Zum Inhalt springen

Frage zu Verkehrsrecht


ThomasF

Empfohlene Beiträge

Hallo

 

Ich hätte eine Frage zum Thema ruhender Verkehr. Habe heute bei einem Bahnhof P+R parkiert.

 

Unter der Parkuhrtafel stand "Werktags" - somit ging ich davon aus, dass Samstag und Sonntags gratis parkiert werden kann.

 

Als ich zurückkam stand gerade ein Schugger beim Auto und klemmte mir einen Zettel unter die Scheibe. Ich habe ihn dann darauf angesprochen, dass auf der Tafel nur "Werktags" steht. Er zeigte daraufhin auf die Uhr selber auf der kleine "Montag-Samstag" stand.

 

Die Definition von Werktag ist in der Schweiz ja nicht fix geregelt und nach allgemeinem Verständnis Montag-Freitag.

 

Gilt nun das, was auf der Tafel, oder das was auf der Parkuhr steht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gilt nun das, was auf der Tafel, oder das was auf der Parkuhr steht?

 

Laut Wikipedia:

 

"Im Straßenverkehr wiederum wird der Samstag gemäß Astra für die Definition von Parkzeiten als Werktag gewertet."

 

lg, Joseph

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Fliegender Daniel

Hallo

 

Also im juristischen Sinn gelten als Werktage Montag bis Samstag. Deshalb ist die Signalisation, wie auch die Angaben auf der Uhr korrekt. Da wirst du wohl nicht machen können.

 

Ich kann dir nur empfehlen, immer genau auf der Parkuhr zu schauen, wann bezahlt werden muss. Es gibt genug Leute, die die Parkuhr füttern, obwohl zum Beispiel am Sonntag parkieren kostenlos ist.

 

Trotzdem schönes Wochenende

 

Gruss Daniel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Laut Wikipedia:

 

"Im Straßenverkehr wiederum wird der Samstag gemäß Astra für die Definition von Parkzeiten als Werktag gewertet."

 

lg, Joseph

Habe ich auch gesehen. Aber weder in den Gesetzestexten online noch auf ASTRA einen entsprechenden Hinweis gefunden. Und wenn sogar der Polizist meint, dass die Tafel falsch sei, dann scheint das schon komisch.

 

In Deutschland scheint ja tatsächlich Mo-Sa zu gelten. Hier in der Schweiz werden aber in Fahrplänen und auch sonst vielerorts Mo-Fr als Werktags bezeichnet. Ist also ziemlich irreführend.

 

Auf prozessieren habe ich auch keine Lust - aber vielleicht haben sie ja ein einsehen...

 

@Wilko: Sieht wohl so aus. Ist ärgerlich, da ich die Busse für ungerechtfertigt halte. Hätte ich wissentlich falsch geparkt würde ich schon sofort zahlen. Aber so fühlt man sich doch ziemlich verarscht...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Definition von Werktag ist in der Schweiz ja nicht fix geregelt und nach allgemeinem Verständnis Montag-Freitag.

 

Gilt nun das, was auf der Tafel, oder das was auf der Parkuhr steht?

BGE 112 IV 41 vom 14. Januar 1986 ist diesbezüglich einschlägig und lautet in der Regeste wie folgt:
Art. 48 SSV; der Begriff "werktags" bei Parkierungsregelungen.

 

Unterscheidet die konkrete Parkierungsregelung nur zwischen Sonntag bzw. Feiertag und Werktag, so fallen unter den Begriff "werktags" neben den Wochentagen Montag-Freitag auch die Samstage.

Gruss,

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier bei der Frage von Parkscheibe und Blaue Zone wurde der Samstag auch als Werktag bezeichnet. Der Samstag dürfte wohl noch immer offiziell ein Werktag sein. Die kleine Erklärung hat man wohl hinzugefügt, um den Leuten irgendwo noch mitzuteilen, dass der Samstag entgegen der allgemeinen Auffassung ein Werktag ist. Wieso der Hinweis dann so klein ist, dass er von vielen wahrscheinlich doch wieder übersehen wird, ist eine andere Frage...

 

http://www.astra.admin.ch/dokumentation/00109/00113/00491/index.html?lang=de&msg-id=8648

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wieso der Hinweis dann so klein ist, dass er von vielen wahrscheinlich doch wieder übersehen wird, ist eine andere Frage...
It's all about the money

 

Wies aussieht muss ich die 40 Öcker wohl abschreiben.

 

Danke euch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...