loww Geschrieben 3. Februar 2007 Teilen Geschrieben 3. Februar 2007 klassenberechtigung könnte u.a. wie folgt verlängert werden: "(ii) innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung mindestens zwölf Flugstunden entweder in einer der beiden Klassen oder kumulativ in beiden Klassen insgesamt nachweisen, darin enthalten: (A) sechs Stunden Flugzeit als verantwortlicher Pilot, (B) zwölf Starts und zwölf Landungen, und © ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem FI(A) oder CRI(A). Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden." meine frage: müssen in der CH die 12 stunden _vor_ beginn des übungsfluges vorliegen, oder kann der übungsflug innerhalb der letzten zwölf monate vor ablauf der gültigkeitsdauer der berechtigung durchgeführt werden, ohne dass man vorerst die 12 stunden hat? man fliegt sie dann nach dem übungsflug und hat sie bei ablauf der berechtigung? wenn nicht, müsste man dann halt zusätzlich eine befähigungsüberprüfung machen. wie geht das bei euch? aus jetzt-auch-schon-JAR-FCL-territory OE wolfgang, loww, vie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wilko Wiedemann Geschrieben 3. Februar 2007 Teilen Geschrieben 3. Februar 2007 Hallo Wolfgang Der Übugsflug kann in den 12 Stunden enthalten sein und muss in den letzten 12 Monaten vor der Erneuerung gemacht werden. Wichtig sind die total sechs Stunden als PIC, wobei der Übungsflug auch als PIC-Zeit gilt. Umschulungen und Einweisungen gelten auch als Übungsflug, ergeben aber keine Zeit als PIC (Ausnahme sind die Solo-Flüge). Auch zwei Flüge mit FI oder CRI von bspw. einer halben Stunde, können als einstündiger Übungsflug gerechnet werden. Hoffe, geholfen zu haben. Gruss Wilko Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
loww Geschrieben 3. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 3. Februar 2007 Hallo WolfgangDer Übugsflug kann in den 12 Stunden enthalten sein und muss in den letzten 12 Monaten vor der Erneuerung gemacht werden. Wichtig sind die total sechs Stunden als PIC, wobei der Übungsflug auch als PIC-Zeit gilt. Umschulungen und Einweisungen gelten auch als Übungsflug, ergeben aber keine Zeit als PIC. Auch zwei Flüge mit FI oder CRI von bspw. einer halben Stunde, können als einstündiger Übungsflug gerechnet werden. Hoffe, geholfen zu haben. Gruss Wilko herzlichen dank für die rasche antwort. zusatzfrage: wenn sich dann die 12 stunden in den letzten 12 monaten bis ablauf der klassenberechtigung doch nicht ausgehen, muss der pilot dann aber eine befähigungsprüfung zusätzlich machen, da ja die anforderungen gemäß jar-fcl 1.245 ©(1)(ii) nicht erfüllt sind? mfg wolfgang, loww, vie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wilko Wiedemann Geschrieben 3. Februar 2007 Teilen Geschrieben 3. Februar 2007 Wenn die 12 Stunden Gesamtflugzeit, inklusive sechs Stunden PIC-Zeit (muss erreicht werden, auch wenn Gesamtzeit über 12 Stunden liegt) nicht erreicht werden, dann ist in jedem Fall eine Befähigungsprüfung, ein sogenannter Skill-Test, notwendig. Gruss Wilko Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 3. Februar 2007 Teilen Geschrieben 3. Februar 2007 als PIC (Ausnahme sind die Solo-Flüge). Auch zwei Flüge mit FI oder CRI von bspw. einer halben Stunde, können als einstündiger Übungsflug gerechnet werden. ah ja? Und wir haben extra nen längeren Flug gemacht, um auf die Stunde zu kommen, obwohl ich gesamthaft eh mehr Zeit mit FI hatte als sonst was... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
loww Geschrieben 3. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 3. Februar 2007 zusatzfrage: der lehrberechtigte bestätigt die durchführung im flugbuch, und füllt [zumindest bei uns in OE] ein formular aus das an's amt geschickt wird? bekommt der pilot dann einen neuen schein ausgedruckt in dem die daten für die klassenberechtigungen auf seite 3 des scheins aktualisiert sind? oder 'verlängert' der 'fluglehrer' die klassenberechtigung nur auf seite 4 des jarfcl scheins und die daten auf seite 3 des jarfcl-scheins (die ursprünglichen , damit abgelaufenen daten für die klassenberechtigung auf seite 3) bleiben unverändert - es gilt dann der termin auf seite 4 ? :003: liebe grüße wolfgang, loww, vie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 3. Februar 2007 Teilen Geschrieben 3. Februar 2007 der lehrberechtigte bestätigt die durchführung im flugbuch, und füllt [zumindest bei uns in OE] ein formular aus das an's amt geschickt wird? bekommt der pilot dann einen neuen schein ausgedruckt in dem die daten für die klassenberechtigungen auf seite 3 des scheins aktualisiert sind? Also so ist es bei mir gelaufen. Wobei, auf welcher Seite da aktualisiert wurde, das weiss ich nun nicht auswendig :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
loww Geschrieben 3. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 3. Februar 2007 Zitat Anfang von loww der lehrberechtigte bestätigt die durchführung im flugbuch, und füllt [zumindest bei uns in OE] ein formular aus das an's amt geschickt wird? bekommt der pilot dann einen neuen schein ausgedruckt in dem die daten für die klassenberechtigungen auf seite 3 des scheins aktualisiert sind? Zitat Ende von loww Also so ist es bei mir gelaufen. Wobei, auf welcher Seite da aktualisiert wurde, das weiss ich nun nicht auswendig Also so ist es bei mir gelaufen. Wobei, auf welcher Seite da aktualisiert wurde, das weiss ich nun nicht auswendig :) für mich zusammengefasst: 1) dein fluglehrer hat den übungsflug in deinem flugbuch bestätigt 2) ein formular zum übungsflug ging ans amt 3) das amt druckte dir einen neuen schein aus mit neuen daten für die nächste verlängerung der klassenberechtigung. hab ich deinen beitrag richtig verstanden? wolfgang, loww, vie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 3. Februar 2007 Teilen Geschrieben 3. Februar 2007 Wolfgang da kommt noch was kleines dazu. Du musst deine Stunden im Logbuch durch eine unabhängige, lizenzierte Stelle (meist Personen auf dem Flugplatz, C-Büro) bestätigen lassen, diese tragen dies dann auf demselben Formular wie die FI-Bestätigung ein. Das Luftamt druckt dir darauf die neu validierte Lizenz aus. So, nun hätten wir glaub alles. Gruss Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joh-k Geschrieben 3. Februar 2007 Teilen Geschrieben 3. Februar 2007 müssen in der CH die 12 stunden _vor_ beginn des übungsfluges vorliegen, oder kann der übungsflug innerhalb der letzten zwölf monate vor ablauf der gültigkeitsdauer der berechtigung durchgeführt werden, ohne dass man vorerst die 12 stunden hat? Bei meinem JAR-Flug unlängst bestätigte mir der FI lediglich "seinen" Teil des Formulars, den Rest konnte ich danach selbständig zusammenzählen und eintragen. Wären also meine Minimumstunden noch nicht erreicht gewesen, ( :D ) hätte ich mit dem addieren der Flugzeit und dem Abgeben zur Kontrolle im C-Büro einfach noch warten können. Wie Heinz sagte, der FI ist für den Kontrollflug verantwortlich, nicht für Dein Minimum. Gruss Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brufi Geschrieben 3. Februar 2007 Teilen Geschrieben 3. Februar 2007 Zitat von Wilko WiedemannAuch zwei Flüge mit FI oder CRI von bspw. einer halben Stunde, können als einstündiger Übungsflug gerechnet werden ah ja? Und wir haben extra nen längeren Flug gemacht, um auf die Stunde zu kommen, obwohl ich gesamthaft eh mehr Zeit mit FI hatte als sonst was... Das BAZL hat uns FI eingeschärft, dass der Traingsflug eine ganze h dauern muss. Jedenfalls eine ganze Stunde am selben Tag. Zählbar ist also ein Flug von A nach B von z.B. 35 min Block. Dann Debriefing, Briefing für den Rückflug, Kaffeepause, und dann Rückflug von B nach A, min 25 min Block. Nicht zählbar wäre z.B ein Einweisungsflug am Doppelsteuer von 45 min Dauer am Tag 1 und dann am Tag 2 noch ein solcher von 35 min. Der Rest wurde richtig wiedergegeben: Der Traingsflug kann irgendwann in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit des SEP Rating stattfinden und die Flugzeit des Traingsfluges zählt an die 12 h. Vorausgesetzt man fliegt ein Flugzeug, welches man bereits als PIC fliegen dürfte, zählt die Flugzeit des Traingfluges auch an die 6 h PIC. Gruss Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Net-Man Geschrieben 5. Februar 2007 Teilen Geschrieben 5. Februar 2007 Hallo! Ich habe eine spezielle Frage an Euch, denn ich komme dieses Jahr nicht zu all zu vielen SEP-Stunden und somit würde mein SEP ablaufen. Kann man den SEP verlängern wenn: - SEP expires 5. Nov. 2007 - mehr als 12h PIC auf SEP geflogen im Mai 2006 - Trainingsflug (1h) mit FI im März 2007 -> SEP dann gültig bis März 2009, da innerhalb von 12 Monaten 12h PIC + Trainingsflug ??? Wenn es die Möglichkeit gäbe die SEP-Expiration zu verkürzen (März statt Nov. 2007), sollte das Ganze möglich sein, aber geht das? Sollte ja vom Verstand aus gesehen schon gehen, denn dies wäre ja zu meinen Ungunsten. Wahrscheinlich geht das aus Bürokratiegründen nicht. Was meint Ihr? :confused: Vielen Dank für Eure Antworten En Gruess, Roman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joh-k Geschrieben 5. Februar 2007 Teilen Geschrieben 5. Februar 2007 Hoi Roman Es geht nicht aus Bürokratiegründen nicht, sondern weil es das Reglement anders sagt. Trainingsflug März 2007 ist i.O. Deine 12h gesamt, 6h PIC und 12 Starts/Landungen müssen ab dem 5. November 2006 absolviert worden sein. Beim Trainingsflug im März darfst Du einfach das entspr. Formular nicht vergessen! Vom FI bestätigen lassen und mit dem Übrigen ergänzen. Diese par Stündchen solltest Du doch noch zusammbringen innerhalb knapp 9 Monaten, oder...? Ansonsten, wenn nicht mal das "drinliegt" (warum auch immer) würde ich mir grundsätzlich überlegen, ob das Fliegen ohne FI überhaupt noch vertretbar ist. Gruss Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Haslivet Geschrieben 6. Februar 2007 Teilen Geschrieben 6. Februar 2007 Hallo Johannes Was du sagst stimmt auch nicht ganz. Annahme: SEP läuft am 7.11.2007 ab. 2. Annahme: du machst den Trainingsflug am 8.11.2007 und hast 12 Stunden vom 8.11.2006 bis 8.11.2007 dann kannst du das ganze Einschicken und erhälst eine Erneuerung ab 7.11.2007! :008: Gruss Theo P.S. jetzt gehts los. Ich habe aber gerade einen Kurs besucht wo dies erläutert wurde, falls es jemand interessiert kann ich die Kursunterlagen mailen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joh-k Geschrieben 6. Februar 2007 Teilen Geschrieben 6. Februar 2007 Hallo Wenn das CR am 7.11.07 abläuft, kannst Du Dir den Trainingsflug am 8.11.07 sparen, denn dann ist ein Skill-Test nötig. ;) Und falls Du den 8.11.06 meintest, sehe ich den Unterschied zwischen unseren Versionen nicht ganz...?! Gruss Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wilko Wiedemann Geschrieben 6. Februar 2007 Teilen Geschrieben 6. Februar 2007 Jedenfalls eine ganze Stunde am selben Tag.Zählbar ist also ein Flug von A nach B von z.B. 35 min Block. Dann Debriefing, Briefing für den Rückflug, Kaffeepause, und dann Rückflug von B nach A, min 25 min Block. So habe ich es eigentlich auch gemeint. Gruss Wilko Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Haslivet Geschrieben 6. Februar 2007 Teilen Geschrieben 6. Februar 2007 Hallo Und falls Du den 8.11.06 meintest, sehe ich den Unterschied zwischen unseren Versionen nicht ganz...?! Ja logo das hab ich gemeint. Nur mit dem Rest hab ich mich schlecht ausgedrückt: Du könntest den Trainingsflug am 8.11.2006 machen. Du hast 12 Stunden seit dem 8.11.2005 !!!!, dann hast du die Bedingungen erfüllt und kannst das ganze Einschicken. Du kriegst dann am 7.11.2007 !!! automatisch die Verlängerung!! Ich hoffe jetzt ist die Verwirrung perfekt. Gruss Theo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mike Rider Geschrieben 6. Februar 2007 Teilen Geschrieben 6. Februar 2007 Nene, afaik ist die Bedingung, dass du 12 Stunden 12 Monate vor Ablauf hast, nicht vor Trainingsflug. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joh-k Geschrieben 6. Februar 2007 Teilen Geschrieben 6. Februar 2007 Richtig, 12h / 6h / 1h / 12St.+L. innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf und nicht innerhalb der Lizenzgültigkeit, so habe ich es tatsächlich gemeint! According Michel. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Haslivet Geschrieben 6. Februar 2007 Teilen Geschrieben 6. Februar 2007 Sorry tut mir leid Es ist nicht so, dass die 12 Stunden im Jahr vor Ablauf des SEP sein müssen, sondern: Wenn man die Formulare einschickt, dann müssen in den letzten 12 Monaten 12 Stunden geflogen worden sein und der Trainigsflug stattgefunden haben! Dann kannst du 11 Monate nicht fliegen und kriegst trotzdem die Erneuerung ab Ablaufdatum. Gruss Theo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mike Rider Geschrieben 6. Februar 2007 Teilen Geschrieben 6. Februar 2007 Hoi Theo nein, das ist definitiv nicht so. Ich verweise gerne auf den ersten Post in diesem Thread mit dem entsprechenden Auszug aus den JAR-FCL. Es ist tatsächlich so, dass Du 11 Monate nicht fliegen musst und die Verlängerunt trotzdem ab Ablaufdatum bekommst: 1. Monat 11h Fliegen (5 PIC) plus im 1. Monat noch den Trainigsflug (1h, wovon 1h PIC) absolvieren, Formular ausfüllen, unterschreiben lassen und einschicken. Gruess Michel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
teedoubleyou Geschrieben 6. Februar 2007 Teilen Geschrieben 6. Februar 2007 Hallo zusammen Gelegentlich tut man gut daran einfach mal dort nachzulesen, wo man eigentlich meinen müsste, dass man über solche Dinge Bescheid weiss. Schlagt mich nicht, aber ich empfehle mal die Website vom BAZL. Da findet ihr, oh Wunder, das Formular 60.521 ... und wenn man da liest steht: ...12 months preceding the expiry date of the rating... Damit dürfte wohl alles gesagt sein. Net-man, du kannst noch den FI sparen, wenn du in dieser Zeit einen anderen Skilltest oder proficiency check gemacht hast. Gruess Tom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Net-Man Geschrieben 6. Februar 2007 Teilen Geschrieben 6. Februar 2007 Hoi Roman Diese par Stündchen solltest Du doch noch zusammbringen innerhalb knapp 9 Monaten, oder...? Ansonsten, wenn nicht mal das "drinliegt" (warum auch immer) würde ich mir grundsätzlich überlegen, ob das Fliegen ohne FI überhaupt noch vertretbar ist. Gruss Johannes Ciao Johannes! Wer sagt denn, dass ich in dieser Zeit nicht fliegen werde? Nein Spass beiseite, bin gerade auf Jobsuche als Pilot und habe im Moment einfach keine Kohle um einfach so SEP rumzufliegen. Ich möchte den SEP-Teil der Fliegerei nicht aufgeben, weils eben auch sehr Spass macht. :) Gruess, Roman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Net-Man Geschrieben 6. Februar 2007 Teilen Geschrieben 6. Februar 2007 Danke für all Eure Antworten! Tja, so wie's aussieht gibt's für mich nur noch zwei realisitische Möglichkeiten, da mein CR SEP im Nov. 2007 abläuft: - Trainingsflug machen und weitere 11h PIC fliegen oder - Skill Test Mal schauen, vielleicht kann ich ja ein paar Rundflüge mit Kostenbeteiligung organisieren... Ich danke für Eure schnellen Antworten und bis bald mal auf MHz 123.45! En Gruess, Roman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pascal Meier Geschrieben 6. Februar 2007 Teilen Geschrieben 6. Februar 2007 Ciao Johannes! Wer sagt denn, dass ich in dieser Zeit nicht fliegen werde? Nein Spass beiseite, bin gerade auf Jobsuche als Pilot und habe im Moment einfach keine Kohle um einfach so SEP rumzufliegen. Ich möchte den SEP-Teil der Fliegerei nicht aufgeben, weils eben auch sehr Spass macht. :) Gruess, Roman Also ich bin jetzt mal ganz ehrlich. Sag mir doch mal wie viel Dich die 11 Stunden kosten würden? Also wenn Dir wirklich etwas am PPL liegt dann solltest Du diesen Betrag zusammen bringen. Wenn Du auf Jobsuche bist hast Du ja bestimmt Zeit irgendwo ein "Jöbchen" anzunehmen womit Du die paar Stunden bezahlen kannst. Es werden ja überall Leute gesucht. Musst ja nicht gleich den teuersten "Göppel" mieten. Gruss Pascal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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