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[Rechtsfrage] IFR und CPL Ausbildung


far_away

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Hallo liebe Flightforum-Gemeinde und Rechtsexperten !

 

Die Luftfahrt ist im Aufschwung und man liest aller Orts, dass wieder ein paar Leute mehr es beruflich ins Cockpit geschafft haben.

 

Ich habe mir darauf hin mal rein rechtlich angesehen, wie es aussieht mit CPL und IR, aber wirklich Durchblick habe ich keinen bekommen.

 

Habe versucht, meinen Beitrag halbwegs übersichtlich zu gestallten, da es ja meiner Meinung nach doch ein komplexes Thema ist und würde mir wünschen, dass auch die Antworten entsprechend übersichtlich sind, damit kein Durcheinander entsteht.

 

Zuerst mal die Fakten:

Tauglichkeitsklasse I

AFZ

GPL 35 Std. (18 Std. "zweiter Pilot" also Flugschüler, 17 Std. PIC)

PPL 73 Std. (33 Std. "Doppelsteuer", 40 Std. PIC) + 2 Sim Stunden

keine NVFR

kein MEP und auch nicht geplant

 

Als erstes würde ich gerne die Frage des NVFR klären.

 

Laut ZLPV Anhang 1 JAR-FCL 1.190 Flugerfahrung heißt es:

Der Bewerber um eine IR(A) muss im Besitz einer PPL(A) mit Nachtsichtflugqualifikation oder CPL(A)......

Ich würde das so interpetieren, dass ich zur Ausstellung des IR bereits NVFR brauche, jedoch steht nicht, dass ich NVFR bereits besitzen muss, um mit der IR-Ausbildung beginnen zu können. Interpretiere ich das richtig?

 

----------------------------------------------------------------------------

 

Meiner Meinung nach, würden für mich zwei Ausbildungsmöglichkeiten in Frage kommen:

  • Modulare Ausbildung, sprich zuerst IR und dann CPL
  • Durchgehende Ausbildung CPL/IR gemäß. ZLPV Anhang 1 - JAR-FCL 1.165 (a) (2)

 

Punkt 1)

Modulare Ausbildung, sprich zuerst IR und dann CPL

IR:

ZLPV Anhang 1 JAR-FCL 1.190

Der Bewerber um eine IR(A) muss im Besitz einer PPL(A) mit Nachtsichtflugqualifikation oder CPL(A) sein und über mindestens 50 Stunden Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen verfügen....

Zum einen würde ich hier wieder interpretieren, dass die 50 Std. zum Zeitpunkt der Ausstellung für IR erreicht sein müssen und nicht vor Beginn der IR Ausbildung. Richtig?

Weiters würde mich interessieren, was als "Überlandflugzeit zu verstehen ist? Nur Flüge, die von A nach B gehen, oder auch Flüge von A-A (also sog. Lokalfluge)?

 

Englischtest

 

Theorie: 200 Stunden

 

Flugausbildung:

50 Stunden IFR, davon max. 35 auf FNPT II

 

IR Prüfung theoretisch und praktisch

 

CPL:

ZLPV Anhang 1 JAR-FCL 1.155 (b)

200 Stunden Gesamtflugzeit (wovon 17PIC Std. vom GPL hinzugezogen werden können, richtig?) (Jedoch müssen die 200 Stunden wieder erst zum Zeitpunkt der Austellung und nicht des CPL Ausbildungsbeginn erreicht sein?)

Wie würden die 35 FNPT II Stunden der IR zählen? Kann man die auch zur Gesamtflugzeit hinzuzählen? Und die 2 Sim-Stunden vom PPL ?

Und zählen die 15 Ausbildungsstunden für den CPL auch dazu?

 

©

Innerhalb der obigen 200 Std. muss folgendes durchgeführt worden sein:

100 Stunden PIC (braucht ich hier jetzt nur 83 Std, wegen den 17 PIC vom GPL ?)

20 Stunden Überlandflugzeit (wäre bereits erledigt durch IR)

300NM Flug mit 2 Stopps (VFR oder IFR?)

10 Stunden IR (wäre bereits erledigt durch IR)

5 Stunden NVFR (wäre bereits erledigt durch IR)

 

Theorie: 200 Stunden

 

Flugausbildung:

15 Stunden Sichtlugausbildung mit Lehrer

(davon 5 Stunden auf 4 Sitzer mit Verstellprop und Einziehfahrwerk

 

CPL Prüfung theoretisch und praktisch

 

Summe:

Englischtest

400 Stunden Theorie

65 Stunden mit Lehrer (50 IR + 15 CPL)

davon 35 Stunden FNPT II

 

 

Punkt 2)

Durchgehende Ausbildung CPL/IR gemäß. ZLPV Anhang 1 - JAR-FCL 1.165 (a) (2)

 

Theorie: 500 Stunden

 

Englischtest

 

Flugausbildung von Fußgänger weg:

180 Stunden gesamt, davon 40 Std. aus Sim

innerhalb der 180 Stunden muss folgendes durchgeführt worden sein:

80 Stunden mit Lehrer, davon bis zu 40 Std. aus Sim

100 Std. PIC, davon 50 Std VFR und 50 Std. IFR als SPIC

50 Stunden Überlandflugzeit als PIC VFR

300NM Flug VFR

NVFR

100 Std. IFR, davon 40 Std. FNPT II, 50 Std. SPIC

 

CPL/IR Prüfung theoretisch und praktisch (Erfolgt hier nur 1 Theorieprüfung und 1 Praktische, oder wird das aufgeteilt, sprich 2 Theorieprüfungen und 1 Praktische? Oder gar 2 Praktische?)

 

Summe:

Englischtest

500 Stunden Theorie

80 Std. mit Lehrer + 50 Std. IFR SPIC = 130 Std. Lehrergbühren

davon 40 Stunden FNPT II

 

keine 5 Stunden auf 4 Sitzer mit Verstellprop und Einziehfahrwerk?

 

Anrechnung von PPL: (Anhang 1 zu JAR-FCL 1.160 und 1.165(a)(2) 4)

Inhaber einer PPL(A) kann 50% ihrer vor Beginn der Ausbildung geflogenen Stunden auf Luftfahrzeugen angerechnet werden ............... max. 40 Stunden....

Zählen hier jetzt nur 50% der PPL Stunden, oder auch der GPL Stunden?(es heißt ja "auf Luftfahrzeugen")

In meinem Fall wären das also (ohne GPL) 73/2 - sagen wir 36 Std. davon 20 Std. mit Lehrer ?

 

Würde bedeuten:

180 Gesamt

innerhalb dieser 180 muss folgendes durchgeführt worden sein

60 mit Lehrer, davon max. 40 Std. Sim

84 Std. PIC, davon 34 Std. VFR, 50 Std. IFR als SPIC

34 Stunden Überlandflugzeit als PIC VFR

300NM Flug VFR

NVFR

100 Std. IFR, davon 40 Std. FNPT II, 50 Std. SPIC

 

Richtig gekürzt?

 

Summe:

Englischtest

500 Stunden Theorie

60 Std. Lehrer + 50 Std. SPIC = 110 Std. Fluglehrergebühr

davon 40 Std. FNPT II

 

Ich hoffe ich hab jetzt hier alles wichtige erwähnt und übersichtlich genug aufgelistet. Hat doch länger gedauert, als ich anfangs dachte.

 

Würde mich sehr über eure Meinung, Erfahrung oder einfach nur Interpretierung freuen!

 

Liebe Güße

Bernhard

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Hallo Bernhard

 

Ich versuche mal, Dir die ersten par Fragen zu beantworten und dies zur modularen Version:

 

Ich würde das so interpetieren, dass ich zur Ausstellung des IR bereits NVFR brauche, jedoch steht nicht, dass ich NVFR bereits besitzen muss, um mit der IR-Ausbildung beginnen zu können. Interpretiere ich das richtig?

Ja. Erst auf dem Formular des JAR-Skilltests wird danach gefragt, dort kannst Du ankreuzen "Eintrag in der Lizenz" oder eine Kopie des Nachtflug-Ausbildungsnachweises beilegen, falls Du es erst unmittelbar zuvor beendet hast.

 

 

Zum einen würde ich hier wieder interpretieren, dass die 50 Std. zum Zeitpunkt der Ausstellung für IR erreicht sein müssen und nicht vor Beginn der IR Ausbildung. Richtig?

Nein. Bewerber um eine Lizenz bist Du im Moment der Prüfung.

 

 

Weiters würde mich interessieren, was als "Überlandflugzeit zu verstehen ist? Nur Flüge, die von A nach B gehen, oder auch Flüge von A-A (also sog. Lokalfluge)?

Flüge die nicht gleicher Start- und Zielflugplatz haben abzüglich allfälliger Platzrundenzeit bei mehreren Landungen. Wurde mir jedenfalls einst so instruiert.

 

 

200 Stunden Gesamtflugzeit (wovon 17PIC Std. vom GPL hinzugezogen werden können, richtig?) (Jedoch müssen die 200 Stunden wieder erst zum Zeitpunkt der Austellung und nicht des CPL Ausbildungsbeginn erreicht sein?)

Wie würden die 35 FNPT II Stunden der IR zählen? Kann man die auch zur Gesamtflugzeit hinzuzählen? Und die 2 Sim-Stunden vom PPL ?

Und zählen die 15 Ausbildungsstunden für den CPL auch dazu?

200 Gesamt bei Prüfung, 150h gesamt bei Ausbildungsbeginn. Vor Erreichen von 150h darfst Du die Dual-Zeit nicht zur CPL-Ausbildung zählen. GPL-Anrechenbarkeit kenne ich nicht, ich nehme an es geht nicht. 10h der IR-Ausbildung kannst Du an's CPL anrechnen, Du brauchst ja ohnehin mehr Real-Time IFR, somit kannst Du den FNPT II - wenn ich mich nicht schwer irre - gar nicht an die Gesamtzeit im CPL-Rahmen anrechnen, denn die übrige Flight-Experience muss ja VFR sein. Die Simi-Stunden des PPL sollten somit - Irrtum vorbehalten - anrechenbar sein. Allerdings wirst Du ja kaum derart am Minimum streifen, dass es auf das ankommt...? ;)

 

 

5 Stunden NVFR (wäre bereits erledigt durch IR)

Ist zwangsläufig erledigt wenn Du das IR hast weil es ohne nicht geht, aber nicht durch IR. Du kannst die NVFR-Ausbildung nicht mit IR-by-night machen, muss schon separat geschehen. Und würde Dir auch empfehlen, es vorgängig zu machen, sonst kommt dann 'noch mehr als nur viel' gleichzeitig auf Dich zu. ;)

 

 

Die integrierte Version kenne ich zu wenig, ich hoffe da können Dir andere weiterhelfen.

 

Viele Grüsse

Johannes

 

EDIT: Rechtschreibung

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Hallo Johannes,

 

vielen Dank für deine ersten Antworten. Habe ehrlich gesagt auf eine Antwort von dir gehofft, weil ich irgendwie übers FF hier mitbekommen habe, dass dein IR ja noch nicht all zu lange her ist.

 

Die Meisten deiner Antworten gehen mit meinen Annahmen gleich, nur dass ich mich nciht ganz so richtig ausgedrückt habe. Egal - hauptsache das selbe ist gemeint ;)

 

Auf 2 von deinen Absätzen möchte ich nochmal zurück kommen:

 

Flüge die nicht gleicher Start- und Zielflugplatz haben abzüglich allfälliger Platzrundenzeit bei mehreren Landungen. Wurde mir jedenfalls einst so instruiert.

Wäre nahe liegend, aber da du dir selber nicht ganz sicher zu sein scheinst, wer ich mich da weiter erkundigen.

 

200 Gesamt bei Prüfung, 150h gesamt bei Ausbildungsbeginn. Vor Erreichen von 150h darfst Du die Dual-Zeit nicht zur CPL-Ausbildung zählen. GPL-Anrechenbarkeit kenne ich nicht, ich nehme an es geht nicht. 10h der IR-Ausbildung kannst Du an's CPL anrechnen, Du brauchst ja ohnehin mehr Real-Time IFR, somit kannst Du den FNPT II - wenn ich mich nicht schwer irre - gar nicht an die Gesamtzeit im CPL-Rahmen anrechnen, denn die übrige Flight-Experience muss ja VFR sein. Die Simi-Stunden des PPL sollten somit - Irrtum vorbehalten - anrechenbar sein. Allerdings wirst Du ja kaum derart am Minimum streifen, dass es auf das ankommt...?

 

200 zur Prüfung --> klar

150 bei Beginn --> DANKE, da hab ich offensichtlich mehrere Male drüber gelesen

PPL-Sim Stunden lassen wir beiseite, auf die soll es wirklich nicht ankommen - hast recht ;)

 

GPL-Anrechenbarkeit

ZLPV Anhang 1 JAR-FCL 1.155 Flugerfahrung und Anrechnung (b) Modulare Ausbildung (2) Anrechnung (iii) steht:

Von den 200 Flugstunden können 30 Stunden als verantwortlicher Pilot auf Reisemotorseglern oder Segelflugzeugen durchgeführt worden sein.

Daher meine Annahme, dass es schon möglich wäre, die 17 Std. PIC vom GPL anzurechnen.

 

Vor Erreichen von 150h darfst Du die Dual-Zeit nicht zur CPL-Ausbildung zählen.

Voher hast du das? Hab das nirgenst gefunden.

Bzw. was meinst du genau damit? Weis nicht wirklich vorauf du hinaus willst.

 

Bleibt noch übrig:

10h der IR-Ausbildung kannst Du an's CPL anrechnen, Du brauchst ja ohnehin mehr Real-Time IFR, somit kannst Du den FNPT II - wenn ich mich nicht schwer irre - gar nicht an die Gesamtzeit im CPL-Rahmen anrechnen, denn die übrige Flight-Experience muss ja VFR sein.

 

Nur 10 Stunden?

Anhang 1 zu JAR-FCL 1.160 und 1.165 (a)(4) 10) sagt:

... Bewerbern, die im Besitz einer gültigen IR(A) sind, wird die gesamte Ausbildungszeit im Instrumentenflug angerechnet. ....

Ist jetzt in meinen Augen die Frage, worauf sich die "gesamte Ausbildungszeit im Instrumentenflug" bezieht. Weil wenn es die der IR ist, dann wären es alle 50 Std. . Wenn es sich jedoch auf die für den CPL geforderten 10 Stunden bezieht, dann wären es die von dir erwähnten 10 Std. Ganz eindeutig finde ich, ist das nicht?!?

Warum brauche ich mehr Real Time IFR (=IFR im Flieger?) ? Meinst du die 15 Std. der IR ?

 

Danke schon im Voraus

Bernhard

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Hallo Bernhard

 

Habe ehrlich gesagt auf eine Antwort von dir gehofft, weil ich irgendwie übers FF hier mitbekommen habe, dass dein IR ja noch nicht all zu lange her ist.

Man hat aber auch wirklich kein Privatleben mehr! :D

 

Stimmt schon. Um so schlimmer, dass ich...

Anhang 1 zu JAR-FCL 1.160 und 1.165 (a)(4) 10) sagt:

... Bewerbern, die im Besitz einer gültigen IR(A) sind, wird die gesamte Ausbildungszeit im Instrumentenflug angerechnet. ....

Ist jetzt in meinen Augen die Frage, worauf sich die "gesamte Ausbildungszeit im Instrumentenflug" bezieht. Weil wenn es die der IR ist, dann wären es alle 50 Std. . Wenn es sich jedoch auf die für den CPL geforderten 10 Stunden bezieht, dann wären es die von dir erwähnten 10 Std. Ganz eindeutig finde ich, ist das nicht?!?

Warum brauche ich mehr Real Time IFR (=IFR im Flieger?) ? Meinst du die 15 Std. der IR ?

...nun selbst nicht mehr sicher bin. Für das CPL (eine VFR-Ausbildung) brauchst (!) Du defintiv nicht mehr als 10h Instrumentenflug, die Frage ist was Du anrechnen darfst. Auf dem CPL-Prüfungsformular steht wörtlich unter Punkt h) "Flight experience: (MNM 200 HR)". Das klingt wirklich so, als könnte die Gesamtflugzeit angerechnet werden, aus meiner - eben nicht gerade sehr sicheren - Sicht jedoch ohne FNPT II. Die Gesamtstunden hatte ich auch ohne Simi einiges über dem Minimum, so dass ich mir darüber gar keine Gedanken machte. Sollte das aber niemand sonst beantworten können/wollen, werde ich es abklären.

 

 

150 bei Beginn --> DANKE, da hab ich offensichtlich mehrere Male drüber gelesen

 

[...]

Vor Erreichen von 150h darfst Du die Dual-Zeit nicht zur CPL-Ausbildung zählen.

Voher hast du das? Hab das nirgenst gefunden.

Bzw. was meinst du genau damit? Weis nicht wirklich vorauf du hinaus willst.

Eigentlich meinte ich mit diesen zwei Punkten das Selbe. ;) Um die CPL-Ausbildung zu beginnen, benötigst Du 150h Flugerfahrung, wenn Du Dir mit 148h einen FI schnappst (z.B. zwecks einer Einweisung) ist das Minimum für den Ausbildungsbeginn noch nicht gegeben und Du kannst die Instruktionszeit nicht an die CPL-Ausbildung anrechnen.

 

Vielleicht kann sich ja doch noch einer unserer IRI's / IRE's oder sonst ein Kenner zu einer klärenden Aussage hinreissen lassen und uns Anfänger aufklären...? ;)

 

Gruss

Johannes

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Johannes,

 

vielen Dank für deine weiteren Anmerkungen.

 

Ich habe heute noch mit unserem Ausbildungsleiter gesprochen und doch noch die ein oder andere Frage geklärt.

 

"Überlandflugzeit" sind Zeiten von A-B oder auch A-A sofern diese außerhalb des Platzbereiches durchgeführt wurden.

 

Alle 50 Stunden vom IFR kann man an die Gesamtflugerfahrung anhängen, da FNPT II Stunden als Doppelstundensteuer zählen.

 

Eigentlich meinte ich mit diesen zwei Punkten das Selbe. Um die CPL-Ausbildung zu beginnen, benötigst Du 150h Flugerfahrung, wenn Du Dir mit 148h einen FI schnappst (z.B. zwecks einer Einweisung) ist das Minimum für den Ausbildungsbeginn noch nicht gegeben und Du kannst die Instruktionszeit nicht an die CPL-Ausbildung anrechnen.

Ich nehme an du meinst FI zwecks CPL und nicht bereits die FI Stunden für PPL und IR?

 

Nach dieser Frage, ist für mich mal die modulare Ausbildung langsam aber doch verständlich. Danke Johannes!

 

Gruß

Bernhard

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Hallo Bernhard

 

Danke für das Klären der Unbekannten. Somit habe ich reichlich Überland-Flugstunden verschenkt, da ich sämtliche Lokal-Flüge (teilweise 3-stünder) nicht dazu addierte. Aber egal... ;)

 

Ich nehme an du meinst FI zwecks CPL und nicht bereits die FI Stunden für PPL und IR?

Ja. Ich habe zum Beispiel - in Absprache mit meinem späteren CPL-FI - mit der Einweisung auf die P32R gewartet bis ich 150h hatte, eben dass die Dual-Zeit dann an's CPL angerechnet werden konnte. Letztenendes muss ja auch ein FI und ein CFI im Namen der FTO die Ausbildung als abgeschlossen bestätigen und das auf dem Prüfungsformular mit Unterschrift bestätigen. Das Erreichen sämtlicher Minimas alleine genügt noch nicht ganz. ;)

 

Freut mich, wenn Dir meine Infos gedient haben.

 

Gruss

Johannes

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  • 2 Wochen später...

Hallo Carlo

 

JAR-FCL 1.140 Minimum age

 

An applicant for a CPL(A) shall be at least 18 years of age.

Das IR selbst hat keine Begrenzung, wenn's ein IR zum PPL ist, sollten somit 17 Jahre genügen. Allerdings musst Du dafür ziemlich Gas geben. :)

 

Gruss

Johannes

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