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Beleuchtungs Kontrolle


Pmdg-User

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Hallo,

 

Bei den SBB besteht immer noch die Weisung, dass die Spitzen Beleuchtug vor der Abfahrt kontrolliert werden muss.

 

Wie sieht dies in der Fliegerei aus?

 

Wer ist für das korrekte funktionieren verantwortlich, bzw. geht man als Pilot einfach davon aus, dass wenn er den Schalter drückt auch die entsprechende Beleuchtung angeht?

 

Gruss

 

Markus D

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Hi Markus

 

Grundsätzlich ist der Kommandant für die Funktionsftüchtigkeit des Flugzeuges und deren Komponenten verantwortlich.

 

Das Nichtfunktionieren z.B. einer 'Birne' ist jedoch - und da bezieht sich meine Aussage jetzt nur auf die Kleinaviatik - nicht unbedingt ein no-go (z.B. ein Positionslicht bei Tag-VFR). Man muss sich einfach der "Einschränkung" bewusst sein und ggf. entsprechende "Konsequenzen" ziehen. Desweiteren gibt es auch die Situation, dass einzelne Instrumente (meistens solche, welche lediglich der Information über technische 'Zustände' dienen [Oeltemperatur etc.]) von der Maintenaince bis zur Behebung des Problems mit "u/s" gekennzeichnet sind. Fliegen darf man trotzdem, sofern man es verantworten kann.

 

Beste Grüsse

Johannes

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Man kann vom PIC nicht verlangen, alles vor Abflug auf seine Funktionalität zu kontrollieren. So wird ja auch nicht vor jedem Abflug kontrolliert, ob das Fahrwerk oder die Klappen einfahren, der Feuerlöscher funktioniert etc…; man geht einfach davon aus, daß in Ermangelung von Fehlermeldungen das Ding funktioniert.

 

Wer was wann überprüft ist in amtlich genehmigten Verfahren geregelt. So ist z.B. die Funktionsüberprüfung aller Warnlampen im Cockpit vor jedem Abflug vorgeschrieben.

 

Landescheinwerfer werden im Rahmen des „daily Checks“ von Technikern überprüft. Bei Tag sind sie ohnehin nicht vorgeschrieben und bei Nacht würde man es ja schon am Boden bemerken.

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