eguenther Geschrieben 11. Juni 2007 Teilen Geschrieben 11. Juni 2007 Hallo, wie ist die Regel in der Schweiz? Kann man einen Motor über die TBO (2000h) hinaus betreiben? Wie sind die schweizer Luftfahrtregeln? Beste Grüße für eine schnelle Antwort! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Günter Reisner Geschrieben 12. Juni 2007 Teilen Geschrieben 12. Juni 2007 Hallo Eckehard! Ich weiß zwar nicht wie es in der Schweiz ist, aber wir haben für den Lycoming unserer DR48 OE-DTI in Österreich relativ problemlos eine Verlängerung um 200h erhalten. Diese erteilte die AustroControl auf unseren Antrag nach Vorlage eines entsprechenden Gutachtens unserer Werft. Liebe Grüße aus der Steiermark Günter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusP210 Geschrieben 12. Juni 2007 Teilen Geschrieben 12. Juni 2007 Eckehard Bei privaten Flugzeugen gibt's keine TBO mehr, Du kannst fliegen solange er läuft Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eguenther Geschrieben 13. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 13. Juni 2007 Hallo Markus, wo finde ich die rechtliche Quelle? Hast Du Unterlagen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Oshkosh Geschrieben 13. Juni 2007 Teilen Geschrieben 13. Juni 2007 Moin, Bei privaten Flugzeugen gibt's keine TBO mehr, Du kannst fliegen solange er läuft aber darf nicht mehr zur Schulung genutzt werden. Gruss, Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian Forrer Geschrieben 13. Juni 2007 Teilen Geschrieben 13. Juni 2007 Hallo Zusammen Eckehard Bei privaten Flugzeugen gibt's keine TBO mehr, Du kannst fliegen solange er läuft Markus Und die Versicherung spielt im Falle des Falles wirklich mit...? Gruss Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hägar Geschrieben 13. Juni 2007 Teilen Geschrieben 13. Juni 2007 Hallo Markus,wo finde ich die rechtliche Quelle? Hast Du Unterlagen? Dass es "keine TBO" mehr gibt, stimmt zwar nicht, aber die Richtlinien, aufgrund derer die TBO überschritten werden darf, findest du in den Technischen Mitteilungen des BAZL unter der Nummer TM-W F 15.000-90, Abschnitt 3. Falls du keinen Zugriff hast, könnte ich mein Exemplar mal einscannen und dir zuschicken. Im Wesentlichen brauchst du ganz einfach eine Unbedenklichkeitserklärung eines lizenzierten Unterhaltsbetriebes. Gruss Ruedi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eguenther Geschrieben 13. Juni 2007 Autor Teilen Geschrieben 13. Juni 2007 Hi Ruedi, ja, sei bitte so nett und schicke sie mir per Email! Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beat Achermann Geschrieben 13. Juni 2007 Teilen Geschrieben 13. Juni 2007 Im Wesentlichen brauchst du ganz einfach eine Unbedenklichkeitserklärung eines lizenzierten Unterhaltsbetriebes. ... die dir wohl kaum ein Betrieb ausstellen wird! Gruss Beat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brufi Geschrieben 14. Juni 2007 Teilen Geschrieben 14. Juni 2007 Eckehard, Privat eingesetzte Flugzeuge behalten ihre Lufttüchtigkeit auch wenn die TBO des Motors überschritten ist, solange durch einen entsprechend lizenzierten Wartungsbetrieb der Zustand regelmässig überwacht wird. Dazu gehören regelmässige Kompressionsmessungen und soviel ich verstanden habe auch spektrometrische Analyse des Motorenöls. Detailierte Auskunft kannst du sicher bei einem Wartungsbetrieb erhalten. Man hört in der Szene unterschiedliche Erfahrungen, die einen sagen, die Motoren laufen problemlos bis 3000 h, andere sagen, es lohnt sich nicht, die zusätzlichen Wartungsaufwände fressen die Ersparnis wieder auf und nach wenigen hundert Stunden erfüllt der Motor die Zustandsanforderungen eh nicht mehr und dann ist plötzlich Schluss, vielleicht mitten in der Saison. Gruss Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 14. Juni 2007 Teilen Geschrieben 14. Juni 2007 Ich würde auf alle Fälle über der TBO weiterfliegen. Allerdings weiss ich ganz genau, was mein Motor so alles mitgemacht hat, rsp. was er eben nicht hat erdulden müssen. Eins muss man aber immer wissen. Wert ist der Motor bei Wiederverkauf nichts mehr. Wer vor allem schnell verkaufen will, wird daher wahrscheinlich selber zuerst einen neuen Motor einbauen müssen. Allerdings gilt natürlich auch: je neuer der Motor ist, umso mehr kann für ein bestimmtes Flugzeug verlangt werden. Auch diese Argument würde demanch für ein Warten sprechen, solange es geht. Also Eckehard, am besten lässt Du dein Gefühl entscheiden. Technisch und rechtlich wird kaum etwas gegen ein Weiterfliegen zu finden sein. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusP210 Geschrieben 15. Juni 2007 Teilen Geschrieben 15. Juni 2007 und soviel ich verstanden habe auch spektrometrische Analyse des Motorenöls ...sind in keiner technischen Mitteilung explizit verlangt und damit ausschliesslich Sache des Betriebers. Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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