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US IFR Ausbildung


Roger Harr

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Ich habe eine CH Privatpilotenlizenz, die ich in den USA validieren liess. Seit anderthalb Jahren besitze ich eine N registrierte Maschine. Welches ist der einfachste Weg zu einer US IFR Lizenz? Gibt es eine Möglichkeit eine amerikanische IFR Lizenz in Europa zu erwerben?

 

Roger

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Theorie kann man hier problemlos machen. Einfach lernen, sich ein Endorsement von einem CFI holen und dann die Prüfung z.B. in Egelsbach bei Frankfurt machen. Praxis kann man theoretisch hier auch fliegen, allerdings ist es meines Wissens seit ein paar Jahren nicht mehr erlaubt, die Prüfung außerhalb der USA zu machen, und da man sich natürlich im System auskennen muss um zu bestehen, musst die zwangsweise auch die Praxis drüben machen. Lohnt sich natürlich auch finanziell. Also, wenn du irgendwie 3 Wochen am Stück freimachen kannst, mach es unbedingt. Theorie hier, Praxis drüben Allerdings: Du musst sehr gut Englisch können, um es zu schaffen. Punkt.

 

Und: Du brauchst für Ausbildungen in den USA mittlerweile Visum und Background Check (ziemlich aufwendig).

 

Genauer steht's alles im Buch "Fliegen in den USA", das ich dir empfehle.

 

Gruß

Philipp

 

P.S. Ich gehe davon aus, dass du kein Schweizer IFR hast. Sonst könntest du die umschreiben, was allerdings auch einen Aufenthalt in den USA erfordert, aber zumindest kein Visum und Background Check.

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Besten Dank für Deine Hinweise. Ich habe eine eigene N-immatrikulierte Maschine. Da diese in der Schweiz steht, möchte ich natürlich möglichst viele Stunden auf dem eigenen Flugzeug machen. Das Ganze scheint nicht so einfach zu sein. Ich werde mir einmal das Buch besorgen.

 

Besten Dank

Roger

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Roger,

 

Philipp hat vieles schon geschrieben und ich hatte in diesem Thread auch schon einiges erklärt. Das Endorsement für die Theorieprüfung kannst du bei mir kriegen und ich versuche noch abzuklären, wer in der Schweiz (ausser mir) als registrierte Flugschule oder registrierter Fluglehrer TSA-konforme IFR-Ausbildung anbieten könnte. Die TSA (Transport Safety Administration) hat leider als Folge von 9-11 diesen Background-Check für ausländische Flugschüler eingeführt, d.h. du musst dich für ein IFR-Rating mit Foto und Fingerabdruck registrieren lassen und die TSA wird dann deine Ausbildung (hoffentlich) erlauben. Wenn du zufällig einen amerikanischen Pass hast, dann fällt der Background-Check dahin, auch das Visum. (A propos Visum: Das wird nicht immer so ernst genommen, d.h. ein Prüfungsexperte hat keine Verpflichtung, das Visum eines Prüflings zu checken.)

 

Ich offeriere gerne einen "Work-for-Beer"-Abend, um über Details, Voraussetzungen und die Möglichkeiten für ein IFR-Rating in der Schweiz zu plaudern - PN oder Email genügt.

 

Und übrigens: Falls du deine N-Maschine vermietest (und es nicht gerade ein F-18 ist), dann solltest du das vielleicht einmal publik machen, denn es gibt immer wieder Leute, die sowas suchen.

 

Heinz

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Heinz

 

Besten Dank für Deine zusätzlichen Infos. Ich habe eine SR22-G2 in Bern und eine US validierte CH-Lizenz. Die ganze Sicherheitsprüfung "durfte" ich schon für die Validierung meines CH PPL (A) absolvieren. Ich kläre im Moment ab, welchen Anteil der US IFR Ausbildung ich in der Schweiz machen könnte (und auch sinnvollerweise sollte). Fall-Back-Variante wäre dann eben ein JAR IFR.

 

Meine CIRRUS vermiete ich leider nicht, werde jedoch gerne auf Dein Angebot für ein Gespräch zurückkommen.

 

Herzlichen Dank

Roger

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Die ganze Sicherheitsprüfung "durfte" ich schon für die Validierung meines CH PPL (A) absolvieren.

 

Roger,

 

vielleicht haben wir da ein kleines Missverständnis. Für die Validierung braucht es keine Sicherheitsprüfung, sondern nur eine Überprüfung, wo sich die FAA beim BAZL rückversichert, dass mit deiner Lizenz alles in Ordnung ist. Damit wird lediglich eine einfache Betrugsmöglichkeit verhindert. Für IFR-Schulung hingegen braucht es eine Sicherheitsüberprüfung der TSA, die mit der FAA nichts zu tun hat. Das sind also zwei völlig verschiedene Dinge. (... und das Visum kriegst du allenfalls vom INS, was nochmals eine andere Behörde ist ...) Das klingt alles viel schlimmer, als es wirklich ist, man muss es einfach nur machen.

 

Schade, dass deine Cirrus nicht zu haben ist!

 

Heinz

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Hallo,

Praxis kann man theoretisch hier auch fliegen, allerdings ist es meines Wissens seit ein paar Jahren nicht mehr erlaubt, die Prüfung außerhalb der USA zu machen, ...

Mittlerweile kann auch wieder die gesamte Ausbildung ausserhalb der Staaten erfolgen. Das International Field Office New York der FAA authorisiert hierzu von Zeit zu Zeit Pruefer Pruefungen in Europa abzunehmen. TSA-Check und alle anderen Sachen verlaufen analog wie in den USA.

 

Im Mai ist dies zum Beispiel fuer den Erwerb der US-Segelfluglizenz (genauer PPL mit category rating glider) in Deutschland geplant. Sorry kein IR und keine 'airplane ratings'.

 

Gruss Axel

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Hallo Axel,

 

stimmt ... wobei FAA-Ausbildung eigentlich immer möglich war. Nur unmittelbar nach der Einführung der neuen TSA-Checks gab es für etwa zwei Monate Verwirrung und die erste Fassung der Regeln hat zwar Ausbildung ausserhalb der USA nicht prinzipiell verboten, aber faktisch verunmöglicht. Nach einem Hagel von Kritik an die Adresse der TSA (wo ich auch kräftig mitgemacht hatte), wurden die Regeln für ausländische Flugschulen nach und nach wieder gelockert und präzisiert.

 

Bei den Prüfungen bin ich nicht ganz sicher, aber es ist mir nicht bekannt, dass es da Einschränkungen gab. Es stimmt zwar, dass die FAA nach der Einführung von JAR ihre Experten aus Europa abgezogen hatte (mit Ausnahmen in Paris), was dann ein Vakuum erzeugte und Prüfungen praktisch verunmöglichte, ein einzelner Experte, der nicht dem N.Y. FO unterstellt war, konnte aber meines Wissens immer auf eigene Faust nach Europa kommen und Prüfungen abnehmen. Wie gesagt, 100%-ig sicher bin ich aber nicht; kann sein, dass du da zuverlässigere Informationen hast.

 

So oder so; es ist toll, wenn ihr das geplant im Mai hinkriegt!

 

Heinz

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Ich hatte mit einem SR22 Besitzer Kontakt. Er hat seine N-immatrikulierte Maschine auf einem französischen Flugplatz in der Grenzregion stationiert. Seine FAA IFR Ausbildung läuft so:

 

1. Theorieausbildung mit Selbststudium und Prüfung in Paris (sollte auch in Egelsbach möglich sein)

 

2. Schulung mit FAA Fluglehrer auf seiner Maschine im gewohnten europäischen Luftraum

 

3. Prüfung durch eine FAA Expertin aus Florida hier in Europa.

 

Ich gehe der Geschichte nach und suche vor allem Facts. Daneben sind wohl auch persönliche Kontakte notwendig. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

 

Roger

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Hallo Heinz,

Wie gesagt, 100%-ig sicher bin ich aber nicht; kann sein, dass du da zuverlässigere Informationen hast.

 

Als wirklich zuverlaessig tituliere ich lieber nur Infos die ich selbst erarbeitet habe. Nach Aussage von Peter Anders hat er aber bereits mehreren Flugschuelern zum FAA-IR verholfen, ohne dass die einen Fuss in die Staaten gesetzt haben und dies in den letzten Jahren nach 9/11. Er hat einen Pruefer an der Hand der von Zeit zu Zeit rueber kommt. Schade, dass das 'field office' in Frankfurt/Main sich nur noch um die 'mechanics' kuemmert und nicht mehr um Pilotenlizenzen.

 

So oder so; es ist toll, wenn ihr das geplant im Mai hinkriegt!

 

Der Pruefer ist einer der freien Examiner und wartet immer noch auf das 'go' der FAA. Leider prueft er nur Segelflug und somit sind ASEL ratings nicht moeglich. Aber ich bleibe dran.

 

Gruss Axel

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Der aktuelle Stand meiner Ermittlungen ob es möglich ist, die ganze FAA IR inkl. Prüfungen in Europa zu absolvieren ist wie folgt:

 

Auf der einen Seite habe ich drei konkrete Angebote bezüglich einer derartigen Ausbildung in Europa auf meiner eigenen Maschine.

 

Auf der anderen Seite sagen fast alle, dass es nicht möglich ist. Ich habe den deutschen "Guru" und Autor des Buches "Fliegen in den USA" Dr. Schwahn gefragt und von ihm die folgende Antwort erhalten:

 

Der Erwerb eines US- IR in Europa ist aus drei Gründen problematisch:

 

1) Als Nichtamerikaner müssten Sie im Besitz einer vollwertigen US- Lizenz sein, damit Ihnen die FAA die Prüfung abnimmt.

 

2) Die TSA (also wieder eine andere Behörde) verlangt von Nicht- Amerikanern eine Sicherheitsüberprüfung. Die geht nur über Flugschulen, die bei der TSA registriert sind. Diese Voraussetzung erfüllt jedoch kein freiberuflich tätiger US- Fluglehrer

 

3) Hierzulande (Deutschland) haben wir Flugschulzwang. Ich weiss nicht, wie die Schweizer Behörden das sehen, aber das deutsche Luftfahrt Bundesamt hat schon gegen Fluglehrer, die IFR Unterricht für US- Lizenzen in Deutschland erteilt haben Bussgelder von bis zu 3000 Euro verhängt.

 

Da Risiko erwischt zu werden gering ist, wird gegen 1) und 2) zwar öfters verstossen, aber es bleibt illegal.

 

Ich gehe allen Hinweisen nach, bis jetzt habe ich jedoch noch keinen Beweis, dass es legal möglich ist.

 

Roger

N138CR

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Hierzulande (Deutschland) haben wir Flugschulzwang.
Schweiz dito, soweit es sich um eine Ausbildung handelt, der eine amtliche Prüfung folgt.

 

Sicher aber kann der 2 jährliche JAR Übungsflug privat mir einem Fluglehrer abgehalten werden.

 

Hans

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Verstehe ich das richtig:

 

Falls ich eine JAR IFR Ausbildung machen würde, müsste demnach meine N138CR einer Schweizer Flugschule für die Dauer der Ausbildung "unterstellt" werden.

 

Die Ausbildung müsste zudem durch einen Fluglehrer mit JAR und FAA Lizenz durchgeführt werden.

 

Gibt es für JAR auf der eigenen N immatrikulierten Maschine noch weitere Auflagen?

 

Roger

N138CR

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Hmm, Herr Schwahn versteht eigentlich sein Business gut, hat aber sicher auch Interessenskonflikte und gewisse Zweifel habe ich da schon:

 

1) Als Nichtamerikaner müssten Sie im Besitz einer vollwertigen US- Lizenz sein, damit Ihnen die FAA die Prüfung abnimmt.

Das würde ich bitte Scharz auf Weiss sehen wollen (oder direkt einen potentiellen Examiner in den USA anfragen); in den USA ist/war das jedenfalls möglich und welches Gesetz oder welche Weisung (in welchem Wortlaut) soll das nun verunmöglichen?

 

2) Die TSA (also wieder eine andere Behörde) verlangt von Nicht- Amerikanern eine Sicherheitsüberprüfung. Die geht nur über Flugschulen, die bei der TSA registriert sind. Diese Voraussetzung erfüllt jedoch kein freiberuflich tätiger US- Fluglehrer

Kann so nicht stimmen, denn ich bin als freiberuflich tätiger US-Fluglehrer bei der TSA registriert. Auch hätte dann AxelH weiter oben gelogen, was ich aber nicht glaube.

 

3) Hierzulande (Deutschland) haben wir Flugschulzwang. Ich weiss nicht, wie die Schweizer Behörden das sehen, aber das deutsche Luftfahrt Bundesamt hat schon gegen Fluglehrer, die IFR Unterricht für US- Lizenzen in Deutschland erteilt haben Bussgelder von bis zu 3000 Euro verhängt.

Waren das in Deutschland JAR-Fluglehrer oder FAA-Fluglehrer, weil im ersten Fall könnte ich es vielleicht noch verstehen? Gegen welches Schweizer Gesetz soll man da genau verstossen, wenn man für ein ausländisches Rating "übt"? Schulzwang gilt sicher für JAR-Training für eine JAR-Lizenz, aber was genau soll daran illegal sein, wenn ein FAA-Instruktor mit einem lizenzierten Piloten fliegt und ihm sagt, er soll z.B. Heading 130 fliegen? Das müsste mir ein Schweizer Aviatik-Jurist (genau) beantworten. (Welches Gesetz soll z.B. gelten, wenn ein Schweizer mit einem deutschen FAA-Instruktor in Frankreich IFR trainiert?)

 

Nur meine spontane Meinung, bzw. ein paar Gegenfragen, die daraus noch beantwortet werden müssten, bevor ich das einfach so glaube.

 

@AxelH: Hat deine Flugschule vielleicht ein paar gute Antworten, bzw. Gegenargumente darauf?

 

Heinz

 

[Edit: Sorry, wenns etwas harsch formuliert ist, aber manchmal braucht es viel, mich von der einfachen Vernunft abzubringen.]

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Falls ich eine JAR IFR Ausbildung machen würde, müsste demnach meine N138CR einer Schweizer Flugschule für die Dauer der Ausbildung "unterstellt" werden.
Ja sicher weil JAR, wobei ich im Moment nun nicht weiss, ob man nicht HB immatrikulierte und speziell N Flieger überhaupt in ein Schweizer FOM einbringen kann.

 

Ich hatte grad kürzlich die gleiche Frage für einen Deutschen Gletscherflieger. Leider ist die Antwort noch nicht bis zu mir durchgedrungen. Ich poste sie sobald mir bekannt, wobei ein JA nicht automatisch bedeuten würde, dass es mit N Flugzeugen auch ginge, da die anderen Wartungsvorschriften unterliegen, als alle in jener Gruppe, die nun durch die JARs in gleicher Weise abgedeckt sind.

 

Hans

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Habe noch ein wenig herumgesucht, dafür muss man ja nicht unbedingt Jurist sein.

 

Ich denke dieser Artikel im Luftfahrtgesetz könnte zur Anwendung kommen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/748_0/a19a.html

 

Somit wäre dann eine IFR Ausbildung nach Regeln der FAA in gewisser Weise bewilligungspflichtig. Tönt aber an sich nicht schlecht, oder? Jetzt müsste man nur noch wissen, was gängige Praxis ist. Um ein Telefon nach oben wird man wahrscheinlich nicht herumkommen. Mein ständiger Rat bei Anfragen, deren Antwort einem nicht gefallen könnte: Einen andern vorschicken, der unverbindlich mit seinem Namen abtastet. :)

 

Hans

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Hallo nochmal,

 

bemerke gerade, dass ich mich in meinem letzten Beitrag sehr missverstaendlich ausgedrueckt habe. Der Hinweis mit dem Wert von Informationen bezieht sich auf meine eigenen Aussagen hier. Wollte damit in keiner Weise Heinz oder jemand anders zu nahe treten.

 

Ich habe telefonisch In Erfahrung gebracht, dass die IR-Ausbildung in D erfolgreich durchgefuehrt wurde. Da ich es nicht selber durchfuehrte, lass ich mich fuer die Aussage aber auch nicht an die Wand nageln. :-) Ich zweifle den Wahrheitsgehalt aber auch nicht an.

 

Die Aussage von Dr. Schwahn schaetze ich sehr, komme bei den Antworten aber sehr ins stutzen. Folgende Gedanken dazu:

 

1) Als Nichtamerikaner müssten Sie im Besitz einer vollwertigen US- Lizenz sein, damit Ihnen die FAA die Prüfung abnimmt.

 

Will ich nicht in Abrede stellen, aber wo ist dies geregelt? Habe bei meinen Anfragen bei der FAA noch nie so etwas gehoert. Oft weiss bei der FAA auch die Rechte nicht was die Linke tut, aber auch hier muss es etwas schriftliches geben. Ist es nicht ausdruecklich verboten, muss es erlaubt sein.

 

2) Die TSA (also wieder eine andere Behörde) verlangt von Nicht- Amerikanern eine Sicherheitsüberprüfung. Die geht nur über Flugschulen, die bei der TSA registriert sind. Diese Voraussetzung erfüllt jedoch kein freiberuflich tätiger US- Fluglehrer

 

Meines Erachtens falsch. Jeder Part 61 CFI, egal ob Amerikaner oder nicht, kann und muss sich sogar bei der TSA registrieren, wenn er fuer ein intiales PPL oder IR ausbildet. Ob ich dabei an einer Schule haenge oder nicht ist voellig zweitrangig. Sind also Lehrer und Schuler gemeldet sehe ich nicht, wo dies ein Problem machen soll und dies die Sache tangiert.

 

3) Hierzulande (Deutschland) haben wir Flugschulzwang. Ich weiss nicht, wie die Schweizer Behörden das sehen, aber das deutsche Luftfahrt Bundesamt hat schon gegen Fluglehrer, die IFR Unterricht für US- Lizenzen in Deutschland erteilt haben Bussgelder von bis zu 3000 Euro verhängt.

 

Ich glaube unbesehen, dass dies dem LBA ein Dorn im Auge ist, aber hier muss man mal ins Detail gehen. Geht es hier um einen N-reg. Maschine oder eine D-xxxx? Welche Berechtigungen hatte der Fluglehrer und seine Schueler? Wenn der Fluglehrer nach JAA- und FAA-Recht legal das Flugzeug fuehren und ausbilden darf, wo soll der juristische Aufhaenger fuer ein Bussgeld sein?

 

Gruss Axel

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Ihr seht nun alle den Konflikt! Die Problematik liegt vermutlich darin, dass es im FAA zwar irgendwo geregelt ist, es jedoch schwierig ist, an die aktuellen Regelungen heranzukommen. Vor allem nach 9/11 scheint einiges geändert zu haben.

 

Ich könnte mir auch vorstellen, dass beim BAZL mit der Integration des JAR noch Unsicherheiten vorhanden sein könnten.

 

Logischerweise haben - wie Axel es formuliert hat - weder das BAZL, das LBA noch die US Flugschulen ein Interesse an einer vollständigen FAA IR Ausbildung in Europa.

 

Eigentlich möchte ich ja nur auf eine sichere, legale und für mich effiziente (in der Reihenfolge) Art mein IFR machen. Dabei habe ich gewisse Auflagen, die dazu führen, es hier in der Schweiz machen zu wollen. Wenn es mit einem FAA IR geht wäre dies toll, andernfalls halt eben ein JAR IR auf meiner Maschine.

 

Heinz hat es mit seinem Ausdruck "schwarz auf weiss" vermutlich auf den Punkt gebracht. Ich werde nicht darum kommen, jemanden vorauszuschicken (danke Hans!) und beim BAZL und dem FAA konkret anzufragen. Das dümmste was passieren könnte, wäre, wenn ich eines Tages mit einem vermeintlich legalen IFR einen Unfall hätte und sich herausstellt, dass das IFR nicht legal ist.

 

Ich danke allen für Ihre geschätzten und wertvollen Inputs und freue mich auf jeden Fall auf die IFR Ausbildung.

 

Mit besten Grüssen

Roger

N138CR

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Hallo

 

Ich bin hierbei kein Experte, die Aussage von Herr Dr. Schahn überrascht mich aber.

 

Ich habe vor ein paar Jahren bei „Herrn Dr Schahns Flugschule“ in Florida und auf seinen Rat hin ein US IFR Rating auf eine CH/ICAO PPL Valliderung erlangt.

 

In der Valliderung wurde eingetragen: IFR flight test past. Dese Vorgehen bedingt nicht eine JAR/ICAO IFR, mir wurden die Flugstunden für meine CH/ICAO IFR aber angerechnet. Theoretisch hätte ich nur den written und practical Test machen müssen !Theoretisch!.

 

Außerdem gibt es einen FAA Written Test „instrument foreign pilot written test“ für Inhaber einer Ausländischen IFR Lizenz welche bei einer Validerungen kein pratical exam Bedarf (sieh Auszug aus dem FAA Q&A unten) und angeblich einfacher als der reguläre IFR test ist (noch einfacher?!).

 

Der Eintag bedingt aber einen Besuch bei einem FSDO und soviel ich weiss gibt es kein FSDO in Europa.

 

Ich sehe daher keine Grund warum man nicht nach JAR/ICAO in Europa schult und danach Dies als IFR Rating in die Valliderung entrangen lässt kann, ob dies sinn macht ist allerdings eine andere Frage, und um einen Besuch in den USA kommt man Wahrschlich nicht...

 

Q&A des FAA:

 

Question

I am a foreign pilot. How do I get a U.S. license (certificate) with an instrument rating?

 

Answer

Steps for obtaining a U.S. license with an instrument rating are below. If your foreign license has an instrument rating—You can obtain a U.S. license but we must verify your present license by checking with the civil aviation authority in the country that issued your license. You must fill out the "Verification of Authenticity of Foreign License, Rating, and Medical Certification" form and send it with the documents the form requires to:By MailAirmen Certification Branch, AFS-760P.O. Box 25082Oklahoma City, OK 73125-0082By FaxFax the form and required documents to:(405) 954-9922Confirmation of Your LicenseIt will take FAA about 45-60 days to confirm your license. We will send you a letter when it’s approved.Take the Written TestThe instrument foreign pilot written test is available at any computerized knowledge testing center that gives FAA written tests.Take These to Your Flight Standards District Office (FSDO)Contact an operations inspector at your local FSDO.You must bring:1. Your license 2. A current medical certificate 3. The confirmation letter from Oklahoma City 4. Another picture ID and 5. Results of the computerized testFees in the United StatesThere is no fee if you are applying in the United States.Fees in a Foreign CountryIf you are applying in a foreign county you will need a check or American Express travelers check made payable to FAA for $68.00 (U.S. dollars).Invalid Medical Certificate InformationIf your License and Medical Certificate are ONE Document--You must revalidate the medical portion in your country of origin before you apply for your U.S. license.If your License and Medical Certificate are SEPARATE Documents--You may be able to get a U.S. medical certificate. Contact a U.S. aviation medical examiner.

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Besten Dank auch für diesen Input

 

Gerne möchte ich Euch alle über den aktuellen Stand meiner Abklärungen aufdatieren:

 

Ich hatte mit verschiedenen Piloten Kontakt, die alle Elemente (Theorieausbildung und Test, praktische Ausbildung und Test) in Europa absolviert haben.

 

- Die Theorieausbildung kann im Selbststudium absolviert werden. Die Theorieprüfung ist in Frankfurt oder Paris möglich.

- Alle hatten einen europäischen Fluglehrer mit FAA Lizenz, welcher offiziell bei einer TSA registrierten Flugschule angestellt waren.

- Mehrere prüfungsreife Kandidaten haben für die praktische Prüfung jeweils einen FAA Experten eingeflogen (und die Reisekosten geteilt), jeweils einen Tag lang praktische Prüfung gehabt und dann auch bestanden.

 

Welche Abklärungen sind nun noch offen:

 

1. Fluglehrer, welche die Bedingungen erfüllen gibt es. Hier scheint wichtig zu sein, dass der Fluglehrer grosse Systemkenntnisse auf dem CIRRUS hat, da alle Evetualitäten mit Ausfällen in einem modernen Glascockpit an der Prüfung durchgespielt werden.

2. Es geht nun darum noch einen Experten oder eine Expertin zu finden.

3. Zudem steht die Antwort aus dem BAZL auf meine Fragen bezüglich Flugschulpflicht bei einer Ausbildung auf einer N-registrierten eigenen Maschine auf schweizerischem Hoheitsgebiet noch aus.

 

Wenn dies geklärt ist, kann es endlich endlich losgehen.

 

Manch einer wird sich fragen, wieso ich nicht einfach in die USA gehe und dort ein FAA IR nach Part 61 mache. Es gibt dafür folgende Gründe:

 

- Ich möchte nicht mindestens drei Wochen "Egoistenurlaub" ohne meine Familie machen, wenn diese mich im Alltag schon so wenig sieht.

- Ich kann in dem Luftraum schulen, in dem ich später auch fliege.

- Ich muss nicht in den USA eine Maschine für die Schulung mieten, während meine eigene Maschine in der Schweiz als "Hangar Queen" im Hangar steht.

 

Ich halte Euch auf dem Laufenden

Roger

N138CR

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  • 2 Jahre später...

Hallo

 

Weiss jemand wie es ist, falls man bereits ein JAR IR Rating hat und mit N Flugzeugen in Europa fliegen möchte?

 

Vorhanden: JAR PPL mit US Validierung

Zusätzlich neu: JAR IR Rating ohne US Validierung.

 

Darf ich damit nach wie vor in Europa auf N Flugzeugen nur VFR fliegen?

Was muss ich sonst machen, dass ich N Flugzeuge auch IFR fliegen darf?

 

Danke & Grüsse

 

Bruno

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Ich habe eine CH Privatpilotenlizenz, die ich in den USA validieren liess. Seit anderthalb Jahren besitze ich eine N registrierte Maschine. Welches ist der einfachste Weg zu einer US IFR Lizenz? Gibt es eine Möglichkeit eine amerikanische IFR Lizenz in Europa zu erwerben?

 

Roger

 

Hier findest Du eine gute Zusammenfassung über die Bedingungen für eine Ausbildung in den USA.

http://www.amfly.com/admission.htm

 

Ich habe (zum Glück) meine Ausbildung in den USA gemacht und mein VFR Schein in der Schweiz validieren lassen. Mittlerweile fliege ich nur noch N registrierte Flugzeuge und habe damit auch in der Schweiz keine Probleme.

 

Die IFR Ausbildung in den USA ist nicht zu unterschätzen, auch wenn das von vielen JAR Piloten anders gesehen wird. Der Vorteil (aus meiner bescheidenen Sicht) liegt darin, dass sich der Stoff ausschliesslich auf Gebiete beschränkt, die ein IFR Pilot wirklich sehr gut verstehen muss. So entfällt zum Beispiel die Theorie über das Auslegen eines IFR Anfluges gänzlich.

 

Die praktische Prüfung ist taff. Ich musste zum Beispiel einen DME ARC Approach fliegen bei dem der Experte plötzlich den Horizont abdeckte.

 

Alle 2 Jahre ist dann das BFR fällig. Die IFR Flugberechtigung erlischt auch wenn Du innert 6 Monaten nicht mindestens 3 IFR approaches geflogen hast. Dann ist ein Prüfungsflug mit einem Fluglehrer fällig.

 

Gruss Beat

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Hallo

 

Weiss jemand wie es ist, falls man bereits ein JAR IR Rating hat und mit N Flugzeugen in Europa fliegen möchte?

 

Vorhanden: JAR PPL mit US Validierung

Zusätzlich neu: JAR IR Rating ohne US Validierung.

 

Darf ich damit nach wie vor in Europa auf N Flugzeugen nur VFR fliegen?

Was muss ich sonst machen, dass ich N Flugzeuge auch IFR fliegen darf?

 

Danke & Grüsse

 

Bruno

 

Ich habe mich bei einem Fluglehrer und Freund in den USA erkundigt:

 

Du kannst eine N-registrierte Maschine nur dann unter IFR fliegen, wenn Du eine FAA IFR Originallizenz besitzt, oder eine FAA Validierung Deiner IFR JAR Lizenz.

 

Gruss Beat

 

Gruss Beat

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Die Antworten sind ja im Prinzip von Beat schon gegeben; eine kleine Ergänzung und eine Korrektur seien aber erlaubt:

Alle 2 Jahre ist dann das BFR fällig.

Das muss Bruno ja heute schon erfüllen, wenn er mit der validierten FAA-Lizenz unterwegs ist; ein IFR-Rating ändert daran nichts.

 

Die IFR Flugberechtigung erlischt auch wenn Du innert 6 Monaten nicht mindestens 3 IFR approaches geflogen hast. Dann ist ein Prüfungsflug mit einem Fluglehrer fällig.

Es sind sechs (nicht drei) Approaches, plus Holding, Intercepting und Tracking unter echten oder simulierten Instrumentbedingungen; IFR oder VFR spielt dabei keine Rolle (unter JAR gelten andere Bedingungen). Nachher ist noch kein Prüfungsflug fällig, sondern erst, wenn das Versäumnis nicht innert sechs Monaten anderweitig nachgeholt wird.

 

Um ein IFR-Rating auf eine validierte FAA-Lizenz zu kriegen muss man einen vereinfachten IFR-Theorietest machen und dann - leider - eine neue Lizenz, sprich eine neue Validierung beantragen. Wenn die heutige FAA-Lizenz den "English-Proficient"-Eintrag noch nicht enthält oder wenn es noch die alte Papier-Lizenz ist, dann ist eine neue Lizenz sowieso fällig (siehe auch hier).

 

-- Hene

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