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Haftung bei Privatflügen


Lionel

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Hallo Tom

 

Die Gewerbsmässigkeit ist dann gegeben, wenn diese zwei Dinge gemeinsam auftreten!

 

 

Nachtrag: Ich fand im Internet noch den entsprechenden Wortlaut in einem Dokument von Dr. iur. Roland Müller.

 

...

 

Flüge gelten als gewerbsmässig, wenn

 

a. für sie in irgend einer Form ein Entgelt entrichtet wird, das mehr als die Kosten für Luftfahrzeugmiete,

Treibstoff sowie Flugplatz- und Flugsicherungsgebühren decken soll; und

 

b. sie einem nicht bestimmten Kreis von Personen zugänglich sind.

 

...

Etwas weiter unten findet man dann noch den Satz

...Ein Flug gilt nicht als gewerbsmässig, wenn zwar ein überdurchschnittlich hohes Entgelt

entgegengenommen wird, der Flug jedoch nur einem begrenzten bzw. konkret definierten

Personenkreis (z.B. den Mitgliedern eines Motorflugvereins) angeboten wird. Innerhalb

eines solchen bestimmten Personenkreises ist Werbung durchaus zulässig...

 

Das ganze ist hier vollständig nachzulesen.

 

Gruess

Johannes

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