thiag Geschrieben 30. Januar 2007 Teilen Geschrieben 30. Januar 2007 Hallo Forumsgemeinde, gibt es für Film- und Fotoflüge in der Schweiz eigene Vorschriften (bei Helis Single oder Twin), und wenn ja, wo nachzulesen? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 2. Februar 2007 Teilen Geschrieben 2. Februar 2007 Im Prinzip nein. Für Unterschreitungen der Minimalflughöhen braucht es allerdings eine Erlaubnis des BAZL, ansonsten ist alles viel lockerer als in Deutschland. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joh-k Geschrieben 2. Februar 2007 Teilen Geschrieben 2. Februar 2007 Einige Firmen bzw. Fluggruppen besitzen gem. einer einst eingeholten Info beim BAZL (...wurde auch mal für sowas angefragt...) eine generelle Bewilligung für die Unterschreitung der Mindestflughöhen zwecks Fotoflüge. Auf dieser Berechtigung sind dann die Personen eingetragen, welche an Bord sein dürfen/müssen, wenn solche Unterschreitungen "begangen" werden. In diesen Fällen sind keine weiteren Anfragen beim BAZL notwendig. Gruss Johannes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
consti Geschrieben 2. Februar 2007 Teilen Geschrieben 2. Februar 2007 Ausser in bewohntem Gebiet, da muss noch ein Antrag an die betreffende Gemeinde gestellt werden. gruess Constantin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andi Rotorchopf Geschrieben 3. Februar 2007 Teilen Geschrieben 3. Februar 2007 Natürlich darf ein PAX aus dem Heli Fotografieren und mit den Bildern machen was er will ausser damit Geld zu verdienen.:o @ Hans: Veröffentlichung der Luftaufnahmen waren in D bewilligungspflichtig und mit der Freigabenummer zu versehen. Flüge, die den Zweck haben gewerbliche Film- oder Fotoaufnahmen zu erstellen, gelten als Arbeitsflüge und diese Bewilligung (geltungsbereich beachten) ist im FOM der Flugbetriebe enthalten sofern beantragt, genehmigt und bezahlt; somit auch mit CHPlizenzierter Hand (Berufspilot) auszuführen. Zusätzliche Bewilligungen werden fällig wenn spezielle Aufträge anstehen, z. B. Übertragung von Radrennen (Zürimetzgete innerhalb CTR LSZH oder TdS) wobei mehrere Helis (Kameraheli, Low-link Heli welcher TV-signale von Töffs und Kameraheli empfängt und je nach Situation direkt an terrestrischen Umsetzer oder an ein High-link Heli oder Flächenflieger) eingesetzt werden. Da die Bewilligungen den JAR angepasst werden, ist zu erwarten dass immer mehr Einsätze nur noch mit zweimotorigen Helis ausgeführt werden dürfen Wieweit sich der Pilot hinreissen lässt auch mal Brücken und Hochspannungsleitungen zu Unterfliegen oder in engsten Tobeln die Äste der Bäume schüttelt (Swiss View entlang dem Doubs) bleibt in seiner Verantwortung, ob bewilligt oder nicht. Gruess Andi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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