DNovet Geschrieben 25. April 2007 Teilen Geschrieben 25. April 2007 Hallo liebe FF-User... Eigentlich hat sich das Benehmen der Hausverwalterin erledigt, da wir ja umziehen... Nur... Jetzt legt die olle ganz gross los, und es passieren Dinge, wie dass wir zum Beispiel Donnerstag-Abends ein Brief an der Türe finden, dass Sie Freitags die Wohnung potentionellen Nachmietern zeige, und wir daher anwesend oder den Schlüssel irgendwo zu hinterlegen hätten. Dass der Vermieter Zutritt verlangen kann, ist klar, speziell nochmals im Mietvertrag festgehalten und steht auch nicht zur Debatte. Was uns aber langsam auf den Kecks geht, dass wir anscheinend in einer Ausstellung wohnen müssen, da alle zwei Tage eine Führung ansteht, die dann auch dementsprechend kurzfristig angemeldet wird. Irgendwo muss doch etwas festgehalten sein, dass man sich eine anständige Zeitspanne zuvor anmelden muss, und dass die Wohnqualität nicht gross beeinträchtigt werden darf, oder? Für dringenden Rat wären wir sehr dankbar! Liebe Gruess vom Dani, der sich durchaus genötigt vorkommt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mds Geschrieben 25. April 2007 Teilen Geschrieben 25. April 2007 Was uns aber langsam auf den Kecks geht, dass wir anscheinend in einer Ausstellung wohnen müssen, da alle zwei Tage eine Führung ansteht, die dann auch dementsprechend kurzfristig angemeldet wird. Irgendwo muss doch etwas festgehalten sein, dass man sich eine anständige Zeitspanne zuvor anmelden muss, und dass die Wohnqualität nicht gross beeinträchtigt werden darf, oder? Ja, in Art. 257h OR. Diese zwingende mietrechtliche Bestimmung statuiert in Abs. 2 einerseits ein Besichtigungsrecht des Vermieters, hält in Abs. 3 aber auch folgendes fest:Der Vermieter muss dem Mieter Arbeiten und Besichtigungen rechtzeitig anzeigen und bei der Durchführung auf die Interessen des Mieters Rücksicht nehmen; allfällige Ansprüche des Mieters auf Herabsetzung des Mietzinses (Art. 259d) und auf Schadenersatz (Art. 259e) bleiben vorbehalten.Mietrechtlich korrekt wäre das rechtzeitige Vereinbaren von entsprechenden Terminen – beispielsweise während einer Stunde am Tag a und/oder während einigen Stunden am Tag b –, an denen die Besichtigungen stattfinden können, wobei auf Deine/Eure Interessen Rücksicht genommen werden muss. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 25. April 2007 Teilen Geschrieben 25. April 2007 Sali Dani, Vielleicht findest Du dieses Buch hier (Das Mietrecht in der Praxis) kurzfristig in einer Bibliothek (oder gleich fürs Bücherregal). Ich kenne nur den Band über das Medienrecht, der war allerdings Begleitlektüre in einer entsprechenden Vorlesung. Dieser war verständlich, praxisbezogen und juristisch fundiert geschrieben. Kann für das Mietrecht auch gelten (muss aber nicht, deshalb leihen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DNovet Geschrieben 25. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 25. April 2007 Hmm... Ok, soweit klar... Eigentlich nix neues... Für uns ist wichtig - da wir eh nur noch drei Wochen hier sind - ob da weitere Hinweise bestehen, was unter "rechtzeitige Vereinbarung" und inwiefern auf unsere Interessen bestanden werden kann? Wir sind gerne bereit die Wohnung zur Verfügung zu stellen, aber definitiv nicht dreimal pro Woche, damit jeweils ein einzelner Mieter pro mal durchgeführt werden kann... Wobei diese dann jeweils Absagen, da sie keinerlei Informationen zuvor bekommen - richtig, nicht einmal eine Broschüre - und damit auch nicht über die Bahnlinie 7m von der Hauswand wissen... Anstand würde mir als Vermieter gebieten, dass ich den Interessierten zuerst mal Broschüren zusende und die übrigbleibenden dann sammle und an einem Nachmittag pro Woche das Mietobjekt vorzeige - *nachdem* sie weiteres Interesse nach der Lektüre bekunden. Uns wird vorgeworfen, wir wären Dienstags telefonisch nicht erreichbar gewesen - die Mutter war bis Mittags zuhause und hat definitiv kein Klingeln gehört - denn am Mittwoch wäre eine Führung gewesen. Nun eben heute ein weiterer Brief an der Haustüre, dass Freitags und am darauffolgenden Montag eine Führung stattfindet (nein, nicht Frage oder Absprache, sondern Befehl) sowie Montags. Obwohl wir durch ein Brief klar bekundet haben, dass Donnerstags und Freitags keine Führungen möglich seien - Vater liegt mit Rückenmarkoperation im Spital - jedoch stände die Wohnung Montags sowie Dienstags zur Verfügung. *Dagegen* wollen wir uns wehren, nicht gegen die Führungen... Liebe Gruess, Dani Nachtrach: Martin, Danke für den Auszug! Nur leider sagt er uns eben nicht viel mehr, als schon im Mietvertrag vorhanden ist. Streng wörtlich genommen hält sich die Vermieterin dran. Nur stellt sich für uns die Frage, was denn noch zumutbar ist und was nicht. Mirko, auch dir Danke für den Hinweis. Leider steht mir in den nächsten 3 Wochen ungefähr folgendes Programm an: Schlafen, essen, arbeiten, essen, arbeiten, schlafen, essen, arbeiten, essen, arbeiten, noch wenig mehr arbeiten, schlafen, usw... Leider fehlt mir die Zeit für eigene Recherchen. Auch dir, Michael, vielen Dank für den Hinweis. Nur sind wir eben schon in gekündigtem Verhältniss, am 20.Mai ist die Putzkolonne bestellt. Das interessante ist, dass man uns unbedingt keinen einzigen Tag bei dem Kündigungstermin entgegenkommen wollte, wodurch die Wohnung ein Monat zwar bezahlt aber leer stehen wird. Warum muss man uns dann jetzt solchen Stress bereiten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gabriel-ZRH Geschrieben 26. April 2007 Teilen Geschrieben 26. April 2007 hallo dani ich habe unter folgendem link http://www.mieterverband.ch/fragen/index.php beim stichwort wohnungsbesichtigung folgendes gefunden: Frage: Der Vermieter will, dass ich den WohnungsinteressentInnen jeweils die Wohnung zeige. Es ist bereits klar, dass sich viele BewerberInnen melden werden. Muss ich nun immer auf Abruf anwesend sein? Antwort: Nein. Der Vermieter muss die Wohnungsbesichtigung so organisieren, dass Sie möglichst wenig belästigt werden. Dabei muss er auch Rücksicht nehmen, auf Ihren Terminkalender. Im Gegenzug müssen Sie auch eine gewisse Flexibilität zeigen und können nicht jeden vorgeschlagenen Termin ablehnen. Antworten und weitere Hinweise Thema: Zutrittsrecht des Vermieters Frage: Weil wir ausziehen, will unsere Vermieterin Wohnungsbesichtigungen durchführen. Sie hat angekündigt, der nächste Besichtigungstermin sei nächten Mittwoch um 15 Uhr. Gerade dann kommt mir das aber ungelegen, weil mir der Zahnarzt am Vormittag dieses Tages einen Weisheitszahn ziehen will. Was kann ich tun? Antwort: In diesem Fall muss die Vermieterin ihren Besichtigungstremin verschieben. Teilen Sie ihr mit, dann gehe es Ihnen nicht. Am besten schlagen Sie ihr gerade einen neuen Termin vor. Weiterführende Informationen: Artikel: Art. 257h OR Entscheid: zu Art. 257h OR ich hoffe es wird dir helfen :-) gruss gabriel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 26. April 2007 Teilen Geschrieben 26. April 2007 Gabriel ich finde 'Auszüge' von Interessenverbänden, sei es nun Mieter oder Vermieter, immer sehr problematisch. Die neigen dazu, Gesetze, Verordnungen und geschriebene Rechtspraxis auf ihre liebe Mühle zu drehen. Somit bekommst du von den Einen eine andere Antwort als von den Andern. @Dani, was sind schon drei Wochen? Ich würde mich da nicht ärgern, das Wetter ist zu schön. Baue dir ein eigenes Haus - und nicht geladenen Gästen bleibt der Zutritt verweigert. Gruss Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leroy Geschrieben 26. April 2007 Teilen Geschrieben 26. April 2007 Gabriel ich finde 'Auszüge' von Interessenverbänden, sei es nun Mieter oder Vermieter, immer sehr problematisch. Die neigen dazu, Gesetze, Verordnungen und geschriebene Rechtspraxis auf ihre liebe Mühle zu drehen. Somit bekommst du von den Einen eine andere Antwort als von den Andern. Aber was will man machen? In der Schweiz ist es vielleicht ähnlich wie bei uns. Grade hinsichtlich bei Rechtsfragen. Fragt man drei Personen, hat man vier Antworten. Irgendwo muss man doch anfangen um Antworten reinzuholen. :004: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FlyOli Geschrieben 26. April 2007 Teilen Geschrieben 26. April 2007 Hallo Dani Ich empfehle dir um sicher zu gehen mit dem Mieterschutz Kontakt aufzunehmen. Alle Infos findest du unter: http://www.mieterschutzschweiz.ch Die bieten dir eine Rechtsberatung an, auch telefonisch. Habe kürzlich davon gebrauch gemacht und war sehr zufrieden. Du bist umgehend mit einem Mietsrechtexperten verbunden welcher dir kompetent auf deine Fragen die rechtsgültigen Antworten gibt... Viel Glück und rasche 3 Restwochen. Gruess, Oli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gabriel-ZRH Geschrieben 26. April 2007 Teilen Geschrieben 26. April 2007 Hallo Heinz Ich gebe dir soweit recht und bin auch nicht der absolute Fan von gewissen Interessenverbände, jedoch stützt sich mein Link auf ein Bundesgerichtsurteil. Gruss Gabriel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DNovet Geschrieben 26. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2007 Vielen Dank an alle! Nachdem ich nun mal so alles mögliche assimilisiert habe, werde ich nun mal ein Brief aufsetzen... :) Natürlich wie es sich gehört mit einer Menge Zahlen und Absätzen und Querverweisen... ;) Sollte sich dann die Dame immer noch als renitent erweisen, einigermassen kultiviert mit uns zu verkehren, werden wir als weiteren Schritt einen Anwalt einschalten... Nochmals, vielen Dank! Ich hätte nicht gedacht, dass sich in so kurzer Zeit so viele Hinweise ansammeln würden... :008: Liebe Gruess vom Dani, schon fleissig an einem Zweiseiter tipselnd... PS@Heinz: Auch ich steh Statements von Verbänden eher skeptisch gegenüber. Solange sich aber darin Querverweise zu Quellen finden und der Text vor allem eine Interpretation davon anstatt einer Abhandlung/Verfälschung *und* zusätzlich die "Gegnerin" sich gross aufführt ohne Ahnung von der Sache zu haben, hab ich auch keine Hemmungen, ihr solche Reden aufzutischen. Und wenns denn auch nur darum geht, sie für die verbleibende Zeit mit solchen Statements auf Armeslänge zu halten... ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 26. April 2007 Teilen Geschrieben 26. April 2007 Hallo @Dani : werden wir als weiteren Schritt einen Anwalt einschalten... worum geht es?, habt ihr Stalker auf den Fersen oder seid ihr in der inneren Unruhe gestört, leidet ihr an Rechtszwang - oder aber habt ihr eventuell übriges Kleinvermögen? @Gabriel : jedoch stützt sich mein Link auf ein Bundesgerichtsurteil. nichts, aber auch gar nichts ist in Stein gemeisselt, was heute einen Richter findet, kann morgen gleich konstelliert bereits wieder anders beurteilt werden. Bundesgerichtsurteil kann oberstes und letztes Format sein, in anderer Argumentation gibts daraus bereits ein Neues, Zweites. Gruss Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasM Geschrieben 26. April 2007 Teilen Geschrieben 26. April 2007 Schreibe doch in den Brief, dass du in den verbleibenden Wochen um Rücksichtnahme bittest, ansonsten du den Mietzins eigenhändig kürzen würdest. Da du ohnehin ausziehen wirst, hat der Vermieter dann das Problem, dem Geld nachrennen zu müssen. Aber das würde ich nur tun, falls es dich wirklich nervt. Gruss, Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DNovet Geschrieben 26. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2007 Danke, Heinz, für die stilvolle Kränkung. Kannst es auch eine verdrehte Geisteshaltung nennen, aber mir gefällts nicht, wenn mir ständig einer wie ein Landvogt benimmt und ich dadurch nicht mehr in Ruhe wohnen kann. Vielleicht ändert sich deine Meinung zum Thema, wenn dir auch ständig alle zwei, drei Tage eine Truppe durch die Wohnung wuselt... Leider hab ichs halt noch nicht auf die Reihe gekriegt, über den Selbsthaltewert zu kommen, von wo an sich das Geld von selbst vermehrt und ich mir dadurch dann meinen geistigen Frieden erkaufen kann. Eher weniger liebe Gruess, Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Michael M Geschrieben 26. April 2007 Teilen Geschrieben 26. April 2007 (...) @Gabriel : nichts, aber auch gar nichts ist in Stein gemeisselt, was heute einen Richter findet, kann morgen gleich konstelliert bereits wieder anders beurteilt werden. Bundesgerichtsurteil kann oberstes und letztes Format sein, in anderer Argumentation gibts daraus bereits ein Neues, Zweites. Gruss Heinz Gibt es Beispiel(e) für diese sehr kritische Ansicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
D-EBIP Geschrieben 26. April 2007 Teilen Geschrieben 26. April 2007 @ Heinz: Der Mensch hat Rechte und Pflichten. Und wenn er seine Pflichten erfüllt, kann er auch auf seine Rechte bestehen, und darauf, dass andere diese zumindest respektieren. Ohne wenn und aber. Was ist daran verwerflich, seine eigenen (gesetzlich gedeckten) Rechtsinteressen durchsetzen zu wollen, und dabei im Notfall auch auf einen kompetenten Rechtsbeistand zurückzugreifen? Ich persönlich denke, es ist weitaus unschicklicher, auch die gröbsten Rechtsverstöße und Schikanen stillschweigend hinzunehmen, als für seine eigenen Rechte aktiv einzustehen. Deine Grundhaltung, die schon in einigen deiner Posts zum Ausdruck kam, scheint eher die desjenigen zu sein, der stillschweigend alles mit sich machen lässt. Ich hoffe doch sehr, dass ich mich da irre... Meine bescheidene Meinung dazu... ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 26. April 2007 Teilen Geschrieben 26. April 2007 Deine Grundhaltung, die schon in einigen deiner Posts zum Ausdruck kam, scheint eher die desjenigen zu sein, der stillschweigend alles mit sich machen lässt. Ich hoffe doch sehr, dass ich mich da irre... Make a 180 - meine bescheidene Meinung dazu... ;) Den Richter anrufen ist in vielen Fällen weder effizient bzw. effektiv noch eine pragmatische, praxisorientierte Art der Problemlösung. Dasselbe bei den Anwälten, nur dass es da noch mehr kostet (ausser bei Know-how-Insourcing ;) ). Man hat jedoch in einem Rechtsstaat vielfach keine andere Möglichkeiten, als sich so zu verhalten - aber nur, weil der andere sich denselben "Wa§§en" bedient. Gut finden muss man das noch lange nicht. Und unterstützen auch nicht in jedem sich bietenden Fall. An Danis Stelle würde ich auch einen geharnischten Brief ablassen. Schon nur um jemandem zu zeigen, wie man die Waffe genau brauchen sollte, mit welcher dieser fuchtelt. Da halten sich idR Aufwand und Ertrag die Waage. Es wäre doch lustig, am vereinbarten Termin einfach mal den Schlüssel von innen im Schloss stecken lassen und die Klingel vom Strom zu trennen und dazu eindeutige Geräusche zu verursachen :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DNovet Geschrieben 26. April 2007 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2007 Es wäre doch lustig, am vereinbarten Termin einfach mal den Schlüssel von innen im Schloss stecken lassen und die Klingel vom Strom zu trennen und dazu eindeutige Geräusche zu verursachen :D DAS nenn ich mal ein kreativer Lösungsansatz!!! :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
D-EBIP Geschrieben 26. April 2007 Teilen Geschrieben 26. April 2007 Make a 180 - meine bescheidene Meinung dazu... ;) Den Richter anrufen ist in vielen Fällen weder effizient bzw. effektiv noch eine pragmatische, praxisorientierte Art der Problemlösung. Dasselbe bei den Anwälten, nur dass es da noch mehr kostet (ausser bei Know-how-Insourcing ;) ). Ich hab nirgendwo aufgerufen, bei jedem Furz gleich vor Gericht zu gehen. Es geht nur darum, nicht pauschal alles auf sich sitzen zu lassen. Nen Brief in schön bestimmtem Tonfall zu schreiben ist ohnehin die sinnvollste Lösung, aber das sollte nix neues sein. Klar müsste man reichlich dumm sein, wollte man nun für ein noch für 3 Wochen bestehendes Mietsverhältnis ein Verfahren anstrengen - darauf zu kommen ist allerdings keine sonderlich intellektuelle Leistung, sondern ne reine Vernunftsabwägung. Was ich damit nur sagen will ist, dass man sich nicht scheuen sollte "im NOTFALL" (bitte lies nochmal genau was ich geschrieben hab, das wäre sicher nicht verkehrt) sich auch diesen Weg offenzuhalten. Ob man den Weg dann beschreitet steht auf nem völlig anderen Blatt Papier in einem weit entfernten Papierstapel. Das eine hat mit dem anderen nicht automatisch was zu tun, geschweigedenn mit Streitsucht, Rechtszwang oder sonstwelchen Dingen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 27. April 2007 Teilen Geschrieben 27. April 2007 Hallo, nochmal wenn man sieht, um welchen Shit das gemeine Fussvolk zum Anwalt und anschliessend zum Richter sputet, wird einem angst und bange. scheint eher die desjenigen zu sein, der stillschweigend alles mit sich machen lässt. grad und gar nicht, ich habe nur in all den vielen Jahren meiner Tätigkeit und damit vielen juristischen Auseinandersetzungen in eigenen und Kundenangelegenheiten erkennen gelernt, was wichtig ist, Sinn macht und auch erfolgsversprechend resultiert werden kann. Zudem verwalte ich selber mehrere Kundenliegenschaften und kenne die Haltung von Mietern, Wohnungsinteressenten und auch die der Eigentümer bestens. Auch aus diesem Grunde habe ich mich gefragt, um was es denn bei Dani genau gehe - und Dani, dies war weder verwerflich, noch angreifend und schon gar nicht verletzend gemeint, sondern einfach klar sachlich. Aber bitte, begebt euch wegen sowas in die Hände eurer Anwaltschaft, die freuen sich göttlich über solche 'Büetz', gibt wenig zu tun und trotzdem ein volles Honorar. Gruss Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eom Geschrieben 27. April 2007 Teilen Geschrieben 27. April 2007 @heinz: sei froh das wir hier in der schweiz leben. hier ist imho die klagewütigkeit ned so ausgeprägt wie ichs in deutschland erlebe. da wird man schon zT wegen forenpostings verklagt oä nene ich bin selbst ein gegner der dauerkläger aber manchmal muss man den weg gehen um zu seinem recht zu kommen in dieser ellenbogengesellschaft !! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasM Geschrieben 27. April 2007 Teilen Geschrieben 27. April 2007 Am besten man verhält sich korrekt, dann muss man auch keine Klagen befürchten. :009: Ist doch so wie beim Autofahren...wenn man sich an die Geschwindigkeit hält, muss man auch keine Geschwindigkeitsbussen befürchten... Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 27. April 2007 Teilen Geschrieben 27. April 2007 Hi Thomas, wenn Dich aber trotzdem jemand anklagt? Auch wenn Du im Recht bist? Bis das geklaert ist sitzt Du ganz schoen im Dreck, je nach Zusammenhang. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ThomasM Geschrieben 27. April 2007 Teilen Geschrieben 27. April 2007 Richtig, gar keine Frage...allerdings kostet das den Kläger ebenfalls jede Menge Zeit, Nerven und GELD. Und so willkürlich sind die Gerichte nun auch wieder nicht, dass sie einen grundlos angeklagten verurteilen... Gruss, Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.