Tobisky Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Hallo zusammen Bei einem Vorstellungsgespräch darf nur nach Vorstrafen gefragt werden, wenn dies für die zu besetzende Stelle von Bedeutung ist. In der Realität muss man der Firma aber oft ein Leumundszeugnis oder das Vorstrafenregister (ist das dasselbe?), in der man sich vorstellt, zusenden. Teilweise fragt man sich, was das mit der Stelle zu tun hat. Gibt es dazu einen Gesetzestext wann dies expilizit erlaubt ist? Ich habe das Gefühl, dass oft nach Vorstrafen gefragt wird, obwohl dies für die Stelle nicht von Bedeutung ist. Wenn ein neuer Bankmitarbeiter eingestellt wird sehe ich das ein, aber z.B. in einer Immobilienfirma? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HeinzS Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Hallo Tobi, Fragen darf der Arbeitgeber wohl alles, aber beantworten muss man es nicht:008: Aber mit jeder Antwortverweigerung steigt wohl auch die Gefahr abgelehnt zu werden. Aber dein Beispiel der Immobilienfirma ist meiner Meinung nach schlecht gewählt, denn solche Immobilien können von hohem Wert sein und wenn dort jemand in die eigene Tasche wirtschaftet ist der Verlust dementsprechend groß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wilko Wiedemann Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Hast du was zu verbergen, Tobi ? :D:D Gruss Wilko, der als Reaktoroperateur nicht nur auf Vorstrafen überprüft wurde ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Fand ich ja während meiner Ausbildung witzig. Im Luftrecht wurde erzählt, dass man seit einigen Jahren keinen Strafregisterauszug mehr einreichen müsse, um die PPL machen zu dürfen (was der Kursleiter bedauerte). Ein paar Wochen bevor ich mich zur praktischen Prüfung angemeldet habe hiess es dann plötzlich wieder, jetzt brauche man doch einen Strafregisterauszug. War ja mein Glück, dass da nix drin steht, sonst hät ich die ganze Ausbildung für nix gemacht ;) (Naja, fliegen könnt ich ja dann doch und meine illegalen Aktivitäten tätigen ;) ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Juschi Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Gruss Wilko, der als Reaktoroperateur nicht nur auf Vorstrafen überprüft wurde ;) Hi Wilko, hast du hier irgendwo schon mal beschrieben, was du genau machst in dem AKW? Falls nein, mich würds sehr interessieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
polar Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 hast du hier irgendwo schon mal beschrieben, was du genau machst in dem AKW? Falls nein, mich würds sehr interessieren. kennst du die Simpsons? Wilko hat den selben Job wie Homer ;) ;) ;) Aber ein paar Infos mehr könnten sicher nicht schaden :) Gruss Philippe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flo Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Gibt es dazu einen Gesetzestext wann dies expilizit erlaubt ist? Ich meine nein. Zum einen brauchen Drittpersonen deine Einwilligung, wenn sie deinen Strafregisterauszug sehen wollen. Zum anderen existiert meines Wissens für Arbeitgeber weder eine Pflicht, diesen zu prüfen, noch ein Recht, ihn anzufordern – auf der Seite des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten steht etwas dazu: http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00612/00614/00618/index.html?lang=de Man fährt aber garantiert besser, indem man das Ding einfach mitschickt (sofern er denn auch wirklich leer ist...) und dem potenziellen neuen Arbeitgeber nicht grad mit einer Belehrung kommt, er dürfe das eigentlich gar nicht ;) Übrigens (da du explizit Juristen angesprochen hast): Der Beitrag ist juristisch sicher nicht sonderlich fundiert, aber ich würd einfach mal gesunden Menschenverstand walten lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wilko Wiedemann Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 hast du hier irgendwo schon mal beschrieben, was du genau machst in dem AKW? Bisher nicht. Dann nutze ich doch gleich die Gelegenheit hier. Sorry schonmal für die Exkursion ins Off-Topic, wens nicht interessiert, einfach ignorieren :) Ich habe 2004 als Anlagenoperateur im KKW Beznau angefangen. Zu den Aufgaben des Anlagenoperateurs gehören Kontrollrundgänge durch Maschinenhaus, Reaktornebenanlagen und Aussenanlagen, das Kontrollieren und Ablesen von Werten, Schalthandlungen in der Anlage und Kontrolle und Bedienung von Hilfsanlagen. Seit Anfang Jahr besuche ich die Reaktorschule am Paul Scherrer Institut und werde nach der Schule zum Reaktoroperateur weitergebildet. Dann werde ich hauptsächlich im Kommandoraum des Kraftwerks arbeiten und mit der Bedienung und Kontrolle der gesamten Anlage zu tun haben. Infos gibts auch hier. Homer Simpson's Job hat tatsächlich Gemeinsamkeiten mit meinem: :D:D Für mehr Infos und bei weiteren Fragen kann man sich gerne per PN oder MSN (wilkowiedemann@homail.com) an mich wenden. Zum Thema Leumundszeugnis: Natürlich wurden bei uns im Kraftwerk solche Auskünfte beim Einstellungsgespräch verlangt, bzw. man unterschrieb eine Vollmacht, dass Auskünfte eingeholt werden dürfen. Zusätzlich war noch eine psychologische Eignungsabklärung zu bestehen. Ich habe Verständnis dafür, dass sich Firmen, gerade im Finanz- und Hochsicherheitsbereich, absichern wollen. Wer erlebt schon gerne unangenehme Überaschungen. Obs allerdings überall notwendig ist, ist fraglich. Wer sich allerdings weigert, obwohl er im Recht ist, hat wohl kaum Chancen auf den gewünschten Job. Gruss Wilko Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasM Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Hallo Tobi Der zukünftige Arbeitnehmer hat eine Auskunftspflicht, d.h. er muss Fragen des Arbeitgebers wahrheitsgemäss beantworten. Diese Pflicht besteht allerdings nur, wenn die gestellten Fragen rechtmässig sind. Dies bedeutet namentlich, dass der erfragte Sachverhalt die Eignung des Arbeitnehmers für das Arbeitsverhältnis betreffen oder seine Kenntnis zur Durchführung des Arbeitsvertrags erforderlich sein muss. Der verlangte Zusammenhang zwischen Frage und Arbeitsverhältnis muss unmittelbar sein und ist nach objektivem Massstab zu beurteilen (also nicht nach dem des betreffenden Arbeitgebers oder Arbeitnehmers). Diese Entscheidung kann aber nur unter Würdigung aller Umstände des Falles beurteilt werden. Grundsätzlich lässt sich für einige typische Fragen folgendes bemerken: -Fragen zur Ausbildung, bisheriger Berufstätigkeit und zukünftiger beruflicher Entwicklung sind grundsätzlich erlaubt. -Fragen nach bestehenden Krankheiten und Behinderungen sind zulässig, soweit sie die Arbeitsleistung zeitlich oder sachlich beeinträchtigen (z.B. eine an aids erkrankte Person, die sich in einem Spital bewirbt, anders zu entscheiden, wenn diese Person sich bei einer Bank bewirbt). -Fragen nach einer bestehenden oder bevorstehenden Schwangerschaft sind grundsätzlich unzulässig. -Fragen nach zukünftigen militärischen Dienstleistungen sind grundsätzlich unzulässig. -Fragen nach Vorstrafen sind zulässig, soweit diese im Zentralstrafregister noch nicht gelöscht sind und die Eignung des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit betreffen (wie etwa bei einer Person, die sich als Kassier bewirbt, aber wegen einer Veruntreuung verurteilt worden ist). -Fragen zur privaten Lebensgestaltung und zum persönlichen Umfeld sind grundsätzlich unzulässig (Freizeitgestaltung, Religionszugehörigkeit, Parteizugehörigkeit). Ist eine Frage unzulässig, darf der Bewerber die Antwort verweigern oder falsch beantworten. Gesetzliche Grundlage ist 328bOR Bei weiteren Fragen versuche ich gerne zu helfen. Gruss, Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
polar Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 -Fragen nach zukünftigen militärischen Dienstleistungen sind grundsätzlich unzulässig. Ist das sicher? Also ich wurde das gefragt und fand das auch nicht schlimm. Die Frage ob man noch WKs zu leisten hat ist ja nun wirklich nix besonders und auch einigermassen sinnvoll Fragen nach Vorstrafen sind zulässig, soweit diese im Zentralstrafregister noch nicht gelöscht sind Also hier musste ich nun lachen. Wie zum Henker soll ich denn als Arbeitgeber wissen ob die Vorstrafe schon gelöscht ist? So wie ich das verstehe, ist die Frage ja nur zulassig wenn der Eintrag noch NICHT gelöscht wurde. :confused: Gruss Philippe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wilko Wiedemann Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Ist eine Frage unzulässig, darf der Bewerber die Antwort verweigern oder falsch beantworten. Sind wir doch ehrlich. Egal ob eine Frage zulässig ist oder nicht, meistens wird sie dir ja doch gestellt und wenn du dann das oben Genannte tust, kannst du den Job in der Regel vergessen. Gruss Wilko Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasM Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Ist das sicher? Siehe oben: --> kommt auf die Würdigung aller Umstände des Falles an, deshalb die Einschränkung auf "grundsätzlich". Also hier musste ich nun lachen. Wie zum Henker soll ich denn als Arbeitgeber wissen ob die Vorstrafe schon gelöscht ist? So wie ich das verstehe, ist die Frage ja nur zulassig wenn der Eintrag noch NICHT gelöscht wurde. Sind wir doch ehrlich. Egal ob eine Frage zulässig ist oder nicht, meistens wird sie dir ja doch gestellt und wenn du dann das oben Genannte tust, kannst du den Job in der Regel vergessen. Gruss Wilko Der Arbeitgeber ist halt doch am längeren Hebel... Ich bin ja nicht der Gesetzgeber. Habe hier nur aus neutraler Sicht die Lage analysiert. Ob diese Regelungen nun gerecht oder nicht sind, soll jeder für sich entscheiden. Gruss, Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joh-k Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 War ja mein Glück, dass da nix drin steht, sonst hät ich die ganze Ausbildung für nix gemacht ;) (Naja, fliegen könnt ich ja dann doch und meine illegalen Aktivitäten tätigen ;) ) Warum das, Patrick? Steht irgendwo geschrieben, dass dieser Auszug absolut leer sein muss? Lediglich, dass Du ihn einreichen musst! Und dann wird zwischen einer "Lapalie" vor fünf Jahren und mehrfacher Nötigung mit anschliessender, schwerer Körperverletzung sicher unterscheidet... :D Kleines Beispiel: Als ich im Jahre 2000 bei der VBZ die Ausbildung zum Tramführer gemacht habe, war auch einer in der Klasse, der im Leumund zwei Ausweisentzüge wegen zu schnellem Fahren verewigt hatte. Die Fälle lagen relativ weit zurück und waren in seinen jungen Jahren - er wurde ohne wenn und aber (wenigstens im Zusammenhang mit den Einträgen) angestellt. Wissen wollen heisst nicht zwingend ablehnen. --> Selbstverständlich möchte ich damit aber keine Straftat verherrlichen!! Gruss Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Johannes Müller Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 I stimme mit meinem Namensvetter voll überein. Dazu kommt, dass ich als Arbeitgeber mir noch besser bewusst sein muss, was man fragen darf (bzw. wozu man ehrliche Antworten erwarten darf) und was nicht. Wenn ich als Arbeitgeber meine Macht misbrauche und Fragen stelle, von denen ich genau weiss, dass sie entweder irrelevant oder ganz einfach persönlich sind, dann ist es *mein Problem* wenn ich eine falsche Antwort oder einfach eine Aussagenverweigerung erhalte. Unter keinen Umständen darf ich eine solche Reaktion gegen einen Kandidaten werten - ebenso darf ich eine Antwort auf eine solche Frage von einem anderen Kandidaten nicht für ihn verwenden. Es gibt einfach Sachen, die gehören sich nicht. Dazu gehören solche Fragen und als Arbeitgeber weiss ich das ganz genau. Einen jungen Menschen, der sich dessen nicht ganz im Klaren ist, dazu zu "nötigen", auf eine solche Frage zu antworten, ist unterstes Niveau und - vielleicht ist man einfach besser dran, erst recht nicht bei einem solchen Arbeitgeber anzufangen. Ja, man hat nicht immer die Wahl, aber was soll dann als nächtes kommen? Vorschriften, wie man sich am Wochenende zu verhalten hat? Bei mir geht es sogar so weit, dass ich versuche, solche Fragen (sowie die üblichen "hast du vor, Kinder zu kriegen"-Fragen bei Frauen) auch unter den Mitarbeitern (sozusagen "von Kollege zu Kollege") zu unterbinden. Es darf doch einfach nicht sein, dass man sich solchen Fragen überhaupt stellen muss - auch wenn sie spassig gemeint sind. Selbst wenn man abwinkt oder gar ein Märchen erzählt ist es doch schlussendlich etwas Persönliches. Die "Kinder-kriegen"-Frage gehört m.E. eh verboten, auch unter Nachbarn, Kollegen und sogar Verwandten!! (müsste eigentlich noch ein paar !!! mehr dazu nehmen) Wenn ihr nicht selber betroffen seid, dann wisst ihr gar nicht, was ihr mit einer solchen Frage auslösen könnt. Es gibt sicher Stellen, wo solche Fragen gerechtfertigt sind, aber sicher nicht bei einem 0815 Job. Lasst euch nicht in die Enge treiben. Gruss Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Der Arbeitgeber ist halt doch am längeren Hebel...Soso! ich erlebe leider immer wieder das Gegenteil. Schon die Aufzählung was ein Arbeitgeber angeblich nicht wissen darf, beweist dass es so ist. Was soll ich denn mit einem neuen Mitarbeiter, der nächstens wegen Schwangerschft oder Militärdienst wieder ausfällt? ... Genau: Seinen Lohn weitzerzahlen und den dummen August abgeben. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobisky Geschrieben 21. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Oh da habe ich ja was losgetreten :D Der Hintergrund meiner Frage: Heute hatten wir in der Vorlesung Personalselektion (sehr interessantes Fach) eine Diskussion darüber was man als Arbeitgeber fragen darf und was nicht. Dabei kamen wir eben darauf, wann man ein Leumundszeugnis oder Vorstrafenregister verlangen darf. Bei diversen Mitstudenten musste der Dozent den Kopf schütteln, da in vielen Fällen die erzählt wurden kaum ein Vorstrafenregister hätte angefordert werden dürfen. Tatsache ist aber wohl, dass es des öfteren gemacht wird. @Hans Wie ist deine Erfahrung. Wie oft kommt es vor, dass man jemanden einstellt, der kurze Zeit später nicht mehr arbeiten kann? @Thomas Danke für den OR-Artikel :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 21. Mai 2007 Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 @HansWie ist deine Erfahrung. Wie oft kommt es vor, dass man jemanden einstellt, der kurze Zeit später nicht mehr arbeiten kann? Ab und zu. Meist sind es aber Leute, die Krankheiten vorschieben und die so das Sozialsystem ausnützen. Leider muss ich dann 2 Monate voll den Lohn selber zahlen. Danach besteht das Problem aber weiter, denn ich muss ja einerseits einen Ersatz Mitarbeiter einstellen, anderseits kann ich nicht kündigen, und muss den Arbeitsplatz für den ersten Mitarbeiter weiterhin vorhalten und ihn nach einer Gesundung mindesten bis zum Ablauf einer allfällig regulären Kündigung weiterbeschäftigen. In der Dienstleistungsbanche sind die Margen derart klein, dass mehrere solcher Fälle wirklich gravierende Auswirkungen auf das Wohl und Weh eines Betriebes haben können. Bezüglich Militärdienst, ist es so, dass ich dafür (Erwerbsersatzordnung) entschädigt werde. Ich erinnere mich an 2 Fälle, wo mir beim Einstellungsgespräch freiwillig mitgeteilt wurde, dass bald einmal Miltiärdienste ansstehen würden. Für mich ist es das mindeste an Anstand, dass mir das gesagt wird. In beiden Fällen konnten dann Lösungen gefunden werden, die sowohl für meinen Betrieb als auch für die Mitarbeiter machbar waren. Beide haben die Arbeit trotzdem bekommen. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobisky Geschrieben 21. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. Mai 2007 Hallo Hans Vielen Dank für deine Ausführungen! Ja das Militär ist immer so eine Sache... Ich musste das bei meinem Vorstellungsgespräch für mein Praktikum im Herbst auch sagen. Sie waren froh dass ich es gesagt habe und meinten, ich könne ohne Probleme den WK abverdienen. (Verschiebungsgesuch noch hängig :D) Dann sehe ich das so, dass Ehrlichkeit auch hier am längsten währt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moritz Hoffmann Geschrieben 23. Mai 2007 Teilen Geschrieben 23. Mai 2007 Ehrlichkeit währt sowieso in jedem Fall am längsten. Als Recruiter durchschaut man einen Kandidaten meist ziemlich schnell, weshalb Lügen nichts bringen. Selbstverständlich sind gewisse Fragen bei einem Bewerbungsgespräch tabu - nicht nur die oft angeführte nach der Schwangerschaft. Gute Recruiter werden aber nie den Fehler machen, solche Fragen zu stellen, sondern sie werden auf andere Art den Bewerber motivieren, dass er von sich aus gewisse Dinge von sich preisgibt, aus denen der Recruiter die für ihn wichtigen Schlüsse ziehen kann. Natürlich sprechen wir hier nicht von patriarchalisch geführten Kleinbetrieben in der Dienstleistungsbranche, wo die Margen klein sind. Dass dort Fehler passiern ist vorprogrammiert. Bei seriöseren Firmen passieren solche Fehler normalerweise nicht - denn dort sind Profis am Werk. Leumundszeugnisse gibt es schon längst nicht mehr. Sie wurden ersetzt durch den Strafregisterauszug. Dieser wird heute von den Behörden leider in einer nicht fälschungssicheren Form erstellt, weshalb viele Unternehmen dazu übergegangen sind, den Auszug selber einzuholen. Wie schon weiter oben erwähnt, muss der Kandidat dazu sein Einverständnis geben. Wird dieses verweigert, dann schaut es duster aus. Eine Absage ist vorprogrammiert, allerdings werden dazu andere, rationale Gründe herbeigezogen. Solche Gründe lassen sich immer finden. Uebrigens, ist des Auszug A5 quer, dann ist alles bestens. Hat er ein anderes - sprich grösseres - Format, dann schaut's auch duster aus. In den Jahren mit hoher Arbeitslosigkeit wurden Kandidaten - egal wie gut ihr Dossier war - bei Vorlage eines positiven Auszuges schlicht abgelehnt,denn es gab genügend andere Bewerber. Heute, wo der Markt insbesondere für Spezialisten ausgetrocknet ist, wird selektiver vorgegangen. Ein kleines Verkehrsdelikt ist dabei in einem nicht strassenverkehrsbezogenen Beruf nicht mehr in jedem Fall ein Hinderungsgrund. Allerdings muss man hier anerkennen, dass auch ein Verkehrsdelikt - und gerade ein Verkehrsdelikt - trotzdem ins Gewicht fallen kann, auch wenn es sich bei der Beschäftigung um einen strassenverkehrsfernen Beruf handelt. Ein Eintrag wegen zu schnellen Fahrens, Rasens, Trunkenheit am Steuer etc. weist nun einmal darauf hin, dass man es mit Vorschriften nicht so genau nimmt. Und das wiederum wird sehr schnell auf die Ehrlichkeit umgemünzt. Und Ehrlichkeit wiederum ist nicht nur in der Finanzbranche gefragt, sondern überall. Mori Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 23. Mai 2007 Teilen Geschrieben 23. Mai 2007 Warum das, Patrick? Steht irgendwo geschrieben, dass dieser Auszug absolut leer sein muss? Lediglich, dass Du ihn einreichen musst! Und dann wird zwischen einer "Lapalie" vor fünf Jahren und mehrfacher Nötigung mit anschliessender, schwerer Körperverletzung sicher unterscheidet... :D Ne ich mein ja nur, eine Zeit lang hätte ich offensichtlich drin stehen haben können was ich wollte, es wäre gegangen. Der Arbeitgeber ist halt doch am längeren Hebel... Jaja, dann hast du noch nie ein faules Ei eingestellt, dass sich von nem Psychiater krank schreiben lässt, kaum ist er da oder ne Frau, die gleich mal schwanger wird und sich während der ganzen Schwangerchaft krank schreiben lässt und sich dann den Mutterschaftsurlaub zahlen lässt usw. usw. Nicht zu vergessen die unbrauchbaren Angestellten, die sofort ein besseres Zeugnis einklagen, wenn du das von ihnen verfasste Phantasiezeugnis nicht unterschreiben willst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blue-sky Geschrieben 24. Mai 2007 Teilen Geschrieben 24. Mai 2007 In gewissen, sicherheitsrelevanten Branchen ist es oft sogar so, dass man den potentiellen Arbeitgeber brechtigt (mittels Vollmacht), sich den Strafregisterauszug und Betreibungsregisterauszug direkt zustellen zu lassen. Allerdings sollen dieses Vorgehen auch in anderen Branchen vermehrt vorkommen um Missbräuche vorzubeugen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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