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Fliegen über TBO!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wie ist die Regel in der Schweiz? Kann man einen

Motor über die TBO (2000h) hinaus betreiben?

Wie sind die schweizer Luftfahrtregeln?

 

Beste Grüße

für eine schnelle Antwort!

Günter Reisner
Geschrieben

Hallo Eckehard!

 

Ich weiß zwar nicht wie es in der Schweiz ist, aber wir haben für den Lycoming unserer DR48 OE-DTI in Österreich relativ problemlos eine Verlängerung um 200h erhalten.

 

Diese erteilte die AustroControl auf unseren Antrag nach Vorlage eines entsprechenden Gutachtens unserer Werft.

 

Liebe Grüße aus der Steiermark

 

Günter

Geschrieben

Eckehard

 

Bei privaten Flugzeugen gibt's keine TBO mehr, Du kannst fliegen solange er läuft

 

Markus

Geschrieben

Hallo Markus,

wo finde ich die rechtliche Quelle? Hast Du

Unterlagen?

Geschrieben

Moin,

 

Bei privaten Flugzeugen gibt's keine TBO mehr, Du kannst fliegen solange er läuft

aber darf nicht mehr zur Schulung genutzt werden.

 

Gruss,

 

Markus

Christian Forrer
Geschrieben

Hallo Zusammen

 

Eckehard

 

Bei privaten Flugzeugen gibt's keine TBO mehr, Du kannst fliegen solange er läuft

 

Markus

 

Und die Versicherung spielt im Falle des Falles wirklich mit...?

 

Gruss

Christian

Geschrieben
Hallo Markus,

wo finde ich die rechtliche Quelle? Hast Du

Unterlagen?

 

Dass es "keine TBO" mehr gibt, stimmt zwar nicht, aber die Richtlinien, aufgrund derer die TBO überschritten werden darf, findest du in den Technischen Mitteilungen des BAZL unter der Nummer TM-W F 15.000-90, Abschnitt 3. Falls du keinen Zugriff hast, könnte ich mein Exemplar mal einscannen und dir zuschicken.

 

Im Wesentlichen brauchst du ganz einfach eine Unbedenklichkeitserklärung eines lizenzierten Unterhaltsbetriebes.

 

 

Gruss

 

Ruedi

Geschrieben

Hi Ruedi,

ja, sei bitte so nett und schicke sie mir per Email!

Danke!

Beat Achermann
Geschrieben
Im Wesentlichen brauchst du ganz einfach eine Unbedenklichkeitserklärung eines lizenzierten Unterhaltsbetriebes.

 

... die dir wohl kaum ein Betrieb ausstellen wird!

 

Gruss Beat

Geschrieben

Eckehard,

 

Privat eingesetzte Flugzeuge behalten ihre Lufttüchtigkeit auch wenn die TBO des Motors überschritten ist, solange durch einen entsprechend lizenzierten Wartungsbetrieb der Zustand regelmässig überwacht wird. Dazu gehören regelmässige Kompressionsmessungen und soviel ich verstanden habe auch spektrometrische Analyse des Motorenöls. Detailierte Auskunft kannst du sicher bei einem Wartungsbetrieb erhalten.

Man hört in der Szene unterschiedliche Erfahrungen, die einen sagen, die Motoren laufen problemlos bis 3000 h, andere sagen, es lohnt sich nicht, die zusätzlichen Wartungsaufwände fressen die Ersparnis wieder auf und nach wenigen hundert Stunden erfüllt der Motor die Zustandsanforderungen eh nicht mehr und dann ist plötzlich Schluss, vielleicht mitten in der Saison.

 

Gruss

 

Philipp

Gast Hans Fuchs
Geschrieben

Ich würde auf alle Fälle über der TBO weiterfliegen. Allerdings weiss ich ganz genau, was mein Motor so alles mitgemacht hat, rsp. was er eben nicht hat erdulden müssen.

 

Eins muss man aber immer wissen. Wert ist der Motor bei Wiederverkauf nichts mehr. Wer vor allem schnell verkaufen will, wird daher wahrscheinlich selber zuerst einen neuen Motor einbauen müssen. Allerdings gilt natürlich auch: je neuer der Motor ist, umso mehr kann für ein bestimmtes Flugzeug verlangt werden. Auch diese Argument würde demanch für ein Warten sprechen, solange es geht.

 

Also Eckehard, am besten lässt Du dein Gefühl entscheiden. Technisch und rechtlich wird kaum etwas gegen ein Weiterfliegen zu finden sein.

 

Hans

Geschrieben
und soviel ich verstanden habe auch spektrometrische Analyse des Motorenöls

 

...sind in keiner technischen Mitteilung explizit verlangt und damit ausschliesslich Sache des Betriebers.

 

Markus

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