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Rwy in use auf "halb"-kontrollierten Plätzen


Tobias Meyer

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Hallo allerseits

 

ich habe den vergangenen Zürcher Feiertag zum Trainingsfliegen quer durch die Schweiz genutzt. Dabei erlebte ich wieder mal eine Première, an der ich noch rumstudiere:

 

Facts:

-LSGL Lausanne-Blécherette, Sektor E, ATIS gibt um 1300 LT die Information "A" aus, Rwy 36, angesichts der vormittäglichen leichten Nordostwindlage angemessen.

 

-problemlose Landung bei "no wind", Aufenthalt rund 1 Stunde. Während dieser Zeit langsamer Übergang zu einem Süd-Südwestwindchen, nach Windsack wohl so 3-5 kts.

 

-1 Maschine am Runden drehen, ein P-3, der sehr spät abhebt und ganz flach raussteigt. Verschiedene andere Maschinen die auch den Platz verlassen.

 

-Vor meinem Weiterflug im Büro die scheue Frage, ob es denn nicht langsam Zeit wäre, die Pistenrichtung zu drehen. Madame weigert sich vehement, erst wenn's über 5 kts gehe, werde sie das ATIS aufdatieren, es habe ja Traffic und es sei sicherheitstechnisch nicht zu verantworten jetzt zu drehen, und überhaupt wenn mir das Rückenwindchen Probleme mache, sei es wohl Zeit mit dem Fliegen aufzuhören (zur Erinnerung: Rwy 36 und das dahinterliegende Gelände steigt an). Den aviatischen Hintergrund der Dame kenne ich nicht.

 

-Nur durch Intervention eines lokalen Piloten der sich für mich einsetzt, willigt sie dann ein, die Information "B" mit Rwy 18 ins ATIS einzuspielen, alleine hätte ich das wohl nicht geschafft.

 

Frage:

Wie hättet Ihr Euch in diesem Fall verhalten ?

 

Die legale Situation ist ja wohl klar, ich und nur ich bin verantwortlich, und bei anderen GA Plätzen wäre die selbständige Wahl der Piste ja auch kaum ein Thema gewesen, deutliches Kommunizieren, warten bis Traffic weg oder sich ebenfalls umorientiert hat. Auch gehe ich davon aus, dass mein P28A-181, halber Tank, ohne Gepäck und nur mit mir an Bord das wohl geschafft hätte, dennoch habe ich mich unwohl gefühlt (primär weil ich das noch nie gemacht habe). Werde das wohl nächstens mal mit einem FI trainieren müssen.

 

Aber mal prinzipiell, wie sollen wir uns bei diesen "Hybrid"-Plätzen verhalten, die zwar formal unkontrolliert aber immerhin mit ATIS, womöglich auch FIZ ausgestattet sind, und dazu noch mit Leuten am Boden, die mit reichlich Selbstbewusstsein auftreten ? Ein Druckmittel gegenüber der Person im C haben wir ja kaum.

 

Danke für Eure Einschätzungen

 

Tobias

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Gast Hans Fuchs
Den aviatischen Hintergrund der Dame kenne ich nicht.
Sollte es die Flugplatzcheffin persönlich gewesen sein, dann würde ich sie als ausgezeichnete Pilotin bezeichnen, die den meisten von uns noch etwas vormachen könnte.

 

In Lausanne ist der Läm über der Stadt das Problem. Es gibt daher sicher Absprachen, solange wie möglich nach Norden zu starten. 4 Knoten Rückenwind ist sicher vertretbar, zumal dich der Rückenwind ja auch den Hang hochschiebt und so das Steigvermögen des Flugzeuges eher verbessert.

 

Der Pilot ist aber sicher der Verantwortliche in Bezug auf die Sicherheit seines Luftfahrzeuges. Wenn ihm die Rückenwindkomponente zu hoch ist, dann darf er nicht starten.

 

Ich persönlich würde auf einem Platz ohne viel Verkehr sicher auch gegen die angegebene Pistenrichtung starten, wenn es in meinen Augen die Sicherheit erfordert (ausgenommen diese Pistenrichtung wäre generell verboten). Dazu braucht es aber gute Sichten, extrem sorgfältiges Abhören des Funkes (Französisch!!) und dann auch die deutliche Bekanntgabe der eigenen Absichten am Funk. Das Abflugverfahren müsste so gelegt werden, dass man nach Takeoff möglichst sofort wieder aus dem Schussbereich kommt. Also Turnout entgegen jener Richtung aus der standarmässig eingeflogen wird.

 

Hans

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Spitfire Mk XIX

Ciao Tobias

 

Gratuliere, dass Du Dich durchgesetzt hast. Wie Du richtig schreibst, ist der Pilot besonders auf unkontrollierten Plätzen selber für die Wahl der Lande- bzw. Startrichtung zuständig. Je nach Gelände und Windsituation bestehen zusätzliche Informationen und Erfahrungswerte, wie beispielsweise in Ambri, wo talabwärts auch mit beträchtlicher Rückenwindkomponente noch gestartet werden kann. Dass man solche Informationen ernsthaft in Betracht zieht, scheint mir klar. Aber entscheiden muss man letztlich als Pilot und es gehört zu den vornehmeren Eigenschaften eines "Bordkommandanten", dass er sich gegen selbsternannte kleine Flugplatztyrannen oder Hobbyflugverkehrsleiter mit ungezähmtem Weisungsdrang durchsetzen muss. Hier darf man keine Auseinandersetzung scheuen und dem entsprechenden Flugplatzangestellten muss klar gemacht werden, dass er mit Anweisungen zur Pistenrichtung oder mit Freigaben, Verboten etc. über Funk seine Kompetenzen überschreitet und gefährliche Situationen provozieren kann. Wenn man solche Personen auf Ihren Aussagen behaftet, dann ist die Luft meist draussen. Ich habe das letzthin so erlebt: Auf einem nicht genannt sein wollenden unkontrollierten Schweizer Flugplätzchen wollte mir die aufgeplusterte Flugplatzbulldogge den Start auf Piste XY mit etwa 7 kt Rückenwind schmackhaft machen, d.h. genau genommen wurde mir der Start aus Lärmgründen auf dieser Piste befohlen. Mein Hinweis, dass es seit den Wright Brothers ein guter Brauch sei gegen den Wind zu starten, wurde als unwichtige historische Reminiszenz unter den Tisch gewischt und die Anordnung des risikoreichen Abflugverfahrens blieb bestehen. Zwei Kollegen, die ich auf dem Flugplatz getroffen hatte, standen dabei und ich nutzte sie als Zeuge in der Angelegenheit: "Ich werde jetzt so starten wie Sie mir befohlen haben. Die Herren da sind Zeugen, dass Sie diesen Befehl gegeben haben. Ich bzw. meine Angehörigen machen Sie haftbar für diese falsche Anordnung, zu der Sie im Übrigen gar nicht befugt sind." Der Flugplatzchef starrte mich einen Moment wütend an, fauchte "Ach lecken Sie mir doch am A..." und verschwand. Selbstredend, dass ich die nette Aufforderung nicht befolgt habe und schmunzelnd gegen den Wind gestartet bin;).

 

Mit vielen Grüssen Dan

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