Silvio Gely Geschrieben 10. März 2007 Geschrieben 10. März 2007 ...Wäre das in einem solchen Fall, wie von Hans beschrieben, dann auch so, dass man das Erbe nicht antreten muss? Oder läuft das dann nicht auf Verschuldung hinaus?... Hallo Bernhard Es gibt auch in der Schweiz die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Dies kann aber auch dazu führen, dass man alles verliert. Wenn man das Erbe ausschlägt, hat man ja dann auch kein (oder bedingt) Anrecht mehr auf das Vermögen des Mannes. Als praktisches Beispiel könnte man eine Hoteliersfamilie nehmen. Der Mann erbt von den Eltern einen Betrieb. Er und seine Frau führen das Hotel. Der Betrieb ist deren Existenz. Schlägt nun die Frau - nach einem Unfall wie im Threat diskutiert - das Erbe aus, verliert sie zugleich ja auch das Hotel oder anders gesagt ihr Einkommen. Ich hoffe ich habe das als nicht Anwalt richtig erklären können. Gruss, Silvio Zitieren
Thermikus Geschrieben 10. März 2007 Autor Geschrieben 10. März 2007 Zurück aus den Winterferien, in denen ich das Merkblatt "Wichtige Aenderungen für Passagierflüge" von Dr. jur. Roland Müller (Rechtsanwalt und Fluglehrer) mehrmals gelesen hatte, komme ich zu folgendem Resultat: Die Ausführungen von Kollege Müller sind absolut klar und unmissverständlich. Sie sind - als bisher einzige diesbezügliche Lektüre - bestens dazu geeignet, Missverständnisse defintitiv auszuräumen und Klarheit zu schaffen. Bei unentgeltlichen Flügen (und auch allen anderen) - erstere sind ja mit Verwandten, Bekannten etc. üblich - zeigen die Versicherungsdokumente (die gehören ja auch zu den mitzuführenden Bordpapieren) schwarz auf weiss, mit welchen Summen das Flugzeug bzw. dessen Sitzplätze (z.B. durch den Vercharterer) versichert sind. Sind die Summen nach menschlichem Ermessen ausreichend, kann man mit gutem Gewissen einen Passagier mitnehmen - im anderen Fall lässt man es besser bleiben. Gruss - Dietwolf:009: Zitieren
Heinz Richner Geschrieben 10. März 2007 Geschrieben 10. März 2007 Beni weil eben genau eine klare Regulierung fehlt Es gibt einfach keine klare Regulierung, nirgens, in keinem Staat auf dieser Welt. Gesetze und Regeln sind dynamisch, umso mehr Juristen sich damit beschäftigen. Surfe mal ein bisschen durch die Urteile unseres Bundesgerichtes, da fragt man sich zuweilen, wie schon wieder hiess der geschrieben Gesetzes- oder Verordnungsartikel! Unsere Gesetze sind schon meilenweit entfernt von dem, was unser Zusammenleben auf dieser Welt wirklich benötigen würde. Es kann nur noch schlimmer kommen! Es kommt der Tag, an dem ich eine bezahlte Lizenz benötige, um mein WC benützen zu dürfen. Weit haben wir es gebracht, sehr weit:001: :001: . Gruss Heinz Zitieren
Mike Rider Geschrieben 10. März 2007 Geschrieben 10. März 2007 Mich als PAX würde nun aber interessieren (wie bereits im ersten Beitrag angeschnitten) was ich als Passagier eines nicht kommerziellen Fluges zu tragen bzw. zu versichern habe. Egal ob nun der Pilot diese oder die andere Versicherung bzw. Haftpflicht hat. Hoi werni afaik bist du in jedem Fall insofern versichert, als dass du Schadensersatz, medizinische Behandlung, etc. bekommst. Die Frage ist lediglich, wer hat die zu bezahlen: der Pilot oder die Versicherung. Gruess Michel Zitieren
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