mein erstes mal und ich hätte darum noch nicht soviel Erfahrungen mit Geschwindigkeitsübertretungen... Erklärend und fast schon entschuldigend, dass man nicht tiefer im Strafmass gehen könne - schon wieder, wieso entschuldigt der sich, ich dachte, ich hätte die Suppe eingebrockt? - wurde mir dann ein Preis von 240.- eröffnet. Günstig meinte ich. Günstig, fragt dieser zurück? Jawohl, günstig, ich hätte mehr gegen 1000.- erwartet. Meint dieser, joa, diese 240.- seien ja auch nur für die Verwahrung des Ausweises. Die Busse belaufe sich auf vierhundertundschlagmichtot.... *zackboing*

 

In diesem Sinne: Genau so weiter so, immer schön sportlich bleiben, dann entschuldigen sich anscheinend die Ordnungshüter sogar, dass sie einem eine Strafe aufdrücken... :)

Wie schon weiter oben elaboriert fasse auch ich es so auf, dass man innerhalb dieses Zeitrahmen über die anstehende Bestrafung informiert werden muss. Genaue Details über die Bestrafung ist dann eine andere Geschichte... ;)

 

Liebe Gruess vom Dani, dem gemütlich-Sofa-Fahrer...

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Was ebenfalls Geld sparen kann ist ein Tempomat. Bei vielen Autos lässt sich dieser auch nachträglich noch für einige hundert Franken auf Werkstandard nachrüsten. Man läuft damit viel weniger Gefahr unbeabsichtigt in eine Radarfalle zu rauschen. Auf der Autobahn kann man damit ausserdem die erlaubte Höchstgeschwindigkeit (und Toleranz) viel exakter ausreizen.

 

Patrick

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Eine Parkbusse (die dann so schön unter die Scheibe geklemmt wird..) muss doch auch noch per Post zugeschickt werden?

Nein, erst die Mahnung, wenn du die Busse nicht bezahlst.

 

Gruss

 

Wilko

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In dem Fall für den Monat zusätzlich Fr. 20.- für Mahngebühren Budgetieren

Die Bussenmahnungen die ich bis jetzt erhielt, kosteten jeweils nichts. Das gilt aber wohl nur für die erste Mahnung.

 

Gruss

 

Wilko

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