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A380 Routeproving - mögliche Folgen für Teilnehmer


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

Wie z.B. Focus Online berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft gerade gegen zwei hohe Beamten wegen Vorteilsnahme im Amt, weil sie an einem Route-Proving-Flight mit dem A380 teilgenommen haben.

Nun mag man über die Hotelunterbringung und das Begleitprogramm streiten, aber dass die Personen, die über den Einsatz von Sky-Marshalls (Im Beamtendeutsch : Flugsicherheitsbegleiter) entscheiden, sich einmal ein Bild davon machen, wie es denn in einem Flugzeug mit zwei Decks so zugeht, wieviel Sky-Marshalls man braucht, wo sich Menschenansammlungen bilden, die als menschliche Schutzschilde misbraucht werden könnten, wo man im Flugzeug u.U. etwas verstecken, oder unbemerkt hantieren kann, das ist doch wohl mehr als wünschenswert.

Wollen wir denn allen Ernstes Beamte haben, die nur nach Aktenlage entscheiden ?

Klagen wir nicht alle täglich über die völlig weltfremden gesetzlichen Regelungen, mit denen wir leben müssen ?

 

Ich verstehe diese Gesellschafft mit ihrer Klagewütigkeit und ihrem Neid einfach nicht mehr.

 

Gruß

Ralf

 

Hm, beim Ändern kann man vergessene "h"s im Titel nicht mehr ändern...

Geschrieben

Den Status ermitteln können die Beamten auch, wenn das Flugzeug am Boden steht. Dazu braucht man nicht mitzureisen.

 

Gruss, Patrick.

Geschrieben
Den Status ermitteln können die Beamten auch, wenn das Flugzeug am Boden steht. Dazu braucht man nicht mitzureisen.

 

Gruss, Patrick.

 

Denke ich nicht. Denn dann sind keine Pax an Bord, man sieht die Flows nicht, man sieht nicht, wie die Passagiere agieren, nein, also ich denke, dieser praktische Einsatz war sicher keine schlechte Idee.

 

Wie's aussieht denke ich eher, dass hier wieder mal ein paar Neider den beiden Beamten den Flug misgönnen und sie jetzt in die Pfanne hauen.

Geschrieben

Naja, sagen wir mal so: Es sind schon Beamte mit 'schlimmerem' davon gekommen als mit einem Flug.

 

Kommt halt auch immer auf die Umstände an. Als ich im öffentlichen Dienst gearbeitet habe, hätte ich für sowas auf jeden Fall das OK meines Vorgesetzten gebraucht. Und wenn ich das gehabt hätte, hätte ich mich wohl auch abgesichert gefühlt.

Geschrieben

Ich wüsste auch nicht, was das mit "Bestechung" im Sinne von "Geschenke gegen bevorzugte Behandlung" zu tun hat. Was hat die Lufthansa davon, wenn der Chef der GSG9 beschenkt wird? Wird dann die LH bevorzugt behandelt, wenn gleichzeitig mehrere entführte Flieger befreit werden müssen?

 

Tippe auf das Gleiche wie Urs. Neider... :001:

 

Alex

Geschrieben

Da gibt es wirklich Handfesteres, als die Einladung zu einem Mitflug in einem Airbus A 380. Kürzlich vernahm ich folgende Geschichte: Ein Techniker wurde früh am Morgen in die Direktionsetage eines namhaften Konzerns gerufen, weil die Klimaanlage ausgefallen war.

 

Der Mann staunte nicht schlecht, als er auf der Teppichetage diverse Nadelstreifenträger (bei dieser Gelegenheit gänzlich vom edlen Tuch entblösst) mit ihren "Gästen" antraf. Bei Champagner, edlen Speisen und einem nicht knausrigen Aufgebot knackiger Girls, aalten sich diese in der ersten Morgendämmerung im firmeneigenen Whirlpool, um nach einer entspannenden Rundumbetreuung ihr honoriges Tagwerk zu beginnen. Dies etwas zu der Zeit, als ihre ersten Arbeiter gerade durch das Werkstor strömten, um am Fliessband die Maloche zu beginnen.

 

Ob sich innerhalb dieser illustren Gesellschaft auch Diener des Staates von ihrer stressigen Tätigkeit erholen durften, ist mir leider nicht bekannt.

 

Dietwolf:005:

Geschrieben

Zur Information nachfolgend der entsprechende Straftatbestand «Vorteilsannahme» im deutschen Strafgesetzbuch (Art. 331):

Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Der Versuch ist strafbar.

 

Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.

Man beachte das Zusammenspiel von Abs. 1 und 3.

 

Gruss,

Martin

Geschrieben
Zur Information nachfolgend der entsprechende Straftatbestand «Vorteilsannahme» im deutschen Strafgesetzbuch (Art. 331):Man beachte das Zusammenspiel von Abs. 1 und 3.

 

Gruss,

Martin

 

Martin,

 

ok, dann wäre die Frage, ob die beiden in offizieller Mission mit Genehmigung und Wissen der Vorgesetzten unterwegs waren oder nicht, was den Vorwurf der Vorteilsannahme betrifft.

 

Oder aber, ob die Teilnahme an diesem Flug der Forschung diente und damit Teil der Arbeit dieser Leute war, als Arbeitszeit galt und damit sich die Frage eh erledigt.

 

Ansonsten, wie stelle ich mir solche Dinge in Zukunft vor? Wie sollen z.B. Sicherheitsexperten in einer Passagierumgebung eines noch nicht zertifizierten Fliegers arbeiten, wenn nicht während Route Proofing?

Geschrieben
Ansonsten, wie stelle ich mir solche Dinge in Zukunft vor? Wie sollen z.B. Sicherheitsexperten in einer Passagierumgebung eines noch nicht zertifizierten Fliegers arbeiten, wenn nicht während Route Proofing?

 

Ganz einfach, in dem sich diese Personen bei der Fluggesellschaft melden und sagen, was sie denn wollen und dies auch ordentlich anmelden. Ich denke, es geht in diesem Fall nicht um das durchaus sinnvolle Sammeln von Erkenntnissen, das sogar als Arbeitszeit deklariert werden kann.

 

Aber wieso müssen sich die Beamten dabei als Ehrengäste einladen lassen, inkl. Rahmenprogramm etc.? Hier wird vermutlich der Hund begraben sein.

 

Dazu kommt dasselbe wie bei Flugunfällen: Solange man die effektive Anklage nicht oder nur verschwommen kennt, kann man es eh nicht beurteilen...¨

 

Gruss, Ernst

Geschrieben

Tach zusammen!

 

Als Staatsdiener kann ich am eigenen Leib erleben, wie sich die Schlinge der Vorteilsnahme von Jahr zu Jahr enger zieht.

Erlaubt ist fast nicht einmal mehr die Annahme eines 0815-Werbekugelschreiber für 1 EUR.

 

Wie lautet doch der alte Witz: "Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft" :p

 

Dass ich extrem korruptionsgefährdet sein soll, kann auch nur wieder so einem Politiker oder Hansel von Staatssekretär eingefallen sein...

 

Anlass sind halt die großen, spektakulären Fälle in Politik, Wirtschaft und auf höchster Verwaltungsebene.

 

Und genau so schätze ich den hier behandelten Fall auch ein.

Ist ja schön, dass Ihr es gut mit den Staatsdienern meint... :)

 

Aber ich persönlich glaube nicht wirklich daran, dass das Beurteilen der Sicherheit und das Sammeln von Erkenntnissen in der A 380 zur Tätigkeitsbeschreibung eines Herrn AL Bundespolizei oder Chef GSG 9 gehört!!!

 

Das geschieht doch eher auf der Arbeitsebene!

 

 

Aus diesem Grund mögen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durchaus berichtigt sein.

Zudem gilt die Korruptionsprävention und das Gesetz für alle Bediensteten im Öffentlichen Dienst!

Wenn die 'hohen Herren' eine Ausnahme bilden würden wäre dies ein Skandal!

 

 

Gruß

Michael

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