Daniel.R Geschrieben 14. Juli 2007 Teilen Geschrieben 14. Juli 2007 Hi, Soweit ich weiß ist Trudeln defenetiv eine Kunstflugfigur,doch wie siehts mti abkippen aus? Daher wenn ich im Prinzip Trudeln ohne Seitenruder einleite? Und noch was: Unser Ausbildungsleiter meinte, das einige Lehrer kein Trudeln nicht zeigen dürfen, weil sie keinen Kunstflugschein haben - ein neuerer Lehrer meinte, lehrer dürfen das weil das im Kurs gezeigt wird? Ich wohne in Deutschland, falls das dazu relevant ist.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
meeri Geschrieben 14. Juli 2007 Teilen Geschrieben 14. Juli 2007 Trudeln und Kunstflugfigur, hmm Lehrer darf kein Trudeln zeigen, da kein acro. Also bei uns haben 99,9% der fluglehrer acro und der rest eben die vorgeschrieben erweiterte Sicherheitsberechtigung. Wenn er es nicht zeigen darf also fliegen, dann darf er also nie in diesen Flugzustand geraten, auch wenn dieser nicht absichtlich herbeigeführt--SCHWACHSINN Was ist, wenn er ins trudeln gerät, was ist wenn du ins trudeln geräts. Mach auf jeden Fall eine Trudelweinweisung, macht erstens sehr viel Spaß und man verliet die Angst vor diesem BÖÖÖÖÖÖSEN Flugzustand, ich spreche hier vom Steiltrudeln natürlich. Trudeln als Kunstflug,hmm, eine ASH25, zb ist nicht Kunstflug zugelassen aber trudelerprobt- ergo, es wurde mit ihr getrudelt, man kann ins trudeln kommen und die Struktur überlebt es. Trudeln ist für mich ein Flugzustand wie Stall,Sackflug,.. und daher kein Kunstflug. Wie das rechtlich ganz genau ist, ka, intressiert mich auch nicht, denn das Recht kann mich vor etwaigen Fehlern die dazu führen, dass ich dann, da ich keine acro Berechtigung habe (noch nicht), illeaglerweise ins trudeln komme, bewahren. Deswegen, würde ich als Fluglehrer, auch ohne Kunstflugzuassung, meinen Schülern das vorführen, auch wenn rechtlich verboten, denn was ist wenn das ganze unabsichtlich war? ergo, sinnlose Paragraphenreiterei von einigen Juristlern, sollte es so eine Regel geben, habe mich darum noch nie gekümmert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daniel.R Geschrieben 14. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 14. Juli 2007 Hi, Trudeleinweisung hab ich schon hintermir :) Bei uns machen wohl auch nur 2 Lehrer keine Trudeleinweisung, einer ist inzwischen inaktiv.. Einer machts, obwohl er keinen Kunstflugschein hat - klar kann es passieren, nur dachte ich so: Wenn es schon gezeigt werden soll, dann von einen Kunstflieger, denn der "normale" Lehrer hat es ja auch nur als Schüler gezeigt bekommen.. Und ja, Trudeln macht sehr viel Spaß - vorallem wenn man mal im Seitenruder stehen bleibt ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 Hi, zu dem Thema gab es vor ein paar Jahren schon mal einen mehr als ausführlichen Thread bei Segelflug.de. Die Rechtssituation ist unklar, und jede Landesluftfahrtbehörde hat ihre eigenen Spielregeln. NRW (Düsseldorf) untersagt ausdrücklich und schriftlich jedem Neu-Fluglehrer mit Schülern zu trudeln, bevor man nicht die Kunstflugberechtigung erworben hat. (Nichtsdestoweniger verlangt sie natürlich, das irgendwer mit dem Schüler getrudelt hat...) Wenn im Flug- und Betriebshandbuch nicht drinsteht, das Trudeln als Kunstflugfigur erlaubt ist (incl. Informationen wie Eintrittsgeschwindigkeit...), dann ist es verboten. Trotzdem ist natürlich jedes Segelflugzeug und jeder Motorsegler (im Gegensatz zu den Ultraleicht-Segelflugzeugen) trudelerprobt. Gerade bei den Motorseglern ist es oft ausdrücklich verboten. Trudeln als Kunstflug,hmm, eine ASH25, zb ist nicht Kunstflug zugelassen aber trudelerprobt- ergo, es wurde mit ihr getrudelt, man kann ins trudeln kommen und die Struktur überlebt es. Oder bei halbvollen Wassertanks auch nicht... (dann schwappt das Wasser durch die Fliehkraft mit Schwung nach aussen, und wo der Wassersack zuende ist bläht er sich halt auf, und sprengt die Flügelschale). Schon an der ASW22 in der Praxis demonstriert.... Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Schmidle Geschrieben 16. Juli 2007 Teilen Geschrieben 16. Juli 2007 Hallo Zusammen! In Österreich ist die Kunstflugberechtigung die Voraussetzung für eine Fluglehrerausbildung. Wer noch keine Berechtigung hat, kann sie während des Fluglehrerlehrgangs nachmachen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
far_away Geschrieben 20. Juli 2007 Teilen Geschrieben 20. Juli 2007 Matthias, vielleicht gilt das für Segelfluglehrer, aber allgemein muss ein FI keine Kunstflugausbildung haben. Da reicht eine "erweitere Schulung" (wie auch immer die aussehen mag). Stand: vor JAR, vielleicht hat sich das aber jetzt auch geändert. LG Bernhard Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soaring1972 Geschrieben 23. Juli 2007 Teilen Geschrieben 23. Juli 2007 Ok! Und was macht eine Kunstflugausbildung für einen Sinn!?!??! Die meisten Segeflugzeuge sind doch nur eingeschränkt Kunstflugtauglich! Trudeln erlaubt hin oder her. Ich halte das für sehr wichtig mal gemacht zu haben. Schließlich krebst man in der Thermik ja am unteren Geschwindigkeitsband rum und da kann das ja auch mal bei einigen Seglern passieren. Ich durfte sogar in der Prüfung zweimal das Ausleiten demonstrieren! Wobei mein damaliger Prüfer gar nicht davon begeistert war, daß ich die Maschine sofort wieder herausgenommen habe. Daher das zweite mal, denn er wollte wenigsten ne komplette Drehung druchführen. :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daniel.R Geschrieben 28. Juli 2007 Autor Teilen Geschrieben 28. Juli 2007 Kann es sein, das mann mit Wasser in den Flächen "leichter" ins Flachtrudeln gerät?? Habs im Condor ausprobiert und da kannst du garnicht mehr ausleiten, wenn Wasser in den Flächen ist. Wirklich so oder Enginefehler? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernoulli Geschrieben 15. September 2007 Teilen Geschrieben 15. September 2007 Hi Leute, finde ich ein interessanter Thread. Werde mich da mal jetzt selbst bei mir im Verein schlau machen, wie wir das handhaben. Müsste aber doch irgendwo geregelt sein, in den sog. Ausbildungsrichtlinien die es doch allen Ortes gibt. Bin eben diesbezüglich noch Anfänger. Ingo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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