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An die rechstexperten bezüglich copyrights


Oli88

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Hallo zusammen, kurze frage. Angenommen in einem Forum ( das in der Schweiz beheimatet ist) mit datenbak zum Fotoupload würde im Desclaimer stehn das alle fotos die von usern dort raufgeladen werden in den besitz der seite übergehn. ist das in ordung? geht das copyright des bildes so an die besitzer der seite?

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Hi Oli,

 

Ich meine, dass das URG über einem Forendisclaimer steht. Ob die (aufgezwungene) Einverständniserklärung bei der Registrierung bereits reicht, um das URG auszuhebeln, wage ich zu bezweifeln.

 

Dass Dein Bild nach einem Webupload sowieso "zum Abschuss frei" ist, steht auf einem anderen Blatt. Bei missbräuchlicher Verwendung würde ich dann wieder auf die Strafbestimmungen des URG verweisen. Aber der Streitwert ist die Mühe üblicherweise nicht wert (und schafft bzgl. Streitwert selten die Hürde einer Erstinstanz). Was ins Netz geht, ist weg ;)

 

PS: Ich bin natürlich kein Experte, aber jemand muss ja mal den Anfang machen :cool:

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Bei Veröffentlichung auf einer Website würde ich als Urheber des Bildes mal ganz naiv davon ausgehen, dass der Websitebetreiber lediglich die Veröffentlichungsrechte (auf der jeweiligen Website) erhält... allerdings nicht das Copyright, das ihm nach meinem Verständnis erlauben würde, das Bild auch anderweitig zu verwenden.

 

Interessant wird es aber auch, wenn der Urheber ein Bild entfernen möchte und der Websitebetreiber sich weigert, mit der Begründung, das Bild sei "in seinen Besitz" übergegangen...

 

Gruss,

Thomas

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Interessant wird es aber auch, wenn der Urheber ein Bild entfernen möchte und der Websitebetreiber sich weigert, mit der Begründung, das Bild sei "in seinen Besitz" übergegangen...

 

Gruss,

Thomas

 

 

das könnte evt passieren, drum auch meine frage. aber eben ich vermute das das copyright nicht einfach so "weggenommen" werden kann

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Hallo

 

alle fotos die von usern dort raufgeladen werden in den besitz der seite übergehn

 

wenns genauso steht, gehst du mit dem Websitebetreiber einen unentgeltlichen Vertrag ein und akzeptierst damit auch SEINE Bedingungen, die da sind, dass die Rechte an den Pics an ihn übergehen. Du wirst ja nicht verpflichtet, deine Bilder da auch hochzuladen.

 

Gruss

Heinz

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was wenn dieser satz bezüglich übergang an die admins nachträglich eingesetzt wurde? leider fehlt mir der beweis, jedoch bin ich mir sehr sicher das er da erst kürzlich reingesetzt wurde

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Die website darf deine Bilder nur für ihre Zwecke verwenden, wenn dies vertraglich abgemacht ist.

 

Einen disclaimer, den man leicht übersieht, reicht dazu nicht- und eine nachträglich einseitig eingeführte Bedingung schon gar nicht.

 

Die einzige Möglichkeit wäre, dass der Websitebetreiber bei Eröffnung deines accounts dich bereits darüber aufgeklärt hat und du zugestimmt hast.

 

Gruss,

Thomas

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also wenn das in den agb's gestanden hat dan ist das recht auf seiner seite?

 

 

auszug aus dem agb's

 

3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen selbst publizierten Daten die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Er übernimmt aber keine Haftung für Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte, die von Usern bereitgestellt wurden. Es gilt aber auch für jeden User: Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!

Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet. Bilder die von Usern der Seite publiziert werden, gehen in Besitz von "Name der Homepage" über.

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also wenn das in den agb's gestanden hat dan ist das recht auf seiner seite?

 

 

 

Nicht unbedingt. Du musst den AGBs zugestimmt haben. Die AGBs müssen dir auch vorgelegt worden sein.

 

Rechtlich gibt es viele Möglichkeiten, dich hier rauszureden (z.B. könntest du sagen, einem wesentlichen Irrtum unterlegen zu sein). Das Problem ist, dass man seine Rechte nur sehr mühsam einfordern kann (Beweislast, Geld, Zeit, Nerven...)

 

Gruss,

Thomas

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Bilder die von Usern der Seite publiziert werden, gehen in Besitz von "Name der Homepage" über.

Die Kontaktangabe ist wohl grad in Überarbeitung, was? :001: ;)

 

Item, "publiziert" - zwingend, wenn wir im Netz sind, aber wo? Wenn ich ein Bild auf meiner eigenen Seite publiziere und dann bei "Name der Homepage" verlinke - würde meinen, das da noch nicht wirklich etwas ersitzt wird. Und moment mal, was genau besessen wird? Man kann Rechte an einem Werk besitzen (von denen wird nichts gesagt) oder man kann das Werk physisch besitzen, was bei Dateien aber schwierig wird. Höchstens wenn die Bytes auf dem Server des Homepagebetreibers liegen, könnten sie vielleicht auch physisch ihm gehören (wenn nicht der externe Serverbetreiber eine gleiche Klausel drin hat :007: *chunnschdrusmann*).

 

Nun, ich denke, dass diese selbstgestrickte "Freikarte zur Bilderverwendung" durch den Betreiber nicht wirklich juristisch bedeutsam ist. Natürlich bleibe ich aber dabei, dass Dein Ins-Netz-Stellen nicht nur "Name der Homepage" ermöglicht, Deine Bilder zu (miss)brauchen.

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sorry mein fehler, habe dort den anme ausradiert, dort steht der homepage name drin, ich habe das so korrigiert.

 

ich danke auf jedenfall euch allen für die unterstützung, hoffe mal das es nicht so weit kommt das ich mir den ärger antun muss, vieleicht gibts ja auch dort noch den funken hoffung auf anstand.

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Johannes Müller

Je nachdem wo die Bedingungen auf der Homepage sind, kannst du evtl. mit diversen Suchmaschinen-Caches (nach der Seite suchen + auch "zwischengespeicherte Seite" o.ä. klicken) oder http://archive.org kontrollieren, wie diese Seite früher war.

 

Gruss

Johannes

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auszug aus dem agb's

Wie kommen wir denn überhaupt auf AGB? GESCHÄFTSbedingungen dürften bei einem einfachen Forum keineswegs vorliegen. Wären es AGBs könnte man das ganze schnell und einfach mit dem Abschnitt unerwarteter Klauseln abhandeln. Die sind nämlich ungültig.

 

Was mich hier wundert: Zunächst wird gesagt, das "copyright" (weder in der Schweiz, noch in Deutschland gibt es ein 'copyright') beim Autor verbleibt, aber dann das Bild in den "Besitz" der Seite übergeht. (Abgesehen davon, dass man am Stil merkt, dass der letzte Satz nachträglich einem Standardtext hinzugefügt wurde...)

Interessant wird es, wenn man den Begriff "Besitz" nach dem (deutschen) Recht betrachtet. Wikipedia sagt dazu:

Maßgebend für die Frage, ob jemand eine Sache in Besitz hat, ist also nicht, ob diese Sache seinem Eigentum zuzurechnen ist, sondern ob er - unabhängig von der rechtlichen Zuordnung - die Sache tatsächlich inne hat.

Sprich, er bekommt mit dem Besitzübergang (die Datei lädst du ja hoch und somit geht sie in den Besitz des anderen über) keinerlei Rechte, rein theoretisch nichtmal Publikationsrechte, die er aber bräuchte, wenn das Bild auf seinem Server liegt und irgendwo von dort aus zu sehen ist.

 

Ich DENKE, mit dem Schweizer Recht dürfte das ähnlich sein, vielleicht kannst du ja selbst in der Richtung nachforschen.

 

 

Noch ein WICHTIGER Hinweis: Wir haben das schon einmal im Spottercorner besprochen, was das Urheberrecht in der Schweiz angeht:

Im Gegensatz zu Deutschland ist in der Schweiz keineswegs jedes Foto als Solches vom Urheberrecht geschützt, da gibt es Bedingungen

Das Werk muss grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllen: Es muss eine geistige Schöpfung darstellen und einen individuellen Charakter besitzen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgesetz_%C3%BCber_das_Urheberrecht_und_verwandte_Schutzrechte

Hervorhebung von mir

 

Bitte beachtet das bei euren Ratschlägen. Es ist ein Irrglaube, man mache ein kleines Urlaubs-Knipsfoto und schon sei es in der Schweiz urheberrechtlich geschützt.

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dies steht dort am schluss der anmeldung:

 

Ich stimme den AGBs zu. (hier wird ein kreuz gemacht)

 

danke auch dir viktor noch für deine ausführung

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