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Jemand Jurist von Euch?


Mikel24

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Hallo zusammen,

 

ich wollte mal fragen, ob Jemand von Euch Jurist ist oder sich mit dem Deutschem Gesetz auskennt in punkto StVO?

 

Denn ich habe das Problem das ständig Leute bei uns vor der Tür parken obwohl diese Plätze nur für Berechtigte Personen die eine Genehmigung der Stadt besitzen befugt sind.

 

Ich habe schon mal öfters bei der Polizei angerufen und nach gefragt ob es möglich wäre diese Fahrzeuge zu entfernen bzw. den Fahrer draufaufmerksam zu machen, doch die Herren der Polizei sagen mir jedes Mal wieder, dass man dagegen nichts machen kann da es "ruhender Verkehr" ist.

 

Daher meine Frage an Euch, wisst Ihr vielleicht mit welchen Agumenten man was gegen den "Ruhender Verkehr" unternehmen kann???

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Hallo!

 

Bin zwar kein Jurist, aber eine Idee hätte ich dennoch:

 

die Herren der Polizei sagen mir jedes Mal wieder, dass man dagegen nichts machen kann da es "ruhender Verkehr" ist.

 

Der "ruhende Verkehr" unterliegt meines Wissens dem städtischen Ordnungsamt. Daher sind die Politessen, die Strafzettel verteilen, ja auch keine Polizistinnen, sondern städtische Bedienstete. Zumindest in unserer Stadt ist das so...

 

Vielleicht wäre das mal einen Versuch wert?

 

Gruss,

Thomas

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Wilko Wiedemann

Wie wärs mit kleinen, ärgerlichen Parkschäden ? :D:D;)

 

Nein im Ernst, ich kenne das Problem. Vor dem Haus in dem ich wohne, gibt es sechs Parkfelder, eines davon ist meines und das ist mit einem Schild gekennzeichnet. Nebenan ist eine Mehrzweckhalle, in der oft Events stattfinden und natürlich parken dann immer wieder Leute auf unseren Parkplätzen, was natürlich oft sehr ärgerlich ist, wenn man dann selber nach Hause kommt.

In diesem Fall stecke ich den Falschparkern einen Zettel unter die Scheibenwischer, mit dem Hinweis, dass die Nummer notiert wurde und sie beim nächsten Mal mit einer Verzeigung zu rechnen hätten.

Wenn ich weiss, dass ein Event stattfindet, dann stell ich jeweils ein Pannendreieck auf mein Parkfeld. Sollte dann einer so dreist sein, es zu überfahren oder es wegzuwerfen, dann parke ich ganz einfach den Fehlbaren zu, ist bei der Geometrie unserer Parkplätze kein Problem.

 

Mittlerweile ist es aber nicht mehr so ein Problem, da ich mich mit dem Verkehrsdienst, der während Events den Parkdienst übernimmt, in Verbindung gesetzt habe und die nun jeweils einen Mann postieren, der unsere Parkflächen freihält.

 

Es kann also von Nutzen sein, sich mit den zuständigen Ordnungsämtern in Verbindung zu setzen.

 

Gruss

 

Wilko

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Wenn ich weiss, dass ein Event stattfindet, dann stell ich jeweils ein Pannendreieck auf mein Parkfeld. Sollte dann einer so dreist sein, es zu überfahren oder es wegzuwerfen, dann parke ich ganz einfach den Fehlbaren zu, ist bei der Geometrie unserer Parkplätze kein Problem.

 

Damit könntest du dir dann allerdings auch gehörigen Ärger einhandeln.

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[...] stecke ich den Falschparkern einen Zettel unter die Scheibenwischer, mit dem Hinweis, dass die Nummer notiert wurde und sie beim nächsten Mal mit einer Verzeigung zu rechnen hätten.

 

Das wäre die erste Möglichkeit, oder aber halt der direkte Kontakt mit dem Ordnungsamt in der Sache. Die Polizei ist dafür i.d.R. nicht zuständig und hat nur in Ausnahmefällen wirklich was damit am Hut, z.B. im Einsatz-/Alarmierungsfall. ;)

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Hi,

 

wie gesagt, das Ordnungsamt macht den "ruhenden Verkehr" und kann auf öffentlichen Plätzen abschleppen, und auf privaten Plätzen mit Genehmigung bzw. AUfforderung des Inhabers, und fliessenden Verkehr macht die Grün/Weiße Party Fraktion die bald Blau ist...(^^)

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Wilko Wiedemann
Damit könntest du dir dann allerdings auch gehörigen Ärger einhandeln.

Naja, natürlich erhält derjenige auch einen Zettel, mit dem Hinweis wo er klingeln soll. Wenn er dann das Pannendreieck bezahlt hat, dann fahre ich natürlich weg.

In den beiden bisherigen Fällen hatts noch jeder bevorzugt zu bezahlen, anstatt die Sache via die Polizei zu regeln.

Aber eben, seit der Parkdienst schaut, hat sich das Problem sozusagen geregelt und seit der Laden im Erdgeschoss geschlossen wurde, sind die Parkfelder eh immer leer. Allerdings hats diese Woche ein Zürcher geschafft, von sechs leeren Feldern ausgerechnet mein reserviertes zu nehmen ;)

 

Gruss

 

Wilko

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Naja, natürlich erhält derjenige auch einen Zettel, mit dem Hinweis wo er klingeln soll. Wenn er dann das Pannendreieck bezahlt hat, dann fahre ich natürlich weg.

 

Trotzdem kannst du da reichlich Ärger kriegen, da das trotz allem nicht deine Stellfläche bzw. dein Eigentum ist. Auch wenn du für die Genehmigung ne Art Miete/Pacht bezahlst, kannst du damit nicht automatisch machen was du willst - und Zuparken ist streng genommen ne Eigentumsverletzung, weil der andere sein Eigentum nicht mehr nutzen kann. Das Recht am Eigentum schließt nämlich auch die Nutzung ein, und falls du da an einen klagewütigen Zeitgenossen gerätst, hilft dein Zettel leider überhaupt nichts... ;)

 

Man kann sich sogar strafbar machen, wenn man sich für jemanden in eine Parklücke stellt (als Person zu Fuß z.B.) und so den Platz freihält, ganz besonders gilt das noch auf öffentlichen Parkflächen, weil da jeder ein Recht hat, zu parken...

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Wilko Wiedemann

Schon klar Henning, bin ich mir alles bewusst. Aber da der Andere auch klar ein Vergehen begeht, kommt er eben auch flach heraus und desshalb wählen die Fehlbaren dann den einfachen Weg und klingeln :)

Wie gesagt wähle ich diese Alternative nur bei ganz dreisten Parkern. Ich könnt die Karre ja auch einfach behördlich abschleppen lassen. Aber auch in der Schweiz fühlt sich für sowas um drei Uhr in der Nacht selten eine Behörde zuständig :D

 

Gruss

 

Wilko

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In D. wäre die Nummer mit dem Zuparken Nötigung und Abschleppen von privatem Grund ist das persönliche Hobby des Eigentümers/Mieters des Grundstückes. Selbst bei unserem Innenhof, der zugelich Feuerwehrzufahrt ist, müssen wir als Eigentümergemeinschaft zunächst in Vorkasse gehen und hoffen, dass der Falschparker ohne großes Mucken zahlt. Eher gibt es da einen Bußgeldbescheid von der Feuerwer zu unseren Lasten, wenn die Feuerwehrzufahrt oder das Treppenhaus (das mit Kinderwagen) zugeparkt ist.

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Wilko Wiedemann

Tja, das ist eben das Problem, die Umtriebe für den Eigentümer sind meistens wesentlich höher, als für den Falschparker, darum lohnt es sich eben meistens nicht, überhaupt etwas zu unternehmen. Solange noch ein anderes Parkfeld frei ist, ists mir oft auch wurscht und ich belasse es bei dem Zettel.

Aber eben, wie schon erwähnt, die Kontaktaufnahme mit dem CVerkehrsdienst war das bis jetzt die wirkungsvollste Massnahme und ist zu empfehlen, wenn man diese Möglichkeit hat.

 

Feuerwehrzufahrt

Da kümmert sich bei markierten Feuerwehrzufahrten hierzulande aber die Polizei darum.

 

Gruss

 

Wilko

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Da kümmert sich bei markierten Feuerwehrzufahrten hierzulande aber die Polizei darum.
Hier bei uns nur, wenn es eine öffentliche Straße ist, aber eben nicht auf dem Privatgrundstück.
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Wilko Wiedemann

Dafür kannst du hier bei anderen, an und für sich grösseren Problemen nicht mit der Polizei rechnen :D

 

Gruss

 

Wilko

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Trotzdem kannst du da reichlich Ärger kriegen, da das trotz allem nicht deine Stellfläche bzw. dein Eigentum ist. Auch wenn du für die Genehmigung ne Art Miete/Pacht bezahlst, kannst du damit nicht automatisch machen was du willst - und Zuparken ist streng genommen ne Eigentumsverletzung, weil der andere sein Eigentum nicht mehr nutzen kann. Das Recht am Eigentum schließt nämlich auch die Nutzung ein, und falls du da an einen klagewütigen Zeitgenossen gerätst, hilft dein Zettel leider überhaupt nichts... ;)

 

Das ist noch das kleinere Problem. Schlimmer dürfte die Nötigung sein…

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Das ist noch das kleinere Problem. Schlimmer dürfte die Nötigung sein…

 

Zumal die allgemein sehr großzügig ausgelegt wird, ja da hast völlig Recht, damit ist man sehr schnell dabei.

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@ Wilko: Viel Spass nächsten Samstag beim Eventik. Dann kannst du dir eine Mannschaft von 3-Mann Parkdienst aufstellen :p:p:p

 

Gruess 100m wiiter rechts vo dir.:005:

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Wilko Wiedemann
Viel Spass nächsten Samstag beim Eventik. Dann kannst du dir eine Mannschaft von 3-Mann Parkdienst aufstellen

Einer reicht vollkommen und der wird garantiert da stehen :D

 

Eventik ist zum Glück immer einfach. Da lässt du den DJ den Deppen ausrufen und die Bullen patrouillieren eh den ganzen Abend ;)

 

Gruss

 

Wilko

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Hey Leute Mensch da habe ich ja ein Thema begonnen :-) ...

 

Das mit dem Ordnungsamt habe ich leider vergessen zu schreiben, tut mir leid.

 

Selbstverständlich habe ich auch schon öfters Bilder davon gemacht, ich weiß gar nicht mehr wieviele 50 bestimmt, und diese dem Ordnungsamt vorgelegt.

 

Vor einigen Tagen war ich noch mal beim Odnungsamt weil es mir langsam echt gegen den Strich geht, und siehe da, einer dieser Falschparker ist der Stadt und dem Ordnungsamt bekannt. Man sagte mir das ich mir darüber ab nun gar keine Gedanken mehr drüber machen sollte, da dieses nun an die Polizei abgegeben wurde, ich denke mal per Anzeige. Doch dieser Tag st bestimmt schon gute drei bis vier Wochen her und er steht gerade wieder dort.

 

Auf dem Ordnungsamt teilte man mir auch mit, dass wenn die Politessen nicht mehr im Dienst sind, das ich dann die Polizei rufen sollte, jo habe ich alles hinter mir. Die kommen ja erst gar nicht raus für sowas schauen dann doch lieber Fussball, wie letztens im Hintergrund gehört hatte :mad: und beziehen sich dann lieber darauf mir zu sagen, "...dies ist ruhender Verkehr dagegen können wir nichts machen!"

 

Na toll, jetzt Suche ich einen Weg, diesen "Ruhender Verkehr" durch eine Gesetzeslücke bei der Polizei irgendwie Nichtig zu machen.

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Hi Mike!

 

Schon der Ausdruck "Ruhender Verkehr" ist ein Widerspruch in sich!

Verkehr kann zwar zum Stillstand kommen, aber sicherlich nicht ruhen.

Verkehr ist menschenbezogen, sitzt also keiner in der Karre, ist es nur

ein Objekt am falschen Ort und hat nichts mehr mit Verkehr am Hut!

 

Ich würde also alleine wegen dieser Ausdrucksweise den Staat wegen Formfehler verklagen...:005:

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Hallo Mike

 

ich kann Dir leider nur aufzeigen wie es bei uns in der Schweiz rechtlich geregelt ist. Zur Anwendung kommen das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG), die Schweizerische Signalisationsverordnung (SSV), das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Schweizerische Obligationenrecht (OR).

 

Öffentliche Parkplätze sind weiss oder blau gekennzeichnet. Anwohner mit speziellen von der Stadt oder Gemeinde ausgestellten Parkkarten dürfen auf bestimmten PP parken. Länger parkierte Fahrzeuge ohne Bewilligung werden zuerst gebüsst, danach mit einem Radschuh versehen und letztendlich von der Polizei abgeschleppt. Die Abschleppkosten hat der Falschparker beim Auslösen bei der Polizei vor Ort zu bezahlen, die Busse(n) innert 30 Tagen.

 

PP für einen bestimmten Personenkreis (=privat) sind in der Regel gelb signalisiert (SSV). Sie können aber auch nicht oder andersfarbig markiert sein, wie z. B. rot, violet, grün, usw.

 

Muss man z. B. von einer Strasse über den Bürgersteig in einen Hinterhof oder auf einen Platz fahren, gilt er in erster Linie als Privat, ausg. er ist speziell öffentlich markiert. Ein solcher Platz stellt also auch ohne Markierung immer einen Privat-Platz dar. Dazu zählen auch Plätze an der Hauswand entlang und der gleichen. Es bedarf weder einer Verbotstafel noch einer Signalisation (SSV).

 

Parkiert jemand auf einem solchen Platz macht er sich der Eigenbemächtigung von Fremdeigentum strafbar (ZGB). Die Polizei (öffentliches Organ) ist nicht für solche Angelegenheiten zuständig, es gilt der Zivilprozess-Weg. Der Besitzer des Parkplatzes ist jedoch berechtigt, ohne gerichtlichen Entscheid, den Fremdling abzuwehren und entfernen zu lassen (Abschleppen). Sofern er der Mieter/Pächter/Besitzer des PP ist, ist das Recht 100% auf seiner Seite.

 

Ein Falschparker wird nie Recht bekommen, weil er, wie es das Wort schon selbst sagt, falsch parkiert und somit unberechtigt fremdes Eigentum in Besitz genommen hat.

 

Wie gesagt, dies gilt für die Schweiz.

 

Greez

 

Robby

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Hallo Mike

 

ich kann Dir leider nur aufzeigen wie es bei uns in der Schweiz rechtlich geregelt ist.

Tja, in D. darf nicht grundlos nur wg. Parken im Halteverbot etc. abgeschleppt werden, da muss schon eine Gefährdung hinzu kommen. Selbst bei Behindertenparkplätzen bin ich mir nicht sicher. Und eine Parkkralle gibt es auch i.A. nicht.

 

In unserem Rechtsstaat bleibt Nötigung immer noch Nötigung und die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss auch gewahrt beliben.

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In unserem Rechtsstaat bleibt Nötigung immer noch Nötigung und die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss auch gewahrt beliben.

 

In meinem Rechtsunterricht war das Zuparkieren auch noch Nötigung - und ich glaube nicht, dass sich das in den letzten 15 Jahren geändert hat.

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Ich würde also alleine wegen dieser Ausdrucksweise den Staat wegen Formfehler verklagen...:005:

Aaah, endlich, jetzt beginnt sich der Thread für Juristen zu lohnen :D :D

 

Nein, im Ernst, es gibt im Boden verankerbare und abklappbare Pfosten, die man abschliessen kann. Mit dem Hausbesitzer das Gespräch suchen, eine 50% Kostenbeteiligung vorschlagen und die Sache ist geritzt.

 

Dann kommen höchstens noch die dreisten Möppi-Fahrer und stellen den Bock trotzdem hin :009: :cool: :D

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