jobr1ch Geschrieben 16. April 2007 Geschrieben 16. April 2007 heute gelesen im Fliegermagazin: Verfahren um den Alkoholflug 2er Piloten vom 13. April 2006. [...] Bei ihrer Notlandung in Frankfurt nach einem Irrflug wurde der Verkehr für 20 Minuten lahmgelegt[...] Der 67-Jährige Fluglehrer musste seinen CPL nach dem Vorfall nicht abgeben- obwohl er mit annähernd 3 Promille ins Cockpit gestiegen war Na dann Prost ! Zitieren
Juschi Geschrieben 16. April 2007 Geschrieben 16. April 2007 heute gelesen im Fliegermagazin:Verfahren um den Alkoholflug 2er Piloten vom 13. April 2006. [...] Bei ihrer Notlandung in Frankfurt nach einem Irrflug wurde der Verkehr für 20 Minuten lahmgelegt[...] Der 67-Jährige Fluglehrer musste seinen CPL nach dem Vorfall nicht abgeben- obwohl er mit annähernd 3 Promille ins Cockpit gestiegen war Na dann Prost ! Kannst du die Geschichte villeicht noch etwas mehr ausführen? Zitieren
CarstenB Geschrieben 17. April 2007 Geschrieben 17. April 2007 Kannst du die Geschichte villeicht noch etwas mehr ausführen? Voila: http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=fluglehrer+promille&sourceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8&lr=lang_de Zitieren
oldchris Geschrieben 17. April 2007 Geschrieben 17. April 2007 na ja solange er die Züp besteht.......:009: Zitieren
Thermikus Geschrieben 17. April 2007 Geschrieben 17. April 2007 na ja solange er die Züp besteht.......:009: Vielleicht bekommt der noch das Bundesverdienstkreuz, da er es geschafft hatte, mit 3 Promille oben zu bleiben. Dietwolf:) Zitieren
Leroy Geschrieben 17. April 2007 Geschrieben 17. April 2007 Oben bleiben dürfte einfach sein, heil runterkommen dafür umso schwerer. Zitieren
sirdir Geschrieben 17. April 2007 Geschrieben 17. April 2007 Krass finde ich ja nur, dass man bei der Sachen den Flugschüler viel strenger angepackt hat als den Fluglehrer, obwohl ja wohl die Verantwortung bei ihm gelegen haben dürfte. Zitieren
Torsten Meier Geschrieben 18. April 2007 Geschrieben 18. April 2007 Im Zusammenhang mit diesem Unfall http://versa.bmvit.gv.at/uploads/media/20030503_Katana_DV20_85067_01.pdf gab es die überraschende Erkenntnis, das zumindest in OE gar kein Grenzwert definiert ist. Dort wurde das bis dato mangels Bedarf einfach nicht reglementiert. Dazu gibt Googla das hier aus: "Zusammenfassung: In einer Gruppe klinisch gesunder, junger Männer wurde das Leistungsverhalten unter verschiedenen Alkoholdosen mit dem psychomotorischen Leistungsprüfer (Kugeltestgerät) gemessen. Durch die Art der erfaßten Kriterien und durch die Höhe der Anforderungen ermöglicht dieses Gerät, die Integrität wichtiger Faktoren der psychophysischen Tätigkeit Flugzeugführen zu prüfen. — Im Gruppenmittel (und bei allen Einzelpersonen) ergab sich eine signifikante Leistungsreduktion bei 0,15 (–0,25) Blutalkohol (BAK) in der Resorptionsphase, bei einem BAK-Plateau von 0,35 (–0,45) und bei 0,45 (–0,50) BAK in der Eliminationsphase, wenn 0,28, 0,56 oder 0,84 g Alkohol/kg Körpergewicht innerhalb von 10–15 min getrunken wurden und Leistung und BAK über 5 Std in regelmäßigen Abständen von 20–60 min gemessen wurden. — Unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen, die die Tätigkeit als Flugzeugführer an die Leistungsfähigkeit stellt, gestatten diese Befunde zusammen mit den bereits bekannten Ergebnissen der experimentellen Erforschung der Alkoholwirkung die Ableitung eines Gefahrengrenzwertes der Flugtüchtigkeit für die allgemeine Luftfahrt bei 0,15–0,20 BAK. Der bei der augenblicklichen Rechtsprechung geforderte Nachweis der Fluguntüchtigkeit dürfte bei 0,7 (unbedingte Fluguntüchtigkeit) generell gegeben sein, da der Grundwert der allgemeinen Fluguntüchtigkeit bereits bei 0,4–0,5 BAK anzunehmen ist. Nach den Grundsätzen der Flugsicherheit sind diese Richtwerte allerdings ein kaum zu verantwortendes gesetzestechnisches Zugeständnis. Die Leistungsminderung bei einem BAK-Plateau von 0,7 beträgt im Durchschnitt bereits 80% von derjenigen, die bei den gleichen Personen durch 0,5 g Hexobarbital (Evipan) hervorgerufen wird. Ein Flugverbot nach Alkoholgenuß (evtl. zeitlich gestaffelt entsprechend der Trinkmenge) ist daher auch für die allgemeine Luftfahrt zu fordern." aus Blutalkohol und Fluguntüchtigkeit Zeitschrift European Journal of Applied Physiology Verlag Springer Berlin / Heidelberg ISSN 1439-6319 (Print) 1439-6327 (Online) Fachgebiet Medizinund Biomedizin & Life Sciences Heft Volume 24, Number 3 / September 1967 DOI 10.1007/BF00693912 Seiten 254-267 SpringerLink Date Sonntag, 12. Dezember 2004 http://www.springerlink.com/content/l6t57813lj9j0084/ Zitieren
D-7813 Geschrieben 18. April 2007 Geschrieben 18. April 2007 Ich finde furchtbar, dass es eine Promillegrenze braucht, denn zumindest von Piloten hätte man erwarten können, dass sie so verantwortungsbewusst sind, und nur nüchtern, ohne einen Tropfen getrunken zu haben, ins Flugzeug steigen. :001: :001: Genauso dachte wahrscheinlich das Luftfahrtbundesamt (und deren Kollegen in Österreich), als keine genaue Regelung dafür getroffen wurde. Ich kann nur hoffen, dass dieser Vorfall dem LBA einiges zu denken gibt. Wenn nicht, sollte man wohl in kein Flugzeug mehr einsteigen, das man nicht selbst fliegt. :eek: :001: :001: :( Zitieren
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