Horbach Geschrieben 31. Januar 2007 Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Ich möchte gerne ein paar elektronische Bauteile in Deutschland bestellen. Eigentlich müsste man ja als nichtdeutscher keine MwSt bezahlen, sondern die am Zoll. Wie wird das gehandhabt? Was muss ich da genau tun? Aktuelles Problem: Der Versender fragt nach einer Umsatzsteuernummer, damit er die MwSt abziehen kann. Was ist das und wo kriege ich so eine her? Vielleicht kann mir hier jemand auf die Schnelle Nachhilfe geben... Merciiii Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Burkhard Geschrieben 31. Januar 2007 Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Frag mal den Walti, der weiß genau wie das geht!!:005: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 31. Januar 2007 Teilen Geschrieben 31. Januar 2007 Salü Marcel du bestellst in DE, die ziehen die MWSt. ab da Export, die Ware kommt an die Grenze, wird deklariert und die CH-MWSt. wird draufgeschlagen, du bekommst die Ware zugestellt und bezahlst dann meist am Postschalter gleich die vom Zoll deklarierten Kosten, meist eben dann nur die MWSt. Die von deinem deutschen Lieferanten nachgefragte Umsatzsteuer-Nr. ist nicht von Bedeutung, da die Ware den Europäischen Raum verlässt. Zudem müsstest du dich im Handelsregister als Firma eintragen lassen, damit du mit einer Anmeldung in das Mehrwertsteuerregister der CH mit einer Nummer eingetragen würdest. Damit hättest du das Recht, den Vorsteuerabzug der vom Zoll deklarierten CH-MWSt. vorzunehmen, Voraussetzung ist aber auch, dass du Umsatz deklarierst. Kompliziert??, wenn mans weiss nicht mehr. Gruss Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Horbach Geschrieben 1. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Die von deinem deutschen Lieferanten nachgefragte Umsatzsteuer-Nr. ist nicht von Bedeutung, da die Ware den Europäischen Raum verlässt. Zudem müsstest du dich im Handelsregister als Firma eintragen lassen, damit du mit einer Anmeldung in das Mehrwertsteuerregister der CH mit einer Nummer eingetragen würdest. Damit hättest du das Recht, den Vorsteuerabzug der vom Zoll deklarierten CH-MWSt. vorzunehmen, Voraussetzung ist aber auch, dass du Umsatz deklarierst. Das müsste der Händler doch eigentlich am besten wissen! Er verkauft an Privatpersonen und nicht an Firmen. Das nächste mal werde ich das vorher abklären... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 1. Februar 2007 Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Das müsste der Händler doch eigentlich am besten wissen!Er verkauft an Privatpersonen und nicht an Firmen. Das nächste mal werde ich das vorher abklären... Ne, das wissen die häufig nicht, gerade wenn sie eben noch nie in die Schweiz geliefert haben... Mir wollte das ein Händler vor einer Weile auch nicht glauben. Er hat sich dann aber schlau gemacht und mir die Sache dann ohne MwST geschickt ;) (und ohne meine Steuernummer zu erfahren ;) ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amarantine Geschrieben 1. Februar 2007 Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Die VAT Nummer die der Händler gerne haben möchte spielt bei Lieferungen in ein NICHT EU Land keine Rolle. Bitte nicht verwechseln mit der CH MwSt Nummer. Eine VAT Nummer hat auch immer ein Länderkürzel am Angfang und dann mehrere Ziffern, meistens endlos lang. Eine CH Firma kann eine VAT Nummer nur bekommen, wenn sie einen Sitz in D hat und dort auch Geschäfte innert der EU getätigt werden. Die VAT Nummer ersetzt sozusagen innert der EU einen Ausfuhrnachweis. Wenn eine Firma aus D eine Rechnung an eine Firma aus F erstellt, müssen beide VAT Nummern vermerkt sein. Somit kann der Fiskus in D prüfen ob es die Firma in F auch gibt und das statistische Bundesamt von D gibt Meldung an das Pendent in F welches dann evtl. anfallende Zölle jeglicher Art sowie Einfuhramsatzsteuer bei der Firma in F kassiert. Wenn ich Waren aus Deutschland als Privatperson erhalte und diese mit der normalen Post kommen, dann kassiert die Post die evtl. angefallenen Gebühren etc. ein. Jedenfalls war es bei mir bislang immer so. Rest lasse ich übers Geschäft laufen. Der Versender muss eine AE erstellen und diese der Ware beilegen. Ebenso eine Handelsrechnung in 3facher Ausfertigung. Diese AE muss er bei seinem Zollamt vorabfertigen lassen und dann der Ware beilegen, diese wird dann am Zoll nochmals gestempelt und dann an den Versendet retourniert. Ebenso muss er ab einem bestimmten Warenwert eine EUR1 ausfüllen, damit für Dich keine zusätzlichen Zölle anfallen. Aber wie gesagt, ist alles abhängig vom deklarierten Warenwert. Nicht Du musst nachweisen, dass die Ware das Land verlassen hat, sondern der Versender der Waren..... Für Dich ist nur wichtig, dass Du Eust zahlen musst und dass ab dem Warenwert X unbedingt eine EUR1 dabei ist, da sonst Zölle anfallen. Alle Klarheiten beseitigt :D Zoll und Co. ist eine Wissenschaft für sich selbst....:001: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amarantine Geschrieben 1. Februar 2007 Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Nachtrag: Warenwert für EUR1 = grösser als EUR 6.000 Und das sollte für den Verkäufer eigentlich auch noch interessant sein: Ab einem Warenwert von 1000,- € ist man verpflichtet dem Zoll beim Export eine Ausfuhranmeldung vorzulegen. Für Warenwerte unter 1000,- € reicht die mündliche Anmeldung aus. Ab einem Warenwert von 3000,- € ist eine Vorabfertigung der Ausfuhranmeldung durch das Binnenzollamt vorgeschrieben. Evtl. sollte Dein Verkäufer sich mal bei seinem örtlichen Zoll schlau machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 1. Februar 2007 Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Amarantine ist auch vom Fach, siehst Du lieber Burkhard:005: Und bis diese sog. elektronischen Bauteile endlich in der Schweiz angekommen sind, haben diese eh nur noch Schrottwert, es sei denn es handle sich um "Märklin-Edelschrott":008: Gruss Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andreas Geschrieben 1. Februar 2007 Teilen Geschrieben 1. Februar 2007 Noch eine Anmerkung. Wenn der CH Zoll die Mehwertsteuer eintreibt (machen die übrigens erst ab 5 CHF), wird auch noch 10 CHF von der Post zusätzlich verlangt (für den administrativen Aufwand!). Ich rechne mir also immer vorher aus, ob die MWSt unter 5 CHF zu liegen kommt bevor ich bestelle. Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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