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Reduktion JAR PPL(A) auf RPPL ?


jobr1ch

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Hallo, ich habe da ein Frage für Fluglehrer u. Experten:

 

ich besitze eine JAR PPL(A) Lizenz, fliege aber vorwiegend Ecolight, da ich diese Stunden aber nicht an die JAR PPL anrechnen kann, frage ich mich was eine Reduzierung der Lizenz auf eine RPPL (Eco) bedeuten würde.

 

Mit RPPL darf man ja grundsätzlich nicht in den Lufträumen C,D und zu kontrollierten Plätzen fliegen.

 

Wie ist das aber nun mit einem RPPL und einer gültigen Voice, kann ich damit überal hinfliegen (in CH) wo ich das mit JAR PPL kann oder gibts da Einschränkungen ?

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Hallo, ich habe da ein Frage für Fluglehrer u. Experten:

 

ich besitze eine JAR PPL(A) Lizenz, fliege aber vorwiegend Ecolight, da ich diese Stunden aber nicht an die JAR PPL anrechnen kann, frage ich mich was eine Reduzierung der Lizenz auf eine RPPL (Eco) bedeuten würde.

 

Mit RPPL darf man ja grundsätzlich nicht in den Lufträumen C,D und zu kontrollierten Plätzen fliegen.

 

Wie ist das aber nun mit einem RPPL und einer gültigen Voice, kann ich damit überal hinfliegen (in CH) wo ich das mit JAR PPL kann oder gibts da Einschränkungen ?

 

Drei Dinge braucht der Pilot, um mit einem Flugzeug nach den Regeln der JAR fliegen zu dürfen:

1. Ein gültiges Medical Certificate. Dieses bestätigt seine körperliche Tauglichkeit

2. Eine gültige Lizenz. Diese bestätigt, dass er mal die Theorie- und Praxisausbildung absolviert und die Prüfungen bestanden hat. Ist das erst mal geschehen, dann wird man sie fast nicht mehr los.

3. Ein gültiges Rating fürs Flugzeug.

 

Du kannst mit Deiner JAR PPL Lizenz soviel Eco-Lait fliegen wie Du willst, ist kein Problem.

Die Eco-light Stunden zählen einfach nicht für die Erneuerung des Class Rating SEP, aber das soll Dich ja nicht stören, Deine JAR PPL Lizenz bleibt trotzdem gültig.

Wenn dann irgendwann Dein CR SEP abgelaufen ist, dann darfst Du einfach nur noch Eco fliegen.

Solltest Du Dir die ganze Sache nach ein paar Jahren wiederum anders überlegen, dann machst Du halt dann das notwendige Training in einer Flugschule und den Class Rating Skill Test und dann hast Du es wieder.

 

Viele Grüsse

 

Philipp

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Gast Hans Fuchs
Die Eco-light Stunden zählen einfach nicht für die Erneuerung des Class Rating SEP...
Sicher?

 

Auf der Page des Microlight Verbandes steht:

 

Die Stunden auf Ecolight-Flugzeugen sind zur Verlängerung des Class-Rating RPPL-SEP oder RPPL-TMG voll anrechenbar! Die Anrechenbarkeit an die JAR PPL-SEP ist hingegen noch nicht möglich. ECO-Stunden müssen in einem separaten Flugbuch aufgeführt werden.

 

Hat sich offenbar noch nicht bis Schupfart herumgesprochen. :D

 

Hans

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Salü Joel

 

Ich denke die folgenden Hinweise und Links können deine Fragen beantworten:

 

Art. 57e

Der Träger eines beschränkten Privatpilotenausweises ist, sofern er die

Bedingungen von Artikel 15 Absätze 1 und 2 erfüllt, berechtigt, auf

schweizerisch immatrikulierten einmotorigen Flugzeugen mit Kolbenmotor,

welche für den Betrieb mit einer Einmannbesatzung zugelassen

sind:

a.nichtgewerbsmässige Flüge in den Lufträumen E, F und G

auszuführen sowie An- und Abflüge auf und von Flugplätzen

innerhalb von Kontrollzonen des Luftraumes D durchzuführen,

sofern er über eine Bewilligung der zuständigen Flugverkehrsleitstelle

des betroffenen Flugplatzes verfügt;

http://www.ecolight.ch/Images/RFP.pdf

 

 

AIC A 003/06 MAR 30:

Regulations concerning pilots:

Possession of the necessary pilot`s licence for flying the type of Microlight Aircraft in the country of registration. Entry into Control Zone (CTR) for landing and takeoff purposes requires a prior permission (PPR) from the corresponding traffic control authorities (as a rule, possession of a valid on-board radiophone operator's licence is a prerequisite).

Pilots who hold a recognised JAR or ICAO licence may fly microlight aircraft in Swiss airspace in accordance with the relevant Swiss provisions in the same way as normal registered aircraft.

http://www.ecolight.ch/Images/AIC.pdf

 

FAQ’s auf Ecolight-Webseite

http://www.ecolight.ch/NewFiles/CCEA2.html

 

Mir ist bis jetzt kein Fall bekannt, wo ein Flugplatz ein Ecolight abgewiesen hat. Bei kontrollierten Plätzen ist nebst dem RPPL-ECO oder einem ausländischen UL-Schein natürlich die Voice nötig. Tabu ist hingegen ohne JAR-PPL der Airspace C, was den durchschnittlichen Hobbypilot sicher nicht stören sollte. Merke: In der Schweiz werden Ecolights und die zugelassenen ausländischen Ultralights als FLUGZEUGE angesehen.

 

Alles klar oder doch nicht?

 

Gruss Toni

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Genau, Hans,

darum ja die Frage.

 

wenn ich meine JAR Lizenz auf RPPL reduziere, kann ich beliebig lang nur Eco fliegen und bin dann trotzdem noch berechtigt auch Cessnas u. Co. zu fliegen.

 

Behalte ich aber die JAR, verfällt mein SEP Rating und ich muss die Prüfung wiederholen wie Brufi gesagt hat.

 

Die Frage ist jetzt einfach, ob ich mit RPPL und Voice in der Scheiz gegenüber JAR irgendwo oder -wie benachteiligt bin ?

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Gast Hans Fuchs
Die Frage ist jetzt einfach, ob ich mit RPPL und Voice in der Schweiz gegenüber JAR irgendwo oder -wie benachteiligt bin ?
So hast Du gut auf den Punkt gebracht. Meiner Meinung nach ist die Antwort: NEIN, es sollte keinerlei Nachteile geben, denn ich interpretiere die Sache so, dass es die Voice innerhalb des ICAO oder JAR Ausweises ist, die Dir die Fähigkeit gibt kontrollierte Lufträume zu befliegen. Da es bisher? keine Nachprüfungen der Voice gibt, dürfte sie auch nicht verfallen.

 

Ein oberschlauer Jurist, der selber nicht fliegt, aber dafür am "falschen Ort" :D arbeitet, könnte natürlich immer noch auf eine andere Antwort kommen. Wer's genau wissen will, müsste also am "falschen Ort" :D mal nachfragen. Am besten und sicherheitshalber ohne bekanntgabe seiner Identität.

 

Hans

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