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Durchstart in Dittingen ?


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Gast Hans Fuchs
Geschrieben

Offenbar lernen die Gebirgspiloten etwas völlig anderes als der Unfallbericht zum Unfall in Ditttingen unterschwellig suggeriert.

 

http://www.bfu.admin.ch/common/pdf/u1947_d.pdf

 

Für mich ist Dittingen ein Gebirgslandeplatz, wenn auch ein extrem leichter. Bei Gebirgslandeplätzen gibt es KEINEN DURCHSTART oder GO ARROUND. (allenfalls einen frühzeitigen Abbruch des Anfluges, der in Dittingen mind 300 Meter vor der Schwelle beginnen muss)

 

Für mich liegt der erste Fehler in der Kette, die zum Unfall beitrugen bereits bei der Einweisung. Es wurde ein "Durchstart" geflogen und damit der Eindruck vermittelt, dass dies eine Normalprocedure sei. Dass dieser Notausgang unter Umständen trotzdem klappen kann, wird im Unfallbericht ja hinlänglich breit getreten. Das ist für die Zukunft meiner Meinung nach aber eher schädlich als nützlich. Sowas darf im Mind-setting praktisch keinen Platz haben, und wenn dann nur im allerhintersten Stübchen.

 

Bei meiner Einweisung in Dittingen kam diese Option zu Recht jedenfalls nicht vor. Ein Segelflieger hat ja diese Möglichkeit dort auch nicht.

 

Für mich völlig unverständlich ist, dass der Schlepppilot gleichentags selber 2 mal den Notausgang geflogen haben soll.... ? Hätte er dann mit dem Segelflieger 2 mal Bruch gemacht?

 

Zwar wird es hier kaum die breite Masse der Piloten betreffen, aber auch Unfallberichte können grundsätzlich zu falschen Schlussfolgerungen und Verhaltensweisen führen.

 

Hans

Geschrieben

Hallo Hans

 

Zwar wird es hier kaum die breite Masse der Piloten betreffen

 

Irgendwie doch. Und zwar geht es ganz einfach um den Grundsatz, dass ansteigendes Gelände grundsätzlich nicht im Steigflug überflogen wird.

 

Gruss

Stefan

Geschrieben

Geschätzter Hans

1

Frag doch mal Deine treue Cub, wie viele Go Arounds sie in ihrem früheren Leben in Dittingen gemacht hat: jede Menge, mit hübschen Bisenböen im Rücken.

2

Ich war an jenem Nachmittag, bis kurz vor dem Absturz, als Besucher vor Ort. Sagen wir es mal vorsichtig: der Gedanke an ein Flugverbot kam nicht nur mir. Spätestens nach den beiden Go Arounds (ja, genau!) des Schleppers.

3

Noch was, Du sonst so souveräner Alpenflieger, leg doch Deinen aktuellen Behördengroll für eine Weile zur Seite. Nüd für unguet.

Hannes

Geschrieben

Obwohl man mit der Husky problemlos auch spät durchstarten und wegsteigen könnte, wurde mir eingeschärft, dass ein Anflug mit Go-Around mein letzter Anflug auf Dittingen sein würde.

 

An jenem Tag war ich in LSZI und spielte mit dem Gedanken, nach Dittingen zu fliegen. Ich liess dies dann wegen der starken Bise bleiben.

 

A propos Beamtengroll: Auch die können Super Cub nicht richtig schreiben......

 

Gruss

 

Martin

Gast Hans Fuchs
Geschrieben
leg doch Deinen aktuellen Behördengroll für eine Weile zur Seite
Ich habe keinen Behördengroll.

 

Es geht um das Mind-setting für solche Pisten, insbesondere bei Anfängern.

 

Ich habe ja nicht bestritten, dass man mit einer Super Cub bequem da hinten wieder rausfliegen kann. Mit einer 172, die bereits so tief ist, dass sie in der Webcam sichtbar war, würde ich es aber sicher nicht versuchen. Ich behaupte, die hätte ewig landen und sogar noch stoppen können.

 

Wieso hat man sich so viel Mühe gegeben alle Varianten des Go-arround auszurechnen und lässt das Naheliegenste beiseite, nämlich zu überlegen, was passiert wäre, wäre die Landung fortgesetzt worden?

 

Beim Treffen in Schlappin für das ich die Vorabklärungen gemacht hatte, wurde Seitens des BAZL auch nach Go-arround Möglichkeiten gefragt. Obwohl sie mit gewissen Flugzeugen rein theoretisch denkbar gewesen wären, habe ich es strikte abgelehnt, dass man die Idee gegenüber den Piloten auch nur ansatzweise erwähnt.... Offenbar hat man den Grund dafür auch beim BAZL verstanden und den Platz auch so bewilligt.

 

Ich weiss von diversen Go-arround Versuchen auf Einbahnplätzen, einige mit Toten, einige nur mit Blechschaden und Verletzten. Eine irgendwie hingewürgte Landungen ist auch wenn es nachher möglicherweise am Boden "häscheret", allemal viel sicherer als ein Go-arround an der Stallspeed mit anschliessendem Abdrehen in eine Rückenwindkomponente.

 

Fazit: auch beim Flugunfall Untersucher war das Mind-setting auf Go-arrond fixiert. Einzig und alleine das ist es, was ich hinterfrage. Mit Behördengroll hat das rein gar nichts zu tun.

 

Hans

Geschrieben

Wieso hat man sich so viel Mühe gegeben alle Varianten des Go-arround auszurechnen und lässt das Naheliegenste beiseite, nämlich zu überlegen, was passiert wäre, wäre die Landung fortgesetzt worden?

 

Naja, der Pilot hat sich für einen Go-Around entschieden, also finde ich es gar nicht so blöd zu untersuchen, unter welchen Bedinungen der geklappt hätte.

Wenn wir von schlaueren Entscheidungen sprechen, hätte er in Basel gar nicht zu starten brauchen, nach der Auskunft, die er erhalten hat. Und nicht in der 'Konfiguration'.

Das gehört IMHO dann auch zum 'Mindsetting' - wenn mir jemand empfehlen würde, bei meinem ersten Anflug dort nicht bei Bise und nicht mit Passagieren anzufliegen, würde ich nicht unbedingt gleich beides doch tun…

Geschrieben

Hallo zusammen

 

So ein Unfall ist tragisch. Ueber die finanziellen Folgen schweigt sich das BFU aus (ist ja auch nicht ihre Aufgabe). Man stelle sich vor, dass nun die Familie des fehlbaren Piloten, der Familie des Unfallopfers zivilrechtlich viel Geld schuldig ist.

 

Fliegt ein Pilot nach dem Motto: Nach mit die Sintflut, so bedeutet das für die Hinterbliebenen der finanzielle Ruin.

 

Mit ist bewusst, das dies nicht in diesen Thread gehört, trotzdem, überlegt mal, wie sich so etwas auf die Nachwelt auswirken kann.

 

Vielleicht ist ein Forumianer Jurist und hat ein Beispiel auf Lager.

 

Gruss

Theo

Geschrieben

Auf den Bildern sieht man mal das ganze Ausmaß dieses Unglücks!

 

Danke für den Link!

Geschrieben

Hallo Theo

 

Natürlich hat ein Unfall mit Toten oder verletzten auch immer finanzielle Folgen.

 

Aber so einfach wie es in Deiner Aussage tönt ist es leider nicht.

 

In diesem Beispiel könnte die Familie des getöteten Pax auf Schadenersatz klagen. Natürlich nur auf das Vermögen des Piloten. Ein Durchgriff auf das persönliche Vermögen der Verwandten ist nicht möglich.

 

Nun ist es relativ schwierig herauszufinden wie viel ein Menschenleben wert ist.

 

In der Praxis läuft das etwa so ab: Angenommen das Opfer hat eine Familie zu Versorgen. So bedeute der plötzliche Tod für die Angehörigen ein finanzielle Katastrophe, da das Einkommen des verstorbenen plötzlich fehlt. Dieses Einkommen wird nun kapitalisiert d. h. wenn er rund Fr. 5000.00 pro Monat verdient hat und jetzt 40 Jahre alt wäre und bis 65 arbeiten müsste, könnte rund 1,5 Millionen kapitalisiert werden. Dieser Betrag wäre plus minus eine realistische Klagesumme. Ausser der Pilot wäre nicht schuld am Unfall, diese Möglichkeit ist aber sehr gering, da der Pilot meistens am Unfall Schuld ist.

 

Dort wo ich die Flugzeuge chartere ist eine C172 mit rund 8 Millionen Franken für den Haftpflichtfall versichert. In diesem Beispiel würde die Versicherung bis 8 Millionen an die Hinterbliebenen bezahlen.

 

Es kann natürlich vorkommen, dass diese 8 Millionen nicht ausreichen oder ein Flugzeughalter seinen Flieger nicht ausreichend versichert hat. Dann würde auch auf das Privatvermögen des Piloten zugegriffen und da kann es natürlich sein, dass die Familie auch tangiert wird. Aber das Privatvermögen von Familienangehörigen bleibt unangetastet.

 

Tatsächlich hatte ich schon einige Klienten, die in einer solchen Situation waren. Und wegen einer Schadenersatzforderung ihr ganzes Vermögen verloren hatten.

 

Bei diesen mir bekannten Fällen handelte es sich aber um Unfälle im Strassenverkehr.

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Gast
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