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Digitales Flugbuch?


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Geschrieben

Das mit den Endorsements, die NUR im Flugbuch sind, ist so ne Sache! Ich hab doch die alten Dinger nicht bei mir, nur das aktuelle Log! Rampcheck in einem Heckrädler: "könnten Sie mir bitte in Ihrem Flugbuch zeigen, wer ihre Heckraderweiterung damals unterschrieben hat?" Tja, das war irgendwann mal 1880...ääähhhm 1980 glaub ich...

 

By the way: Ein Flugschüler MUSS sein Flugbuch immer dabei haben, aber was ist mit PPL (und höcherem)? Da steht das nirgends, ausser dass das Buch möglichst immer aufdatiert sein muss. Aber dabeihaben...NEIN!

 

Gruzz

 

Andreas

Geschrieben

By the way: Ein Flugschüler MUSS sein Flugbuch immer dabei haben, aber was ist mit PPL (und höcherem)? Da steht das nirgends, ausser dass das Buch möglichst immer aufdatiert sein muss. Aber dabeihaben...NEIN!

 

In Deutschland: Doch!

 

§120 LuftPersV sagt explizit, dass das Flugbuch bei Fluegen ausserhalb der Platzrunde immer mitgefuehrt werden muss, bei Fluegen in der Platzrunde auch am Flugplatz (nicht zu Hause) liegen darf.

 

Ist dann wahrscheinlich einer dieser kleinen aber feinen Unterschiede zwischen D und CH.

 

Florian

Geschrieben

For what it's worth: Ich habe soeben mein x-tes schweizerisches Flightlog vollgeschrieben und nun endgültig die Nase voll von dieser Zeitverschwendung. Ok, ich absolviere viel mehr Flüge als die meisten von euch hier. Bin nun über das Programm "mccPILOTLOG" gestolpert. Die Basisversion ist gratis. Kauft man das Produkt aber, die "Enterprise Edition" schlägt mit gerade einmal 69,- EUR zu Buche, so hat man viele weitere Funktionen, vorallem eine Anbindung an die Versionen für Tablets und Smartphones (iPhone&Co., Android, Windows), was das Loggen der Flüge unterwegs für mich einfacher gestalten wird.

 

Der Clou an der ganzen Sache: Man kann die Logs in zig Flugbuchformaten ausdrucken, unter anderem passend für die schweizerische Version und direkt ins Flugbuch kleben. Weiterhin kann man selbstgebastelte Excel-Logs importieren.

 

Klingt alles sehr gut, ich teste das Teil ab sofort.

 

http://www.mccpilotlog.net/

Geschrieben
In Deutschland: Doch!

 

§120 LuftPersV sagt explizit, dass das Flugbuch bei Fluegen ausserhalb der Platzrunde immer mitgefuehrt werden muss, bei Fluegen in der Platzrunde auch am Flugplatz (nicht zu Hause) liegen darf.

 

Ist dann wahrscheinlich einer dieser kleinen aber feinen Unterschiede zwischen D und CH.

 

Florian

 

Ich führe nicht nur mein aktuelles, sondern auch das letzte, voll geschriebene Flugbuch mit, weil sich in diesem alle Endorsements befinden (High performance, Type rating für JetProp, Biannual flight review). Man weiß ja nie, welche Bleistiftspitzer man bei einem eventuellen Ramp-Check antrifft. Gleiches auch für das alte Bordbuch mit den Einträgen der jeweiligen 100-h-Überprüfungen.

Das digitale Flightlog dient mir zur Übersicht über verbleibende Reststunden bis zur nächsten Kontrolle, den durchschnittlichen Treibstoffverbrauch, Infos über Zahl der Landungen, durchschnittliche Flugdauer pro Leg u.v.m. Und da man mit zunehmendem Alter immer nostalgischer wird, tippe ich auch noch meine ersten Bücher ein - ich freue mich auf die Statistik über die häufigst angeflogenen Flugplätze u.a.m. :008:

Geschrieben

Ich trage bei der Arbeit kein Flugbuch mit mir. Und dies wurde bei keinem Ramp-Check beanstandet. Entscheidend ist die Lizenz (die ja auf einen erfolgreich abgelegten OPC/LPC hinweist), das Medical und die korrekte Dokumentensammlung des Flugzeugs.

Geschrieben
Ich trage bei der Arbeit kein Flugbuch mit mir. Und dies wurde bei keinem Ramp-Check beanstandet. Entscheidend ist die Lizenz (die ja auf einen erfolgreich abgelegten OPC/LPC hinweist), das Medical und die korrekte Dokumentensammlung des Flugzeugs.

 

Kommt eigentlich auch auf die Lizenz selber an. Bei meinem alten Ö-Zettel war jeweils das Gültigkeitsdatum eingetragen.

Lustiges erlebt man mit einer FAA-Lizenz: Die meisten Sicherheitsbeamten haben dieses Ding im Scheckkarten-Format überhaupt noch nie gesehen. Wobei ich mich dann stets zur Bemerkung hinreißen lasse: "Das ist eine amtliche Pilotenlizenz der größten Luftfahrernation der Erde".

Nur die wenigsten verlangen einen Lichtbildausweis dazu, was jedoch notwendig ist, um die Identität des Besitzers zu prüfen. Auf der Lizenz steht ja nur der Name drauf.

Und eigentlich ebenso zwingend notwendig wäre bei der FAA-Lizenz ein Blick in das Flugbuch, ob die letzte Biannual-flight-review im Zeitrahmen liegt, denn sonst ist die Lizenz nicht gültig. Da fällt mir gleich wieder dieser mexikanische Lear-Cowboy ein, dessen Lizenz offenbar nie korrekt überprüft wurde.

Geschrieben
Ich trage bei der Arbeit kein Flugbuch mit mir. Und dies wurde bei keinem Ramp-Check beanstandet. Entscheidend ist die Lizenz (die ja auf einen erfolgreich abgelegten OPC/LPC hinweist), das Medical und die korrekte Dokumentensammlung des Flugzeugs.

 

Das ist auch (zumindest in Deutschland) ganz korrekt so. §120 LuftPers gilt ja auch nur für:

Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer, Luftschiffführer, Luftsportgeräteführer und Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder

Und für die steht eben nicht alles in der Lizenz, was berechtigungsrelevant ist.

 

Florian

Geschrieben

Hmm, in meiner Lizenz steht drin, bis wann mein SEP gültig ist. Das wird ja wohl bei jedem PPLer identisch sein.

Geschrieben

Hmm, in meiner Lizenz steht weder drin, ob ich einen Flieger mit Verstellprop fliegen darf (okay, das Problem hast Du nicht, weil es Deine Falcon ja nicht mit Verstellprop gibt :005:) noch steht drin, wann ich die letzten drei Landungen gemacht habe und ob ich somit berechtigt bin, Passagiere mitzunehmen.

 

Florian

Geschrieben

3 Landungen? Das prüft eh keiner nach - wurde bei mir in den letzten 19 Jahren noch nie gemacht. Wenn ich privat fliege, habe ich mein Flugbuch zwar meist dabei, aber...

Geschrieben

Irgendwie komisch, dass wir alle nicht recht wissen, was nun stimmt und was nicht!!!

 

Z.B. die Technischen Akten eines Flugzeuges in eben diesem Flugzeug fliegend zu einer Kontrolle an einem anderen Platz zu fliegen, ist verboten. Die Akten müssen getrennt transportiert werden!!

 

Wie soll das SUST rausfinden, wieviel ich geflogen bin mit eben diesem Flugzeug, wenn beides (persönliches Flugbuch und Flugreisebuch) im Wrack verbrannt sind, nachdem ich das Fluugi noch verlassen konnte? Da wäre es doch gescheiter, wenn mein blaues oder graues oder grünes, in Leinen gebundenes Buch am Boden bleiben würde, oder?

 

 

Im Übrigen: auch wenn aus einem elektronischen Flugbuch die Seiten ausgedruckt werden, die aussehen, wie das vom BAZL rausgegebene blaue Buch: geht nicht, nicht akzeptiert! Weil: kann jederzeit gefälscht werden, wird in Bööörn / Yttingen behauptet. Diese Ansicht stammt wohl aus dem Tipp-Ex-Hasser Büro.

 

Nichts ist schöner als beim Bier am Stammtisch das Flugbuch zu komplettieren: Rechnen an sich ist schon schwöör, das 60er System noch schwörer, da häufen sich Fehler um Fehler...aber wenn man nicht mit 12 h 04min das SEPL zu erneuern versucht, rechnet eh nie jemand mal nach!!!

 

Hebed Sorg

 

Andreas

Geschrieben

Z.B. die Technischen Akten eines Flugzeuges in eben diesem Flugzeug fliegend zu einer Kontrolle an einem anderen Platz zu fliegen, ist verboten. Die Akten müssen getrennt transportiert werden!!

 

Interessant! Das wusste ich nicht. Gilt das nur in der Schweiz, oder auch in Deutschland? Falls ja: Wo steht das?

 

Florian

Geschrieben
3 Landungen? Das prüft eh keiner nach - wurde bei mir in den letzten 19 Jahren noch nie gemacht. Wenn ich privat fliege, habe ich mein Flugbuch zwar meist dabei, aber...
Wenn das Kind im Brunnen, bzw. das Wrack in der Botanik liegt, wird schon jemand nachprüfen, darauf kannst Du bauen!

 

Gruss

Philipp

Geschrieben
....Nichts ist schöner als beim Bier am Stammtisch das Flugbuch zu komplettieren: Rechnen an sich ist schon schwöör, das 60er System noch schwörer, da häufen sich Fehler um Fehler...aber wenn man nicht mit 12 h 04min das SEPL zu erneuern versucht, rechnet eh nie jemand mal nach!!!
Hey Müli,

Genau so isses! Drum mach ich es so (wie Du ja wahrscheinlich weisst) und in dieser Reihenfolge:

1.) Selbstgestricktes Excel Sheet auf dem iPad (Numbers heisst diese APP) mit den Zahlen füttern.

2.) Reality Check! Steht jetzt das da so drinn wie ich es meinte (man ist ja zu dumm zum schreiben und rechnen wenn noch zwei am selben Tisch palavern)?

3.) Den ganzen shit von Hand aus dem sheet ins blaue Ittiger Flugbuch übertragen, mit Kugelschreiber (immer noch dem gleichen seit FVS1).

 

Gruzz

Philipp

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich hab seit 1991 ein Excel-Flugbuch, das hat mein damaliges Luftamt anerkannt. Seit 2 Jahren habe ich LogTenPro auf dem Mac/iPad/iPhone. Ich drucke es halt für meine aktuelle Behörde (UK CAA) aus.

Endorsements sind jetzt im elektronischen Flugbuch. Einfacher geht's nicht mehr. Ich hab das einfach importiert.

Da gehen alle Auswertungen so schnell. Nach Flugplatz, Typ, Kennzeichen, 90 Tage, 12 Monate und was man alles braucht

Geschrieben

Dann wird es also im vereinigten EASA-Land in UK anerkannt doch in der Schweiz nicht. Interessant :-(

Geschrieben

@ Brufi

 

Heee! Echt? Seit FVS1 immer noch der gleiche Kuli im Gebrauch??? Der muss ja ein Tonnen-Tintenfass dran montiert haben. Wie schreibt's sich da so leichthändig? Staun!!!

 

P.S.: In den Waschmaschinen hat es, von tausenden von Hausmännern und -frauen bestätigt, Sockenfresser (die fressen immer nur einen eines Sockenpaars, sonst macht's dem Sockenfresser keinen Spass...).

 

Und auf dem Flugplatz hat's ganz klar einen oder mehrere KUGELSCHREIBER-FRESSER! (irgendwo hausen diese fiesen Dinger dort, vermutlich ganz in der Nähe der Drachenhöhle. Oder ächt in der Beiz? Chönnt au sii...)

 

Gruess Andreas

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

ahoi!

 

mal ne andere frage:

bin beim recherchieren auf

Flight Timer für iPhone gestossen (loggt flugzeiten mithilfe von gps).

hat jemand erfahrungen damit ?

 

viele grüße, pavel

Geschrieben

@Müli: Ersatzmine! Kann man käuflich erwerben.

Gruss

Philipp

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