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Einschränkungen für Experimentalflugzeuge


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Andreas

 

Die Frage ist nur, wann ist ein Flug ein Testflug. Im Fall von Schmid war es ein Test, da er vorher noch nie in dieser Konfiguration gestartet ist.

Geschrieben

Hier noch die offizielle Mitteilung des BAZLs:

http://www.bazl.admin.ch/aktuell/medieninformation/00024/index.html?lang=de&msg-id=14456

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, gelten diese Einschränkungen nicht mehr, wenn das Flugzeut offiziell zugelassen ist. Ich kenne mich mit dem Zulassungsverfahren nicht aus, aber für mich klingt es so, dass es in etwa folgende Phasen gibt:

Bauphase < Testphase < Zulassungsphase < fertige Zulassung.

 

Ist dies in etwa so korrekt?

Geschrieben

Ich finde es trotzdem daneben. Meines Wissens wird doch auch ein Selbstbauflugzeug geprüft!

Ausserdem hat das BAZL doch das Gewicht genehmigt...

[EDIT]Danke Michael, dann kann ich mit meinem Beitrag ja teilweise einpacken ;) [/EDIT]

Geschrieben

Wenn ich das richtig verstanden habe, gelten diese Einschränkungen nicht mehr, wenn das Flugzeut offiziell zugelassen ist. Ich kenne mich mit dem Zulassungsverfahren nicht aus, aber für mich klingt es so, dass es in etwa folgende Phasen gibt:

Bauphase < Testphase < Zulassungsphase < fertige Zulassung.

 

Ist dies in etwa so korrekt?

 

Genau so ist es.

Für den "Normalfall" bedeutet diese Einschränkung im Wesentlichen, dass der Erbauer z.Bsp. einer Kitfox seine Nachweisflüge für die endgültige Zulassung nicht von Zürich, Basel oder Bern aus machen darf. Der Begriff "dicht besiedelt" muss wohl für jeden anderen Flugplatz vom BAZL einzeln definiert werden. Für die Szene alles in allem keine grosse Einschränkung - und das Bauernopfer ist nun auch gefunden...

 

Andreas

Geschrieben

Ist das BAZL überhaupt für die Sicherheitsvorschriften für den Flughafen Basel-Mulhouse zuständig ?

 

Ich habe bisher gemeint dass dies in die Zuständigkeit der Franzosen falle..

 

George

Geschrieben
BERN – Der Absturz von Hans Georg Schmid in Basel hat die Behörden aufgerüttelt: Dichtbesiedelte Gebiete und grosse Flughäfen sind nun Tabuzone für selbst gebaute Flugzeuge.

:004: Die Aussage im Blickartikel, siehe oben, ist wohl nicht ganz richtig. Es entsteht der Eindruck, dass gar keine "Bastelflugzeuge" mehr auf den besagen Flugplätzen fliegen dürfen. Ich hoffe diese irreführende Falschaussage wird im nächsten Kassensturz aufgedeckt und angeprangert. Werde deswegen gleich ein Mail an Ueli Schmezer senden.:005:

 

Also entweder ist die Blickredaktion völlig verblödet oder aber die müssen sich dem IQ der Leser anpassen.

Geschrieben
Also entweder ist die Blickredaktion völlig verblödet oder aber die müssen sich dem IQ der Leser anpassen.
Tschuldigung, aber auch den Blick soll man lesen und nicht seine Vorurteile in einen Text hinein interpretieren.

 

Ab sofort dürfen Experimentalflugzeuge nicht mehr zu Testflügen über dicht besiedeltem Gebiet starten..
Also zu allen andern Flügen nach der Zulassung dürfen sie weiterhin starten.

 

Soweit mir bekannt ist, hat der Flughafen Zürich den Start von sich aus nicht genehmigen wollen. Der HG Schmid hat ja auf seiner Webseite bis zuletzt den Flug nonstopp von Zürich nach Oskosh angekündigt. Die verantwortlichen Leute des Zürich Airport waren sich ganz offensichtlich des Riskos bewusst und haben in meinen Augen völlig richtig entschieden.

 

Genauso richtig sind die Konsequenzen, die nun das BAZL zieht.

Lassen wir also die reflexartige unüberlegte Schelte in diesem Fall beiseite, sonst nimmt uns dann bei künftiger Kritik an wirklich unnötigen Einschränkungen, die die Behörde verfügt, niemand mehr für voll!

 

Hans

Geschrieben

Kommentar aus dem "das Bazl braucht mehr Geld Thread", welcher eigentlich hierher gehört...

Ein völlig korrekter Entscheid, der längst überfällig war.

Fliegerei in Ehren, aber es gibt auch andere Interessen zu berücksichtigen, die in einem solchen Fall klar überwiegen.

Längst überfällig? Das klingt fast so, also ob Experimentalflugzeuge in der Vergangenheit gleich reihenweise auf Hausdächer gefallen sind :009:. Ich kann mich aber nur an eins erinnern, welches sogar "BAZL approved" mit einem "unerprobten" Übergewicht gestartet ist, wie wir es uns als Normalo-Piloten nicht mal in den kühnsten Träumen vorzustellen wagen - selbst wenn's kein "Bastel-Flieger" wäre.

 

Die neue Regelung ist eher ein Placebo zwecks Volksberuhigung und stört wohl nicht wirklich, weil es unter normalen Umständen kaum einem halbwegs verantwortungsbewussten Piloten einfallen würde, Erst-/Test-Flüge oder gar eine Stall-Erprobung über einer Stadt zu absolvieren.

 

Für überdenkenswert halte ich lediglich die Auflage, dass auch auf "Landesflughäfen" nicht mehr erprobt werden darf. Gerade für den ersten Hüpfer gibt es (je nach Flugzeugtyp) nichts idealeres als 3.5Km Piste, welche noch eine sichere Landung erlauben würde, sollte nach dem Abheben tatsächlich mal was schief gehen.

 

Übrigens gilt für Experimentals selbst in den USA:

- 40 Stunden Testflüge

- Während 40h nicht weiter als 40Nm vom Flugplatz entfernen

- Während 40h eine Flüge über bewohntem Gebiet

- Während 40h keine Passagiere

 

Gruss

HaPe

Geschrieben

Leider hilft dieses Gesetz gar nichts wenn einmal ein sogenanntes "nicht gebasteltes" sondern "Professionell seriengefertigtes" Flugzeug in dichtbesiedeltes Gebiet stürzt,Wie es auch schon vorkam .Aber die Bevölkerung kann damit beruhigt werden,dass es kein Bastel Flugzeug war .Bringt diese neue Einschränkung mehr Sicherheit?

Null Risiko wird es nie geben ,oder wir müssen die Flugplätze halt alle auf grosse Seen oder ins Meer verlegen.;)

 

Den Blick kann man sowieso nicht ernst nehmen, aber wenn man heute morgen andere Zeitungen anschaut, muss man sagen,Andere Zeitungen passen sich dem Blick niveau in gewissen Bereichen an.

 

Gruss Urs

Geschrieben

Wenn im Vorfeld alles so genau angeschaut worden wäre wie es bei anderen kontrolliert wird dann hätte es im nachhinein kein neues Gesetz gebraucht.

Dann wäre das auch nicht passiert.

Auch ich halte das ganze für unverantwortlich.

 

Und die Blick überschrift PISTE ZU FUER BASTELFLUGZEUGE ist ja sehr angebracht.

Geschrieben
PISTE ZU FUER BASTELFLUGZEUGE

 

Nun ja, so abwegig finde ich dies nun auch wieder nicht. :009:

Stellt Euch doch mal vor, wenn ein "Experimental" auf einem Landesflughafen einen Unfall auf der Piste hat ! Der ganze Flugbetrieb der Airlines würde doch ins Stocken geraten, da Piste geschlossen bis nach der Bergung. Und eben die Gefahr, wenn was falsch läuft, über dicht bewohntem Gebiet einen Absturz zu haben, ich denke nicht dass das wirklich jemand will. Mit diesem neuen Gesetz versucht man doch nur solche Vorfälle wenn irgendmöglich zu verhindern. Also ich kann diesmal die Behörden schon verstehen, obwohl ich auch nichts von immer mehr und neuen Gesetzen halte.

 

Gruss

Andy :)

Geschrieben

Hallo

 

Also ich kann diesmal die Behörden schon verstehen

 

genau das kann ich nicht mehr, zuerst wird eine Bewilligung für ein rein rechnerisches Abenteuer erteilt, nach dem leider missglückten Ergebnis wird allen Y der Hahn limitiert. Da soll noch einer eine Linie drin sehen???? Ein Amt im Hüp und Hot, wie es gerade das Leben schreibt:eek: :eek: .

 

Gruss

Heinz

Geschrieben

Die Linie vom BAZL verstehe ich auch nicht mehr so ganz: Wieso ist denn der Flug vom BAZL überhaupt bewilligt worden, wenn das BAZL genau solchen Flüge jetzt im Allgemeinen verbietet???

 

Scheint für mich auch ein amtinternes Problem...

 

Einschränkungen gibt's übrigens für die, die ein Standard-Eigenbauflugzeug auf einem der grossen Flughäfen einfliegen wollen (was soll daran nicht safety-minded sein?!?) ... oder für die, die an einem schon zertifizierten Eigenbauflugzeug eine Änderung vorgenommen haben (z.B. neuer Propeller?).

 

Bei den "Flügen über dicht besiedeltem Gebiet" muss ich der neuen Auflage zustimmen.

 

Gruss Martin

Geschrieben
Nun ja, so abwegig finde ich dies nun auch wieder nicht. Stellt Euch doch mal vor, wenn ein "Experimental" auf einem Landesflughafen einen Unfall auf der Piste hat ! Der ganze Flugbetrieb der Airlines würde doch ins Stocken geraten, da Piste geschlossen bis nach der Bergung.

 

Ich stelle mir diesen eher unwahrscheinlichen Fall grad vor. Unwahrscheinlich deswegen, weil Experimentals einen kleinen Teil aller Kleinflugzeuge ausmachen. Tritt der wahrscheinlichere Fall ein, dass eine Pipnna Archlane auf der Piste zerbröselt, passiert dasselbe. Übrigens auch, wenn ein Airliner ein Problem hat.

Du sprichst an, dass der Betrieb ins Stocken gerät. Das dies ein Problem ist, kann nur finanzieller Natur sein. Demnach müsste man konsequenterweise die gesammte Privatluftfahrt von den grossen Flughäfen verbannen. Und das wäre etwa dasselbe, wie wenn nur noch Lastwagen und Reisecars auf die Autobahn dürften. Also doch abwegig.

 

Und eben die Gefahr, wenn was falsch läuft, über dicht bewohntem Gebiet einen Absturz zu haben, ich denke nicht dass das wirklich jemand will.

 

Nein, das will niemand. Dicht besiedelte Gebiete gibt es aber auch neben kleineren Flugplätzen. Sollen die Bastelflieger nun gleich generell verboten werden?

Geschrieben
verstehen, genau das kann ich nicht mehr, zuerst wird eine Bewilligung für ein rein rechnerisches Abenteuer erteilt, nach dem leider missglückten Ergebnis wird allen Y der Hahn limitiert.
Wieso so negativ?

 

Das BAZL wurde im speziellen Fall massivst unter Druck gesetzt, diesen Flug zu bewilligen und war wohl gegen die eigene Überezugung wirklich extrem grosszügig.... Leider ist das Resultat nun ein schwerer Unfall und man ist dadurch logischerweise gezwungen, dafür zu sorgen, dass es so nicht noch einmal passieren kann.

 

Wie kann man das nicht einsehen wollen?

 

Eine skeptische Haltung gegenüber unsere Aufsichtsbehörde ist ja gut. Aber eine grundsätzlich feindliche Haltung aus Prinzip ist der gesamten Fliegerei nur abträglich.

 

Hans

Geschrieben

Voll einverstanden mit Hans,

 

und:

Zitat von Heinz Richner

....wird allen Y der Hahn limitiert.

davon kann keine Rede sein, es geht hier nur um Testflüge über bewohntem Gebiet und von Flughäfen.

 

Es kann ja niemand ernsthaft verlangen, dass die Schweiz allein auf der ganzen Welt Testflüge über bewohntem Gebiet bewilligen soll.

Geschrieben

@Hans

 

Das BAZL wurde im speziellen Fall massivst unter Druck gesetzt, diesen Flug zu bewilligen und war wohl gegen die eigene Überezugung wirklich extrem grosszügig.... Leider ist das Resultat nun ein schwerer Unfall und man ist dadurch logischerweise gezwungen, dafür zu sorgen, dass es so nicht noch einmal passieren kann.

 

Woher weisst du das? Warum lässt sich das BAZL, welches ja einen so guten Job macht, so unter Druck setzen? War Söihäfeli-Söideckeli am Werk?

 

Diese Aussage stärkt eher mein Mistrauen als mein Vertrauen.

 

Gruss

Theo

Geschrieben

Hallo

 

unter Druck gesetzt, diesen Flug zu bewilligen

 

Hans, ich vergesse nicht so schnell. Wie war das wieder bei meiner HB-PQE und dem nicht zulassungsfähigen Ground-Clearance-Switch??? Nach Vorschrift war dieser max. mit 5Amp. erlaubt, wir haben ihn aber sinnvollerweise mit 10A abgesichert und betrieben. Das BAZL beharrte auf den schwachsinnigen 5Amp, wäre der Flieger nun nicht im Ausland, hätte ich einen erneuten Umbau zu berappen gehabt.

 

Nächstes Mal setze ich das BAZL massivst unter Druck, den Schalter um zusätzliche 5 Amp. zu bewilligen, offenbar geht das ja!!

 

Gruss

Heinz

Geschrieben
Bastel Flugzeug

 

Würde man sich mal näher mit der Materie 'Experimental' befassen, könnten unqualifizierte Begriffe wie dieser entfallen :mad:

 

Dies gilt im Übrigen auch für karrieregeile Journalisten!

 

Markus

Geschrieben
Nächstes Mal setze ich das BAZL massivst unter Druck, den Schalter um zusätzliche 5 Amp. zu bewilligen, offenbar geht das ja!!
Du könntest etwa so argumentieren: "wenn Ihr mein Flugzeug nicht zulässt, dann habe ich wochenlange schlaflose Nächte. Wenn ich dann das Flugzeug doch noch zugelassen bekomme, dann bin ich dadurch so müde, dass ich vielleicht während des Fluges einschlafe und abstürze, und dann seid ihr Schuld. " :002:

 

Ohne Garantie, dass diese Arguemtationslinie noch einmal funktoiniert. :rolleyes:

 

Hans

Geschrieben

Hoi zäme,

 

max. mit 5Amp. erlaubt, wir haben ihn aber sinnvollerweise mit 10A abgesichert und betrieben.

 

Ist zwar Off- Topic aber damit wird die Wahrscheinlichkeit eines Kabelbrandes gerade verdoppelt:002: oder wurden nur die Zahlen vertauscht?

 

Soviel zu Bastelflugis und Flugibastler:o

 

Gruess Andi

Geschrieben
Hoi zäme,

 

 

 

Ist zwar Off- Topic aber damit wird die Wahrscheinlichkeit eines Kabelbrandes gerade verdoppelt:002: oder wurden nur die Zahlen vertauscht?

 

Soviel zu Bastelflugis und Flugibastler:o

 

Gruess Andi

Was hat jetzt das mit Bastelflugis und Flugibastler zu tun??

Geschrieben

Hei Markus,

 

Super Idee,

dann braucht das BAZL nämlich auch nicht mehr Geld, fürs Abschreiben reichen die jetzigen Angestellten mit Sicherheit :D :D

 

Gruss

Andy :005:

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