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HELOG Super Puma down?


thiag

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Unglückspiloten von Zell mit "körperlichen Defekt"

 

Nach dem Flugzeugzusammenstoß in Zell am See, bei dem am 5. März acht Menschen ums Leben gekommen sind, wurde die Staatsanwaltschaft Salzburg am Donnerstagabend über ein erstes Untersuchungsergebnis der Gerichtsmedizin informiert. Demnach litten beide Piloten an einem "körperlichen Defekt", der eventuell zu einer Handlungsunfähigkeit geführt habe, erläuterte Staatsanwältin Feichtinger der APA...

 

http://www.kleine.at/nachrichten/chronik/384101/index.do

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  • 1 Monat später...

Hubschrauber-Absturz: Pilot benutzte falsche Flugkarte

 

07. Mai 2007

 

Zell am See (SN). Zwei Monate nach dem Flugzeugcrash mit acht Toten in Zell am See haben die Ermittler erstmals eine heiße Spur. Der Pilot des Schweizer Lastenhubschraubers hatte eine fehlerhafte Flugkarte an Bord.

 

Die von einem US-Unternehmen veröffentlichte Karte stimmte bei der vorgeschriebenen Flughöhe nicht mit den amtlichen Vorgaben überein. Das könnte laut Ermittlern dazu geführt haben, dass die Piloten keinen Verkehr in ihrer Höhe erwartet haben. Ein fataler Irrtum.

 

Die Karte der weltweit tätigen Firma soll mit der nächsten Ausgabe korrigiert werden. Eine Haftung schließt das Unternehmen übrigens aus.

 

Neben der Karte haben auch noch andere "menschliche Faktoren" eine Rolle bei dem Unglück gespielt. Ein technisches Gebrechen schließt die Unfalluntersuchungsstelle inzwischen aus. Sie will im Juni ihren Bericht vorlegen.

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@Hans:

Könntest du deine - ehm - deutliche Aussage auch irgendwie Begründen?

Ich bin jetzt nicht so im Fall drin, du scheinst da ein wenig mehr zu wissen als ich.

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kettlermartin

Hallo!

Hans:Ich kann da nur noch ein paar Ausrufezeichen dahintersetzen!!!!

dass die Piloten keinen Verkehr in ihrer Höhe erwartet haben
...?????

VFR ist immer mit Verkehr zu rechnen,das wäre schon grobfahrlässig sich hier auf irgendeine Karte zu verlassen.Würd mich bloss interessieren wer die Quelle für solch eine Information war,wahrscheinlich die gleiche welche dem Piloten schon einen Herzinfarkt andichten wollte......

Leroy: Das war mit angrenzender Sicherheit sicher nicht die Ursache,wenn, kann es ein kleines Teil der vielen unglücklichen Umstände gewesen sein,aber mehr nicht!

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  • 1 Jahr später...
Günter Reisner

Der Unfallbericht ist nun veröffentlicht:

 

ZUSAMMENSTOSS IN DER LUFT EINES MOTORFLUGZEUGES TYPE DV 20 UND EINES

HUBSCHRAUBERS TYPE AS 332 am 5. März 2007, um 09:53 Uhr UTC im Platzbereich des Flugplatzes Zell am See, Salzburg

 

DOWNLOAD

 

Günter :(

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Interessant zu lesen und für alle VFR-Piloten absolut relevant!

 

Kurz gesagt: Der Helipilot hatte auf der Karte eine Platzrundenhöhe von 3500ft abgelesen und daher auf 5000ft, seiner Flughöhe, nicht mit Verkehr gerechnet. Dazu kam wohl noch, dass beide Piloten woanders hinsahen als es nötig gewesen wäre.

 

Besonders bemerkenswert finde ich folgende Passage aus dem Untersuchungsbericht - gewissermassen ein Skandal!

1.18 Zusätzliche Angaben

 

Zutrittsverweigerung zur Unfallstelle für die Unfalluntersucher:

Anlässlich der Ermittlungen vor Ort ist es zu massiven Behinderungen der Ermittlungen der

Unfalluntersucher gekommen. Grund war ua eine einseitige Auslegung des UUG durch die

handelnden Justizorgane. Begründet wurde dies mit dem behaupteten Vorrang der eigenen

Untersuchungen gegenüber denen der Unfalluntersuchungsbehörde (entgegen der gesetzlich

vorgesehenen Parallelität der Untersuchungen und der Verpflichtung zur Kooperation

der beiden Institutionen).

Die Vorschriften des § 11 UUG, die eine optimale Erfüllung der Untersuchungstätigkeit ermöglichen

sollen, wurden durch die zuständigen Justizorgane missachtet.

 

Kommunikation der Behörden:

Es wurde wiederholt versucht mit den zuständigen Justizorganen in telefonischen Kontakt

zu treten, doch wurde die Herausgabe von Telefonnummern des zuständigen Staatsanwaltes

sowie des/der Untersuchungsrichter(s) verweigert.

Als problematisch hat sich in diesem Zusammenhang erwiesen, dass auf Grund der Verweigerung

der direkten Kommunikation der handelnden Justizorgane mit den Mitarbeitern

der UUB sämtlicher Informationsfluss über die beteiligten Exekutivkräfte laufen musste,

welche funktionsgemäß nicht über die notwendige Sach- und Fachkunde im Hinblick auf

Flugunfalluntersuchungen sowie auf die Rechtslage (UUG, ICAO-AIZ) verfügen.

Die Mitarbeiter der UUB haben ausschließlich im gerichtlich bestellten Sachverständigen

einen Ansprechpartner gefunden und konnten ausschließlich auf diesem Wege notwendige

Anliegen gegenüber der Justiz formulieren.

Ersuchen um Unterstützung gem § 12 Abs 1 UUG an die zuständigen Organe des öffentlichen

Sicherheitsdienstes wurden ignoriert.

Ein Bestehen auf die Erfüllung dieser Bestimmung bzw auf Amtshilfe gem B-VG hätte allerdings

zu einem Interessenskonflikt der Organe des Sicherheitsdienstes geführt.

 

Sicherung von Beweismitteln:

Die Wrackteile beider LFZ waren zwischen dem 08.03.2007, nachmittags, und der Zustimmung

zum Abtransport in den Sicherstellungsbereich der UUB durch das Landesgericht am

26(!).03.2007 – trotz mehrmaligen diesbezüglichen Ersuchens des Untersuchungsleiters -

nicht unter behördlicher Aufsicht.

Eine Beeinträchtigung hat es deshalb nicht nur durch die Verzögerung der Untersuchung

gegeben, sondern es kann die behördliche Aufsicht über die Beweismittel gem den Vorgaben

des Annex 13 des AIZ erst ab dem Eintreffen im Sicherstellungsbereich der UUB wieder

dokumentiert werden (Spuren von Schuhwerk auf der Tragfläche des MF, die nachweislich

bis zum 08.03.2007 noch nicht vorhanden waren).

Veränderungen an den Beweismitteln erschweren die Unfalluntersuchung erheblich, oder

machen diese unter Umständen unmöglich.

 

Urkunden, Dokumente:

Im Zuge der Ermittlungen wurden dem Untersuchungsleiter der UUB Beweismittel, wie

Niederschriften von Zeugenaussagen, das Vorliegen eines gerichtsmedizinischen Übergutachtens,

oder ein später gefundener LFZ-Teil nicht bzw erst sehr spät (anlässlich polizeilicher

Erhebungen gegen den Untersuchungsleiter!) übermittelt. Dies entspricht nicht den

Anweisungen über Behördenkooperation, wie sie einerseits das UUG vorsieht und andererseits

von Mitarbeitern der UUB gegenüber anderen Behörden ausgeübt wird.

 

Pressemitteilungen:

Durch voreilige und nicht substantiierte Presseerklärungen durch Justizorgane hinsichtlich

der möglichen Unfallursache wurden die Unfalluntersucher mit zahlreichen diesbezüglichen

Anfragen konfrontiert, was wiederum die knappen Kapazitäten der UUB unnotwendigerweise

zusätzlich belastet hat.

Diese Spekulationen haben sich ex post betrachtet durchwegs als falsch erwiesen.

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Gast Hans Fuchs
ein Skandal!
Dies wurde ja auch in diesem Forum, und sicher auch in andern frühzeitig erkannt und an den Pranger gestellt.

 

Was jetzt noch zu hoffen wäre, ist dass daraus tatsächlich die nötigen Konsequenzen gezogen werden, insbsondere auch die ganz persönlichen betreffen der damals das Verfahren obstruierenden Dame aus Salzburg.

 

Meine Rede damals war, "sofort zurück an die Köchtöpfe mit gewissen Frauen!" :)

Ich nehme gar nichts davon zurück.

 

Hans

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Hallo zusammen

 

Nach dem Studium des Unfallberichts hier meine 5 Cent...

 

Dass der Pilot "die falsche" Karte benutz hat, ist Bullshit. Diese Aussage der Presse belastet nur den Piloten. Richtiger wäre: Die benutzte Karte war fehlerhaft... da kann der Pilot nicht viel dafür.

 

Grundsätzlich leider ein "klassischer Unfall", eine Verkettung von unglücklichen Umständen. Keiner dieser Umstände alleine hätte zum fatalen Unglück geführt, doch in der Kette dann eben doch...

 

Die fehlerhafte Voltenhöhe auf der Karte hat sicher dazu beigetragen, dass die Ereigniskette nicht durchbrochen wurde. Ich für meinen Teil schaue schon anders aus dem Heli, wenn ich weiss, dass ich genau auf der Voltenhöhe fliege als wenn ich denke, ich sei 1500ft darüber...

 

Nicht zu vergessen die ausbleibende Positionsmeldung des Flugis über dem Meldepunkt. Auch dort wäre die Chance intakt gewesen, die Kette zu durchbrechen (mit einer genauen Positionmeldung inkl. Höhe...).

 

Dass man aus dem Puma nicht die beste Sicht hat, dürfte jedem klar sein der schon mal im Puma sass. Auch die Sicht aus einem sich im Steigflug befindenden Flugi ist nicht die beste - und da war noch der Sonnenstand...

 

Alles in allem liefs einfach saublöd... :( eine eindeutige Unfallursache gibts wohl nicht, nur viele Lehren für uns VFR-Flieger...

 

Gruss

Rolf

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  • 2 Wochen später...
Günter Reisner

Servus miteinander!

 

Die Kompetenzstreitigkeiten bei der Unfalluntersuchung haben natürlich auch bei uns für rege Diskussionen gesorgt.

 

Mag. Joachim J. Janezic (JJJ), Spezialist für Luftfahrtrecht hat dazu Folgendes publiziert:

 

Kompetenzabgrenzung zw. Unfalluntersuchungsstellen und Justizbehörden.

 

Kostenlose Registrierung erforderlich.

 

Günter :cool:

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  • 2 Jahre später...

Bei uns in der Firma ist ab und zu ein Maschinenmonteur. Heute war er wieder mal da, da am Trumpf-Laser wieder irgendwas nicht tat wie es sollte. Er hat sein Laptop voll mit Bilder des HB-XNE/D-HLOG, ein HELOG T-Shi und fliegt Modellheli. Nicht nur, er war Pilot auf dem Super Puma AS332 HB-XNE/D-HLOG und ich erfuhr eben von ihm, dass es diesen Heli nicht mehr gibt... So gab er mir die Immatrikulation und den Link zur FUS Austria.

 

Unter anderem stiess ich auf diesen Beitrag und auf einen Link zu Zell am See / Pinzgau wo der HELOG Puma mit der Katana zusammenstiess.

 

Und stosse darauf, nicht zu glauben...

 

Hubschrauber der Firma Knaus im Gebiet Dienten/Maria Alm im Pinzgau abgestürzt.

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