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geltendes Recht in Flugzeugen??


Marc_H

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Hallo,

 

zwei Fragen die mir schon länger im Kopf umgehen:

 

1.) Wie ist das eigentlich wenn an Bord eines Flugzeugs ein Verbrechen passiert. Gilt dann das Recht des Landes in dem das LFZ registriert ist, oder über dem es sich gerade befindet? Was wäre aber dann z. B. über dem Pacific/Atlantic oder wenn es sich nicht feststellen lässt? Hier in Europa ist man ja schnell z. B. von Frankreich über Luxemburg, Belgien in Deutschland. Oder das, aus dem Land, aus dem der Captain ist??

 

2.) Stellt z. B. ein deutsches Flugzeug (D-Reg) ein Stück BRD dar? Also wenn ich im Ausland ein D-Reg LFZ betrete, bin ich dann auf deutschem "Grund"? Ich weiß dass Schiffe zumindest Teil des Territoriums sind, in dem sie registriet sind. Also ein deutsches Schiff stellt ein Stück Deutschland auch im Ausland dar, aber ist es bei LFZ genau so?

 

 

Würd' mich mal interessieren :confused:

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Hallo Marc

 

Ich hab mal schnell in der Chicago Convention von 1944 nachgeschaut. Gemäss Artikel 17 der Konvention heisst es:

 

"Die Luftfahrzeuge haben die Staatszugehörigkeit des Staates, in dem sie eingetragen sind"

 

Daraus schliesse ich, dass an Bord eines Flugzeuges das jeweilige Recht des Eintragungsstaates gilt. Kommt also nicht auf die Nationalität des PIC an.

 

Bei den Befähigungen des PIC musst du in der Tokyo Convention nachschauen. Der Pilot in Command ist berechtigt Personen während des Fluges zu verhaften, Personen das Boarding zu verweigern, verhaftete Personen der Polizei (oder ähnliches) auszuliefern usw. Für alle diese Handlungen, welche ein PIC gem. Tokyo Convention macht, kann er/sie nicht belangt werden!

In der Schweiz regelt die "Verordnung über die Rechte und Pflichten des Kommandanten eines Luftfahrzeuges" diesen Sachverhalt. Dort gibt es z.B. auch einen Artikel, welcher sich mit Geburten befasst. ;)

 

Ich hoffe, ich konnte deine beiden Fragen damit beantworten!

 

Grüsse

Manuel

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Hallo Manuel,

 

ja hast du :008: !

 

Mir ist aber noch eine Frage eingefallen :eek: ;)

 

Darf ein PIC eine rechtsgültige Ehe schließen? Eine Schiffskapitän darf das.

 

 

À propos, wenn ein Kind an Bord eines LFZ zur Welt kommt, was trägt man in die Geburtsurkunde als Geburtsort ein :007:

 

 

OK - sind eigentlich zwei Fragen.

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… und wurde im Theorieunterricht erzählt, je nach dem komme auch noch das Recht des Landes über dem man sich gerade befindet zum tragen. Aber welches in welchem Fall und so - keine Ahnung.

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Es muss auch was damit zu tun haben, ob der Flieger noch die Tür auf hat, wenn er am Boden in einem anderen Land steht. Zumindestens darf die dortige Polizei dann noch Personen aus dem Flieger holen, die nach deren Gesetz illegal ausreisen. So selbst miterlebt auf einem LH Flug von TUN nach FRA, der CMD konnte nichts machen und meinte, wenn die Tür geschlossen gewesen wäre, hätten sie keine Chance mehr gehabt, das Kind rauszuholen.

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Fliegender Daniel

Hallo Marc

 

1.) Bei einem Verbrechen regelt das Strafgesetzbuch (StGB) die Zuständigkeit der Behörden bei Taten im Ausland.

 

Art. 3 Begehungsort

Liegt der Begehungsort in der Schweiz. Dazu zählen auch die Schweizer Botschaften im Ausland (Territorialitätsprinzip) und Flugzeuge oder Schiffe, die in der Schweiz registriert sind (Flaggenprinzip).

 

Art. 4 Staatschutz

Der Schweizer Staat darf Verbrechen im In- und Ausland gegen den Schweizer Staat oder Armee verfolgen und die Täter verurteilen. (Staatschutzprinzip)

 

Art. 6 Weltrechtsgrundsatz

Die Schweiz kann Taten die gegen internationale Abkommen verstosen (Interesse universalen Charakters) verfolgen, auch wenn die Schweiz nicht involviert ist. Zum Beispiel Völkermord.

 

Art. 7 Abs. 1 Staatsangehörigkeit

Die Schweiz kann auch Verbrechen im Ausland, also auch in ausländischen Fliegern, verfolgen, wenn der Täter (aktives Personalitätsprinzip) oder das Opfer (passives Personalitätsprinzip) Schweizer ist.

 

Es gibt also für die Zuständigkeit der Behörden mehrere Anknüpfungspunkte. Aber schlussendlich ist die Zuständigkeit meistens ein diplomatisches Problem und wird auch von diesen gelöst. Aber der Capitan hat keinen Einfluss auf die Zuständigkeit.

 

2.) Ja, das hast du richtig erkannt. Ein Flugzeug ist ein Teil des Landes in dem es registrierst ist. Die zeigt sich auch aus Art. 3 StGB (Flaggenprinzip). Dieses Prinzip ist nicht nur im StGB verankert sondern steht natürlich auch so im Luftfahrtsgesetz.

 

Zur Frage wegen der Eheschliessung. Weder Schiffs- noch Flugkapitäne dürfen rechtsgültige Ehen schliessen. Denn die Ehe wird erst durch das beidseitige bejahen der Fragen des Zivilstandsbeamten durch die Verlobten geschlossen (Art. 102 Abs. 3 ZGB). (Also Vorsicht: Wenn die Braut die Frage des Zivilstandesbeamten schon mit JA beantwortet hat und dann der Bräutigam gefragt wird und der sagt: „Ja, ich muss es mir nochmals überlegen.“ Dann gilt die Ehe schon als rechtsgültig und müsste dann im Notfall wieder geschieden werden. Weiters sagt Art. 101 Abs. 1 ZGB, dass die Trauung nur im Trauungslokal stattfindet. Ausnahmen sind laut Abs. 3 nur möglich, wenn es den Verlobten offensichtlich unzumutbar ist, ins Traulokal zu kommen.

 

Zur Frage des Geburtsortes. Da kommen mehrere Möglichkeiten in Frage.

• Der rechtsmässigen Firmensitz der Fluggesellschaft

• Der erste Landeort des Flugzeugs

• Allenfalls könnte es noch der Startort sein.

 

Der Ort an dem sich das Flugzeug in der Luft gerade befand, wird normalerwiese nicht berücksichtig, weil die Zuordnung an ein Ort schwierig ist. Aber es wäre möglich, dass als Geburtsort Flugzeug oder der Name des Flugzeugs eingetragen wird.

 

Gruss Daniel

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Hallo Manuel,

 

ja hast du :008: !

 

Mir ist aber noch eine Frage eingefallen :eek: ;)

 

Darf ein PIC eine rechtsgültige Ehe schließen? Eine Schiffskapitän darf das.

 

 

À propos, wenn ein Kind an Bord eines LFZ zur Welt kommt, was trägt man in die Geburtsurkunde als Geburtsort ein :007:

 

 

OK - sind eigentlich zwei Fragen.

 

 

Das ist eine sehr Interessante Frage, gielt das dann nur für êinen PIC bei z.B. der Lufthansa, oder ist es auch, falls es möglich ist, durch einen privaten PIC auszuführen, der vieleicht nur seinen Segelflugschein erworben hat?

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Fliegender Daniel

Hallo Ariane

 

Nein, ob die Türe offen sind oder nicht spielt keine Rolle. Die Polizei hat jederzeit das Recht in ihrem Bereich Personen fest zu nehmen. Auch der Zoll hat das Recht Personen festzuhalten und der Grenzpolizei/Polizei zur Festnahme zu übergeben. Es spielt lediglich eine Rolle, wo die Person festgenommen wurde. Wurde sie wie in deinem Fall im LH Flugzeug festgenommen, kann ein Antrag auf Anwendung des deutschen Rechts bzw. Zuständigkeit eines deutschen Gerichts gestellt werden. Die Festnahme erfolgt, aber trotzdem nach dem Recht in dem man sich befindet.

 

Da es sich in deinem Fall um ein Kind handelte, ist sowieso alles ein wenig anders. Da Deutschland Mitglied im Hagger Kinderentführungsabkommen ist, hätte TUN einen Antrag nach Deutschland stellen können, dass das Kind in Deutschland „verhaftet wird“ und nach TUN ausgeliefert wird. Denn bei Hagger Kinderschutzabkommen muss nur einer der beteiligten Staaten Mitglied sein und dies wäre bei Deutschland gegeben.

 

Gruss Daniel

 

PS: Ariane hat im unteren Thrade recht, was die Anwendung des Rechts bei Doppelbürgern betrifft.

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Nein Daniel, das hätte TUN nicht machen können, da das Kind ein Doppelstaatler ist automatisch von Geburt an und auf diese Kinder immer das recht angwendet wird je nach dem in welchem Land es ist. Der TUN Staat hat keinerlei Rechte auf dieses Kind aussderhalb von TUN.

 

Der Anwalt sagte damals, man ist erst sicher, wenn die Türen zu sind und der CMD bejahte dieses, denn man kann ihn nicht zwingen die Türen zu öffnen, um einen Deutschen Staatsbürger auszuliefern, was dieses Kind ist. Zumal es in Begleitung seiner Mutter reiste. Selbiges gilt übrigens auch für Kinder die per Schiff wieder rausgeholt werden. Bloss gilt hier die berühmte ich weiss nicht wieviel Meilen Zone.

 

Auch der Deutsche Staat kann umgekehrt gar nichts machen. Sorry, in der Materie kenne ich mich "leider" aus...:o

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hallo

 

aus eigener Erfahrung: eine Eheschließung an Bord ist sinngemäß möglich, hat aber nur Showcharakter.

 

Sagen wir vereinfacht: es ist ähnlich -im rechtlich Sinne - wie eine kirchliche Hochzeit. Denn diese muß im Innenland immer behördlich bestätigt werden.

 

cheers

Peter

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Hallo

 

Die Frage mit der Tür ist für den PIC schon viel wichtiger. Gemäss der Tokyo Convention beginnen nämlich alle seine spezifischen Rechte und Pflichten beim Beginn des Fluges. In der Praxis hat es sich dabei herausgestellt, dass das Schliessen aller Türen diesem gleichkommt.

 

Ebenso habe ich einen guten Hinweis gelesen, dass man auch immer noch das Recht des Staates befolgen muss, in/über welchem man sich aktuell befindet.

In Art. 12 der Chicago Convention heisst es nämlich:

 

Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, Massnahmen zu treffen, um zu gewährleisten,

dass jedes Luftfahrzeug, das sein Hoheitsgebiet überfliegt oder innerhalb seines

Hoheitsgebietes verkehrt, und jedes sein Hoheitszeichen tragende Luftfahrzeug, wo

immer es sich befindet, die dort geltenden Regeln und Vorschriften für den Flug und

die Bewegung von Luftfahrzeugen befolgt. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich,

seine eigenen diesbezüglichen Vorschriften so weit wie möglich denjenigen anzupassen,

die jeweils auf Grund dieses Übereinkommens festgelegt werden. Über dem

offenen Meer gelten die auf Grund dieses Übereinkommens festgelegten Regeln.

Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, die Verfolgung aller Personen zu gewährleisten,

die gegen die anzuwendenden Vorschriften verstossen.

 

En gruäss

Manuel

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