Zeder Geschrieben 1. Mai 2007 Teilen Geschrieben 1. Mai 2007 Hallo, Es gab schon mal eine ähnliche Frage, ist aber schon lange her und etwas anders formuliert. Deshalb hier meine Frage: Ist es erlaubt, Bilder vom Spotter-Corner für eigene, persönliche Verwendung *) runter zu laden. *) Damit meine ich zum Beispiel als Bildschirnschoner oder als Bild in einem (Word-)document usw. NICHT kommerziell. Wie steht ihr dazu? Vielleicht bin ich auch etwas naiv und andere machen das schon längst; sei's drum, die Frage sei gestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andi Beisswenger Geschrieben 1. Mai 2007 Teilen Geschrieben 1. Mai 2007 Für die private Verwendung würde ich sagen ist es definitiv erlaubt, du verkaufst es ja nicht weiter oder stellst es zur Schau. Ich bin zwar kein Jurist, aber in der Sache bin ich mir ziemlich sicher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jeremy Kaufmann Geschrieben 1. Mai 2007 Teilen Geschrieben 1. Mai 2007 Eigentlich sollte der Autor vor jedem Gebrauch gefragt werden. Es wird jedoch Niemanden interessieren, welche Bilder du als Bildschirmschoner verwendest... Willst du aber Flyer oÄ (etwas im grösseren Stil halt) würde ich nur schon aus fairness den Autor fragen, ob es in Ordnung ist:) Grüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mds Geschrieben 1. Mai 2007 Teilen Geschrieben 1. Mai 2007 Ist es erlaubt, Bilder vom Spotter-Corner für eigene, persönliche Verwendung *) runter zu laden.Ja, Rahmen des Eigenbrauchs.*) Damit meine ich zum Beispiel als Bildschirnschoner oder als Bild in einem (Word-)document usw. NICHT kommerziell.Ja, wiederum im Rahmen des Eigengebrauchs… die Beschränkung auf den Eigengebrauch gilt selbstverständlich nur für Bilder mit Werkcharakter; andere Bilder sind in der Schweiz nicht urheberrechtlich geschützt und dürfen entsprechend umfassend genutzt werden. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Viktor D. Geschrieben 1. Mai 2007 Teilen Geschrieben 1. Mai 2007 Wichtig beim konkreten Beispiel ist natürlich, dass du die Word-Datei nicht anderen zur Verfügung stellen darfst, das wäre eine unerlaubte Veröffentlichung. Ansonsten wurde alles schon richtig gesagt. Der Hinweis vom Martin auf die Eigenheiten des Schweizer Rechts ist wichtig, in Deutschland ist alles geschützt, in der Schweiz ist das wohl diskutabel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zeder Geschrieben 2. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 2. Mai 2007 Hallo, Danke für Eure Antworten. Habe es mir eigentlich so gedacht und ich bin nun 'beruhigt'. Fall für mich erledigt. :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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