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Geschrieben

Hallo Zusammen

Ich habe gestern ein Feuerwerk erlebt und da kam mir die Frage ob ein Feuerwerk den Luftverkehr beeinträchtigt?

Muss man ein Feuerwerk anmelden?

Wird in einem solchen Fall der Luftraum gesperrt oder muss der Pilot selber schauen, dass er ausweicht?

Gruss Gian Reto

Geschrieben

Ich frage mich, ob Feuerwerksrakteten überhaupt so hoch fliegen, dass sie den Luftverkehr beeinträchtigen. Dies ist wahrscheinlich eher das Problem in der Nähe von Flughäfen.

 

Ja, vielleicht sollte man in Kloten nach 21:00 vielleicht besser kein Feuerwerk machen.:D

Geschrieben

ich denke auch, dass das Feuerwerk nicht den Reiseflug beeinträchtig aber wie du richtig sagst wie ist das in nähe von Flughäfen oder ist das gar nicht ein so grosses Problem, da in der nacht ohnehin nicht so veil los ist?

Geschrieben

Hier werden idR zwei unterschiedliche Regelwerke anzuwenden sein:

 

1. Luftverkehrsregeln:

a) Üblicherweise ist das Betreiben von Flugmodellen/Raketen etc. in Höhen über 150m bewilligungspflichtig;

b) innerhalb von Schutzbereichen von Flugplätzen ist dies generell nur mit Zustimmung des Betreibers zulässig.

 

2. Pyrotechnikgesetze:

Bewilligungsfrei ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände nur bis zur Klasse II (bis 50g). Darüberhinaus wird die Behörde Auflagen erteilen (etwa Ort/Zeit/Sicherheitsabstände).

 

Ist meine österreichische Sicht der Dinge; wie das in der Schweiz genau geregelt ist, weiß ich nicht.

Geschrieben
Ich frage mich, ob Feuerwerksrakteten überhaupt so hoch fliegen, dass sie den Luftverkehr beeinträchtigen.
… Feuerwerk, das man als Privatperson in der Schweiz ohne weitere Bewilligungen kaufen kann – beispielsweise für den 1. August bei Coop und Migros – fliegt nicht hoch genug um den Luftverkehr gefährden zu können.

 

Gruss,

Martin

Geschrieben

"fliegt nicht hoch genug um den Luftverkehr gefährden zu können."

 

Sicher nicht? Keine 150 - 300 m?

 

Am 1. August fliege ich vorsichtshalber immer etwas höher, wenn ich z.B. abends von Buttwil nachhause fliege.

 

Gruss

 

Martin

Geschrieben

Ich habe erst noch ein NOTAM wegen "Firework" gesehen, manchmal auch wegen Ballonen...

 

Sollte also bekannt sein.

Geschrieben
"fliegt nicht hoch genug um den Luftverkehr gefährden zu können."

 

Sicher nicht? Keine 150 - 300 m?

… soviel ich weiss, darf Feuerwerk, dass man in der Schweiz als Privatperson ohne weitere Bewilligungen kaufen kann, maximal eine Höhe von 150 m erreichen.

 

Vor einiger Zeit gab es aufgrund eines Inserates des Vereins Flugschneise Süd - NEIN (VFSN) ein entsprechendes Strafverfahren gegen VFSN-Präsident Thomas Morf wegen Anstiftung zur Gefährdung des öffentlichen Verkehrs – das erwähnte Inserat zeigte einen «Jumbo-Jet», der über explodierendes Feuerwerk hinweg flog, sowie den Text «Ende Oktober ist die Waldbrandgefahr vorbei». Das Strafverfahren wurde eingestellt, weil Feuerwerk im oben beschriebenen Rahmen keine Gefahr für die Luftfahrt darstellt.

 

Am 1. August fliege ich vorsichtshalber immer etwas höher, wenn ich z.B. abends von Buttwil nachhause fliege.
… sicherlich empfehlenswert, da Du nicht weisst, was alles an Feuerwerk abgeschlossen wird.

 

Gruss,

Martin

Geschrieben

[quote name=mdsVor einiger Zeit gab es aufgrund eines Inserates des Vereins Flugschneise Süd - NEIN (VFSN) ein entsprechendes Strafverfahren gegen VFSN-Präsident Thomas Morf wegen Anstiftung zur Gefährdung des öffentlichen Verkehrs – das erwähnte Inserat zeigte einen «Jumbo-Jet», der über explodierendes Feuerwerk hinweg flog, sowie den Text «Ende Oktober ist die Waldbrandgefahr vorbei». Das Strafverfahren wurde eingestellt, weil Feuerwerk im oben beschriebenen Rahmen keine Gefahr für die Luftfahrt darstellt.

[/quote]

 

 

loool ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll!!

 

Gruß Johannes

Geschrieben

Vor einiger Zeit gab es aufgrund eines Inserates des Vereins Flugschneise Süd - NEIN (VFSN) ein entsprechendes Strafverfahren gegen VFSN-Präsident Thomas Morf wegen Anstiftung zur Gefährdung des öffentlichen Verkehrs – das erwähnte Inserat zeigte einen «Jumbo-Jet», der über explodierendes Feuerwerk hinweg flog, sowie den Text «Ende Oktober ist die Waldbrandgefahr vorbei». Das Strafverfahren wurde eingestellt, weil Feuerwerk im oben beschriebenen Rahmen keine Gefahr für die Luftfahrt darstellt.

 

Ich will hier sicher keine neue Disskussion lostreten, aber da sieht man mal wirklich schön wie *piiiiieeeeep* manche Lärmgegner sein können bzw auf was für dumme Ideen sie kommen können.

 

Sorry konnte mir die Bemerkung nicht verkneifen:008:

 

Gruß Marco

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