Aviaticus Geschrieben 4. Oktober 2007 Geschrieben 4. Oktober 2007 Es kommt bekanntlich öfters vor, dass Flugzeugeigentümer mit Hauptwohnsitz in einem Eu-Land, ebenfalls in der Schweiz, ein amerikanisches Flugzeug mit US-Registrierung fliegen. Wie lange ist das erlaubt, und welchen Sinn und Zweck ist damit verbunden. Bei importierten Autos ist es doch so, dass sie nach einer gewissen Zeit zwingend Nummernschilder des Wohnsitzstaates montiert haben müssen. Wer weiss da Bescheid? Fritz S. Zitieren
Torsten Meier Geschrieben 5. Oktober 2007 Geschrieben 5. Oktober 2007 Oh, ein schönes Thema. Richtig Bescheid weiß ich da aber nicht, habe mich vor Jahren mal informiert. Ich versuche es mal: Es ist nicht so wie bei Autos, dass eine Ummeldung gefordert wird. Das regelt allein das Zulassungsland, nicht das Stationierungsland. Aber im Gegensatz zu Autos darf man Flugzeuge im Prinzip nur fliegen, wenn die Pilotenlizenz aus dem Land kommt in dem auch das Flugzeug registriert ist. Ausnahme ist eine gegenseitige formlose Anerkennung, gibt es z.B. für "VFR bei Tage" innerhalb der EU/Schweiz bei ICAO-Lizenzen sowie neuerdings nach dem Standard JAR. http://de.wikipedia.org/wiki/Joint_Aviation_Authorities Dann handhabt das auch jedes Land anders. Man darf z.B. mit einer dt. Lizenz ein US-Flugzeug in D. fliegen (Erlaubnis USA, dt. Behörde hat in dem Falls nichts zu melden). Umgekehrt darf man aber nicht mit einer US-Lizenz ein D-Flugzeug fliegen. Verbieten die dt. Behörden, den Amis wärs wohl egal. Die US-Regelungen für die Zulassung sind sowohl bei Piloten als auch für Flugzeuge in vielen Punkten einfacher. Bei Piloten zum Beispiel beim Erwerb und Erhalt der Lizenz wie auch beim Medical, bei Flugzeugen in Ausstattung und Unterhalt. Oft sind manche Flugzeuge in Europa gar nicht zulassungsfähig, weil bestimmte Lärmbestimmungen nicht erfüllbar sind oder Ausstattungen noch nicht für Europa zertifiziert wurden (lange Zeit z.B. die neue Cirrus SR20/22). Ein Zulassungsverfahren für ein einzelnes Flugzeug kostet Unmengen, es sollte also schon irgendeine Typenzulassung geben, wenn man sich eins mitbringen will zum ummelden. Das geht bei diversen Propellervarianten los, in D braucht jeder IFR-Flieger zum Beispiel auch ein ADF und zwei Höhenmesser etc. pp. Das kostet alles, wenn man zertifiziert oder umrüstet. Genau aus dem Grund, weil US-Flugzeuge preiswerteres Fliegen erlauben, ist es ausgenutzt worden und seit einiger Zeit massiv durch die USA-Behörden reguliert. US-registrierte Flugzeuge dürfen ausserhalb der USA nur noch von US-Bürgern oder -gesellschaften gehalten werden. Also geht das nur für US-Staatsbürger, über einen Strohmann oder, wenn man es an eine eigens dafür geschaffene Treuhand-Gesellschaft überträgt. Halter und Eigner müssen nicht zwingendermaßen identisch sein. Da gibt es einige spezialisierte Firmen, z.B. http://www.txasc.com Alles völlig legal. Die Kosten dafür heben sich aber in etwa mit den ersparten Aufwendungen auf, z.B. für die dt. Versicherungssteuer. Der Unterhalt als solches ist nicht signifikant billiger. Habe das alles mal vor ein paar Jahren recherchiert und durchgerechnet, hoffe es stimmt so noch. Die Umschreibung der Pilotenlizenz war letztlich praktikabler für mich. Zitieren
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