cocktailb Geschrieben 18. Juli 2007 Geschrieben 18. Juli 2007 Hallo, ich werden demnächst in der Gegend von Winterthur wohnen und möchte nach 4 Jahren Pause wg. USA-Aufenthalt wieder das Segelfiegen betreiben. Ich habe eine gültige JAR Lizenz für Motorsegler und Segelflugzeuge sowie den amerikanischen ASEL was dem PPL-C für einmotorige Fugzeuge entspricht. Jetz habe ich zunächst 2 Fragen: - Wie sind die Formalitaeten zum Umschreiben meiner Lizenzen in der Schweiz? - Was sind die Bedingungen in der Schweiz, um auch Schleppflugzeuge fliegen zu können? Besten Dank Andreas Zitieren
ArminZ Geschrieben 24. Juli 2007 Geschrieben 24. Juli 2007 Hoi Andreas, Frage 1: als guter Start könnte Dir die BAZL Seite FAQ Pilotenlizenzen und die unter Punkt 1 erwähnten Checklisten dienen. Motorflug: ASEL=Aircraft Single Engine Land (?), wäre wohl etwa mit JAR PPL(A) oder dem nationalen R-PPL(A) vergleichbar. Also entweder 'Conversion Swiss JAR-FCL PPL(A)' oder 'Validation of a foreign PPL(A) VFR/IR SPA'. Segelflug: dito, 'Issuance of a Swiss "based on" glider pilot licence' oder 'Validation of a foreign glider pilot licence'. Motorsegler (TMG) kann als Klassenberechtigung auf die JAR PPL (A) Lizenz eingetragen werden (siehe hier, wahrscheinlich auch auf die nationale Segelflugzeug-Lizenz (es gibt ein Formular 'Flugprüfung Motorsegler, Segelflieger (TMG)' unter den Segelflug-Formularen). Segelfluglizenz fällt übrigens nicht unter JAR sondern ist national geregelt (meinst Du ICAO oder FAI Lizenz für Segelflug und Motorsegler?). Frage 2: Die Schleppberechtigung ist eine nationale Berechtigung (siehe nationales Recht, Art. 55, pdf Seite 25/104 und Art. 75, pdf Seite 38/104 für nichtgewerbsmässig/gewerbsmässig). EDIT: Link auf nationales Recht (RFP; SR 748.222.1) Zitieren
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