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Scheinverlängerung PPL-A JAR FCL


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

 

ich habe meinen PPL-A JAR FCL am 30.09.2005 ausgestellt bekommen. Nun steht bald die Scheinverlängerung an, doch habe ich vergessen, wann ich wie den Schein verlängern muss, damit er nahtlos gültig bleibt (in meinem Kopf geistert irgendwas mit 30 Tagen herum).

 

Habt ihr da konkrete Infos?

 

Danke & besten Gruß aus Hamburg

Jens

Geschrieben

Ich habe meinen PPL-A JAR FCL am 30.09.2005 ausgestellt bekommen. Nun steht bald die Scheinverlängerung an, doch habe ich vergessen, wann ich wie den Schein verlängern muss, damit er nahtlos gültig bleibt (in meinem Kopf geistert irgendwas mit 30 Tagen herum).

 

Mein Schein wäre im Juli 2007 abgelaufen. Ich habe ihn schon vor ca. 9 Monaten verlängert. Also wüsste ich nix von 30 Tagen.

Du brauchst 12 h ab dem 30.9.2006 (oder so?) inkl. 1h Checklfug mit FI.

Was bei mir noch ein Thema war, da ich viel Weiterbildung gemacht hatte: 6h von den 12 müssen PIC Zeit sein.

Geschrieben

Danke Dir für die Info! Mit den 13 h im vergangenen Jahr ist das kein Problem, die habe ich locker. Auch bin ich im vergangenen Jahr häufiger mit einem FI geflogen, allerdings nicht direkt als Checkflug, sondern als Einweisungsflug in G1000-Cessna. Allein letzterer dauerte mehr als 3 Stunden und beinhaltete neben den Airworksachen auch eine Ziellandung. Kann man sich die im Nachhinein anrechnen lassen als Checkflug?

 

Thanx

Jens

Geschrieben
Moin,

 

ich habe meinen PPL-A JAR FCL am 30.09.2005 ausgestellt bekommen. Nun steht bald die Scheinverlängerung an, doch habe ich vergessen, wann ich wie den Schein verlängern muss, damit er nahtlos gültig bleibt (in meinem Kopf geistert irgendwas mit 30 Tagen herum).

 

Habt ihr da konkrete Infos?

 

Danke & besten Gruß aus Hamburg

Jens

Revalidierung des Class Ratings wie Sirdir schon geschrieben hat:

JAR-FCL 1 (Licensing), pdf. siehe Pdf Seite 142.

JAR-FCL 3 (Medical), pdf. siehe Pdf Seite 39/87. Der Medical kann frühestens 45 Tage vor Ablauf erneuert werden

Geschrieben

Hallo Jens

 

Wenn Du bei Deiner Cessna-Einweisung nie das JAR-Checkflug-Formular ausgefüllt und vom FI unterzeichnen lassen hast, bringt es Dir nichts. Ich würde mit ihm Kontakt aufnehmen, vielleicht geht's ja nachträglich noch. Ansonsten wirst Du wohl nicht um einen weiteren Flug mit Fluglehrer herumkommen. ;)

 

Mit den 13 h im vergangenen Jahr

 

[...]

 

häufiger mit einem FI geflogen

 

[...]

 

Allein letzterer dauerte mehr als 3 Stunden

Bis Du sicher, dass Du auch die 6h PIC-Zeit erreicht hast?

 

Gruss

Johannes

Geschrieben
Allein letzterer dauerte mehr als 3 Stunden und beinhaltete neben den Airworksachen auch eine Ziellandung. Kann man sich die im Nachhinein anrechnen lassen als Checkflug?

 

Ja, kann man!

Geschrieben

Also die 6 h PIC habe ich ganz sicher. Habe das jetzt vielleicht so ausgedrückt, dass es den Anschein hat, dass ich mehr mit dem FI in der Luft bin, als ohne. Das ist natürlich nicht der Fall. Ein JAR-Checkflug-Formular habe ich nicht unterschrieben. Aber vielleicht kann ich das ja nachträglich wirksam machen. Ich werde da mal mit meiner Flugschule drüber sprechen. Danke erstmal für Eure Einschätzung!

 

Besten GRuß

Jens

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hi!

 

Ich hab noch eine andere Frage betreffend die Verlängerung:

 

Ich hab meine ICAO PPL im März 2006 gemacht, damals ohne NVFR. Muss ich NVFR zur JAR Anrechnung nachholen?

 

Danke!

Geschrieben
Hi!

 

Ich hab noch eine andere Frage betreffend die Verlängerung:

 

Ich hab meine ICAO PPL im März 2006 gemacht, damals ohne NVFR. Muss ich NVFR zur JAR Anrechnung nachholen?

 

Danke!

Die Schweiz verlangt bei PPL(A) VFR für die Umwandlung ICAO-> JAR-FCL folgendes:

-Kenntnisse in JAR

-Kenntnisse in Radionavigation

-Radiotelefonie-Ausweis

- mindestens 70 Std. Flugzeit

(siehe Formular ).

Die Umsetzung der Anforderungen kann je nach Land leicht verschieden sein.

 

EDIT: siehe auch JAR FCL 1, Licensing, pdf, pdf Seite 66 von 221.

 

EDIT 2: Österreich-Link hier ,sollte die obige Frage beantworten. Google hilft ja fast immer...

auch auf http://www.austrocontrol.at finden sich Details unter Lizensierung-JAR-FCL-Lizenzen-Umwandlung

 

PS: In der Schweiz galt/gilt m.Wissens nur der Besuch von speziellen Kursen als Nachweis für die JAR Kenntnisse, anderswo gehts auch ohne Kurs (nicht nur in Österreich). Geldmacherei?

Geschrieben

Danke :-)

 

Die Seite mit der Tabelle zur Scheinumwandlung gibts offensichtlich erst seit kurzem bei der ACG - drum hab ich mich mal an euch gewandt!

 

Dann jetzt für alle, die das auch interessiert: Für Österreich gelten zur Umwandung von ICAO auf JAR PPL(A):

 

 

1) 70 Stunden auf Flugzeugen

 

 

2) Nachweis über Kenntnisse in der Funknavigation

 

 

3) PPL(A) nach ICAO

 

4) Gültiges Medical Class B

 

LG

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Danke :-)

 

Die Seite mit der Tabelle zur Scheinumwandlung gibts offensichtlich erst seit kurzem bei der ACG - drum hab ich mich mal an euch gewandt!

 

Dann jetzt für alle, die das auch interessiert: Für Österreich gelten zur Umwandung von ICAO auf JAR PPL(A):

 

 

1) 70 Stunden auf Flugzeugen

 

 

2) Nachweis über Kenntnisse in der Funknavigation

 

 

3) PPL(A) nach ICAO

 

4) Gültiges Medical Class B

 

LG

 

Verlangt Österreich tatsächlich keinen JAR-FCL Knowledge Kurs? Das widerspricht klar JAR-FCL (Appendix 1 to JAR-FCL 1.015 2(be)! Es sei denn, Du hast bereits die PPL(A) Theorie nach JAR gemacht.

 

Jim

Geschrieben
Moin,

 

ich habe meinen PPL-A JAR FCL am 30.09.2005 ausgestellt bekommen. Nun steht bald die Scheinverlängerung an, doch habe ich vergessen, wann ich wie den Schein verlängern muss, damit er nahtlos gültig bleibt (in meinem Kopf geistert irgendwas mit 30 Tagen herum).

 

Habt ihr da konkrete Infos?

 

Danke & besten Gruß aus Hamburg

Jens

 

Auf dem BAZL-Formular stehen eigentlich alle Requirements http://www.bazl.admin.ch/fachleute/flugpersonal/00318/00758/index.html?lang=de&download=M3wBPgDB/8ull6Du36WcnojN14in3qSbnpWVZGianU6p1rJgsYfhyt3NhqbdqIV+baqwbKbXrZ6lhuDZz8mMps2go6fo&.pdf

 

Jim

Geschrieben
Verlangt Österreich tatsächlich keinen JAR-FCL Knowledge Kurs? Das widerspricht klar JAR-FCL (Appendix 1 to JAR-FCL 1.015 2(be)!

Jim

'Kenntnisse in JAR-FCL' (Seite 66 von 221 im oben zitierten JAR-FCL pdf Dokument) heisst ja nicht dass unbedingt ein Kurs absolviert werden muss. Also kein Widerspruch:005:

Es gibt andere Länder in denen es 20 Fragen zu beantworten gibt, und mit 80% korrekten Anworten hast du 'Kenntnisse in JAR-FCL' damit nachgewiesen. Das ganze übrigens kostenlos.

 

EDIT:

Beim weiter oben schon zitierten österreichischen Formular bestätigt man zumindest dass man sich damit vertraut gemacht hat. Es gibt also (noch) Behörden die mit wenig zufrieden sind...(und das ist jetzt nicht negativ gemeint).

Geschrieben
... Danke & besten Gruß aus Hamburg ...
Auf dem BAZL-Formular stehen eigentlich alle Requirements
Wird das Formular auch von den Behörden in Hamburg anerkannt? :009: :004:

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