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NVFR im Segelflug


far_away

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Hallo in die Runde,

 

ich wollte mal nachfragen ob es möglich ist mit einem Segler NVFR zu machen?

Zugegeben nicht gerade sinnvoll und eine Außenlandung vermutlich tödlich, aber wie sieht es mit Motorseglern aus?

 

Stelle mir die Frage deswegen, da ich heute im Fliegermagazin in einem "Leserbrief" gelesen habe, dass an manchen Plätzen in D mit der Super Dimona NVFR geflogen wird.........da fiel mir mal die Lade runter :009:

 

Habe noch nie davon gehört, wisst ihr vielleicht näheres?

 

Oder ist das nur mit PPL + TMG möglich? Aber dennoch ist es ja ein Motorsegler!

 

Gruß

Bernhard

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Matthias Schmidle

Hallo Bernhard!

 

Ich habe einene österreichischen Segelflugschein. In diesem Schein gibt es ein Feld für folgende Erweiterung: "Wolkenflug und Sicht-Nachtflug". Jedoch habe ich noch nie etwas davon gehört, dass es in Österreich möglich ist, diese Erweiterung zu machen.

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Hoi!

 

In der Schweiz kann man die Erweiterung Wolkenflug machen, ich kenne auch Leute die das haben und empfehlen. Aber von Nachtflug hab ich noch nie gehört!

 

Gruss Ueli

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Christian Thomann

Früher konnte man dies in der Schweiz einmalig beantragen. Eine Erweiterung war aber nicht vogesehen. Heute kann man dies aus Sicherheitsgründen auch nicht mehr vorsehen.

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Matthias Schmidle

Hallo Zusammen!

 

Segelfliegen in der Nacht macht meiner Meinung nach wenig Sinn. Segelflug ist eine Art des Fliegens, bei der man das Gelände genau lesen muss, um Aufwinde zu finden. In der Nacht ist dies sehr schwieirg. Das Finden einer Thermik würde sich zu später Stunde folglich sehr schwierig gestalten.

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Servus,

 

dass es nicht sinnvoll wäre, ist mir natürlich vollkommen klar. Zumindest nicht für reine Segler, aber für TMG?

 

Also die Frage der Lizensierung wäre damit geklärt.

 

Wisst er wie es rein zulassungsmäßig aussieht für TMG allgemein bzw Super Dimona im Speziellen? Wäre ja wirklich seltsam, wenn es mit einem TMG möglich wär, aber nicht mit einer Katana.

Also ich hab ansonsten noch nie was davon gehört, dass die Dimona NVFR machen darf!

 

Gruß

Bernhard

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Wir haben seit kurzem eine Aquila A210, die gilt als VLA-Flugzeug und die sind für Nachtflüge derzeit noch nicht zugelassen. Und dieses obwohl sie ausgerüstet ist!

 

Daher kann ich mir nicht vorstellen, daß dann Motorsegler VFR-Night erlaubt sind.

 

Aber lasse micht da gerne eines Besseren belehren! :cool:

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Hallo Zusammen!

 

Segelfliegen in der Nacht macht meiner Meinung nach wenig Sinn. Segelflug ist eine Art des Fliegens, bei der man das Gelände genau lesen muss, um Aufwinde zu finden. In der Nacht ist dies sehr schwieirg. Das Finden einer Thermik würde sich zu später Stunde folglich sehr schwierig gestalten.

Abgesehen davon das es nachts sowieso su gut wie keine Thermik gibt. Hangaufwinde, aber dsa ist noch viel gefährlicher im dunkeln als im flachen Gelände.

 

Grütze

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Siehe auch Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Segelflug

 

Hangaufwind

Beim Fliegen im Hang-Aufwind fliegt das Segelflugzeug auf der Luv-Seite eines Berghangs in einer aufwärts gerichteten Luftströmung. Hangwind findet man zum Beispiel, wenn ein Bergrücken quer zur Windrichtung steht. Je nach Windstärke und Hangform kann bis mehrere hundert Meter über die Hangkante gestiegen werden. Hangaufwind war die erste Form des Aufwindes für Segelflugzeuge. Noch vor Entdeckung des Thermikfluges Mitte der 1920er Jahre wurde auf der Wasserkuppe Hangwind genutzt, um Flüge in Segelflugzeugen zeitlich über das Abgleiten der Höhendifferenz zwischen Start- und Landepunkt auszudehnen. So konnte 1922 der erste Segelflug von über einer Stunde Dauer vorgenommen werden. Am 11. Mai 1924 flog Ferdinand Schulz in seiner Eigenkonstruktion FS 3 „Besenstielkiste“ mit 8 Stunden 42 Minuten in Rossitten eine Weltbestleistung im Dauerflug. 1954 wird am Hang des Flugplatzes Laucha der Dauerflugrekord von 27 Stunden und 7 Minuten aufgestellt, Pilot war Kurt Götze. Mit dem „ewigen“ Laucher Rekord stellt Fritz Fliegauf in Laucha den letzten jemals geflogenen Dauerflugrekord von über 30 Stunden auf, später wurde der Dauersegelflug nach einschlafbedingten Abstürzen verboten.

:002:

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HALLO???

 

Ich habe doch schon geschrieben, N-VFR gibt es im Segelflug! Ebenso wie man mit der jeweiligen Berechtigung Wolkenflug betreiben darf. Nach Sinn des ganzen fragt doch niemand...

 

Und ob es Thermik gibt oder nicht ist doch auch egal, Wellen und Hangaufwinde gibt es nachts nämlich in den jeweiligen Regionen zu genüge... Natürlich wird niemand in einer bedeckten Nacht an einen stockdusternen Hang gehen, aber wieso nicht an ner klaren Vollmondnacht sich in die Welle oder zumindest in den Rotor schleppen lassen?

 

In Jelenia Gora geht das.

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Ich habe doch schon geschrieben, N-VFR gibt es im Segelflug!

 

Nur gibt es das auch bei uns??? Zeig mir das mal bitte im Gesetztestext!

 

Was irgendwo auf der Wlet gemacht werden darf muss sich nicht mit unserem Recht decken!

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Nur gibt es das auch bei uns??? Zeig mir das mal bitte im Gesetztestext!
… zwar nicht bei Euch, aber in der Schweiz jedenfalls schliesst Art. 147 RFP Segelflug bei Nacht zumindest nicht aus.

 

Gruss,

Martin

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Nur gibt es das auch bei uns??? Zeig mir das mal bitte im Gesetztestext!

 

Was irgendwo auf der Wlet gemacht werden darf muss sich nicht mit unserem Recht decken!

Wieso weiss ich, dass Du in D lebst? Ganz einfach: Überall auf der Welt ist erlaubt, was nicht explizit verboten ist - in D ist es offenbar umgekehrt. Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, scheint grundsätzlich verboten zu sein...:D

Gruss

Thomas

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HALLO???

 

Ich habe doch schon geschrieben, N-VFR gibt es im Segelflug! Ebenso wie man mit der jeweiligen Berechtigung Wolkenflug betreiben darf. Nach Sinn des ganzen fragt doch niemand...

 

 

Wos is mit Du????

Schraub´ Deine Lautstärke runter :001:

 

Die Frage war, ob´s möglich ist und Dein Link führt zu einer nicht unbedingt leicht lesbaren Seite; daher mein WikiLink.... That´s it.

 

Die Berechtigung gibt´s bei uns, ob´s auch praktiziert wird? Keine Ahnung!

 

Wolkenflug und NVFR haben eins gemeinsam: Du siehst nix und Deinem Hosenboden darfst Du nicht trauen. So gesehen ist die Zusammenfassende Berechtigung logisch; sicher ist aber auch daß man einiges an Übung braucht um hier überleben zu können :009:

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Wolkenflug und NVFR haben eins gemeinsam: Du siehst nix und Deinem Hosenboden darfst Du nicht trauen. So gesehen ist die Zusammenfassende Berechtigung logisch; sicher ist aber auch daß man einiges an Übung braucht um hier überleben zu können :009:

 

Naja, ich hab NVFR (PPL(A)), darf aber in keine Wolke fliegen ;)

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Naja, ich hab NVFR (PPL(A)), darf aber in keine Wolke fliegen ;)

 

:005:

dann mach den Segelflugschein, die Wolken- Nachtsichtberechigung, such Dir eine Wolke und einen Beobachter am Boden der garantiert daß Du der einzige in der Wolke bist und auf gehts :p

Wenn sich dann mal Eis am Flieger bildet hast Du die Nullgradgrenze hinter Dir gelassen :D

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:005:

dann mach den Segelflugschein, die Wolken- Nachtsichtberechigung, such Dir eine Wolke und einen Beobachter am Boden der garantiert daß Du der einzige in der Wolke bist und auf gehts :p

Wenn sich dann mal Eis am Flieger bildet hast Du die Nullgradgrenze hinter Dir gelassen :D

 

Ich wusste ja gar nicht, dass man nun sogar schon eine Berechtigung für Nachtsicht braucht ;)

Aber ernsthaft: Nacht- und Wolkenflug haben nun wirklich nicht viel miteinander zu tun, finde ich.

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  • 2 Wochen später...

 

ich wollte mal nachfragen ob es möglich ist mit einem Segler NVFR zu machen?

Zugegeben nicht gerade sinnvoll und eine Außenlandung vermutlich tödlich, aber wie sieht es mit Motorseglern aus?

 

Stelle mir die Frage deswegen, da ich heute im Fliegermagazin in einem "Leserbrief" gelesen habe, dass an manchen Plätzen in D mit der Super Dimona NVFR geflogen wird.........da fiel mir mal die Lade runter :009:

 

Habe noch nie davon gehört, wisst ihr vielleicht näheres?

 

Oder ist das nur mit PPL + TMG möglich? Aber dennoch ist es ja ein Motorsegler!

 

Auszug aus dem Flughandbuch einer in der Schweiz zugelassenen Dimona HK 36 TTC:

 

"Zugelassen sind Sichtflüge nach Sichtflugregeln VFR bei Tag. Für Nachtflüge ist eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Zusatzausrüstung erforderlich. Nicht zugelassen sind: IFR, Wolkenflug und Kunstflug."

 

Gruss

Markus

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