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Aufenthaltsrecht/Heiratsrecht


TMJ

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Das Heiratsrecht, bzw. Aufenthaltsrecht ist ja recht kompliziert in der Schweiz. Zumindest kommt mir das so vor...

 

Da sich im Forum meist ein kundiger Mensch herumtreibt, stelle ich deshalb mal die eine oder andere Frage dazu hier hinein und hoffe, dass man mir dazu helfen kann oder zumindest Links gibt, die mir die Antwort dann bieten.

 

Ich nehme an, dass wenn ein Schweizer eine Ausländerin (nicht aus einem EU Land kommend) heiratet, hat diese sofort das Aufenthaltsrecht. Soweit ich weiss hat sie/er nach 5 Jahren die Möglichkeit, einen Schweizer Pass zu beantragen.

Gilt das Aufenthaltsrecht immer auch gleichzeitig als Recht zu arbeiten?

 

Wie sieht es nun aus, wenn ein Schweizer/Schweizerin einen Ausländer heiratet in der Schweiz, bereits nach kurzem aber im Ausland (z.B. im EU Raum) eine Stelle antritt: Gilt dann die Aufenthaltsberechtigung in jedem Falle auch für den Ehegatten oder nur für die betroffene Person, die ins Ausland arbeiten geht?

 

Wie kann eine Ausländerin eine Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz erhalten, ohne einen Schweizer zu heiraten?

 

Danke im Voraus für die Mühe

 

Lg Tobi

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Wilko Wiedemann

Mach bloss nicht den Fehler und heirate mit 20 nur aus dem Grund der Beschaffung einer Aufenthaltsbewilligung ;):D

 

Gruss

 

Wilko

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Eine Kollegin von mir hat das erst gerade mit einem Asylanten gemacht, der abgeschoben werden sollte! :rolleyes: :D

 

Ob es nun ein Fehler ist oder nicht, überlasse ich ihrem Urteilsvermögen.

 

Um dich aber zu beruhigen, Wilko: Ich heirate nicht!! :005:

Nicht bevor ich ein regelmässiges Einkommen, eine sichere Stelle und zumindest etwas mehr Lebenserfahrung habe. ;) Und um dich noch mehr zu beruhigen... das dauert noch seine Weile!

 

Aber es ist natürlich klar, dass mich das ganze aus einem gewissen Grund interessiert. Auch wenn ich weiss, dass ich in den nächsten Jahren nicht heiraten werde, beschäftigt mich halt besonders die 3. Frage, wie es aussieht wenn man verheiratet ist, ein Ehepartner jedoch im Ausland arbeiten und leben muss.

 

Lg Tobi

 

PS: Und nun bitte eine Antwort und kein Tipp, nicht aufgrund einer Aufenthaltsbewilligung zu heiraten. Ihr müsst euch keine Sorgen machen, ich heirate NICHT!!!

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Ich nehme an, dass wenn ein Schweizer eine Ausländerin (nicht aus einem EU Land kommend) heiratet, hat diese sofort das Aufenthaltsrecht. Soweit ich weiss hat sie/er nach 5 Jahren die Möglichkeit, einen Schweizer Pass zu beantragen.
Mit der Heirat bekommt der ausländische Partner (Nicht EU/EFTA) die Aufenthaltsbewilligung "B". Nach 5 Jahren kann die Aufenthaltsbewilligung "C" erworben werden, sofern die EHE* noch besteht. ;) Erst nachher kann ein schweizer Bürgerrecht beantragt werden.

 

EHE* Errare Humanum Est. :D :D :D (in gut deutsch: Irren ist menschlich!)

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Ich wusste ja, das Ehe und Ausländer ein heikles Thema sind, aber gerade so... :005:

 

Aber auf alle Fälle Danke!

 

Lg Tobi

 

@Ueli

Lass mir doch immerhin meine letzte Illusion von der heilen Welt. :D

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