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Bundesrat beschliesst strafloses Meldewesen in der Zivilluftfahrt


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Geschrieben

per Zufall in der heutigen NZZ gefunden:

 

Angehörige der Zivilluftfahrt' date=' die mit einem Fehler die Sicherheit gefährden und dies den Behörden selber melden, bleiben künftig vor Strafe verschont. Der Bundesrat hat auf den 1. April das straflose Meldewesen eingeführt.

[/quote']

EDIT: '...künftig vor Strafe verschont...' gilt nicht in jedem Fall. Siehe gesamten Text und auch die Antwort von Hans.

Gast Hans Fuchs
Geschrieben
Das neue Meldesystem bietet denn auch nicht in jedem Fall Schutz vor Strafe. Das BAZL verzichtet nur unter zwei Bedingungen darauf, ein Strafverfahren einzuleiten: Erstens handelt es sich nicht um einen vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verstoss gegen Normen und Vorschriften, und zweitens hat das Amt vom Vorfall durch das speziell dafür eingerichtete Meldesystem Kenntnis erhalten.

 

Jaja, genauso wird man das total verlorene Vertrauen der Piloten und der übrigen Akteure der Schweizer Luftfahrt in die Aufsichtbehörde wieder zurückgewinnen.

 

Hans

Geschrieben

Das hat nichts mit Ver- oder Misstrauen zu tun, das ist einfach der lang fällige Schritt, den viele führende Luftfahrtnationen längstens getätigt haben. Natürlich wird man nicht in jedem Fall verschohnt, sonst könnte man ja immer, wenn man was ausgefressen hat, sofort einen Rapport machen und wäre fein raus. Aber es hilft, unentdeckte und potentiell gefährliche Situationen, Verhältnisse und Procedures zu entdecken.

 

Dani

Andi Rotorchopf
Geschrieben

Hoi zäme,

 

Eine solche Instanz ist in andern Ländern schon längst etabliert und absolut sinnvoll; man kann ein Vorfall anonym melden und muss sich nicht outen als einer der sich schlicht und einfach saublöd anstellt. Diese Instanz analysiert den Bericht und schaut ob sich eine für die Flugsicherheit nützliche Schlussfolgerung herausfiltern lässt und gibt entsprechende Empfehlungen heraus. (Nicht warten bis ein Flugunfallermittler darauf kommen muss)

 

Die Meldungen werden im BAZL organisatorisch unabhängig und getrennt von den Abteilungen bearbeitet, die mit Aufsichtsaufgaben und Strafverfahren betraut sind.

 

Es können auch Meldungen von Vorfällen gemacht werden die nicht zu einem Verstoss geführt haben müssen, aber gewisse Sicherheitslücken zu Tage brachten.

 

Z. B. Beim Heliskiing vom Hotel Steingletscher auf die Sustenlimi trat mir der Passagier neben mir mit seinem Skischuh, grad im Übergang vom Schwebeflug in den Reiseflug (Translation), auf den Stummel des Anschlusses für das Stick des Doppelsteuers und schlug mir damit mein Stick aus der Hand und in den vorderen Anschlag; der Heli wollte sich sofort auf den Kopf stellen aber glücklicherweise gelang es mir rechtzeitig den Stick wieder zu fassen und in Position zu bringen (zum Glück ist der Jet Ranger ein eher träges Gerät). Noch keine Entwarnung, denn keine Minute später schiebt der Passagier sein Skischuh unter erwähnten Stummel und blockiert nun damit das Steuer, der Heli nimmt die Nase langsam hoch doch ich kann nicht mehr drücken und schaue intuitiv in den Fussraum neben mir und entdecke die Ursache, lasse den Pitch los und schnappe mir sein Hosenbein und versuche das Bein nach vorn zu ziehen, doch mit der rechten Hand drücke ich immer noch und verklemme somit das Versenstück des Skischuhs und entgegen aller Reflexe musste ich Stick zurücknehmen damit der Skischuh entfernt werden und die Fluglage stabilisiert werden konnte. Auch ein Problem war, dass mit dem Passagier nicht gesprochen werden konnte aufgrund einer sehr starken Hörbehinderung (trug demzufolge auch kein Headset).

Ich schrieb damals ein Brief mit dem Vorfall (Vorfällen?) an ein Büro der kanadischen Flugsicherheitsbehörde, von welchen wir immer nützliche Bulletins erhielten (warum weiss ich nicht) und diese mir einzig bekannte Möglichkeit boten.

Ob daraus was wurde ist mir leider nicht bekannt.

 

 

Gruäss Andi

Gast Hans Fuchs
Geschrieben
Eine solche Instanz ist in andern Ländern schon längst etabliert und absolut sinnvoll
Unbestritten, aber ...

 

1. Darf es keine Wenn und Abers geben. Entweder ist es ernst gemeint, oder man schnüffelt uns aus, und entscheidet hinterher in eigener Sache, ob es grob oder nicht grob fahrlässig ist. Notfalls kann man sogar behaupten, man habe es andersweitig erfahren....

2. Daher dürfte die Stelle ganz sicher nicht beim BAZL angesiedelt werden. Ich denke das BFU wäre bei uns die richtige Stelle gewesen.

 

Wieder mal wurde eine durchaus sinnvolle Sache BAZL mässig ad absurdum geführt.

 

Hans

Geschrieben
Notfalls kann man sogar behaupten, man habe es andersweitig erfahren....

Nein, das wird wohl nicht möglich sein, solange die Meldung durch den Betroffenen innert 96 Stunden eingegangen ist.

Andi Rotorchopf
Geschrieben
Ich denke das BFU wäre bei uns die richtige Stelle gewesen.

 

Ich würde noch weiter gehen und die Instanz direkt dem Verkehrsmoritz unterstellen und als justizfreier Raum deklarieren, den es interessiert WARUM ein Vorfall eintritt und nicht dass.

Die garantierte Unabhängigkeit senkt die Hemmschwelle ein Vorfall zu melden,

gerade Jungpiloten, die eh noch nix verdienen und sich bei jeder Gelegenheit in die Luft scheuchen lassen müssen ohne sich wehren zu können. (Bei mir war es so)

Dies könnte den tatsächlichen Stand der Luftfahrt in der Schweiz darstellen und man wäre in der Lage die Hebel an den richtigen Stellen anzusetzen.

 

Sowas sollte auch für LKW- Chauffeure eingerichtet werden :eek:

  • 4 Monate später...
Gast Hans Fuchs
Geschrieben

Stellungnahme der Aerosuisse zum Meldesystem:

 

http://www.aerosuisse.ch/docsAero/Meldesystem_Stellungnahme%20zum%202.%20Entwurf%20-%2029.12.2006.pdf

 

Offenbar war ich nicht der einzige, der von der Sache in der vorgeschlagenen Art nicht überzeugt gewesen ist.

 

Beruhigend an der Geschichte ist, dass allen Unkenrufen zum Trozt die Luftfahrt Verbände zur Zeit tatsächlich auf dem Posten sind.

 

Hans

Andi Rotorchopf
Geschrieben

Hoi zäme,

 

Habe gedacht, dass dieses Thema geregelt sei:confused:

 

Skyguide ist hier offenbar in die Bresche gesprungen.

 

Sicherheitskultur und Meldesystem

Die Schweiz hat am 1. April 2007 das Prinzip des straffreien Meldewesens eingeführt. Mit diesem wird eine europäische Direktive umgesetzt, welche die Einführung eines straffreien Meldesystems von Vorfällen in der Zivilluftfahrt vorsieht. Das straffreie Meldewesen ermöglicht allen Beteiligten der Luftfahrt Vorfälle und Fehler zu melden, ohne dass sie administrative oder strafrechtliche Sanktionen befürchten müssen. Denn mit einer hohen Meldebereitschaft steigen auch die Grundlagen um die Sicherheit zu erhöhen.

 

 

Ich hoffe es wird auch so gehandhabt, wie es tönt

 

Gruess Andi

Gast Hans Fuchs
Geschrieben
Ich hoffe es wird auch so gehandhabt, wie es tönt.
Wenn ich mich nicht total täusche, wird es leider genauso gehandhabt, wie es das BAZL in seinem zweiten Vorschlag präsentiert hat und wogegen sich die Aerosuisse ausgesprochen hat.

 

Mir daher wurscht. Ich melde so garantiert nichts.

 

Hans

Andi Rotorchopf
Geschrieben

Hoi zäme,

 

Selbstverständlich sind Strafverfahren nach wie vor möglich, bei Grobfahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit. Bei Unfällen und schweren Vorfällen ist keine automatische Strafbefreiung möglich. Für solche Vorkommnisse besteht bereits eine Meldepflicht.

 

Wer bestimmt was schlussendlich ein meldepflichtiges Vorkommnis ist?

Da nach wie vor die Ungewissheit besteht, ob bei einer Meldung ein Eingeschriebener Brief ins Haus flattert, wird sich kein Pilot trauen ein Ereignis zu melden:mad:

 

Gruess Andi

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