FokkerJoe Geschrieben 7. Juni 2007 Geschrieben 7. Juni 2007 Salüü zusammen Ich brauche dringend Hilfe In den 80er/90er gab es mal eine Debate über PC7/PC9 Exporte in andere Länder. Die Exporte durften nur gemacht werden, wenn technische Modifikationen vorgenommen werden an den Flugzeugen, die ein bewaffnen verunmöglichen sollten. Nun, was sind das für Modifikationen? Holm im Flügel weniger verstärken? Systemsoftware abändern? Zelle umabuen? etc...? Bitte helft mir. Es ist wichtig und dringend für meine Präsentation am Montag. Vielen vielen Dank schon jetzt Greets Joel Zitieren
FokkerJoe Geschrieben 7. Juni 2007 Autor Geschrieben 7. Juni 2007 hier noch meine Mail: joel.rickenbacher@bluemail.ch aber könnt auch hier schreiben... Zitieren
Wilko Wiedemann Geschrieben 7. Juni 2007 Geschrieben 7. Juni 2007 Soviel ich weis, ging es nur um die Verstärkung im Flügelholm. Die sollten weggelassen werden, damit keine Waffen angehängt werden können. Wird aber wohl irgendwer genauere Angaben machen können. Aber nur so als Tip: Such mal nach Pressemitteilungen darüber. Gruss Wilko Zitieren
FokkerJoe Geschrieben 7. Juni 2007 Autor Geschrieben 7. Juni 2007 okee... flügelholm... aber es kann doch nicht sen, dass nur dies modifiziert wurde... :009: pressemitteilungen finde ich nichts, auch konstruktionspläne finde ich keine... brauche hilfe,,, ist dringend...! Zitieren
Wilko Wiedemann Geschrieben 7. Juni 2007 Geschrieben 7. Juni 2007 aber es kann doch nicht sen, dass nur dies modifiziert wurde Was sollte denn deiner Meinung nach noch alles geändert werden ? Die Aufhängungen fallen unter das Kriegsmaterialgesetz, der Rest ist ein ganz normales Flugzeug. Nachtrag: Wenn man etwas auf Google rumstöbert und insbesondere nach Kriegsmaterialexporten und Pc-9 sucht, findet man diverse Artikel. Darin ist aber immer nur von den Flügelaufhängepunkten die Rede. Nur wegen diesen Aufhängepunkten wurden die Pc-7 und Pc-9 1995 dem Kriegsmaterialgesetz unterstellt. MfG Wilko Zitieren
Danix Geschrieben 8. Juni 2007 Geschrieben 8. Juni 2007 Keine Aufhängepunkte, keinen Auslösehebel im Cockpit und natürlich kein Kabel dazwischen. Ausserdem natürlich keine Waffenrechner oder Visiereinrichtungen im Cockpit oder jede andere Bewaffnung oder deren bordseitigen Geräte. Aber das ist ja logisch. Der PC-7/9 war noch ein "mechanisches" Flugzeug, da gibt es keine "Software" (ausser dem Sitzpolster :D ) Bleibt noch zu sagen, dass solche Modifikationen auch schnell wieder rückgängig gemacht werden können und z.T. auch gemacht wurden. Dani Zitieren
DC-6B Geschrieben 9. Juni 2007 Geschrieben 9. Juni 2007 Hallo zusammen Soweit ich weiss kam die ganze Diskussion auf, nachdem die mexikanische Luftwaffe bewaffnete Angriffe gegen Rebellen geflogen hat und dabei unter anderem auch die PC-7 einsetzte. Technisch und aerodynamisch gesehen besteht nicht viel Unterschied zwischen einem vollen Unterflügeltank und andere Sachen. Aus diesem Grund wurden die Aufhängungen so modifiziert, dass nur noch die Unterflügeltanks und keine Standard Waffenaufhängen verwendet werden können. Die Ausfuhr unter dem Kriegsmaterialgesetz in ein Land wird vom Bund nur gestattet, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Regeln so einghalten werden. Hier die Motion als Grundlage zu dieser Diskussion: http://search.parlament.ch/cv-geschaefte?gesch_id=19943072 Gruss Zitieren
polar Geschrieben 9. Juni 2007 Geschrieben 9. Juni 2007 Technisch und aerodynamisch gesehen besteht nicht viel Unterschied zwischen einem vollen Unterflügeltank und andere Sachen. Aus diesem Grund wurden die Aufhängungen so modifiziert, dass nur noch die Unterflügeltanks und keine Standard Waffenaufhängen verwendet werden können. Naja, also aerodynamisch bestehen da zT schon erhebliche Unterschiede. Daher muss auch für jede neue Aussenlast eine komplette Integration gemacht werden inkl. Flatterberechung/Tests und ganz wichtig Separation. Wobei auch klar sein muss, dass die angesprochenen Modifikationen von einigermassen fähigen Leuten umgangen/rückgänig gemacht werden können. Gruss Philippe Zitieren
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