joh-k Geschrieben 16. Oktober 2007 Geschrieben 16. Oktober 2007 Hallo Tom Die Gewerbsmässigkeit ist dann gegeben, wenn diese zwei Dinge gemeinsam auftreten! Nachtrag: Ich fand im Internet noch den entsprechenden Wortlaut in einem Dokument von Dr. iur. Roland Müller. ... Flüge gelten als gewerbsmässig, wenn a. für sie in irgend einer Form ein Entgelt entrichtet wird, das mehr als die Kosten für Luftfahrzeugmiete, Treibstoff sowie Flugplatz- und Flugsicherungsgebühren decken soll; und b. sie einem nicht bestimmten Kreis von Personen zugänglich sind. ... Etwas weiter unten findet man dann noch den Satz ...Ein Flug gilt nicht als gewerbsmässig, wenn zwar ein überdurchschnittlich hohes Entgeltentgegengenommen wird, der Flug jedoch nur einem begrenzten bzw. konkret definierten Personenkreis (z.B. den Mitgliedern eines Motorflugvereins) angeboten wird. Innerhalb eines solchen bestimmten Personenkreises ist Werbung durchaus zulässig... Das ganze ist hier vollständig nachzulesen. Gruess Johannes Zitieren
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