Zum Inhalt springen

Film- und Fotoflüge in der Schweiz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Forumsgemeinde,

 

gibt es für Film- und Fotoflüge in der Schweiz eigene Vorschriften (bei Helis Single oder Twin), und wenn ja, wo nachzulesen?

 

Danke

Gast Hans Fuchs
Geschrieben

Im Prinzip nein.

 

Für Unterschreitungen der Minimalflughöhen braucht es allerdings eine Erlaubnis des BAZL, ansonsten ist alles viel lockerer als in Deutschland.

 

Hans

Geschrieben

Einige Firmen bzw. Fluggruppen besitzen gem. einer einst eingeholten Info beim BAZL (...wurde auch mal für sowas angefragt...) eine generelle Bewilligung für die Unterschreitung der Mindestflughöhen zwecks Fotoflüge. Auf dieser Berechtigung sind dann die Personen eingetragen, welche an Bord sein dürfen/müssen, wenn solche Unterschreitungen "begangen" werden. In diesen Fällen sind keine weiteren Anfragen beim BAZL notwendig.

 

Gruss

Johannes

Geschrieben

Ausser in bewohntem Gebiet, da muss noch ein Antrag an die betreffende Gemeinde gestellt werden.

 

gruess Constantin

Andi Rotorchopf
Geschrieben

Natürlich darf ein PAX aus dem Heli Fotografieren und mit den Bildern machen was er will ausser damit Geld zu verdienen.:o

 

@ Hans: Veröffentlichung der Luftaufnahmen waren in D bewilligungspflichtig und mit der Freigabenummer zu versehen.

 

Flüge, die den Zweck haben gewerbliche Film- oder Fotoaufnahmen zu erstellen, gelten als Arbeitsflüge und diese Bewilligung (geltungsbereich beachten) ist im FOM der Flugbetriebe enthalten sofern beantragt, genehmigt und bezahlt; somit auch mit CHPlizenzierter Hand (Berufspilot) auszuführen.

 

Zusätzliche Bewilligungen werden fällig wenn spezielle Aufträge anstehen, z. B. Übertragung von Radrennen (Zürimetzgete innerhalb CTR LSZH oder TdS) wobei mehrere Helis (Kameraheli, Low-link Heli welcher TV-signale von Töffs und Kameraheli empfängt und je nach Situation direkt an terrestrischen Umsetzer oder an ein High-link Heli oder Flächenflieger) eingesetzt werden.

 

Da die Bewilligungen den JAR angepasst werden, ist zu erwarten dass immer mehr Einsätze nur noch mit zweimotorigen Helis ausgeführt werden dürfen

 

Wieweit sich der Pilot hinreissen lässt auch mal Brücken und Hochspannungsleitungen zu Unterfliegen oder in engsten Tobeln die Äste der Bäume schüttelt (Swiss View entlang dem Doubs) bleibt in seiner Verantwortung, ob bewilligt oder nicht.

 

Gruess Andi

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...